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Organ - Entnahme ist Mord

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Organ - Entnahme ist Mord  Empty Organ - Entnahme ist Mord

Beitrag  Gast So Sep 29, 2013 4:06 am

Organe können nur von Lebenden auf Lebende transplantiert werden – nicht von Toten auf Lebende! Den sog. „Hirn-Tod“ gibt es überhaupt nicht; die juristische Definition „Hirn-Tod“ ist eine willkürliche Konstruktion und eine Erfindung der Transplantations-Industrie aus niederen Beweggründen: Profit! Die „legalisierte“ Organ-Entnahme nach dem Transplantations-Gesetz ist staatlich „legitimierter“ Mord!

Wieder einmal während einer parlamentarischen Pause – diesmal in der Sommerpause 2012 – wurde das bundesdeutsche Organspende-Gesetz um einen entscheidenden Punkt erweitert. Ziel: Die bundesdeutschen Bürger sollen möglichst schnell und möglichst alle zu potentiellen Organ-Spendern gemacht werden. So erhalten Bundesbürger in Niedersachsen, die einen Personal-Ausweis beantragen, gleichzeitig mit den Formularen einen Organspende-Ausweis. Auch wird bereits die Einführung der sogenannten „Widerspruchs-Regelung“ gefordert, bei der jeder, der nicht vorher ausdrücklich und schriftlich einer Einwilligung zur Organ-Spende widersprochen hat, im Unglücks-Fall automatisch (sic!) als Organ-Spender gilt! (Die „Widerspruchs-Regelung“ gilt bereits in vielen Ländern der Europäischen Union! [S. u.]) Zeitgleich wurde (und wird) von Politikern in der Öffentlichkeit sowie in Print- und Funkmedien intensiv, ja fast aggressiv für Organ-Spenden geworben und mit perfider Chuzpe die (pseudo-) moralische Keule geschwungen – getarnt als scheinbar „objektive Information“.

Doch vor einer Einwilligungs-Erklärung zur Organ-Spende kann nur eindringlich gewarnt werden! Davon ist dringend abzuraten!

Der „Hirn-Tod“  oder  „So tot wie nötig, so lebendig wie möglich“


Rechtliche und gesetzliche Voraussetzung für die ungestrafte Organ-Entnahme ist die juristische Definition des sogenannten „Hirn-Todes“. Diese willkürliche Konstruktion wurde 1968 von der Harvard-Ad-Hoc-Kommission erfunden, nachdem Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung als Folge von Organ-Entnahmen gegen Transplantations-Mediziner ermittelt hatten. Der Begriff „Hirn-Tod“ ist also eine reine juristische Zweck-Schöpfung in Form einer abstrakten Konstruktion (vergleichbar dem Begriff „Juristische Person“) zum Zweck der Straffreiheit von Transplantations-Medizinern.



Diese künstliche Konstruktion soll für den medizinisch-industriellen Komplex das (unlösbare) Dilemma lösen, daß man einerseits einem lebenden Menschen natürlich keine Organe entnehmen darf, die Organe eines Toten aber nicht zur Transplantation geeignet und damit für die Medizin-Industrie wertlos sind. Also erfand man den „Hirn-Tod“, bei dem der betreffende Mensch angeblich „irreversibel“ geschädigt, aber noch am Leben ist – nach dem makaberen, zynischen Motto: „So tot wie nötig, so lebendig wie möglich“ (Prof. Dr. Franco Rest).  



Bis dahin hatte auch rechtlich die (empirisch bestätigte, also zutreffende) Definition gegolten, daß ein Mensch erst dann tot sei, wenn sein Herz und seine Atmung irreversibel (sic!) zum Stillstand gekommen seien sowie Geist und Seele den Körper endgültig (sic!) verlassen haben. Das zeigt sich unmißverständlich und zweifelsfrei daran, daß der Körper erkaltet, Totenflecken auftreten, die Leichenstarre eintritt und der Verwesungs-Prozeß beginnt. (Vgl. Das Tibetische Totenbuch, Erste vollständige Ausgabe mit einem einleitenden Kommentar des XIV. Dalai Lama, 8. Kapitel: „Natürliche Befreiung durch Erkennen der visuellen Hinweise und Zeichen des Todes“, S. 231 – 268, 1. Auflage, Arkana, München 2008)



„Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tode nahe, aber nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt werden.“ (Prof. Dr. Rainer Beckmann, Richter und Lehrbeauftragter für Medizinrecht; zit. n. Stimme und Gegenstimme, Nr. 31 / 2012. Hervorheb. d. d. Verf.)



