Frauen betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt
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Frauen betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt
Vor dem Landgericht wurde der Prozess gegen einen 36 Jahre alten Braunschweiger fortgesetzt, der junge Frauen betäubt und vergewaltigt haben soll. Dabei filmte er die Opfer.
Der Prozess war im ersten Anlauf Ende Oktober ausgesetzt worden, nachdem eine von Strafverteidiger Alexander Funck angestrebte vorprozessuale Einigung nicht zustande kam. Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Verteter stimmten letztlich nicht zu.
Der angestrebte Deal der Prozess-Beteiligten sah vor:
•Der 36-Jährige legt ein umfassendes Geständnis ab, das den Opfern erspart, vor Gericht mit den Taten konfrontiert zu werden.
•Er entschuldigt sich ehrlich und glaubwürdig bei seinen Opfern.
•Im Gegenzug verurteilt das Gericht ihn zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als sieben Jahren.
•Und: Der Angeklagte wird nicht in eine Psychiatrie eingewiesen, in die er auf keinen Fall möchte!
•Er tritt stattdessen eine zweijährige Alkohol- und Drogentherapie in einer Entzugsanstalt an.
•Im Fall einer erfolgreichen Therapie braucht er, einem Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) folgend, nur die Hälfte der Haft verbüßen (3,5 Jahre).
•Und: Da der Angeklagte im Oktober bereits ein halbes Jahr Untersuchungshaft hinter sich hatte, wäre er nach nur einem einzigen Jahr Haft in Therapie gegangen.
Und das war die Meinung der Nebenklage-Vertreter dazu: Ihnen wäre diese Freiheitsstrafe deutlich zu gering ausgefallen, da in der Praxis – wegen der großen Nachfrage – die Therapie häufig erheblich verkürzt wird. „Dann wäre der Angeklagte vielleicht schon nach ein paar Monaten als freier Mann nach Hause gegangen“, sagte gestern als Nebenklage-Vertreter der Braunschweiger Rechtsanwalt Michael Hoppe.
Zurück zum November 2011: Der Deal scheiterte damals, die Polizei nahm Ermittlungen zur Drogenabhängigkeit des Angeklagten auf. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Begründung: Es bestehe keine Fluchtgefahr. Dass der 36-Jährige dennoch nicht freikam, war dem Umstand geschuldet, dass er noch Strafen aus anderen Taten absitzen musste.
Seit gestern nun sitzt er erneut wegen der angeklagten Vergewaltigungen ein. Der alte Haftbefehl lebte nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder auf, das Oberlandesgericht (OLG) gab der Beschwerdeführerin Recht. Es bestehe Fluchtgefahr, so die Richter, allein schon wegen der Höhe des zu erwartenden Urteils. Das OLG sprach von „hinterlistigen Überfällen“ auf junge Frauen, von gefährlicher Körperverletzungen durch Verabreichung von Betäubungsmitteln.
Ein Opfer war gleich zweimal innerhalb von drei Tagen missbraucht worden. Eine Videokamera zeichnete das Geschehen minutiös auf. Der Täter hatte sein Opfer in einem Internet-Forum kontaktiert und sich dort als Fotograf vorgestellt, mit einem fiktiven Namen („Christian Petermann“). Nach einem ersten Martyrium am 16. Februar 2011 lud der Angeklagte sein ahnungsloses Opfer drei Tage später erneut zu sich in die Wohnung ein. Sie kam – und wurde erneut sexuell erniedrigt, 70 Minuten lang, vor laufender Kamera. Betäubt worden war sie mit einem Schlafmittel, in Sekt aufgelöst.
Der Prozess, der auf 15 Verhandlungstage angesetzt ist, wird am Donnerstag, um 9 Uhr fortgesetzt.
Quelle
Der Prozess war im ersten Anlauf Ende Oktober ausgesetzt worden, nachdem eine von Strafverteidiger Alexander Funck angestrebte vorprozessuale Einigung nicht zustande kam. Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Verteter stimmten letztlich nicht zu.
