Besonderer Schutz für Marke "Volkswagen"
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Besonderer Schutz für Marke "Volkswagen"
Der Autobauer Volkswagen hat einen Etappensieg gegen die "Bild"-Zeitung errungen: Der Wortbestandteil "Volks" darf nur bedingt für Werbung mit Bezug auf Auto-Service benutzt werden. In diesen Fällen drohe eine Kollision mit dem Konzern Volkswagen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor (Az.: I ZR 214/11). VW hat damit einen Erfolg erzielt, da die Klage zuvor abgeschmettert worden war - allerdings ist der Fall nicht beendet.
Das OLG muss den Fall erneut prüfen
Auch sei die für den Wolfsburger Autobauer eingetragene Marke sehr bekannt, sie genieße daher besonders großen Schutz.
Doch wie weit dieser Schutz konkret reiche, müsse jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München erneut prüfen, entschieden die Richter und verwiesen das Verfahren zurück.
Volkswagen klagte gegen "Volks-Reifen"
In dem Streit hatte Volkswagen "Bild.de" und einen Reparaturdienst auf Unterlassung verklagt. Die Internetausgabe der Zeitung hatte gemeinsam mit der Autowerkstatt seit 2002 verschiedene Aktionen gestartet, bei denen sie unter anderem Inspektionen und Reifen anboten.
In der Werbung benutzten sie dabei Begriffe wie "Volks-Inspektion", "Volks-Reifen" und auch "Volks-Werkstatt". Dagegen war der Volkswagen-Konzern vorgegangen.
VW-Klage muss doch behandelt werden
Das OLG hatte eine Klage des Autobauers abgewiesen. Nach Ansicht des BGH hat es dabei jedoch den weiten Schutzbereich bekannter Marken nicht ausreichend beachtet.
In solchen Fällen liege bereits eine Verletzung vor, wenn das Publikum durch den Anklang an den Markennamen von einer wirtschaftlichen und organisatorischen Verbindung zum Unternehmen ausgeht. Das OLG muss den Fall nun erneut verhandeln.
Quelle
Ohje,was das für folgen hat.
Wenn ihr jetzt ein Urteil von einen Gericht bekommt, muss da drauf stehen : Im Namen von Volkswagen.
Im Name des Volkes ist daher geschützt.
Aber es kommt noch besser, die SPD Zeitung Volksfreund, muss auch umgenannt werden in Volkswagenfreund,ansonsten gibt es eine Klage.
Nicht zu vergessen die Volksschule und Volkshochschule,entweder Volkswagenhochschule,ansonsten setzt es saures, genau wie bei der Volksschule.
Die Politiker selber sind jetzt auch Volkswagenvertreter und nicht mehr Volksverträter.
Dan noch der Völkerbund, Völkerball die einzigsten die glück haben sich die Polizisten in Mitteldeutschland, die heißen nicht mehr Volkspolizist sondern nur noch Polizist.
Dann noch die Volksmusik, die ab heute Volkswagenmusik heißt.
Ein Vielvölkerstaat wird zum Vielvolkswagenstaat.
Und die Volksfürsorge zur Volkswagenfürsorge.
Und erst der Bundestag, wo drauf steht dem Deutschen Volke, da muss jetzt drauf stehen dem Deutschen Volkswagenwerk.
Jetzt kriegen aber einige ein richtiges Problem.
Das OLG muss den Fall erneut prüfen
Auch sei die für den Wolfsburger Autobauer eingetragene Marke sehr bekannt, sie genieße daher besonders großen Schutz.
Doch wie weit dieser Schutz konkret reiche, müsse jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München erneut prüfen, entschieden die Richter und verwiesen das Verfahren zurück.
Volkswagen klagte gegen "Volks-Reifen"
In dem Streit hatte Volkswagen "Bild.de" und einen Reparaturdienst auf Unterlassung verklagt. Die Internetausgabe der Zeitung hatte gemeinsam mit der Autowerkstatt seit 2002 verschiedene Aktionen gestartet, bei denen sie unter anderem Inspektionen und Reifen anboten.
In der Werbung benutzten sie dabei Begriffe wie "Volks-Inspektion", "Volks-Reifen" und auch "Volks-Werkstatt". Dagegen war der Volkswagen-Konzern vorgegangen.
VW-Klage muss doch behandelt werden
Das OLG hatte eine Klage des Autobauers abgewiesen. Nach Ansicht des BGH hat es dabei jedoch den weiten Schutzbereich bekannter Marken nicht ausreichend beachtet.
In solchen Fällen liege bereits eine Verletzung vor, wenn das Publikum durch den Anklang an den Markennamen von einer wirtschaftlichen und organisatorischen Verbindung zum Unternehmen ausgeht. Das OLG muss den Fall nun erneut verhandeln.
Quelle
Ohje,was das für folgen hat.
Wenn ihr jetzt ein Urteil von einen Gericht bekommt, muss da drauf stehen : Im Namen von Volkswagen.
Im Name des Volkes ist daher geschützt.
Aber es kommt noch besser, die SPD Zeitung Volksfreund, muss auch umgenannt werden in Volkswagenfreund,ansonsten gibt es eine Klage.
Nicht zu vergessen die Volksschule und Volkshochschule,entweder Volkswagenhochschule,ansonsten setzt es saures, genau wie bei der Volksschule.
Die Politiker selber sind jetzt auch Volkswagenvertreter und nicht mehr Volksverträter.
Dan noch der Völkerbund, Völkerball die einzigsten die glück haben sich die Polizisten in Mitteldeutschland, die heißen nicht mehr Volkspolizist sondern nur noch Polizist.
Dann noch die Volksmusik, die ab heute Volkswagenmusik heißt.
Ein Vielvölkerstaat wird zum Vielvolkswagenstaat.
Und die Volksfürsorge zur Volkswagenfürsorge.
Und erst der Bundestag, wo drauf steht dem Deutschen Volke, da muss jetzt drauf stehen dem Deutschen Volkswagenwerk.
Jetzt kriegen aber einige ein richtiges Problem.


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