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Beitrag  checker Mo Mai 23, 2011 8:55 pm

Selbstbedienungsladen für Juristen (Richter Thiemann/Helmkamp AG-/LG-Bielefeld): Insolvenzverfahren 43 IN 760/07, Masse 16647,28 EUR, Vergütung des Insolvenzverwalters 12361,60 EUR, 07.05.2011
Amtsgericht Bielefeld Beschluss vom 07.05.2011.
Die Masse betrug anfangs im übrigen etwa 20000 EUR. Davon verauslagt wurden bereits mehr als 1500 EUR für den Insolvenzverwalter für das Gutachten über die Insolvenz. Der Rest ist für Gerichtskosten aufgewendet worden.
Von ehemals etwa 20000 EUR verbleiben den Gläubigern also 4285 EUR abzügl. noch evtl. aufzuwendender Zinsen. Dabei muss man bedenken, dass in den Rechnungen der Gläubiger häufig bereits Gerichts- und Rechtsanwaltskosten oder Inkassokosten enthalten waren. Von also etwa 20000 EUR, die der insolvente Schuldner einmal hatte und hart verdientes Geld gewesen sind verbleiben ihm etwa 2500 EUR um seine tatsächlichen ehemaligen Schulden zu bezahlen und die restlichen 17500 EUR haben Justiz und Juristen kassiert. Davon, dass der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners (auch zu Gunsten der Gläubiger) schützt hat der Insolvente gar nichts bemerkt, sondern das genaue Gegenteil wurde getätigt. Es wird Post unterschlagen und Arbeiten an denen der Insolvente das Urheberrecht besitzt, die aber für die Gläubiger wahrscheinlich wertlos sind, werden vernichtet. Der Insolvente wird mit seinen Eingaben vollständig ignoriert. Gedeckt wird das ganze vom Insolvenzrichter Thiemann am AG Bielefeld, der den Insolvenzverwalter dabei fleissig unterstützt.
Weitere Kosten sind dem Insolventen entstanden aufgrund eines rechtswidrigen Postbeschlagnahmebeschlusses von Richter Thiemann und einem Befangenheitsantrag, weil der Insolvenzrichter Thiemann dem Insolventen laut schreiend erklärte, dass er sich seine Schriftstücke nicht durchlesen muss, weil er Richter ist und es daher auch gar nicht getan hat und der Insolvente gar keine Rechte besitzen würde. Für beide Beschwerden, die abgewiesen worden sind musste der Insolvente die Kosten tragen. Eine Beschwerde gegen den abweisenden Befangenheitsantrag wurde ebenfalls auf Kosten des Insolventen nicht stattgegeben, weil gemäss Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG Münster) Bürger keine vernünftig denkenden Menschen sind und daher keine Rechte begründen können, während ein laut schreiender Richter, der erklärt, dass er sich Schriftstücke von Bürgern nicht durchliest und diese auch nicht durchgelesen habe und Bürger keine Rechte geltend zu machen haben und der einen rechtswidrigen Postbeschlagnahmebeschluss tätigt, einen vernünftig denkenden Menschen darstellt.
Allen Menschen, die entsprechende Rechtsbehelfe nicht selbst tätigen können wäre natürlich keine PKH bewilligt worden und diese hätten somit auch von vorn herein keinen Anwalt in Anspruch nehmen können, der den Fall ohne Geld ohnehin nicht getätigt hätte und noch nicht einmal gegen entsprechende Rechts- und Grundrechtsverletzungen Rechtsbehelfe einlegen können. Auch wenn die Rechtsbehelfe von vorn herein sinnlos sind, denn die Juristen decken sich bei dem tätigen von Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen untereinander ab und belobigen sich dafür auch finanziell.

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