Der angestrebte Deal der Prozess-Beteiligten sah vor:
•Der 36-Jährige legt ein umfassendes Geständnis ab, das den Opfern erspart, vor Gericht mit den Taten konfrontiert zu werden.
•Er entschuldigt sich ehrlich und glaubwürdig bei seinen Opfern.
•Im Gegenzug verurteilt das Gericht ihn zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als sieben Jahren.
•Und: Der Angeklagte wird nicht in eine Psychiatrie eingewiesen, in die er auf keinen Fall möchte!
•Er tritt stattdessen eine zweijährige Alkohol- und Drogentherapie in einer Entzugsanstalt an.
•Im Fall einer erfolgreichen Therapie braucht er, einem Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) folgend, nur die Hälfte der Haft verbüßen (3,5 Jahre).
•Und: Da der Angeklagte im Oktober bereits ein halbes Jahr Untersuchungshaft hinter sich hatte, wäre er nach nur einem einzigen Jahr Haft in Therapie gegangen.
Und das war die Meinung der Nebenklage-Vertreter dazu: Ihnen wäre diese Freiheitsstrafe deutlich zu gering ausgefallen, da in der Praxis – wegen der großen Nachfrage – die Therapie häufig erheblich verkürzt wird. „Dann wäre der Angeklagte vielleicht schon nach ein paar Monaten als freier Mann nach Hause gegangen“, sagte gestern als Nebenklage-Vertreter der Braunschweiger Rechtsanwalt Michael Hoppe.
Zurück zum November 2011: Der Deal scheiterte damals, die Polizei nahm Ermittlungen zur Drogenabhängigkeit des Angeklagten auf. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Begründung: Es bestehe keine Fluchtgefahr. Dass der 36-Jährige dennoch nicht freikam, war dem Umstand geschuldet, dass er noch Strafen aus anderen Taten absitzen musste.
Seit gestern nun sitzt er erneut wegen der angeklagten Vergewaltigungen ein. Der alte Haftbefehl lebte nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder auf, das Oberlandesgericht (OLG) gab der Beschwerdeführerin Recht. Es bestehe Fluchtgefahr, so die Richter, allein schon wegen der Höhe des zu erwartenden Urteils. Das OLG sprach von „hinterlistigen Überfällen“ auf junge Frauen, von gefährlicher Körperverletzungen durch Verabreichung von Betäubungsmitteln.
Ein Opfer war gleich zweimal innerhalb von drei Tagen missbraucht worden. Eine Videokamera zeichnete das Geschehen minutiös auf. Der Täter hatte sein Opfer in einem Internet-Forum kontaktiert und sich dort als Fotograf vorgestellt, mit einem fiktiven Namen („Christian Petermann“). Nach einem ersten Martyrium am 16. Februar 2011 lud der Angeklagte sein ahnungsloses Opfer drei Tage später erneut zu sich in die Wohnung ein. Sie kam – und wurde erneut sexuell erniedrigt, 70 Minuten lang, vor laufender Kamera. Betäubt worden war sie mit einem Schlafmittel, in Sekt aufgelöst.
Der Prozess, der auf 15 Verhandlungstage angesetzt ist, wird am Donnerstag, um 9 Uhr fortgesetzt.
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„Fotograf“ betäubte und vergewaltigte sein Modell
Die 25-Jährige brach in Tränen aus, als die Richterin sie mit den Geschehnissen konfrontierte, die sich 2009 in ihrer Wohnung abgespielt haben.
Der vermeintliche „Fotograf“, den sie über eine Internet-Bekannte kennengelernt hatte und der von ihr gegen ein Honorar erotische Fotos machen sollte, nutzte die Situation aus – und vergewaltigte die junge Frau.
Mindestens vier weitere Frauen erlebten Ähnliches. Heute nun sagte die 25-Jährige vor der 8. großen Strafkammer des Landgerichts aus, vor der sich seit Montag ein 36 Jahre alter Braunschweiger wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Gleich zum Prozessauftakt hatte er alle angeklagten Taten gestanden.
