Karlsruhe urteilt über Antiterrordatei
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Karlsruhe urteilt über Antiterrordatei
Als Konsequenz aus den Anschlägen vom 11. September ist in Deutschland die Antiterrordatei geschaffen worden. Sie bündelt Informationen aller Sicherheitsbehörden. Doch ein pensionierter Richter sieht darin einen Verstoß gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten und hat geklagt. Er fürchtet, dass unbescholtene Bürger heimlich überwacht werden könnten. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Wer mit unbekannten Leuten vielleicht ein nettes Gespräch führt oder sich in eine fremde Wohnung einladen lässt, der rechnet sicher nicht damit, ins Visier von Verfassungsschützern und Polizei zu geraten. Aber schon ein harmloses Gespräch mit einer Kontaktperson von verdächtigen Terrorunterstützern könnte dazu führen, dass man in der bundesdeutschen Antiterrordatei landet und demnächst vielleicht Probleme bekommt, falls man eine Auslandsreise plant oder sich bei einem sicherheitsrelevanten Unternehmen um eine Stelle bewirbt.
Audio: http://download.media.tagesschau.de/audio/2013/0424/AU-20130424-0020-1901.ogg
Kritik findet offenes Ohr bei Richtern
Das befürchtet zumindest der Berliner Anwalt Maximilian Suermann. Er sieht die Antiterrordatei als eine verfassungswidrige Vermengung von Polizei und Geheimdienstaufgaben: "Da werden Leute in diese Datei aufgenommen, die dort wirklich nichts verloren haben. Nämlich nicht Terroristen oder Leute die verdächtig sind, sondern völlig unbescholtene Bürger, die vielleicht nur zufällig jemanden kennen, der in den Verdacht der Ermittlungsbehörden gerät." Und das vielleicht nur wegen unbestätigten Tipps aus dem Ausland oder unüberprüfbaren Mitteilungen von verdeckten Quellen.
Diese Beschwerde hat ganz offensichtlich bei den Verfassungsrichtern einen Nerv getroffen, wie die Gerichtsverhandlung im November zeigte. Schon zu Beginn sprach Vizepräsident Ferdinand Kirchhof die Risiken und Chancen der Antiterrordatei an: "Sie erleichtert eine umfassende Aufklärung gegen Risiken des Terrorismus und dient damit einem wichtigen Ziel des Schutzes von Staat und Gesellschaft. Sie erlaubt aber auch weitreichende bundesweite Zugriffe auf persönliche Daten von Individuen, die oftmals nicht von der Speicherung ihrer Daten erfahren und deshalb kaum Rechtsschutz beantragen können."
Video: http://download.media.tagesschau.de/video/2013/0424/TV-20130424-0703-2501.webm.webm
BKA will an Antiterrordatei festhalten
Doch BKA-Chef Jörg Ziercke besteht schon seit ihrer Einführung vor sechs Jahren ganz entschieden auf der Antiterrordatei: "Wir haben den 11.9.2001 gehabt, mit der Zelle in Hamburg. Wenn wir damals eine Antiterrordatei gehabt hätten, sähe die Welt heute vielleicht etwas anders aus". Durch die Antiterrordatei werde verhindert, dass eine heiße Spur auf eine kalte Liste kommt, meinte er in der Verhandlung. Der Informationsaustausch habe so beschleunigt werden können, dass man heute jederzeit im Bilde sei über die aktuelle Gefährdungslage.
Das BKA gehe von 130 mutmaßlichen Gefährdern aus, sowie 30 weiteren Personen, die sehr dicht an diesen Islamisten dran seien. An diesem Punkt setzt aber auch Kritik an. Es sind weit mehr - nämlich 17.000 Personen - in der Antiterrordatei erfasst, zumeist als Kontaktpersonen oder eventuelle Unterstützer. Rund 70.000 Anfragen gibt es jährlich, doch von einem besonderen Fahndungserfolg aufgrund der Datei konnte bislang nichts berichtet werden.
Das heutige Urteil der Verfassungsrichter wird also darlegen müssen, wieviel Freiheitsverlust uns das Streben nach Sicherheit kosten darf.
Az.: 1 BvR 1215/07
Worum geht es bei der Verfassungsbeschwerde?
Gegen die im Jahr 2006 beschlossene Antiterrodatei hat ein ehemaliger Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es könnten auch Kontaktpersonen von Islamisten erfasst werden, die selbst keine terroristischen Aktivitäten unterstützten, moniert der Kläger. Außerdem würden erstmals Informationen der Geheimdienste und der Polizei verbunden. In Deutschland könne jeder von den Geheimdiensten heimlich observiert und belauscht werden, so der Ex-Richter. Einzige Voraussetzung seien "Anhaltspunkte" für möglicherweise terroristische Bestrebungen - es reichten vage anonyme Beschuldigungen. Bestimmte Erkenntnisse müssen die Dienste seit 2007 in die Antiterrordatei einstellen, auf die auch die Polizei zugreifen kann. Diese erhält so Informationen, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen. Denn die Polizei darf nur bei einem konkreten Verdacht tätig werden.
