Goldraub – Anklage gegen Braunschweiger Islamisten
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Goldraub – Anklage gegen Braunschweiger Islamisten
Der Braunschweiger Nabil M. muss sich vor Gericht verantworten. Er soll einen Gold- und Schmuckhändler überfallen und 35.700 Euro erbeutet haben.
Nabil M. belasten auch Dokumente, die vom Kölner Verfassungsschutz stammen. Er bestreitet die Tat.
Nabil M. war bis vor drei Jahren Sprecher der Braunschweiger Moscheegemeinde, die in „Einladung zum Paradies“ umbenannt und vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. Sie sorgte durch radikale Äußerungen ihres damaligen Imams Muhamed Ciftci und des Predigers Pierre Vogel für Aufsehen.
Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt der Sprecher des Braunschweiger Amtsgerichts, Gernot Bergmann: Die zuständige Richterin hat diese Woche entschieden, dass ein Verfahren gegen Nabil M. vor dem Schöffengericht eröffnet wird. Ob es zu einem Prozess kommt, war lange unklar, weil ein Teil der gegen Nabil M. vorliegenden, angeblichen Beweise aus den Händen des Verfassungsschutzes stammt. Nabil M. hatte einst Kontakt zu Kölner Beamten. Ob er den Verfassungsschutz mit Informationen aus der Islamisten-Szene belieferte, ist aber unklar – auf jeden Fall endete die Zusammenarbeit nicht einvernehmlich.
Der Fall, der nun verhandelt wird: Am Tag vor Heiligabend 2010 überfiel ein Bewaffneter in einem Treppenhaus an der Hamburger Straße in Braunschweig einen Gold- und Schmuckhändler. Er stahl 700 Euro aus der Geldbörse des Mannes. Den Wert des erbeuteten Inhalts eines Pilotenkoffers beziffert Bergmann mit 25 000 Euro, den einer weiteren Tasche mit 10 000 Euro.
Zu den Dokumenten des Verfassungsschutzes, bei denen es sich unter anderem um den Mitschnitt eines von Nabil M. getätigten Handy-Telefonats handeln soll, kommen belastende Aussagen seiner ehemaligen Frau. Mit ihr war er allein nach islamischem Recht verheiratet, sie haben gemeinsame Kinder – und befanden sich während der Ermittlungen im Ehekrieg. Ob diese Umstände die Aussagen beeinflusst haben, wird das Gericht zu klären haben.
Das Braunschweiger Landgericht hatte im vergangenen Juni den Haftbefehl gegen Nabil M. aufgehoben und damit seine Untersuchungshaft beendet, auch weil ihm die Herkunft der Verfassungsschutz-Informationen zu unklar erschien. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, hieß es damals.
Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe bestätigt aber nun, dass genug Anhaltspunkte für eine Täterschaft vorlägen. Das Amtsgericht teilt diese Auffassung – sonst hätte es nicht das Verfahren eröffnet. Richter Bergmann: „Es besteht hinreichender Tatverdacht“ – eine Verurteilung sei wahrscheinlich.
Ein genauer Termin für den Prozessauftakt liegt noch nicht vor. Der überfallene Goldhändler ist inzwischen eines natürlichen Todes gestorben. Nabil M. bestritt die Tat gestern erneut.
Quelle
Nabil M. belasten auch Dokumente, die vom Kölner Verfassungsschutz stammen. Er bestreitet die Tat.
Nabil M. war bis vor drei Jahren Sprecher der Braunschweiger Moscheegemeinde, die in „Einladung zum Paradies“ umbenannt und vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. Sie sorgte durch radikale Äußerungen ihres damaligen Imams Muhamed Ciftci und des Predigers Pierre Vogel für Aufsehen.
Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt der Sprecher des Braunschweiger Amtsgerichts, Gernot Bergmann: Die zuständige Richterin hat diese Woche entschieden, dass ein Verfahren gegen Nabil M. vor dem Schöffengericht eröffnet wird. Ob es zu einem Prozess kommt, war lange unklar, weil ein Teil der gegen Nabil M. vorliegenden, angeblichen Beweise aus den Händen des Verfassungsschutzes stammt. Nabil M. hatte einst Kontakt zu Kölner Beamten. Ob er den Verfassungsschutz mit Informationen aus der Islamisten-Szene belieferte, ist aber unklar – auf jeden Fall endete die Zusammenarbeit nicht einvernehmlich.
Der Fall, der nun verhandelt wird: Am Tag vor Heiligabend 2010 überfiel ein Bewaffneter in einem Treppenhaus an der Hamburger Straße in Braunschweig einen Gold- und Schmuckhändler. Er stahl 700 Euro aus der Geldbörse des Mannes. Den Wert des erbeuteten Inhalts eines Pilotenkoffers beziffert Bergmann mit 25 000 Euro, den einer weiteren Tasche mit 10 000 Euro.
Zu den Dokumenten des Verfassungsschutzes, bei denen es sich unter anderem um den Mitschnitt eines von Nabil M. getätigten Handy-Telefonats handeln soll, kommen belastende Aussagen seiner ehemaligen Frau. Mit ihr war er allein nach islamischem Recht verheiratet, sie haben gemeinsame Kinder – und befanden sich während der Ermittlungen im Ehekrieg. Ob diese Umstände die Aussagen beeinflusst haben, wird das Gericht zu klären haben.
Das Braunschweiger Landgericht hatte im vergangenen Juni den Haftbefehl gegen Nabil M. aufgehoben und damit seine Untersuchungshaft beendet, auch weil ihm die Herkunft der Verfassungsschutz-Informationen zu unklar erschien. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, hieß es damals.
Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe bestätigt aber nun, dass genug Anhaltspunkte für eine Täterschaft vorlägen. Das Amtsgericht teilt diese Auffassung – sonst hätte es nicht das Verfahren eröffnet. Richter Bergmann: „Es besteht hinreichender Tatverdacht“ – eine Verurteilung sei wahrscheinlich.
Ein genauer Termin für den Prozessauftakt liegt noch nicht vor. Der überfallene Goldhändler ist inzwischen eines natürlichen Todes gestorben. Nabil M. bestritt die Tat gestern erneut.
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