Notwehr ist das heiligste Mittel der Person" aber nicht am LG-Bamberg
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Notwehr ist das heiligste Mittel der Person" aber nicht am LG-Bamberg
Satanic Sauerkraut, vom Opfer zum Täter, Kant: "Notwehr ist das heiligste Mittel der Person" aber nicht am LG-Bamberg
Es ist in einem präzisen Sinne das, womit jedes individuelle Recht erst beginnt. Wer jemand das Notwehrrecht nimmt, nimmt ihm das Recht selbst, das zu verteidigen untersagt wird. Ein Grundrecht auf Leben, das gegen rechtswidrige Angriffe nicht verteidigt werden dürfe, wäre keines mehr. Darum ist der Staat nicht berechtigt, einzelnen seiner Bürger in bestimmten Situationen, das Recht zur Notwehr zu nehmen. Mein Fall:
Innerhalb von 20 Stunden, beim 4. Angriff des XX-vorbestraften Intensivtäters, war ich bereits wehrlos geschlagen, als die Verletzung meines Angreifers erfolgte. Geständniserzwingungs-Verhaftung am Tatort. Selbst nach Straf- und Zivilverfahren steht zweifelsfrei fest, dass ich grundlos geschlagen wurde. Ich bin heute dauerhaft erwerbsunfähig. Meine Anzeigen gegen den Frustschläger wurden vom Verfahren abgetrennt und rechtswidrig eingestellt!
Meine Geschichte sollte rechtlich undenkbar sein!
Niemals vorbestraft, wurde ich zu 30 Monaten, plus Zwangseinweisung in die Psychiatrie, gem. § 64, verurteilt. Selbst wenn ich der gef.Körperverletzung schuldig gewesen wäre, für einen Ersttäter, eine rechtswidrige Anwendung des § 64. Als Zwangseingewiesener hat man keine Chance auf Bearbeitung einer (jeglicher) Revision.
Im BKH erreichte mich (von einer Hilfsorganisation) die Lichtbild/Ermittlungsakte mit dem Tatsachenbeweis meiner Unschuld. Die sog."Suchttherapie" habe ich verweigert. Es ging nach Bamberg zurück. Als uneinsichtiger Strafgefangener wurde ich in der Zelle Nr.222, JVA-Bamberg, beinahe erschlagen. Zum Zwecke der Vertuschung bekam ich keine med. Notbehandlung. Es gibt keine med. Behandlungsakte. Bilder im linken Navi-feld anklicken.
Am 27.12.2007 hat der Frustschläger Peter D., eine Zivilklage über 25.000.- EUR Schmerzensgeld eingereicht. In seinem Klageschriftsatz wurden massenweise unwahre Behauptungen aufgestellt. Mein Anwalt hat mit einem Strafantrag wg. Prozessbetrug gedroht. Unabhängig davon habe ich diesen Strafantrag, der sich in dem Verfahren durchaus als haltbar erwies, bei der StA-schaft BA eingereicht. Mein Strafantrag wurde nicht bearbeitet.
Es ist paradox:
Der Schläger, der mich grundlos, mit drei Übergriffen, erwiesenermaßen dauerhaft erwerbsunfähig schlug, erwartet, dass ich jemals ein pfändbares Einkommen haben werde und ihm für meine Notwehr, Schmerzensgeld zahle.
Es ging in dem Verfahren hauptsächlich darum, das Fehlurteil der Strafkammer zu bestätigen.
Beim Sühnetermin habe ich den Tatortaugenschein verlangt. Kein Wort davon im Protokoll. Die vorausgegangenen Übergriffe wurden wiederum bestätigt, ansonsten waren die vom Kläger/Schläger benannten Zeugen/Aussagen keinesfalls zu seinen Gunsten. Der Tatortaugenschein wurde unabdingbar und am 03.08.09 nochmals beantragt. Stattdessen hat der Richter BRUNNER am 17.09.09 die Zeugeneinvernahme mit einem haarsträubenden Grundurteil abgebrochen. Siehe Zivilprozess.
Übrigens: Richter BRUNNER ist auch Pressesprecher des LG-Bamberg!
An einer "zufälligen" Rehabilitation und Aufarbeitung dieser Unrechtsurteile habe ich kein Interesse. Mein Ansinnen ist dahingehend, aufzuzeigen, dass die Justiz in jedem der nachfolgend aufgezeigten Anklagen/Urteile wissen musste, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde!
Mittlerweile ist der Schläger, im März 09, per Gefälligkeitsurteil, wegen einer anderen, schweren Gewalttat zu einem Jahr Haft – zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden. Wir (auch seine anderen Opfer) waren bei dieser Hauptverhandlung als Besucher und haben Protokoll mitgeschrieben. Anstelle seiner 26 Vorstrafen wurden vom StA nur 11 Zentralregistereintragungen angegeben. Die Anwältin des Schlägers musste sich schließlich für ihren Mandanten beim Gericht entschuldigen, er war sichtlich betrunken…
Liebes Bamberger Gericht. Na dann, "PROST !!"