Doch nach der neuen, willkürlichen Definition des „Hirn-Todes“ gilt ein Mensch schon als „tot“, wenn sein Gehirn „irreversibel“ (?) zerstört sei, wobei der Begriff „irreversibel“ hier in der Praxis ebenfalls sehr willkürlich und frei interpretiert wird. (In der Fachsprache nennt man diesen Zustand zwischen Leben und Tod „coma dépassé“ [„endgültiges Koma“].)



Es handelt sich, um eine makabere Formulierung zu gebrauchen, sozusagen um einen „lebenden Leichnam“, dessen Herz noch schlägt und den gesamten Kreislauf aufrecht erhält. Der Körper ist voll durchblutet, normal temperiert, und der Stoffwechsel funktioniert. Auch das allerdings funktionsunfähige Gehirn ist durchblutet, nicht erkaltet und nicht in Verwesung



Bis zu der Einführung dieses juristischen „Todes“ wurden solche Menschen noch als Koma-Patienten behandelt. Sie wurden ernährt, gewaschen u. in jeder notwendigen Weise gepflegt. Solche Menschen reagieren in vielen Fällen auf äußere Reize wie Stimmen und Musik oder Berührungen und Schmerz und auf soziale Stimuli wie z. B. den Besuch von Angehörigen.



„Hirntote“ Patienten können sich erkälten, Fieber bekommen und sich spontan bewegen. Männliche „Hirn-Tote“ sind noch zu Erektionen fähig. Weibliche schwangere „Hirn-Tote“ lassen den Embryo oder Fetus in ihrem Leib bis zur Reife weiterwachsen; die Babies, die per Operation (Kaiser-Schnitt) ans Licht der Welt geholt werden, sind meist uneingeschränkt lebensfähig. Sogar Wunden oder Verletzungen können in vielen Fällen noch ausheilen.



Den »Hirntod« gibt es überhaupt nicht. Er ist eine Erfindung der Transplantationsmediziner.“ (Prof. Dr. Franco Rest)



Doch die sowieso schon willkürliche und fragwürdige, zweifelhafte Definition „Hirn-Tod“ ging dem medizinisch-industriellen Komplex noch nicht weit genug. 2008 gingen Transplantations-Mediziner und Juristen in den U.S.A. – wo sonst…?! – gar noch einen Schritt weiter; der Kreis potentieller Organ-Spender wurde um eine vom „Hirn-Tod“ unabhängige Patienten-Gruppe erweitert. Hierbei handelt es sich um Patienten mit einem Herz-Stillstand, der jedoch in den meisten Fällen durchaus noch reversibel (rückgängig) gemacht werden könnte. Trotzdem wird bei diesen Patienten ohne Reanimations-Bemühungen schon zwei bis zehn Minuten nach der offiziellen „Feststellung“ des „Todes“ mit der Organ-Entnahme begonnen – wobei der Patient künstlich beatmet wird (sic!), um die Organe (und den Patienten!) lebend zu halten und möglichst „frisch“ entnehmen zu können…



Bezeichnend und verräterisch sowie strafrechtlich relevant: Vor der Organ-Entnahme auf dem Operations-Tisch erhalten solche „Toten“ häufig muskelentspannende und muskellähmende sowie manchmal, immerhin (!), schmerzstillende Medikamente; hier und da bekommen sie sogar auch eine örtliche Anästhesie oder eine Vollnarkose. Nicht selten werden sie auf dem Operations-Tisch festgeschnallt (sic!), um „irritierende“ Bewegungen zu verhindern. (Das heißt, daß die Transplantations-Mediziner, die Chirurgen, wissen, was sie tun!)