Die Zeugin E. schilderte, wie sie den „Fotografen“ kennengelernt hatte: in einem Internet-Forum, in dem sich der 36-Jährige als Frau ausgab, als 19-Jährige mit einem fiktiven Namen, die ihrer neuen „Freundin“ davon berichtet, wie sie selbst angeblich mit erotischen Fotos Geld verdient hat.
Tags darauf, gleich morgens, stand der „Fotograf“ auch schon vor ihrer Tür. Er habe durchaus einen seriösen Eindruck auf sie gemacht, sagt die 25-Jährige, und ihr einen Vertrag vorgelegt. Dann ließ sie sich ablichten – und wurde dabei unsittlich berührt. Beim nächsten Treffen dann brachte der Fotograf seine Bilder vorbei – und vergewaltige E. bei einem weiteren Shooting.
Erspart blieb der 25-Jährigen, was spätere Internet-Bekanntschaften erlebten: Sie wurden mit einem Schlafmittel, das einem Brausepulver beigemixt war, betäubt, missbraucht und dabei mit einer Videokamera gefilmt. Die Bilder werden am Montag, während der nächsten – nichtöffentlichen – Sitzung im Schwurgerichtssaal den Prozessbeteiligten gezeigt werden.
Ungewöhnlich bei Vergewaltigungen: Der Tathergang ist durch die Bilder als Beweismittel unstrittig. Unklar aus Sicht der Verteidigung ist hingegen, ob der 36-Jährige für seine Taten voll schuldfähig oder aber, wie behauptet, durch eine Alkoholsucht nur vermindert schuldfähig ist. Um dies zu klären, war der Prozess im November unterbrochen worden. Ermittler befragten daraufhin Zeugen, unter ihnen Strafgefangene, die mit dem 36-Jährigen ihre Haft verbüßten. Sie werden vor Gericht als Zeugen gehört werden.
Der Angeklagte war vorläufig festgenommen worden, nachdem ein betäubtes Opfer im Schlafzimmer des Angeklagten früher als erwartet erwachte und mit ihrer Freundin telefonieren konnte, während der Angeklagte nebenan auf einem Sofa schlief. Sie informierte die Polizei, die den 36-Jährigen abholte.
Der Prozess wird am 14. Juni, 9 Uhr, mit einer nächsten öffentlichen Sitzung fortgesetzt.
Quelle
Der vermeintliche „Fotograf“, den sie über eine Internet-Bekannte kennengelernt hatte und der von ihr gegen ein Honorar erotische Fotos machen sollte, nutzte die Situation aus – und vergewaltigte die junge Frau.
Mindestens vier weitere Frauen erlebten Ähnliches. Heute nun sagte die 25-Jährige vor der 8. großen Strafkammer des Landgerichts aus, vor der sich seit Montag ein 36 Jahre alter Braunschweiger wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Gleich zum Prozessauftakt hatte er alle angeklagten Taten gestanden.
Die Zeugin E. schilderte, wie sie den „Fotografen“ kennengelernt hatte: in einem Internet-Forum, in dem sich der 36-Jährige als Frau ausgab, als 19-Jährige mit einem fiktiven Namen, die ihrer neuen „Freundin“ davon berichtet, wie sie selbst angeblich mit erotischen Fotos Geld verdient hat.
Tags darauf, gleich morgens, stand der „Fotograf“ auch schon vor ihrer Tür. Er habe durchaus einen seriösen Eindruck auf sie gemacht, sagt die 25-Jährige, und ihr einen Vertrag vorgelegt. Dann ließ sie sich ablichten – und wurde dabei unsittlich berührt. Beim nächsten Treffen dann brachte der Fotograf seine Bilder vorbei – und vergewaltige E. bei einem weiteren Shooting.
Erspart blieb der 25-Jährigen, was spätere Internet-Bekanntschaften erlebten: Sie wurden mit einem Schlafmittel, das einem Brausepulver beigemixt war, betäubt, missbraucht und dabei mit einer Videokamera gefilmt. Die Bilder werden am Montag, während der nächsten – nichtöffentlichen – Sitzung im Schwurgerichtssaal den Prozessbeteiligten gezeigt werden.
