Für ihren Glauben bestraft
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Für ihren Glauben bestraft
Auguste Imlau
geb: 23.01.1876 in Joachimsthal
gest: 04.11.1960 in Braunschweig
Auguste Imlau stand seit 1922 zu den Bibelforschern, den heutigen Zeugen Jehovas, in Kontakt, die von den Nationalsozialisten verboten und verfolgt worden sind.
1926 ließ sie sich in Hildesheim taufen und lebte zur Zeit des Nationalsozialismus in Braunschweig in der Karlstraße 25.
Bereits 1934 wurde Auguste erstmals wegen der Aufrechterhaltung und Fortsetzung einer verbotenen Organisation zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Es folgten weitere Verhaftungen. 1937 kam Auguste für zehn Monate in sogenannte Schutzhaft und 1938 wurde sie erneut wegen ihres Einsatzes für die IBV acht Monate inhaftiert.
Ende November 1938 überführte die Kripo Auguste in die Landes-, Heil-und Pflegeanstalt, in der sie auf eine mögliche "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" untersucht wurde, die der Anstaltsarzt jedoch nicht bescheinigen konnte. Er diagnostizierte aber eine "Geistesschwäche, die die Fähigkeit zur Einsicht in das Unerlaubte ihres Tuns erheblich vermindere".
Das Sondergericht in Braunschweig verurteilte Auguste im Februar 1939 trotzdem zu einer Haft von einem Jahr. Sobald dieses herum war, folgte eine weitere Schutzhaft mit der Begründung, sie gefährde durch ihr Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes. Daraufhin wurde sie in das KZ Ravensbrück eingeliefert, aus dem sie am 30.04.1945 von den Truppen der Roten Armee befreit wurde.
Nach Kriegsende kehrte sie nach Braunschweig zurück und bekam 1950 für 89 Monate Freiheitsentzug Haftentschädigung. 1954 wurde ihr "verfolgungsbedingtes Leiden" von der Entschädigungsbehörde als "Allgemeinschädigung" eingeordnet und ihr wurde eine monatliche Rente von 250,-DM zugesprochen. Weitere Ansprüche zur Entschädigung des Schadens an Körper und Gesundheit wurden abgelehnt.
Auguste Imlau starb 1960 im Alter von 84 Jahren.
"Ich muss noch bemerken, dass ich bis zu meinem Tode treu zu Jehova und seinem Wort, der Bibel, stehen werde. Davon kann mich keine Macht der Erde abbringen."
Dies ist eine Bemerkung aus einem Vernehmungsprotokoll aus dem Jahr 1938, als sie erneut und auch nicht das letzte Mal wegen ihres Glaubens verhaftet wurde.
Q.:Offenes Archiv
Die Karlstraße 25 - Wohnort von Auguste Imlau, einer Zeugin Jehovas
In der Karlstraße 25 wohnte Auguste Imlau, die seit 1922 den Zeugen Jehovas angehörte, welche im Nationalsozialismus verboten wurden.
Die Treffen der Gruppe durften nicht mehr stattfinden, so dass sich die Glaubensbrüder und -schwestern heimlich in privaten Wohnungen weitertrafen. Dies wurde von den Nationalsozialisten jedoch streng geahndet und mit Freiheitsentzug bestraft.
Am 17.01.1936 durchsuchte die Gestapo, auf Grund des Verdachtes, dass Auguste Imlau weiter für die Zeugen Jehovas tätig sei, ihre Wohnräume. Sie stellten jegliche Gegenstände sicher, die auf eine Verbindung zu den Zeugen Jehovas schließen ließen. In der Wohnung von Auguste Imlau fanden sie zwei Wandkalender, ein Liederbüchlein, ein Büchlein "Die Taufe" und ein Inhaltsverzeichnis der Jahrgänge 1922-1927, woraufhin Auguste inhaftiert wurde.
Sie versicherte, dass die gefundenen Gegenstände mehrere Jahre alt waren, doch das änderte nichts an der Bestrafung. Sie wurde bis zur rechtskräftigen Aburteilung in Schutzhaft genommen.
Quelle:
Offenes Archiv
Auguste Imlau - ein Einzelschicksal
Auguste Imlau stand seit 1922 zu den Bibelforschern, den heutigen Zeugen Jehovas, in Kontakt, die von den Nationalsozialisten verboten und verfolgt worden sind.
1926 ließ sie sich in Hildesheim taufen und lebte zur Zeit des Nationalsozialismus in Braunschweig in der Karlstraße 25.
Bereits 1934 wurde Auguste erstmals wegen der Aufrechterhaltung und Fortsetzung einer verbotenen Organisation zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Es folgten weitere Verhaftungen. 1937 kam Auguste für zehn Monate in sogenannte Schutzhaft und 1938 wurde sie erneut wegen ihres Einsatzes für die IBV (Internationale Bibelforscher Vereinigung) vorgeladen und acht Monate inhaftiert.
