Wenn die Stadt macht was sie will,dann bauen wir wie wir wollen.
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Wenn die Stadt macht was sie will,dann bauen wir wie wir wollen.
Häuser wurden viel zu hoch gebaut (zwei- statt eingeschossig) und Pkw-Stellplätze außerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Flächen angelegt.
Im beschaulichen Neubaugebiet „Ostgarten“ in Wenden steckt massiv der Wurm drin. Das wurde jetzt im Planungs- und Umweltausschuss des Rates deutlich. Die Verwaltung legte dar, was sie gegen die massiven Verstöße gegen geltendes Baurecht zu tun gedenke. Sie favorisiert eine „bürgerfreundliche“ Lösung – und will die illegal errichteten Geschosse und Parkplätze nachträglich legalisieren, durch eine Anpassung des Bebauungsplans an die real existierende bauliche Wirklichkeit im Obstgarten.
Der Planungsträger habe vielfach gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen, erklärte Klaus Hornung, Leiter des städtischen Fachbereichs Stadtplanung und Verkehr, und die Käufer hätten die Häuser gutgläubig, das heißt, in Unkenntnis der Baurechtsverstöße, von ihm erworben.
Und wären normalerweise nun die Dummen. Das möchte die Stadt vermeiden. Normalerweise, so Hornung, müsste die Bauverwaltung sich an die Eigentümer der Häuser wenden, um „planungsrechtlich zulässige Zustände herzustellen“. Dabei wären auch „Rückbauverfügungen und damit verbundener Verlust von Wohnraum nicht ausgeschlossen“. Mit anderen Worten: Die Hauseigentümer hätten plötzlich kein Obergeschoss mehr, entschädigungslos!
Die baurechtlichen Missstände zu dulden, komme nicht in Betracht, so Hornung. Deshalb schlage die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Obstgarten“ vor mit dem Ziel, „die Festsetzungen des derzeit geltenden Bebauungsplanes Brandenburgstraße-West an den heutigen baulichen Bestand anzupassen“.
Sämtliche Neubauten im Obstgarten, heißt es, seien wie üblich im sogenannten Bauanzeigeverfahren errichtet worden, das keine Prüfung der Unterlagen vorsehe. Der Bauherr selbst sei verantwortlich für die Einhaltung der Rechtsvorschriften.
Warum die Verwaltung auf einen Rückbau der Häuser verzichte, wollte Ausschuss-Mitglied Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann (Piraten) wissen. Diese könnten sich doch ihrerseits an den Planungsträger halten und Schadensersatz verlangen.
Das sei leider oft nicht möglich, so wohl auch hier, meinte Hornung, da solche Planungsträger-GmbH’s sich oft speziell für ein Projekt gründeten, um sich anschließend wieder aufzulösen. Und dann sei zu bedenken: Die Käufer könnten ihre Kaufverträge ja auch anfechten und rückgängig machen – mit der Folge, dass zurückgebauten Häuser, weil unattraktiv und schwer verkäuflich, jahrelang leerstehen.
Deshalb habe sich die Verwaltung für die bürgerfreundliche Lösung entschieden – und insgesamt sechs Bußgeldverfahren gegen den Planungsträger eingeleitet.
Holger Herlitschke (Grüne) bemerkte, in Braunschweig gebe es – wegen des praktizierten Bauanzeigeverfahrens – „Bausünden ohne Ende“ wie die im Obstgarten. Früher, als Rohbauten noch abgenommen wurden, habe es das nicht gegeben.
Quelle
Tja so ist das eben,was dem einen recht ist,ist dem anderen billig.
Im beschaulichen Neubaugebiet „Ostgarten“ in Wenden steckt massiv der Wurm drin. Das wurde jetzt im Planungs- und Umweltausschuss des Rates deutlich. Die Verwaltung legte dar, was sie gegen die massiven Verstöße gegen geltendes Baurecht zu tun gedenke. Sie favorisiert eine „bürgerfreundliche“ Lösung – und will die illegal errichteten Geschosse und Parkplätze nachträglich legalisieren, durch eine Anpassung des Bebauungsplans an die real existierende bauliche Wirklichkeit im Obstgarten.
Der Planungsträger habe vielfach gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen, erklärte Klaus Hornung, Leiter des städtischen Fachbereichs Stadtplanung und Verkehr, und die Käufer hätten die Häuser gutgläubig, das heißt, in Unkenntnis der Baurechtsverstöße, von ihm erworben.
Und wären normalerweise nun die Dummen. Das möchte die Stadt vermeiden. Normalerweise, so Hornung, müsste die Bauverwaltung sich an die Eigentümer der Häuser wenden, um „planungsrechtlich zulässige Zustände herzustellen“. Dabei wären auch „Rückbauverfügungen und damit verbundener Verlust von Wohnraum nicht ausgeschlossen“. Mit anderen Worten: Die Hauseigentümer hätten plötzlich kein Obergeschoss mehr, entschädigungslos!
Die baurechtlichen Missstände zu dulden, komme nicht in Betracht, so Hornung. Deshalb schlage die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Obstgarten“ vor mit dem Ziel, „die Festsetzungen des derzeit geltenden Bebauungsplanes Brandenburgstraße-West an den heutigen baulichen Bestand anzupassen“.
Sämtliche Neubauten im Obstgarten, heißt es, seien wie üblich im sogenannten Bauanzeigeverfahren errichtet worden, das keine Prüfung der Unterlagen vorsehe. Der Bauherr selbst sei verantwortlich für die Einhaltung der Rechtsvorschriften.
Warum die Verwaltung auf einen Rückbau der Häuser verzichte, wollte Ausschuss-Mitglied Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann (Piraten) wissen. Diese könnten sich doch ihrerseits an den Planungsträger halten und Schadensersatz verlangen.
Das sei leider oft nicht möglich, so wohl auch hier, meinte Hornung, da solche Planungsträger-GmbH’s sich oft speziell für ein Projekt gründeten, um sich anschließend wieder aufzulösen. Und dann sei zu bedenken: Die Käufer könnten ihre Kaufverträge ja auch anfechten und rückgängig machen – mit der Folge, dass zurückgebauten Häuser, weil unattraktiv und schwer verkäuflich, jahrelang leerstehen.
Deshalb habe sich die Verwaltung für die bürgerfreundliche Lösung entschieden – und insgesamt sechs Bußgeldverfahren gegen den Planungsträger eingeleitet.
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Tja so ist das eben,was dem einen recht ist,ist dem anderen billig.
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