Quelle
Wer mit unbekannten Leuten vielleicht ein nettes Gespräch führt oder sich in eine fremde Wohnung einladen lässt, der rechnet sicher nicht damit, ins Visier von Verfassungsschützern und Polizei zu geraten. Aber schon ein harmloses Gespräch mit einer Kontaktperson von verdächtigen Terrorunterstützern könnte dazu führen, dass man in der bundesdeutschen Antiterrordatei landet und demnächst vielleicht Probleme bekommt, falls man eine Auslandsreise plant oder sich bei einem sicherheitsrelevanten Unternehmen um eine Stelle bewirbt.
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Kritik findet offenes Ohr bei Richtern
Das befürchtet zumindest der Berliner Anwalt Maximilian Suermann. Er sieht die Antiterrordatei als eine verfassungswidrige Vermengung von Polizei und Geheimdienstaufgaben: "Da werden Leute in diese Datei aufgenommen, die dort wirklich nichts verloren haben. Nämlich nicht Terroristen oder Leute die verdächtig sind, sondern völlig unbescholtene Bürger, die vielleicht nur zufällig jemanden kennen, der in den Verdacht der Ermittlungsbehörden gerät." Und das vielleicht nur wegen unbestätigten Tipps aus dem Ausland oder unüberprüfbaren Mitteilungen von verdeckten Quellen.
Diese Beschwerde hat ganz offensichtlich bei den Verfassungsrichtern einen Nerv getroffen, wie die Gerichtsverhandlung im November zeigte. Schon zu Beginn sprach Vizepräsident Ferdinand Kirchhof die Risiken und Chancen der Antiterrordatei an: "Sie erleichtert eine umfassende Aufklärung gegen Risiken des Terrorismus und dient damit einem wichtigen Ziel des Schutzes von Staat und Gesellschaft. Sie erlaubt aber auch weitreichende bundesweite Zugriffe auf persönliche Daten von Individuen, die oftmals nicht von der Speicherung ihrer Daten erfahren und deshalb kaum Rechtsschutz beantragen können."
Video: http://download.media.tagesschau.de/video/2013/0424/TV-20130424-0703-2501.webm.webm
BKA will an Antiterrordatei festhalten
Doch BKA-Chef Jörg Ziercke besteht schon seit ihrer Einführung vor sechs Jahren ganz entschieden auf der Antiterrordatei: "Wir haben den 11.9.2001 gehabt, mit der Zelle in Hamburg. Wenn wir damals eine Antiterrordatei gehabt hätten, sähe die Welt heute vielleicht etwas anders aus". Durch die Antiterrordatei werde verhindert, dass eine heiße Spur auf eine kalte Liste kommt, meinte er in der Verhandlung. Der Informationsaustausch habe so beschleunigt werden können, dass man heute jederzeit im Bilde sei über die aktuelle Gefährdungslage.
Das BKA gehe von 130 mutmaßlichen Gefährdern aus, sowie 30 weiteren Personen, die sehr dicht an diesen Islamisten dran seien. An diesem Punkt setzt aber auch Kritik an. Es sind weit mehr - nämlich 17.000 Personen - in der Antiterrordatei erfasst, zumeist als Kontaktpersonen oder eventuelle Unterstützer. Rund 70.000 Anfragen gibt es jährlich, doch von einem besonderen Fahndungserfolg aufgrund der Datei konnte bislang nichts berichtet werden.
Das heutige Urteil der Verfassungsrichter wird also darlegen müssen, wieviel Freiheitsverlust uns das Streben nach Sicherheit kosten darf.
Az.: 1 BvR 1215/07
Worum geht es bei der Verfassungsbeschwerde?
Gegen die im Jahr 2006 beschlossene Antiterrodatei hat ein ehemaliger Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es könnten auch Kontaktpersonen von Islamisten erfasst werden, die selbst keine terroristischen Aktivitäten unterstützten, moniert der Kläger. Außerdem würden erstmals Informationen der Geheimdienste und der Polizei verbunden. In Deutschland könne jeder von den Geheimdiensten heimlich observiert und belauscht werden, so der Ex-Richter. Einzige Voraussetzung seien "Anhaltspunkte" für möglicherweise terroristische Bestrebungen - es reichten vage anonyme Beschuldigungen. Bestimmte Erkenntnisse müssen die Dienste seit 2007 in die Antiterrordatei einstellen, auf die auch die Polizei zugreifen kann. Diese erhält so Informationen, die sie selbst nicht hätte erheben dürfen. Denn die Polizei darf nur bei einem konkreten Verdacht tätig werden.
