Klagskrieg um „Happy Birthday To You“-Lied
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Klagskrieg um „Happy Birthday To You“-Lied
„Happy Birthday To You“ soll endlich allen gehören: Die US-Filmemacherin Jennifer Nelson will das rund um die Welt gesungene Geburtstagslied dem Musiverlag Warner/Chappell per Klage wegnehmen. Nelson brachte die Klage nun aus lauter Zorn darüber ein, dass der Musikverlag auch bei ihr die Hand aufgehalten hatte - sie hatte einen Dokumentarfilm über die Geschichte des Liedes gemacht, von dem ohnehin schon jeder glaubt, dass es der Allgemeinheit gehört. Sie will nachweisen, dass sich der Musikriese die täglich Tausenden Dollar an Tantiemen für „Happy Birthday“ illegal erschwindelt hat.
Quelle
Streit um profitables Kindergartenlied
„Happy Birthday to You“ gilt als das weltweit bekannteste englische Lied. In der Öffentlichkeit darf man es allerdings nur spielen, wenn man Gebühren dafür zahlt, da das US-Musikunternehmen Warner/Chappell die Urheberrechte daran hält. Das will die Filmemacherin Jennifer Nelson aus New York nun ändern und per Klage erreichen, dass das Geburtstagslied der Allgemeinheit gehört.
In einem Rechtsstreit fordert Nelson den Musikkonzern auf, die Rechte an dem Song abzugeben, ihn kostenlos verfügbar zu machen und die Gebühreneinnahmen der vergangen vier Jahre zurückzuzahlen. Das wären rund acht Millionen Dollar (5,9 Mio. Euro): Tag für Tag spült „Happy Birthday“ an die 5.500 Dollar an Tantiemen in die Kassa des US-Musikverlags. Wer immer das Lied außerhalb des kleinen Freundeskreises singt oder spielt, muss zahlen.
„Good Morning“ statt „Happy Birthday“
Nelsons Klage beruht offenbar auf persönlichem Zorn. Sie dreht gerade einen Dokumentarfilm über die Geschichte des Songs - woraufhin Warner/Chappell prompt auch bei ihr Geld einforderte. Laut den Angaben sollte sie 1.500 Dollar für die Verwendung des Stücks zahlen, andernfalls werde ihr eine Strafe von 150.000 Dollar aufgebrummt. Warner/Chappell Music wollte sich dazu bisher nicht äußern, muss sich nun aber innerhalb von 30 Tagen vor Gericht zu der Causa äußern.
Die Geldforderung von Warner/Chappell war in diesem Fall relativ dreist, denn Nelsons Film handelt gerade davon, dass „Happy Birthday“ urheberrechtlich auf äußerst wackeligen Beinen steht: Eigentlich war das Lied ursprünglich das Werk der US-Kindergärtnerin Patty Hill und ihrer Schwester, der Pianistin Mildred Hill. Sie dachten sich die Melodie zur Begrüßung der Kinder in der Früh aus. Statt „Happy Birthday“ sang man damals, im Jahr 1893, „Good Morning to You“.
Musikverlag selbst illegaler Rechtehalter?
Nelson fühlt sich durch ihre Recherchen offenbar ausreichend aufmunitioniert, um es mit Warner/Chappell aufnehmen zu können. Sie argumentiert, der Musikverlag könne ohnehin keine Rechte an Melodie und Text geltend machen, da die Rechte daran schon illegal begründet wurden. Tatsächlich taucht als erster „Eigentümer“ des Liedes erst 1924 ein gewisser Robert Coleman auf, der das Lied aber seinerseits einfach ohne ordentliche Genehmigung abgedruckt haben dürfte.
Dieser Verdacht war auch bisher bekannt und führte zu einiger Zurückhaltung von Warner/Chappell, wenn es um Instrumentalversionen des Liedes ging. Zudem konnte man dann argumentieren, man höre ja gerade nicht „Happy Birthday“, sondern „Good Morning to You“. Nelson ist aber überzeugt, dass auch der geburtstägliche Text schon eine Erfindung der Hill-Schwestern gewesen sei, die das Lied spontan diversen Anlässen gemäß adaptierten.
In Europa mindestens bis 2016 geschützt
In der 26-seitigen Klageschrift heißt es: „Das Urheberrecht an ‚Happy Birthday to You‘, falls jemals eines an irgendwelchen Teilen des Lieds bestand, ist spätestens 1921 ausgelaufen.“ Wenn überhaupt, könne Warner/Chappell nur sehr eingeschränkte Rechte an einer einzigen Pianofassung des Songs aus dem Jahr 1935 geltend machen. Ähnliche Schlussfolgerungen hatte bereits der US-Rechtsprofessor Robert Brauneis vor fünf Jahren in seinem 68-seitigen Essay „Copyright and the World’s Most Popular Song“ gemacht.