Da ein Schmerz-Empfinden nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz bei der Organ-Entnahme eine Vollnarkose des „Toten“ gesetzlich vorgeschrieben…! Damit wird offiziell eingestanden, daß nicht einem Toten, sondern einem Lebenden Organe entnommen werden, denn einen Toten brauchte man ja nicht zu anästhetisieren / zu narkotisieren! Und in der Tat – wie ein normaler Patient bei normalen Operationen reagiert der „Hirn-Tote“ bei der Organ-Entnahme auf den invasiven Eingriff in seinen Körper: Die Puls-Frequenz schnellt hoch, der Blutdruck steigt, Hormone werden ausgeschüttet. Ein tat-sächlich Toter wäre zu solchen Reaktionen natürlich nicht mehr fähig. In der Bundesrepublik wird die Empfehlung einer Vollnarkose gescheut, weil dann auch dem naivsten Laien klar werden würde, daß der angeblich „tote“ Organ-Spender“ in Wirklichkeit noch gar nicht tot ist.



„Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklärten, bekämen wir keine Organe mehr!“ (Prof. Dr. Rudolf Pichlmayr [†], Organspende – Die verschwiegene Gefahr)



„Hirn-Tod“ durch die „Hirntod-Diagnose“ oder „Waterboarding für Schwerverletzte“



Der Schlüssel zur Organ-Entnahme ist die Diagnose des „Hirn-Todes“, aber die Maßnahmen der Diagnose selber können den „Hirn-Tod“ herbeiführen! Die wichtigsten Voraussetzungen sind zwei klinische Untersuchungen, zwischen denen laut Gesetz mindestens zwölf Stunden liegen sollen. Dazu gehören rabiate „Tests“, die den Patienten und potentiellen Organ-Spender schwerstens schädigen und sogar zum „Hirn-Tod“ führen können. Einer dieser „Tests“ besteht darin, dem Patienten vier Grad kaltes Wasser in die Gehörgänge zu spülen.



Kaltes Wasser in den Gehörgängen ist für das Gehirn das Signal, daß der Körper in eiskaltes Wasser gefallen ist, und zugleich meistens mit einem Schock  verbunden, der mit dem Verlust des Gleichgewicht-Sinnes und der Orientierung einhergeht. Dabei können vorgeschädigte Menschen „bösartige Herz-Rhythmus-Störungen“ erleiden, so der Notfall-Mediziner Prof. Dr. Manfred Blobner. Und ein Schwerverletzter ist ja wohl ziemlich vorgeschädigt…



Zweitens wird durch Wasser in den Gehörgängen der sog. „Tauch-Reflex“ ausgelöst, denn wassergefüllte Gehörgänge sind für das Gehirn ein Indikator (Anzeiger) für das Untertauchen des Körpers (s. o.). Beim Tauch-Reflex wird durch die Stimulation (Erregung) des nervus parasympathicus die Atmung zum Stillstand gebracht, der Herzschlag verlangsamt und der Blutkreislauf zentralisiert, das heißt, das Blut wird aus den Extremitäten abgezogen und auf die Durchblutung, also Versorgung der lebenswichtigen inneren Organe konzentriert.



Doch der rabiateste „Test“ ist der sog. „Apnoë-Test“, mit dem vorgeblich festgestellt werden soll, ob der meistens bewußtlose Schwerverletzte auch ohne künstliche Beatmung weiteratmet bzw. ob er selbsttätig zu atmen beginnt. Dabei wird dem unfreiwilligen „Probanden“ die künstliche Beatmung bis zu zehn Minuten (sic!) entzogen, und das oft dreimal hintereinander! Dieses „Waterboarding für Schwerverletzte“, wie Gerhard Wisnewski diese Guantanamo-Folter-Methode (zu)treffend nennt, macht das Erleben des Ertrinkens für das Gehirn und damit für den Patienten perfekt. Diese kontra-indizierte und kontra-produktive „Diagnose-Maßnahme“ beeinträchtigt nach Aussagen vieler Ärzte die mögliche Erholung eines hirn-verletzten Patienten schwer und kann sogar zu dem (erwünschten…??) „Hirn-Tod“ führen!