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Nechbesserung "Geheimpolizei ist nicht vorgesehen"
Die Anti-Terror-Datei ist in vielen Punkten verfassungswidrig. Das entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag muss das Gesetz nun bis Ende 2014 nachbessern. Dabei stellt das Gericht hohe Hürden auf.
Die Antiterrordatei wurde 2007 von der großen Koalition eingerichtet. Sie enthält Informationen über rund 18 000 Islamisten, von denen etwa 3400 in Deutschland leben. Für die Datei wurden keine neuen Informationen erhoben. Vielmehr soll sie den Informationsaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten erleichtern. Ermittler können dort nachsehen, welche Behörde Informationen über eine bestimmte Person gespeichert hat.
Geklagt dagegen hatte der pensionierte Richter Robert Suermann aus Oldenburg. Er wollte verhindern, dass die Polizei auf diesem Wege Zugriff auf Daten des Verfassungsschutzes bekommt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage bisher immer offen gelassen, ob das Grundgesetz ein Trennungsgebot für Polizei und Geheimdienste enthält. Jetzt hat Karlsruhe geklärt: Es gibt ein informationelles Trennungsprinzip. Dieses ergebe sich aus den Grundrechten, vor allem aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Danach sei es ein schwerer Eingriff in die Zweckbindung von Daten, wenn sie von der Polizei an den Verfassungsschutz geliefert werden und umgekehrt. Denn die beiden Sicherheitsbehörden seien nach derzeitigem Recht strikt zu unterscheiden: Hier die offen ermittelnde Polizei, dort der verdeckt arbeitende Verfassungsschutz, der vor allem die Politik berate. "Eine Geheimpolizei ist nicht vorgesehen", betonte der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof.
Ein Datenaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz sei nur möglich, wenn er einem herausragenden öffentlichen Interesse diene. Dabei habe die Terrorbekämpfung erhebliches Gewicht. Allerdings, so betonten die Richter, dürfe die Auseinandersetzung mit dem Terror "nicht als Krieg oder Ausnahmezustand" betrachtet werden, bei dem rechtsstaatliche Anforderungen nicht gelten.
Gemessen an diesem Maßstab sei die Antiterrordatei "in ihren Grundstrukturen verfassungsgemäß", entschieden die Richter. Es würden eben nicht alle Informationsgrenzen zwischen Polizei und Verfassungsschutz abgebaut. Kritik üben die Verfassungsrichter aber an einer Vielzahl von Einzelpunkten. So genüge es für die Aufnahme in die Antiterrordatei nicht, dass jemand Gewalt nur befürwortet. Auch die Unterstützung einer terror-unterstützenden Organisation sei als Merkmal zu unbestimmt. Sonst könnten arglose Eltern in der Datei landen, weil sie den Kindergarten eines Moscheevereins unterstützen, der seinerseits verdächtigt wird, Terrorgruppen zu unterstützen. Kontaktpersonen sollen nicht mehr als eigene Gruppe gespeichert werden, sondern nur als (verdeckt gespeicherte) Zusatzinformation bei echten Terrorverdächtigen. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sollen die Antiterrordatei mindestens alle zwei Jahre prüfen. Das Bundeskriminalamt, bei dem die Datei geführt wird, soll der Öffentlichkeit regelmäßig über Datenbestand und Nutzung berichten.
Trotz der Beanstandungen muss die Antiterrordatei bis zur Neuregelung nicht abgeschaltet werden. Der Bundestag hat für die Reparaturen Zeit bis Ende 2014. Die relativ lange Frist begründeten die Richter damit, dass der Gesetzgeber auch ähnliche Gesetze prüfen soll. Gemeint ist offenbar die Neonazidatei, die nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie im vorigen Jahr eingerichtet wurde. Dort sind nach Informationen dieser Zeitung schon mehr als 11 000 gewaltorientierte deutsche Rechtsextremisten gespeichert.
Quelle
Die Antiterrordatei wurde 2007 von der großen Koalition eingerichtet. Sie enthält Informationen über rund 18 000 Islamisten, von denen etwa 3400 in Deutschland leben. Für die Datei wurden keine neuen Informationen erhoben. Vielmehr soll sie den Informationsaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten erleichtern. Ermittler können dort nachsehen, welche Behörde Informationen über eine bestimmte Person gespeichert hat.
Geklagt dagegen hatte der pensionierte Richter Robert Suermann aus Oldenburg. Er wollte verhindern, dass die Polizei auf diesem Wege Zugriff auf Daten des Verfassungsschutzes bekommt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage bisher immer offen gelassen, ob das Grundgesetz ein Trennungsgebot für Polizei und Geheimdienste enthält. Jetzt hat Karlsruhe geklärt: Es gibt ein informationelles Trennungsprinzip. Dieses ergebe sich aus den Grundrechten, vor allem aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Danach sei es ein schwerer Eingriff in die Zweckbindung von Daten, wenn sie von der Polizei an den Verfassungsschutz geliefert werden und umgekehrt. Denn die beiden Sicherheitsbehörden seien nach derzeitigem Recht strikt zu unterscheiden: Hier die offen ermittelnde Polizei, dort der verdeckt arbeitende Verfassungsschutz, der vor allem die Politik berate. "Eine Geheimpolizei ist nicht vorgesehen", betonte der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof.