Quelle
Es ist in einem präzisen Sinne das, womit jedes individuelle Recht erst beginnt. Wer jemand das Notwehrrecht nimmt, nimmt ihm das Recht selbst, das zu verteidigen untersagt wird. Ein Grundrecht auf Leben, das gegen rechtswidrige Angriffe nicht verteidigt werden dürfe, wäre keines mehr. Darum ist der Staat nicht berechtigt, einzelnen seiner Bürger in bestimmten Situationen, das Recht zur Notwehr zu nehmen. Mein Fall:
Innerhalb von 20 Stunden, beim 4. Angriff des XX-vorbestraften Intensivtäters, war ich bereits wehrlos geschlagen, als die Verletzung meines Angreifers erfolgte. Geständniserzwingungs-Verhaftung am Tatort. Selbst nach Straf- und Zivilverfahren steht zweifelsfrei fest, dass ich grundlos geschlagen wurde. Ich bin heute dauerhaft erwerbsunfähig. Meine Anzeigen gegen den Frustschläger wurden vom Verfahren abgetrennt und rechtswidrig eingestellt!
Meine Geschichte sollte rechtlich undenkbar sein!
Niemals vorbestraft, wurde ich zu 30 Monaten, plus Zwangseinweisung in die Psychiatrie, gem. § 64, verurteilt. Selbst wenn ich der gef.Körperverletzung schuldig gewesen wäre, für einen Ersttäter, eine rechtswidrige Anwendung des § 64. Als Zwangseingewiesener hat man keine Chance auf Bearbeitung einer (jeglicher) Revision.
Im BKH erreichte mich (von einer Hilfsorganisation) die Lichtbild/Ermittlungsakte mit dem Tatsachenbeweis meiner Unschuld. Die sog."Suchttherapie" habe ich verweigert. Es ging nach Bamberg zurück. Als uneinsichtiger Strafgefangener wurde ich in der Zelle Nr.222, JVA-Bamberg, beinahe erschlagen. Zum Zwecke der Vertuschung bekam ich keine med. Notbehandlung. Es gibt keine med. Behandlungsakte. Bilder im linken Navi-feld anklicken.
Am 27.12.2007 hat der Frustschläger Peter D., eine Zivilklage über 25.000.- EUR Schmerzensgeld eingereicht. In seinem Klageschriftsatz wurden massenweise unwahre Behauptungen aufgestellt. Mein Anwalt hat mit einem Strafantrag wg. Prozessbetrug gedroht. Unabhängig davon habe ich diesen Strafantrag, der sich in dem Verfahren durchaus als haltbar erwies, bei der StA-schaft BA eingereicht. Mein Strafantrag wurde nicht bearbeitet.
Es ist paradox:
Der Schläger, der mich grundlos, mit drei Übergriffen, erwiesenermaßen dauerhaft erwerbsunfähig schlug, erwartet, dass ich jemals ein pfändbares Einkommen haben werde und ihm für meine Notwehr, Schmerzensgeld zahle.
Es ging in dem Verfahren hauptsächlich darum, das Fehlurteil der Strafkammer zu bestätigen.
Beim Sühnetermin habe ich den Tatortaugenschein verlangt. Kein Wort davon im Protokoll. Die vorausgegangenen Übergriffe wurden wiederum bestätigt, ansonsten waren die vom Kläger/Schläger benannten Zeugen/Aussagen keinesfalls zu seinen Gunsten. Der Tatortaugenschein wurde unabdingbar und am 03.08.09 nochmals beantragt. Stattdessen hat der Richter BRUNNER am 17.09.09 die Zeugeneinvernahme mit einem haarsträubenden Grundurteil abgebrochen. Siehe Zivilprozess.
Übrigens: Richter BRUNNER ist auch Pressesprecher des LG-Bamberg!
An einer "zufälligen" Rehabilitation und Aufarbeitung dieser Unrechtsurteile habe ich kein Interesse. Mein Ansinnen ist dahingehend, aufzuzeigen, dass die Justiz in jedem der nachfolgend aufgezeigten Anklagen/Urteile wissen musste, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde!
Mittlerweile ist der Schläger, im März 09, per Gefälligkeitsurteil, wegen einer anderen, schweren Gewalttat zu einem Jahr Haft – zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden. Wir (auch seine anderen Opfer) waren bei dieser Hauptverhandlung als Besucher und haben Protokoll mitgeschrieben. Anstelle seiner 26 Vorstrafen wurden vom StA nur 11 Zentralregistereintragungen angegeben. Die Anwältin des Schlägers musste sich schließlich für ihren Mandanten beim Gericht entschuldigen, er war sichtlich betrunken…
Liebes Bamberger Gericht. Na dann, "PROST !!"
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