Denn bekanntlich erleidet das menschliche Gehirn schon nach wenigen Minuten ohne Sauerstoff-Versorgung schwerste, teilweise irreparable Schäden. Wenn man bis zu zehn Minuten wartet, ob nach dem Aussetzen der künstlichen Beatmung eine Spontan-Atmung einsetzt, bedeutet das nichts anderes, als daß man das Gehirn des potentiellen Organ-Spenders wissentlich, wenn nicht vorsätzlich absterben läßt! Und wenn man das dann auch noch dreimal hintereinander macht, dann kann man natürlich einfach, leicht und schnell einen „Hirn-Tod“ „diagnostizieren“ – den man in vielen Fällen wohl selber erst herbeigeführt hat!



Der (angestrebte…??) „Hirn-Tod“ könne durch Behandlungs-Fehler bei der Diagnose ent-stehen oder bei Schwellen-Patienten gar absichtlich / vorsätzlich herbeigeführt werden, zitiert Gerhard Wisnewski den Arzt Prof. Dr. Achim Jaeckel vom Deutschen Medizin Forum.

 


Lizenz zum Ausschlachten

Neben den eben beschriebenen „Tests“ ist eine weitere Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben: die Ableitung, Messung und Aufzeichnung der Hirn-Ströme, das Elektro-Enzephalo-Gramm (EEG; von enzephalon, griech.: Gehirn, u. graphein, griech.: schreiben). Ein EEG ist z. B. dann vorgeschrieben, wenn zwischen den klinischen „Tests“ weniger als zwölf Stunden liegen. Aber ein EEG kann und darf auch unabhängig davon, also ohne diese „Tests“, als vermeintlicher „Beleg“ oder „Beweis“ eines sogenannten „Hirn-Todes“ herangezogen werden. (»Vermeintlich« deshalb, weil erfahrungsgemäß etwa 60 % [sechzig Prozent] der angeblich „Hirn-Toten“ wieder zu Bewußtsein kommen können.)



Können die Ärzte also mit oder ohne die oben beschriebenen „Tests“ ein EEG mit Null-Linie vorweisen, brauchen sie im Wesentlichen nur noch die Angehörigen des Schwerverletzten, des potentiellen Organ-Spenders, dazu überreden, einer Organ-Entnahme zuzustimmen. Meist ist es in dieser Extrem-Situation aus einleuchtenden Gründen ziemlich einfach und leicht, die unter Schock stehenden Angehörigen zu „bequatschen“ (Gerhard Wisnewski) und mit (pseudo-) „moralischen“ (Pseudo-) „Argumenten“ psychologisch unter Druck zu setzen.



Bezeichnend und verräterisch sowie wiederum strafrechtlich relevant ist es allerdings, daß immer wieder vorgeschriebene EEGs aus dem maßgeblichen Dokument der Akten, dem Hirntod-Protokoll, verschwinden. Doch ohne aktenkundigen „Nachweis“ des „Hirn-Todes“ hätten die Organ-Entnahmen von Rechts wegen gar nicht durchgeführt werden dürfen!



Auch kommt es offenbar nicht selten vor, daß die Angehörigen für die Abnahme eines EEGs des Verletzten ohne Angabe von Gründen aus dem Zimmer geschickt werden, und daß diese Abnahme, die normalerweise 20 Minuten dauert, sich über anderthalb Stunden erstreckt…

Das alles ist, sehr zurückhaltend formuliert, äußerst suspekt (verdächtig)… Gerhard Wisnewski spricht denn auch in Bezug auf das EEG von einer „Lizenz zum Ausschlachten“.


Tötung durch Organ-Entnahme: Mord

Es ist zugleich auch eine „Lizenz zum Töten“ (Gerhard Wisnewski), denn noch ist der potentielle Organ-Spender ja nicht tot – getötet wird er erst durch die Organ-Entnahme: „Der Organismus stirbt während der Operation (Explantation) im Rahmen der Kochsalzdurchspülung des Kreislaufsystems ab“, zitiert Wisnewski den Bonner Hirn-Forscher Prof. Dr. Detlef Linke. Auch zahlreiche internationale Ärzte wie der britische Kardiologe Prof. Dr. David Evans sagen klipp und klar: „Organentnahme ist Mord.“ Einem lebendem Menschen Organe zu entnehmen ist in der Tat nichts anders als Mord.