Ungewöhnlich bei Vergewaltigungen: Der Tathergang ist durch die Bilder als Beweismittel unstrittig. Unklar aus Sicht der Verteidigung ist hingegen, ob der 36-Jährige für seine Taten voll schuldfähig oder aber, wie behauptet, durch eine Alkoholsucht nur vermindert schuldfähig ist. Um dies zu klären, war der Prozess im November unterbrochen worden. Ermittler befragten daraufhin Zeugen, unter ihnen Strafgefangene, die mit dem 36-Jährigen ihre Haft verbüßten. Sie werden vor Gericht als Zeugen gehört werden.
Der Angeklagte war vorläufig festgenommen worden, nachdem ein betäubtes Opfer im Schlafzimmer des Angeklagten früher als erwartet erwachte und mit ihrer Freundin telefonieren konnte, während der Angeklagte nebenan auf einem Sofa schlief. Sie informierte die Polizei, die den 36-Jährigen abholte.
Der Prozess wird am 14. Juni, 9 Uhr, mit einer nächsten öffentlichen Sitzung fortgesetzt.
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Opfer bekam Vergewaltigung nicht mit
Vor der 8. großen Strafkammer des Landgerichts hat heute der 4. Verhandlungstag im Sex-Fotografen-Prozess stattgefunden.
Die Ermittler zeigten der 43 Jahre alten Krankenschwester anstößige pornografische Fotos. Auf ihnen zu sehen: ein Mann und eine Frau. Die 43-Jährige traut ihren Augen nicht: Auf mehreren Bildern entdeckt sie ganz eindeutig ihr Tattoo und auch ihr Bauchnabelpiercing.
„Sie stand von einem Moment auf den anderen neben sich“, so schilderte Strafverteidigerin Selvi Arslan Dolma die Schock-Reaktion ihrer Mandantin beim Auftakt des Braunschweiger Sex-Fotografen-Prozesses im Oktober, der nun vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt wird.
Warum nichtöffentlich verhandelt wurde
Seither hat sich an der verheerenden psychischen Verfassung der 43-Jährigen nicht viel geändert. Das wurde heute am 4. Verhandlungstag deutlich, an dem sie als Zeugin gegen den 36 Jahre alten Angeklagten aussagte – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Renate Reupke entsprach damit einem Antrag der Verteidigung, die der Frau eine öffentliche Demütigung ersparen wollte.
Warum der Angeklagte blieb
Abgewiesen wurde ein Antrag, den Angeklagten während der Zeugenvernehmung „aus dem Gerichtssaal zu entfernen“. Begründung: Es sei zu befürchten, dass das Opfer durch die Darstellung der Taten im Beisein des Täters ein zweites Mal bloßgestellt werde. Und das sei der 43-Jährigen nicht zuzumuten. Sie könnte im Zeugenstand zusammenbrechen.
Das Gericht teilte die Bedenken nicht. Es gelangte zur Überzeugung: Die psychische Belastung der Zeugin sei nicht so stark, dass man den Angeklagten aus dem Verfahren ausschließen müsse.
Tatgeschehen, Teil 1
Und das war laut Anklage am 19. Februar 2011 geschehen: In einer Internet-Kontaktbörse stößt die Zeugin auf den Angeklagten. Ihr gefällt das Foto, das ihn angeblich zeigt. In Wahrheit ist es ein unbekannter attraktiver Mann. Der Lockvogel. Die Krankenschwester geht, wie die Opfer, dem „Fotografen“ auf den Leim, ja, sie reist eigens mehr als 100 Kilometer aus ihrer Heimatstadt nach Braunschweig an – und muss hier Schreckliches erleiden. Ihr zierlicher Körper wird exzessiv missbraucht, eine Dreiviertelstunde lang, ohne ihr Wissen.