Sollte die Filmemacherin den Rechtsstreit verlieren, behält das Musikunternehmen das Copyright an dem Song in den USA noch bis mindestens 2030. Auf Europa wird die Klage in der Form allerdings durch Unterschiede im Urheberrecht vorerst keine direkten Auswirkungen haben. In der EU soll das Urheberrecht Ende 2016 ablaufen, es wäre allerdings eine weitere Fristverlängerung durch Warner/Chappell möglich.
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Streit um profitables Kindergartenlied
„Happy Birthday to You“ gilt als das weltweit bekannteste englische Lied. In der Öffentlichkeit darf man es allerdings nur spielen, wenn man Gebühren dafür zahlt, da das US-Musikunternehmen Warner/Chappell die Urheberrechte daran hält. Das will die Filmemacherin Jennifer Nelson aus New York nun ändern und per Klage erreichen, dass das Geburtstagslied der Allgemeinheit gehört.
In einem Rechtsstreit fordert Nelson den Musikkonzern auf, die Rechte an dem Song abzugeben, ihn kostenlos verfügbar zu machen und die Gebühreneinnahmen der vergangen vier Jahre zurückzuzahlen. Das wären rund acht Millionen Dollar (5,9 Mio. Euro): Tag für Tag spült „Happy Birthday“ an die 5.500 Dollar an Tantiemen in die Kassa des US-Musikverlags. Wer immer das Lied außerhalb des kleinen Freundeskreises singt oder spielt, muss zahlen.
„Good Morning“ statt „Happy Birthday“
Nelsons Klage beruht offenbar auf persönlichem Zorn. Sie dreht gerade einen Dokumentarfilm über die Geschichte des Songs - woraufhin Warner/Chappell prompt auch bei ihr Geld einforderte. Laut den Angaben sollte sie 1.500 Dollar für die Verwendung des Stücks zahlen, andernfalls werde ihr eine Strafe von 150.000 Dollar aufgebrummt. Warner/Chappell Music wollte sich dazu bisher nicht äußern, muss sich nun aber innerhalb von 30 Tagen vor Gericht zu der Causa äußern.
Die Geldforderung von Warner/Chappell war in diesem Fall relativ dreist, denn Nelsons Film handelt gerade davon, dass „Happy Birthday“ urheberrechtlich auf äußerst wackeligen Beinen steht: Eigentlich war das Lied ursprünglich das Werk der US-Kindergärtnerin Patty Hill und ihrer Schwester, der Pianistin Mildred Hill. Sie dachten sich die Melodie zur Begrüßung der Kinder in der Früh aus. Statt „Happy Birthday“ sang man damals, im Jahr 1893, „Good Morning to You“.
Musikverlag selbst illegaler Rechtehalter?
Nelson fühlt sich durch ihre Recherchen offenbar ausreichend aufmunitioniert, um es mit Warner/Chappell aufnehmen zu können. Sie argumentiert, der Musikverlag könne ohnehin keine Rechte an Melodie und Text geltend machen, da die Rechte daran schon illegal begründet wurden. Tatsächlich taucht als erster „Eigentümer“ des Liedes erst 1924 ein gewisser Robert Coleman auf, der das Lied aber seinerseits einfach ohne ordentliche Genehmigung abgedruckt haben dürfte.
Dieser Verdacht war auch bisher bekannt und führte zu einiger Zurückhaltung von Warner/Chappell, wenn es um Instrumentalversionen des Liedes ging. Zudem konnte man dann argumentieren, man höre ja gerade nicht „Happy Birthday“, sondern „Good Morning to You“. Nelson ist aber überzeugt, dass auch der geburtstägliche Text schon eine Erfindung der Hill-Schwestern gewesen sei, die das Lied spontan diversen Anlässen gemäß adaptierten.
In Europa mindestens bis 2016 geschützt
In der 26-seitigen Klageschrift heißt es: „Das Urheberrecht an ‚Happy Birthday to You‘, falls jemals eines an irgendwelchen Teilen des Lieds bestand, ist spätestens 1921 ausgelaufen.“ Wenn überhaupt, könne Warner/Chappell nur sehr eingeschränkte Rechte an einer einzigen Pianofassung des Songs aus dem Jahr 1935 geltend machen. Ähnliche Schlussfolgerungen hatte bereits der US-Rechtsprofessor Robert Brauneis vor fünf Jahren in seinem 68-seitigen Essay „Copyright and the World’s Most Popular Song“ gemacht.
Sollte die Filmemacherin den Rechtsstreit verlieren, behält das Musikunternehmen das Copyright an dem Song in den USA noch bis mindestens 2030. Auf Europa wird die Klage in der Form allerdings durch Unterschiede im Urheberrecht vorerst keine direkten Auswirkungen haben. In der EU soll das Urheberrecht Ende 2016 ablaufen, es wäre allerdings eine weitere Fristverlängerung durch Warner/Chappell möglich.
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So Nov 17, 2024 4:25 am von Andy
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