Mit „tödlicher“ Sicherheit ist davon auszugehen, daß es in der Transplantations-Industrie nicht nur „Unregelmäßigkeiten“ auf der Seite der Organ-Empfänger gibt. (Vgl. den jüngsten Göttinger Skandal) Ein Medizin-Betrieb, der auf der Seite der Empfänger manipuliert, manipuliert „selbstverständlich“ und erst recht auch auf der Seite der Spender, unterstellt Gerhard Wisnewski nicht zu Unrecht. Und das ist dann oft gleichbedeutend mit – Mord: „Denn entweder wird beim »Hirntod« ein wenig nachgeholfen. Oder ein Mensch, der in Wirklichkeit gar nicht »hirntot« ist, wird zur Tötung durch Organentnahme freigegeben.“ (Gerhard Wisnewski, „Organspende: Vorsicht, Mord!“, 23. 07. 2012, KOPP ONLINE)

Organ-Spender: Potentielles Schlachtvieh


„Was aber ergibt es für einen Sinn, einen Patienten sterben zu lassen oder zu töten, um einen anderen zu retten?“ fragt Wisnewski zu Recht und gibt gleich auch die richtige Antwort: „Medizinisch natürlich gar keinen. Den Unterschied macht allein das Geld: Die horrenden Summen, die für Transplantationen fließen.“ (Gerhard Wisnewski, a. a. O.)



Es geht, wie heute immer und überall, wieder einmal nur um Geld, Gewinn und Profit. Dafür gehen die Transplantations-Mediziner buchstäblich über Leichen – die Leichen der Organ-Spender: „Jeder Spender ist potenzielles Schlachtvieh.“ (Gerhard Wisnewski, a. a. O.)



„Der Markt der Transplantations- und Pharma-Industrie ist Milliarden von Euro schwer“ schreibt der Sachbuch-Autor Richard Fuchs in seinem Buch „Eine Kurzgeschichte des »Hirntodes«“. Laut Fuchs betrugen die Fall-Pauschalen für Transplantationen im Jahr 2011 je nach Organ und Aufwand zwischen € 18.000 und € 215.000. Doch dabei bleibt es nicht.



Das Immun-System des Empfängers muß mit synthetisch-allopathischen Medikamenten künstlich unterdrückt werden, sonst würde es das fremde Organ abstoßen. Der Markt für diese sog. „Immun-Suppressiva“, die übrigens auch als sog. „Zytostatika“ in der zynisch sog. Chemo-„Therapie“ bei Krebs-Patienten eingesetzt werden (sic!), beträgt nach Fuchs 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Trotzdem kommt es immer wieder zu Abstoß-Reaktionen, die weitere Transplantationen notwendig machen, für die wieder neue Organe gebraucht werden.



Aber auch das ist noch nicht alles. Die Spender-Organe „halten“ im Durchschnitt lediglich sieben Jahre. Danach werden eine erneute Transplantation und ein neues Organ notwendig. Ein Fremdorgan-Empfänger braucht also bis an sein Lebensende beliebig oft ein neues Organ. Zusätzlich braucht er lebenslang Medikamente gegen Pilze und Mikro-Organismen, die sonst seinen Organismus wegen seines künstlich unterdrückten Immun-Systems befallen würden. Ein Transplantations-Patient hat einen zwangsläufigen Monats-Verbrauch an Medikamenten in Höhe von mehreren Tausend Euro! Diese ständige massive Einnahme von Medikamenten kann wiederum weitere seiner eigenen Organe schädigen, die dann ebenfalls im Rahmen einer weiteren Transplantation „ausgetauscht“ werden müssen. Eine Goldgrube für Trans-plantations- und Pharma-Industrie und ein „Perpetuum Mobile“ des Profits!



Vorsicht im Ausland!

