Fischfang- und Angelverbot für Teile der Schelde
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Fischfang- und Angelverbot für Teile der Schelde
Die flämische Agentur für Natur und Wald (ANB) und das Institut für Natur- und Waldforschung (INBO) haben ein Angel- und Fischverbot für Teilbereiche der Schelde verfügt. Im Zuge der Brandbekämpfung des am Wochenende verunglückten Chemiezuges in Wetteren sind große Mengen kontaminiertes Lösch- und Kühlwasser in die Schelde gelangt.
Das Verbot gilt für den 35 km langen „Zeeschelde“ genannten Teilbereich der Schelde zwischen der Gezeitenschleuse von Merelbeke und der Mündung der Dender bei Dendermonde und für zwei Seitenarme der Schelde. Das sind der Seitenarm der Schelde zwischen der Schleuse in Gentbrügge und dessen Mündung in die Zeeschelde bei Melle und der Gezeitenarm zwischen dem Staudam und der Schleuse in Merelbeke.
Eigentlich, so ein Sprecher der Agentur für Natur und Wald, gilt für die Schelde aus Naturschutzgründen im Monat Mai ohnehin ein Angelverbot, doch nach der Katastrophe von Wetteren wolle man „auf Nummer sicher gehen“ und kein Risiko eingehen. Bei dem Verbot handelt es sich nicht nur um die gefangenen Fische und deren Verzehr, sondern schon um den Hautkontakt mit dem chemischen Produkt Acrylnitril aus den Tanks der in Wetteren verunglückten Tankwagen. Schon ein leichter Kontakt kann zur Aufnahme der giftigen Chemikalie in den Körper führen, heißt es zur Begründung.
Das Verbot gilt im Prinzip bis Ende Mai, kann aber je nach Ergebnis von Schadstoffmessungen verlängert werden. Nebenbei gilt für das Gemeindegebiet von Wetteren entlang des Scheldeufers ein allgemeines Wander-, Radfahr- und Wassersportverbot durch den Chemieunfall des Tankzuges.
Quelle
Das Verbot gilt für den 35 km langen „Zeeschelde“ genannten Teilbereich der Schelde zwischen der Gezeitenschleuse von Merelbeke und der Mündung der Dender bei Dendermonde und für zwei Seitenarme der Schelde. Das sind der Seitenarm der Schelde zwischen der Schleuse in Gentbrügge und dessen Mündung in die Zeeschelde bei Melle und der Gezeitenarm zwischen dem Staudam und der Schleuse in Merelbeke.
Eigentlich, so ein Sprecher der Agentur für Natur und Wald, gilt für die Schelde aus Naturschutzgründen im Monat Mai ohnehin ein Angelverbot, doch nach der Katastrophe von Wetteren wolle man „auf Nummer sicher gehen“ und kein Risiko eingehen. Bei dem Verbot handelt es sich nicht nur um die gefangenen Fische und deren Verzehr, sondern schon um den Hautkontakt mit dem chemischen Produkt Acrylnitril aus den Tanks der in Wetteren verunglückten Tankwagen. Schon ein leichter Kontakt kann zur Aufnahme der giftigen Chemikalie in den Körper führen, heißt es zur Begründung.
Das Verbot gilt im Prinzip bis Ende Mai, kann aber je nach Ergebnis von Schadstoffmessungen verlängert werden. Nebenbei gilt für das Gemeindegebiet von Wetteren entlang des Scheldeufers ein allgemeines Wander-, Radfahr- und Wassersportverbot durch den Chemieunfall des Tankzuges.
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