Amoklauf Winnenden: BGH hebt Urteil gegen Vater des Täters auf
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Amoklauf Winnenden: BGH hebt Urteil gegen Vater des Täters auf
Der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil gegen den 53-Jährigen auf. Als Begründung nannten die Richter Verfahrensfehler: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen (Az.: 1 StR 359/11). Der BGH verwies das Verfahren an das Landgericht Stuttgart zurück. Das Gericht hatte den Vater des Amokläufers Tim K. im Februar 2011 unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein Sohn hatte am 11. März 2009 in seiner früheren Realschule in Winnenden 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.
Quelle
Weiteres zu diesem Fall:
Winnenden - der gemachte Täter?
Winnenden - ein Amoklauf? Vortrag von Andreas Hauss
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