Bei der „erweiterten Zustimmungs-Regelung“ muß der potentielle Organ-Spender zu Lebzeiten einer Organ-Entnahme persönlich schriftlich zugestimmt haben. Liegt keine schriftliche Zustimmung vor, können Angehörige nach dem „mutmaßlichen Willen“ des Verunglückten / Verletzten oder Sterbenden entscheiden. Diese Regelung gilt in folgenden Ländern: der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und der Türkei.



Bei der „Widerspruchs-Regelung“ wird der Verunglückte / Verletzte oder Sterbende automatisch (!) zum Organ-Spender, wenn er einer Organ-Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat! Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchs-Recht! Diese Regelung gilt bereits in folgenden Ländern: Italien, Luxembourg, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.



Die „Widerspruchs-Regelung“ kann aber mit dem Einspruchs-Recht der Angehörigen verbunden sein, wie es in Belgien, Finnland, Norwegen und Rußland derzeit noch der Fall ist.



Achtung: In Bulgarien gilt noch nicht einmal die „Widerspruchs-Regelung“! Dort gilt ohne Ausnahme die sogenannte „Notstands-Regelung“: Bei jedem Verunglückten / Verletzten oder Sterbenden kann und darf entnommen werden, was jeweils „dringend benötigt“ wird!



Es wird deshalb eindringlich empfohlen, unbedingt einen speziellen Nicht-Organ-Spende-Ausweis auszufüllen und – vor allem im Ausland – stets auffällig bei sich zu tragen! Solche Ausweise können von dem Verein „Kritische Aufklärung über Organtransplantation“ (KAO e. V.) – www.initiative-kao.de – und / oder über die Seite www.transplantation-information.de bezogen oder dort ausgedruckt werden. Denn sonst könnte das Horror-Szenario billiger B-Movies zum Albtraum, nämlich zur Wirklichkeit werden: bei lebendigem Leibe, bei vollem Bewußtsein, gefesselt und angeschnallt auf dem OP-Tisch, ohne Betäubung und ohne Schmerzmittel ausgeweidet und ausgeschlachtet, das heißt, im OP-Saal ermordet zu werden.



„Jeder, der sich zur Organspende bereit erklärt hat oder dessen Angehörige nach seinem »Tode« dem zustimmen; jeder, der in einem Land »stirbt«, in dem die sog. Widerspruchsregelung gilt, ohne dass er seinen Widerspruch dort hat registrieren lassen, muss wissen, dass nach seinem »Tode« nur lebend-frische Organe entnommen und transplantiert werden können, nicht leblose Organe einer Leiche.“ (Georg Meinecke, Organspende – »Ja« oder »Nein«. Eine Entscheidungshilfe; Hervorheb. d. d. Verf.)

Quellen:

Richard Fuchs, Eine Kurzgeschichte des „Hirntodes“, http://www.oeptc.at/fachbereich/hirntod/Hirntod.html

Werner Hanne, Wer profitiert von Organtransplantationen?, in: „mehr wissen, besser leben“, 30. April 2012

Georg Meinecke, Organspende – »Ja« oder »Nein«. Eine Entscheidungshilfe

Gerhard Wisnewski, „Organspende: Vorsicht, Mord!“, 23. 07. 2012, KOPP ONLINE,  http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/organspende-vorsicht-mord-html

„Ende der Täuschungen von Organspendern gefordert“, Pressemitteilung von KAO e. V. (Verein für Kritische Aufklärung über Organtransplantation), http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?Aktion=jour_pm&r=504238

Stimme und Gegenstimme (S & G) Handexpress, Ausgabe 31 / 12: „Zu Organspende“, CH-9428 Walzenhausen, www.anti-zensur.info

„Wozu Hirntote noch in der Lage sind“, http://www.diagnose-hirntod.de/?p=219#more-219

„Achtung Urlaub!“, http://krankenkassen.de/ausland/organspende/


www.organspendeinfo.de/Information/studien-und-gesetz/gesetz/  

http://www.subventionsberater.de/sterben/warei.htm  

http://news.doccheck.com.de/article/202823-die-untoten-hirntoten/

http://www.mmnews.de/index.php/i-news/15126-organ-entnahme-ist-mord

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