Ein Datenaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz sei nur möglich, wenn er einem herausragenden öffentlichen Interesse diene. Dabei habe die Terrorbekämpfung erhebliches Gewicht. Allerdings, so betonten die Richter, dürfe die Auseinandersetzung mit dem Terror "nicht als Krieg oder Ausnahmezustand" betrachtet werden, bei dem rechtsstaatliche Anforderungen nicht gelten.
Gemessen an diesem Maßstab sei die Antiterrordatei "in ihren Grundstrukturen verfassungsgemäß", entschieden die Richter. Es würden eben nicht alle Informationsgrenzen zwischen Polizei und Verfassungsschutz abgebaut. Kritik üben die Verfassungsrichter aber an einer Vielzahl von Einzelpunkten. So genüge es für die Aufnahme in die Antiterrordatei nicht, dass jemand Gewalt nur befürwortet. Auch die Unterstützung einer terror-unterstützenden Organisation sei als Merkmal zu unbestimmt. Sonst könnten arglose Eltern in der Datei landen, weil sie den Kindergarten eines Moscheevereins unterstützen, der seinerseits verdächtigt wird, Terrorgruppen zu unterstützen. Kontaktpersonen sollen nicht mehr als eigene Gruppe gespeichert werden, sondern nur als (verdeckt gespeicherte) Zusatzinformation bei echten Terrorverdächtigen. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sollen die Antiterrordatei mindestens alle zwei Jahre prüfen. Das Bundeskriminalamt, bei dem die Datei geführt wird, soll der Öffentlichkeit regelmäßig über Datenbestand und Nutzung berichten.
Trotz der Beanstandungen muss die Antiterrordatei bis zur Neuregelung nicht abgeschaltet werden. Der Bundestag hat für die Reparaturen Zeit bis Ende 2014. Die relativ lange Frist begründeten die Richter damit, dass der Gesetzgeber auch ähnliche Gesetze prüfen soll. Gemeint ist offenbar die Neonazidatei, die nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie im vorigen Jahr eingerichtet wurde. Dort sind nach Informationen dieser Zeitung schon mehr als 11 000 gewaltorientierte deutsche Rechtsextremisten gespeichert.
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Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordateigesetz 24.04.
Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordateigesetz 24.04.
Antiterrordateigesetz ist kein EU-Gesetz. Der EU-Gerichtshof ist nicht zuständig und es darf nicht so ausgelegt werden, dass es als von der EU bestimmtes Gesetz ist.
Die Regierung muss das Antiterrordateigesetz bis spätesten 31.12.2014 so nachgearbeitet haben, dass es gemäß dem BVG-Urteil entspricht. Innenminister Friedrich hat damit eine Schlappe erlitten. Die Umfangreiche Dateispeicherung in der Gesinnungsdatei ist unzulässig. Ebenfalls wird es als sehr kritisch angesehen, das Geheimdienst und Polizei auf die gleichen Daten zugreifen. Ein Geheimdienst verfolgt politische Ziele. Die Polizei hält sich dagegen an die geltende Ordnung.
Daher muss die Datei dramatisch abgespeckt werden. Es ist nicht verfassungsmäßig. Es gilt lediglich als verfassungsmäßig, dass Terroristen in Dateien gespeichert werden; nicht deren Bekannte von Bekannten ect.
Antiterrordateigesetz ist kein EU-Gesetz. Der EU-Gerichtshof ist nicht zuständig und es darf nicht so ausgelegt werden, dass es als von der EU bestimmtes Gesetz ist.
Die Regierung muss das Antiterrordateigesetz bis spätesten 31.12.2014 so nachgearbeitet haben, dass es gemäß dem BVG-Urteil entspricht. Innenminister Friedrich hat damit eine Schlappe erlitten. Die Umfangreiche Dateispeicherung in der Gesinnungsdatei ist unzulässig. Ebenfalls wird es als sehr kritisch angesehen, das Geheimdienst und Polizei auf die gleichen Daten zugreifen. Ein Geheimdienst verfolgt politische Ziele. Die Polizei hält sich dagegen an die geltende Ordnung.
Daher muss die Datei dramatisch abgespeckt werden. Es ist nicht verfassungsmäßig. Es gilt lediglich als verfassungsmäßig, dass Terroristen in Dateien gespeichert werden; nicht deren Bekannte von Bekannten ect.
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