Der Mandant - leichte Beute und schnelles Geld für Anwälte?
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Der Mandant - leichte Beute und schnelles Geld für Anwälte?
„Ich befinde mich in einer Trennung und möchte mich von meinem Ehemann scheiden lassen. Ich hatte zwei Sitzungen bei meiner Anwältin und erhalte nun eine Rechnung in Höhe von 4199,20 Euro.“ Solche Briefe erhält der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) immer öfter. Die Schreiberin stellt dann folgende Fragen: „Ist diese hohe Gebührenrechnung richtig?“ Warum wurde meinem Noch-Ehemann keine Rechnung zugesandt und warum wurde diese Rechnung nicht zur Hälfte aufgesplittet?“Hätte mich meine Rechtsanwältin nicht von vornherein über die evtl. Kosten aufklären müssen?“ „Des weiteren habe ich keine Mitteilung über eine Endabrechnung in dieser Höhe bekommen – zumal mir nicht die Höhe der Besprechung- und Geschäftsgebühr genannt wurde.“
Oder der Kleinunternehmer, der seinen letzten Willen in einem 10- seitigen Dokument niedergeschrieben hat und vorsorglich einen Rechtsanwalt um Überprüfung bat. Das Schriftstück bedurfte keiner Änderung. Die Rechnung des Anwalts: 50 000.- DM. Ein zweiter Anwalt konnte dann diese Gebühr außergerichtlich um die Hälfte drücken. Aber immer noch viel Geld. Der zweite Anwalt musste natürlich auch bezahlt werden.
Das sind keine Einzelfälle, sonder das passiert in Deutschland jeden Tag öfter als man zu glauben bereit ist, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. Schuld daran ist nach Meinung von Roosen, das Gebührenrecht der Anwälte welches für die meisten Mandanten ein Buch mit 7 Siegeln ist. Selbst Anwälte tun sich manchmal schwer, die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) richtig anzuwenden. Das einzige was auf einer solchen Gebührenrechnung für den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, ist der Betrag den er überweisen soll. Warum diese Summe von ihm verlangt wird, kann er in der Regel nicht verstehen. ..
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Oder der Kleinunternehmer, der seinen letzten Willen in einem 10- seitigen Dokument niedergeschrieben hat und vorsorglich einen Rechtsanwalt um Überprüfung bat. Das Schriftstück bedurfte keiner Änderung. Die Rechnung des Anwalts: 50 000.- DM. Ein zweiter Anwalt konnte dann diese Gebühr außergerichtlich um die Hälfte drücken. Aber immer noch viel Geld. Der zweite Anwalt musste natürlich auch bezahlt werden.
Das sind keine Einzelfälle, sonder das passiert in Deutschland jeden Tag öfter als man zu glauben bereit ist, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. Schuld daran ist nach Meinung von Roosen, das Gebührenrecht der Anwälte welches für die meisten Mandanten ein Buch mit 7 Siegeln ist. Selbst Anwälte tun sich manchmal schwer, die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) richtig anzuwenden. Das einzige was auf einer solchen Gebührenrechnung für den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, ist der Betrag den er überweisen soll. Warum diese Summe von ihm verlangt wird, kann er in der Regel nicht verstehen. ..
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