Streit um Apotheken-Taler beschäftigt Gericht
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Streit um Apotheken-Taler beschäftigt Gericht
Apotheker Roland Bohlmann wehrt sich gegen das Verbot, bei der Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente Apotheken-Taler im Wert von 50 Cent zu verteilen.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind Rabatte in Deutschland grundsätzlich verboten. Juristisch umstritten ist dagegen die Kundenwerbung mithilfe von Bonus-Systemen wie Apotheken-Talern, die in Geschäften eingelöst werden können. Apotheker wollen damit Kunden gegen die Konkurrenz aus dem Internet an sich binden. Der 2004 zugelassene ausländische Versandhandel mit Medikamenten gewährt Rabatte bis zu 15 Euro je verordneter Packung.
Apotheker vor Ort können da nicht mithalten: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beachten – aus Bohlmanns Sicht eine Ungleichbehandlung. Die höchstrichterliche Entscheidung darüber, ob auch für ausländische Händler, die nach Deutschland liefern, das deutsche Rabatt-Verbot gelten soll, steht noch aus.
In der nächsten Woche entscheidet das Braunschweiger Verwaltungsgericht, ob Roland Bohlmann auch künftig mit Apotheken-Talern werben darf. Richtungsweisend könnte ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 sein, das für die Verwaltungsgerichtsbarkeit indes nicht bindend ist: Danach sind kleine Werbegaben, die nicht mehr als einen Euro wert sind, auch bei rezeptpflichtigen Medikamenten zulässig.
Quelle
Ja wir haben hier schwerwiegende Probleme.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind Rabatte in Deutschland grundsätzlich verboten. Juristisch umstritten ist dagegen die Kundenwerbung mithilfe von Bonus-Systemen wie Apotheken-Talern, die in Geschäften eingelöst werden können. Apotheker wollen damit Kunden gegen die Konkurrenz aus dem Internet an sich binden. Der 2004 zugelassene ausländische Versandhandel mit Medikamenten gewährt Rabatte bis zu 15 Euro je verordneter Packung.
Apotheker vor Ort können da nicht mithalten: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beachten – aus Bohlmanns Sicht eine Ungleichbehandlung. Die höchstrichterliche Entscheidung darüber, ob auch für ausländische Händler, die nach Deutschland liefern, das deutsche Rabatt-Verbot gelten soll, steht noch aus.
In der nächsten Woche entscheidet das Braunschweiger Verwaltungsgericht, ob Roland Bohlmann auch künftig mit Apotheken-Talern werben darf. Richtungsweisend könnte ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 sein, das für die Verwaltungsgerichtsbarkeit indes nicht bindend ist: Danach sind kleine Werbegaben, die nicht mehr als einen Euro wert sind, auch bei rezeptpflichtigen Medikamenten zulässig.
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