Ende November 1938 überführte die Kripo Auguste in die Landes-, Heil-und Pflegeanstalt, in der sie auf eine mögliche "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" untersucht wurde, die der Anstaltsarzt jedoch nicht bescheinigen konnte. Er diagnostizierte aber eine "Geistesschwäche, die die Fähigkeit zur Einsicht in das Unerlaubte ihres Tuns erheblich vermindere".
Das Sondergericht in Braunschweig verurteilte Auguste im Februar 1939 trotzdem zu einer Haft von einem Jahr. Sobald dieses herum war, folgte eine weitere Schutzhaft mit der Begründung, sie gefährde durch ihr Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes. Daraufhin wurde sie in das KZ Ravensbrück eingeliefert, aus dem sie am 30.04.1945 von den Truppen der Roten Armee befreit wurde.
Nach Kriegsende kehrte sie nach Braunschweig und bekam 1950 für 89 Monate Freiheitsentzug Haftentschädigung. 1954 wurde ihr "verfolgungsbedingtes Leiden" von der Entschädigungsbehörde als "Allgemeinschädigung" eingeordnet und ihr wurde eine monatliche Rente von 250,-DM zugesprochen. Weiter Ansprüche zur Entschädigung des Schadens an Körper und Gesundheit wurden abgelehnt.
Auguste Imlau starb 1960 im Alter von 84 Jahren.
"Ich muss noch bemerken, dass ich bis zu meinem Tode treu zu Jehova und seinem Wort, der Bibel, stehen werde. Davon kann mich keine Macht der Erde abbringen."
Dies ist eine Bemerkung aus einem Vernehmungsprotokoll aus dem Jahr 1938, als sie erneut und auch nicht das letzte Mal wegen ihres Glaubens verhaftet wurde.
Quelle:
Offenes Archiv
Bilder aus dem Familienalbum der
Auguste Imlau
Meine Oma, meine Eltern und ich
Meine Oma und meine Mutter Hedwig Knigge, geb. Imlau
Oma, Eltern, mein Bruder, hinten stehend mein Cousin
und ich in unserem Garten in der Schuntersiedlung
Oma, in der Mitte meine Mutter, links mein Onkel Otto Imlau
Quelle:
Privat. Aus: Offenes Archiv BS /Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas.
geb: 23.01.1876 in Joachimsthal
gest: 04.11.1960 in Braunschweig
Auguste Imlau stand seit 1922 zu den Bibelforschern, den heutigen Zeugen Jehovas, in Kontakt, die von den Nationalsozialisten verboten und verfolgt worden sind.
1926 ließ sie sich in Hildesheim taufen und lebte zur Zeit des Nationalsozialismus in Braunschweig in der Karlstraße 25.
Bereits 1934 wurde Auguste erstmals wegen der Aufrechterhaltung und Fortsetzung einer verbotenen Organisation zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Es folgten weitere Verhaftungen. 1937 kam Auguste für zehn Monate in sogenannte Schutzhaft und 1938 wurde sie erneut wegen ihres Einsatzes für die IBV acht Monate inhaftiert.
Ende November 1938 überführte die Kripo Auguste in die Landes-, Heil-und Pflegeanstalt, in der sie auf eine mögliche "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" untersucht wurde, die der Anstaltsarzt jedoch nicht bescheinigen konnte. Er diagnostizierte aber eine "Geistesschwäche, die die Fähigkeit zur Einsicht in das Unerlaubte ihres Tuns erheblich vermindere".
Das Sondergericht in Braunschweig verurteilte Auguste im Februar 1939 trotzdem zu einer Haft von einem Jahr. Sobald dieses herum war, folgte eine weitere Schutzhaft mit der Begründung, sie gefährde durch ihr Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes. Daraufhin wurde sie in das KZ Ravensbrück eingeliefert, aus dem sie am 30.04.1945 von den Truppen der Roten Armee befreit wurde.
Nach Kriegsende kehrte sie nach Braunschweig zurück und bekam 1950 für 89 Monate Freiheitsentzug Haftentschädigung. 1954 wurde ihr "verfolgungsbedingtes Leiden" von der Entschädigungsbehörde als "Allgemeinschädigung" eingeordnet und ihr wurde eine monatliche Rente von 250,-DM zugesprochen. Weitere Ansprüche zur Entschädigung des Schadens an Körper und Gesundheit wurden abgelehnt.
Auguste Imlau starb 1960 im Alter von 84 Jahren.
"Ich muss noch bemerken, dass ich bis zu meinem Tode treu zu Jehova und seinem Wort, der Bibel, stehen werde. Davon kann mich keine Macht der Erde abbringen."