Und sie schöpfte auch keinen Verdacht, als sie beim Eintreffen verblüfft feststellen muss: Sie erkennt ihren Chat-Freund gar nicht wieder, der so gar nicht dem Foto entspricht! Aber der Angeklagte versteht es geschickt, durch charmantes, freundliches Auftreten die Zuneigung des Opfers zu gewinnen.
Man trinkt etwas Sekt und Wein – und dann kommt es, so die Anklage, sogar schnell zum einvernehmlichen Verkehr, wie vereinbart.
Was die 43-Jährige nicht weiß: Ihr Chat-Freund hat in ihr Glas Ahoi-Brausepulver geschüttet, dem ein Betäubungsmittel beigemischt ist. Nicht lange und die Frau fällt in tiefe Bewusstlosigkeit, ein mehrstündiger Filmriss folgt. Erst als man ihr später Porno-Aufnahmen zeigt, dämmert ihr, welch abnorme Demütigung ihr Körper erfahren musste.
Tatgeschehen, Teil 2
Damit ist das Martyrium für sie noch nicht beendet. Der Täter hat Gefallen gefunden. Und lädt die Krankenschwester erneut nach Braunschweig ein, drei Tage später. Der Plan – wenn es denn einer war, denn der Angeklagte bestreitet jeglichen Vorsatz – geht auf: Wieder hat man Sex, trinkt vorab Sekt, das Opfer wird bewusstlos, wird entkleidet und diesmal 70 Minuten lang missbraucht, vor laufender Kamera. Am nächsten Morgen wacht es ahnungslos auf und reist heim.
So wurde der Täter gefasst
Und vermutlich wäre die Sache nie aufgeflogen, wenn nicht Wochen später, Ende März 2011, ein Opfer vorzeitig aufgewacht wäre, im Schlafzimmer die Utensilien entdeckt hätte, die der Täter benutzte, um seine Opfer zu erniedrigen. Sie ruft eine Freundin an – und wenig später steht die Polizei vor der Tür. Sie nimmt den Angeklagten fest.
Was empfinden die Opfer?
Was empfinden die Opfer? Ihre Mandantin leide extrem, sagt Dagmar Behrens von der Niedersächsischen Opferhilfe. Zu entsetzlich sei die Vorstellung, einem Täter bewusst- und wehrlos ausgeliefert gewesen zu sein. „Sie ist völlig verunsichert. Das so wichtige Urvertrauen wurde in ihr komplett zerstört. Es muss jetzt peu a peu wieder aufgebaut werden.“ Der Strafprozess könne dabei helfen, hofft die Therapeutin. Sie begleitete heute die Zeugin ins Gericht. Als der Angeklagte auf dem Flur an beiden vorbeigeführt wurde, in Handschellen, senkte er den Blick.
Die Ermittler zeigten der 43 Jahre alten Krankenschwester anstößige pornografische Fotos. Auf ihnen zu sehen: ein Mann und eine Frau. Die 43-Jährige traut ihren Augen nicht: Auf mehreren Bildern entdeckt sie ganz eindeutig ihr Tattoo und auch ihr Bauchnabelpiercing.
„Sie stand von einem Moment auf den anderen neben sich“, so schilderte Strafverteidigerin Selvi Arslan Dolma die Schock-Reaktion ihrer Mandantin beim Auftakt des Braunschweiger Sex-Fotografen-Prozesses im Oktober, der nun vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt wird.
Warum nichtöffentlich verhandelt wurde
Seither hat sich an der verheerenden psychischen Verfassung der 43-Jährigen nicht viel geändert. Das wurde heute am 4. Verhandlungstag deutlich, an dem sie als Zeugin gegen den 36 Jahre alten Angeklagten aussagte – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Renate Reupke entsprach damit einem Antrag der Verteidigung, die der Frau eine öffentliche Demütigung ersparen wollte.
