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Parkinson-Kranker erstreitet Ausweis

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Parkinson-Kranker erstreitet Ausweis Empty Parkinson-Kranker erstreitet Ausweis

Beitrag  checker Di Jun 26, 2012 10:15 am

Rollstuhlfahrer dürfen auf Behindertenparkplätzen stehen, Parkinson-Kranke nicht. Doch nun hat ein Betroffener eine Parkgenehmigung erstritten.

Parkinson-Kranker erstreitet Ausweis PSie120621Behindertenparkausweis019

In seinem Behindertenausweis ist ein Behinderungsgrad von 100 Prozent angegeben – doch ein Anrecht auf einen Behindertparkplatz hat der 58-jährige Gundolf Tessmann nicht. Das liegt an den zwei Buchstaben „aG“, die in seinem Behindertenausweis fehlen. Sie stehen für „außergewöhnliche Gehbehinderung“.

Ein Merkzeichen, das nur nach gutachterlicher Beurteilung erteilt wird: an Querschnittsgelähmte oder Oberschenkelamputierte etwa. Entscheidend ist, dass die Personen „dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können“. So steht es in dem Text des Straßenverkehrsgesetzes.

Gundolf Tessmann, der seit 21 Jahren an Parkinson leidet, hat durch die Erkrankung plötzlich auftretende Blockierungen – mal kann er gehen, dann kann er sich plötzlich gar nicht bewegen. Diese Momente, in denen sein Körper nicht mehr funktioniert, machen die Krankheit unberechenbar.

Rechtsanwalt Tessmann erinnert sich an eine Situation, die ihm beim Parken auf einem kostenpflichtigen Parkplatz widerfahren ist: „Ich parkte und ging zum Automaten, um den Parkschein zu lösen. Auf dem Rückweg“, erzählt der 58-Jährige, „hatte ich eine Blockade: Ich konnte mich überhaupt nicht mehr bewegen, sah aber, dass eine Politesse schon dabei war, ein Strafmandat auszustellen.“

Eine verzwickte Situation, die sich laut Tessmann dadurch lösen ließe, dass auch Parkinson-Kranke die Möglichkeit bekämen, auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Doch da Tessmann nicht dauernd gehbehindert sei, hieß es bislang, bekäme er auch keinen Vermerk „aG“, der zum Parken auf dem Behindertenparkplatz berechtigt.

Drei Jahre lang versuchte er, sich dieses Recht zu erkämpfen, am Mittwoch urteilte das Sozialgericht Braunschweig zu seinen Gunsten.

Der Beklagte, das Landesamt für Soziales in Hildesheim, muss nun, sollte das Urteil rechtskräftig werden, die Genehmigung „aG“ an Tessmann ausstellen. „Das ist ein Grundsatzurteil“, glaubt Tessmann. „Erstmals ist die Hürde geschafft, und auch Parkinson-Kranke können eine Parkerlaubnis erhalten.“

Das sieht weder das Sozialgericht Braunschweig noch das beklagte Landesamt so. „Es ist in jedem Einzelfall eine gutachterliche Beurteilung erforderlich“, sagt Bernd Stöber, stellvertretender Sprecher des Landesamts, auf Anfrage. Rainer Schmiedl vom Sozialgericht Braunschweig: „Ob das Urteil in zweiter Instanz überhaupt hält, steht noch nicht fest.“

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Gegebenenfalls legt das Landesamt gegen die Entscheidung Berufung ein. Davon geht Tessmann aus, freut sich aber über seinen Erfolg: „Ich will anderen Betroffenen mit diesem Urteil Mut machen“, sagt er.

Quelle

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