Baumbach/Hefermehl 61. Auflage §287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung Rn. 4, richterliche floskelhafte verbrämte Nachlässigkeit:
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Baumbach/Hefermehl 61. Auflage §287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung Rn. 4, richterliche floskelhafte verbrämte Nachlässigkeit:
"Die Vorschrift gibt dem Richter eine manchmal gefährliche Freiheit. Schätzung ins Blaue ist die Hauptgefahr bei §287 ZPO. Das weite richterliche Ermessen kann unversehends zur nur noch floskelhaft verbrämten Nachlässigkeit umschlagen.
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