Warum der Angeklagte blieb
Abgewiesen wurde ein Antrag, den Angeklagten während der Zeugenvernehmung „aus dem Gerichtssaal zu entfernen“. Begründung: Es sei zu befürchten, dass das Opfer durch die Darstellung der Taten im Beisein des Täters ein zweites Mal bloßgestellt werde. Und das sei der 43-Jährigen nicht zuzumuten. Sie könnte im Zeugenstand zusammenbrechen.
Das Gericht teilte die Bedenken nicht. Es gelangte zur Überzeugung: Die psychische Belastung der Zeugin sei nicht so stark, dass man den Angeklagten aus dem Verfahren ausschließen müsse.
Tatgeschehen, Teil 1
Und das war laut Anklage am 19. Februar 2011 geschehen: In einer Internet-Kontaktbörse stößt die Zeugin auf den Angeklagten. Ihr gefällt das Foto, das ihn angeblich zeigt. In Wahrheit ist es ein unbekannter attraktiver Mann. Der Lockvogel. Die Krankenschwester geht, wie die Opfer, dem „Fotografen“ auf den Leim, ja, sie reist eigens mehr als 100 Kilometer aus ihrer Heimatstadt nach Braunschweig an – und muss hier Schreckliches erleiden. Ihr zierlicher Körper wird exzessiv missbraucht, eine Dreiviertelstunde lang, ohne ihr Wissen.
Und sie schöpfte auch keinen Verdacht, als sie beim Eintreffen verblüfft feststellen muss: Sie erkennt ihren Chat-Freund gar nicht wieder, der so gar nicht dem Foto entspricht! Aber der Angeklagte versteht es geschickt, durch charmantes, freundliches Auftreten die Zuneigung des Opfers zu gewinnen.
Man trinkt etwas Sekt und Wein – und dann kommt es, so die Anklage, sogar schnell zum einvernehmlichen Verkehr, wie vereinbart.
Was die 43-Jährige nicht weiß: Ihr Chat-Freund hat in ihr Glas Ahoi-Brausepulver geschüttet, dem ein Betäubungsmittel beigemischt ist. Nicht lange und die Frau fällt in tiefe Bewusstlosigkeit, ein mehrstündiger Filmriss folgt. Erst als man ihr später Porno-Aufnahmen zeigt, dämmert ihr, welch abnorme Demütigung ihr Körper erfahren musste.
Tatgeschehen, Teil 2
Damit ist das Martyrium für sie noch nicht beendet. Der Täter hat Gefallen gefunden. Und lädt die Krankenschwester erneut nach Braunschweig ein, drei Tage später. Der Plan – wenn es denn einer war, denn der Angeklagte bestreitet jeglichen Vorsatz – geht auf: Wieder hat man Sex, trinkt vorab Sekt, das Opfer wird bewusstlos, wird entkleidet und diesmal 70 Minuten lang missbraucht, vor laufender Kamera. Am nächsten Morgen wacht es ahnungslos auf und reist heim.
So wurde der Täter gefasst
Und vermutlich wäre die Sache nie aufgeflogen, wenn nicht Wochen später, Ende März 2011, ein Opfer vorzeitig aufgewacht wäre, im Schlafzimmer die Utensilien entdeckt hätte, die der Täter benutzte, um seine Opfer zu erniedrigen. Sie ruft eine Freundin an – und wenig später steht die Polizei vor der Tür. Sie nimmt den Angeklagten fest.
Was empfinden die Opfer?
Was empfinden die Opfer? Ihre Mandantin leide extrem, sagt Dagmar Behrens von der Niedersächsischen Opferhilfe. Zu entsetzlich sei die Vorstellung, einem Täter bewusst- und wehrlos ausgeliefert gewesen zu sein. „Sie ist völlig verunsichert. Das so wichtige Urvertrauen wurde in ihr komplett zerstört. Es muss jetzt peu a peu wieder aufgebaut werden.“ Der Strafprozess könne dabei helfen, hofft die Therapeutin. Sie begleitete heute die Zeugin ins Gericht. Als der Angeklagte auf dem Flur an beiden vorbeigeführt wurde, in Handschellen, senkte er den Blick.
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