Bad Sachsa muss Katzen-Operation zahlen
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Bad Sachsa muss Katzen-Operation zahlen
Immer wieder finden Spaziergänger und Autofahrer verletzte Tiere am Straßenrand. Die Retter bringen die Vierbeiner dann zum Tierarzt. Der behandelt dann den Vierbeiner - zunächst auf eigene Kosten. So auch ein Tierarzt aus Bad Sachsa im Harz.
Er operierte Weihnachten 2007 eine bei einem Verkehrsunfall verletzte herrenlose Katze. Dann sorgte der Veterinärmediziner für die Unterbringung des heimatlosen Stubentigers. Da er keinen Besitzer ausfindig machen konnte, forderte er von der Stadt Bad Sachsa die Behandlungskosten zurück. Doch die lehnte die Zahlung ab. Nun bekam der Tierarzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Recht.
Entscheidendes Urteil für Kommunen
Gegen die Entscheidung der Kommune hatte der Veterinärarzt geklagt. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied schon in erster Instanz zu seinen Gunsten. Im jetzigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg lautete die Begründung der Richter: Städte und Kommunen gelten als Fundbehörde, sind als solche verantwortlich und müssen deshalb auch die Kosten für die Versorgung herrenloser Haustiere übernehmen. Kommunen dürften sich auch nicht mit einem Verweis auf Tierheime aus der Verantwortung ziehen, sagte Gerichtssprecher Dieter Schütte. Auch wenn es oftmals einen "Blumenstrauß" an Vereinbarungen zwischen den oft schlecht ausgestatteten Tierheimen und den Kommunen gebe. Insofern, so der Gerichtssprecher, sei das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für alle niedersächsischen Kommunen von Bedeutung.
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Er operierte Weihnachten 2007 eine bei einem Verkehrsunfall verletzte herrenlose Katze. Dann sorgte der Veterinärmediziner für die Unterbringung des heimatlosen Stubentigers. Da er keinen Besitzer ausfindig machen konnte, forderte er von der Stadt Bad Sachsa die Behandlungskosten zurück. Doch die lehnte die Zahlung ab. Nun bekam der Tierarzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Recht.
Entscheidendes Urteil für Kommunen
Gegen die Entscheidung der Kommune hatte der Veterinärarzt geklagt. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied schon in erster Instanz zu seinen Gunsten. Im jetzigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg lautete die Begründung der Richter: Städte und Kommunen gelten als Fundbehörde, sind als solche verantwortlich und müssen deshalb auch die Kosten für die Versorgung herrenloser Haustiere übernehmen. Kommunen dürften sich auch nicht mit einem Verweis auf Tierheime aus der Verantwortung ziehen, sagte Gerichtssprecher Dieter Schütte. Auch wenn es oftmals einen "Blumenstrauß" an Vereinbarungen zwischen den oft schlecht ausgestatteten Tierheimen und den Kommunen gebe. Insofern, so der Gerichtssprecher, sei das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für alle niedersächsischen Kommunen von Bedeutung.
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