Dies ist eine Bemerkung aus einem Vernehmungsprotokoll aus dem Jahr 1938, als sie erneut und auch nicht das letzte Mal wegen ihres Glaubens verhaftet wurde.
Q.:Offenes Archiv
Die Karlstraße 25 - Wohnort von Auguste Imlau, einer Zeugin Jehovas
In der Karlstraße 25 wohnte Auguste Imlau, die seit 1922 den Zeugen Jehovas angehörte, welche im Nationalsozialismus verboten wurden.
Die Treffen der Gruppe durften nicht mehr stattfinden, so dass sich die Glaubensbrüder und -schwestern heimlich in privaten Wohnungen weitertrafen. Dies wurde von den Nationalsozialisten jedoch streng geahndet und mit Freiheitsentzug bestraft.
Am 17.01.1936 durchsuchte die Gestapo, auf Grund des Verdachtes, dass Auguste Imlau weiter für die Zeugen Jehovas tätig sei, ihre Wohnräume. Sie stellten jegliche Gegenstände sicher, die auf eine Verbindung zu den Zeugen Jehovas schließen ließen. In der Wohnung von Auguste Imlau fanden sie zwei Wandkalender, ein Liederbüchlein, ein Büchlein "Die Taufe" und ein Inhaltsverzeichnis der Jahrgänge 1922-1927, woraufhin Auguste inhaftiert wurde.
Sie versicherte, dass die gefundenen Gegenstände mehrere Jahre alt waren, doch das änderte nichts an der Bestrafung. Sie wurde bis zur rechtskräftigen Aburteilung in Schutzhaft genommen.
Quelle:
Offenes Archiv
Auguste Imlau - ein Einzelschicksal
Auguste Imlau stand seit 1922 zu den Bibelforschern, den heutigen Zeugen Jehovas, in Kontakt, die von den Nationalsozialisten verboten und verfolgt worden sind.
1926 ließ sie sich in Hildesheim taufen und lebte zur Zeit des Nationalsozialismus in Braunschweig in der Karlstraße 25.
Bereits 1934 wurde Auguste erstmals wegen der Aufrechterhaltung und Fortsetzung einer verbotenen Organisation zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Es folgten weitere Verhaftungen. 1937 kam Auguste für zehn Monate in sogenannte Schutzhaft und 1938 wurde sie erneut wegen ihres Einsatzes für die IBV (Internationale Bibelforscher Vereinigung) vorgeladen und acht Monate inhaftiert.
Ende November 1938 überführte die Kripo Auguste in die Landes-, Heil-und Pflegeanstalt, in der sie auf eine mögliche "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" untersucht wurde, die der Anstaltsarzt jedoch nicht bescheinigen konnte. Er diagnostizierte aber eine "Geistesschwäche, die die Fähigkeit zur Einsicht in das Unerlaubte ihres Tuns erheblich vermindere".
Das Sondergericht in Braunschweig verurteilte Auguste im Februar 1939 trotzdem zu einer Haft von einem Jahr. Sobald dieses herum war, folgte eine weitere Schutzhaft mit der Begründung, sie gefährde durch ihr Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes. Daraufhin wurde sie in das KZ Ravensbrück eingeliefert, aus dem sie am 30.04.1945 von den Truppen der Roten Armee befreit wurde.
Nach Kriegsende kehrte sie nach Braunschweig und bekam 1950 für 89 Monate Freiheitsentzug Haftentschädigung. 1954 wurde ihr "verfolgungsbedingtes Leiden" von der Entschädigungsbehörde als "Allgemeinschädigung" eingeordnet und ihr wurde eine monatliche Rente von 250,-DM zugesprochen. Weiter Ansprüche zur Entschädigung des Schadens an Körper und Gesundheit wurden abgelehnt.
Auguste Imlau starb 1960 im Alter von 84 Jahren.
"Ich muss noch bemerken, dass ich bis zu meinem Tode treu zu Jehova und seinem Wort, der Bibel, stehen werde. Davon kann mich keine Macht der Erde abbringen."
Dies ist eine Bemerkung aus einem Vernehmungsprotokoll aus dem Jahr 1938, als sie erneut und auch nicht das letzte Mal wegen ihres Glaubens verhaftet wurde.
Quelle:
Offenes Archiv
Bilder aus dem Familienalbum der
Auguste Imlau
Meine Oma, meine Eltern und ich
Meine Oma und meine Mutter Hedwig Knigge, geb. Imlau
Oma, Eltern, mein Bruder, hinten stehend mein Cousin
und ich in unserem Garten in der Schuntersiedlung
Oma, in der Mitte meine Mutter, links mein Onkel Otto Imlau
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Privat. Aus: Offenes Archiv BS /Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas.
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