Wie verhalte ich mich bei einer Verkehrskontrolle?
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Wie verhalte ich mich bei einer Verkehrskontrolle?
Polizist: “Guten Abend. Allgemeine Fahrzeugkontrolle”
Fahrer (unterbricht) “Wie bitte? Zeigen sie mir mal das Gesetz “allgemeine Fahrzeugkontrolle!
Wo steht das denn? Kenn ich nicht!
Und bevor sie überlegen: wer sind sie überhaupt?
Polizist: “Das sieht man doch.”
Fahrer: “Ich habe sie nicht gefragt, was ich sehe, sondern wer sie sind! Sie sind Beamte und somit ausweispflichtig. Da sie das anscheinend immer so machen, hätte ich von ihnen zunächst:
1) Personalausweis
2) Dienstausweis
3) disziplinarischen Vorgesetzen
4) klagefähige Anschrift
5) Anschrift der Abteilung Korruption & interne Ermittlung beim zuständigen LKA
in genau der Reihenfolge.
Polizist: “Äh, wir haben Sie nur angehalten, weil Sie ein Stopschild übersehen haben.
Das ist ein Ordnungswidrigkeit.”Fahrer: “Sagt wer? Sie? Also wenn Sie sich ausweisen, weiß ich ja, wohin die Strafanzeige & Stafantrag und das Disziplinarverfahren gehen soll.
Polizist: “Welche Strafanzeige?”
Fahrer: “Ganz einfach:
1. sie weisen sich nicht aus
2. sie halten mich an, mit dem Hinweise “allgemeine Fahrzeugkontrolle”, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt.
3. dann korrigieren sie, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, obwohl es in den 5 neuen Bundesländern überhaupt kein Verwaltungsrecht gibt, das ist nämlich bei der sogenannten “Einheit” für alle “neuen Bundes-länder” vergessen worden.
4. mit dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz haben sie auch ihre Schwierigkeiten, weil es keinen unabdingbar notwendigen terr. Geltungsbereich aufweist und nur auf Schiffen und an Bord von Flugzeugen galt und mit den 2. Bundesbereinigungsgesetz per Ende 2007 ganz gestrichen wurde.Das “ganze” ist aber ihr rechtl. Rüstzeug, ihre Basis, über die sie so überhaupt nix zu wissen scheinen.Fangen wir doch mal an:
a) nach Art. 20 (3) GG haben sie sich an Recht und Gesetz zu halten
b) nach § 185 BBG haben sie ihren Eid sogar auf das Deutsche Reich abgelegt und fungieren hier nun als
brdvD-Wegelagerer ohne eine rechtliche Grundlage.
c) Hieraus folgt, dass sie folgende Straftaten, u.a. wegen Willkür begehen:
Nötigung
Erpressung
Amtsanmaßung
Bewaffneter
Raubüberfall
Hochverrat
Verfassungshochverrat ….Hiernach wären sie schon für 25 Jahre im Gefängnis, nach brD-Recht, sofern es denn gilt. Nach dt. Recht stellt Hochverrat & Verfassungshochverrat ein Kapitalverbrechen dar, was böse geahndet wird! Wollen wir uns jetzt noch über eine angebliche beschissene Ordnungswidrigkeit unterhalten oder soll ich weiterfahren?”
(Anmerkung des Blogautors: Danke an den Meister des OwiGs.
Wir müssten das echt mal Filmen.)
Quelle: Weiterleitung aus dem Netz
Quelle
Fahrer (unterbricht) “Wie bitte? Zeigen sie mir mal das Gesetz “allgemeine Fahrzeugkontrolle!
Wo steht das denn? Kenn ich nicht!
Und bevor sie überlegen: wer sind sie überhaupt?
Polizist: “Das sieht man doch.”
Fahrer: “Ich habe sie nicht gefragt, was ich sehe, sondern wer sie sind! Sie sind Beamte und somit ausweispflichtig. Da sie das anscheinend immer so machen, hätte ich von ihnen zunächst:
1) Personalausweis
2) Dienstausweis
3) disziplinarischen Vorgesetzen
4) klagefähige Anschrift
5) Anschrift der Abteilung Korruption & interne Ermittlung beim zuständigen LKA
in genau der Reihenfolge.
Polizist: “Äh, wir haben Sie nur angehalten, weil Sie ein Stopschild übersehen haben.
Das ist ein Ordnungswidrigkeit.”Fahrer: “Sagt wer? Sie? Also wenn Sie sich ausweisen, weiß ich ja, wohin die Strafanzeige & Stafantrag und das Disziplinarverfahren gehen soll.
Polizist: “Welche Strafanzeige?”
Fahrer: “Ganz einfach:
1. sie weisen sich nicht aus
2. sie halten mich an, mit dem Hinweise “allgemeine Fahrzeugkontrolle”, wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt.
3. dann korrigieren sie, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, obwohl es in den 5 neuen Bundesländern überhaupt kein Verwaltungsrecht gibt, das ist nämlich bei der sogenannten “Einheit” für alle “neuen Bundes-länder” vergessen worden.
4. mit dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz haben sie auch ihre Schwierigkeiten, weil es keinen unabdingbar notwendigen terr. Geltungsbereich aufweist und nur auf Schiffen und an Bord von Flugzeugen galt und mit den 2. Bundesbereinigungsgesetz per Ende 2007 ganz gestrichen wurde.Das “ganze” ist aber ihr rechtl. Rüstzeug, ihre Basis, über die sie so überhaupt nix zu wissen scheinen.Fangen wir doch mal an:
a) nach Art. 20 (3) GG haben sie sich an Recht und Gesetz zu halten
b) nach § 185 BBG haben sie ihren Eid sogar auf das Deutsche Reich abgelegt und fungieren hier nun als
brdvD-Wegelagerer ohne eine rechtliche Grundlage.
c) Hieraus folgt, dass sie folgende Straftaten, u.a. wegen Willkür begehen:
Nötigung
Erpressung
Amtsanmaßung
Bewaffneter
Raubüberfall
Hochverrat
Verfassungshochverrat ….Hiernach wären sie schon für 25 Jahre im Gefängnis, nach brD-Recht, sofern es denn gilt. Nach dt. Recht stellt Hochverrat & Verfassungshochverrat ein Kapitalverbrechen dar, was böse geahndet wird! Wollen wir uns jetzt noch über eine angebliche beschissene Ordnungswidrigkeit unterhalten oder soll ich weiterfahren?”
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Wir müssten das echt mal Filmen.)
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