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Was versteht man unter einem Schuldgefängnis ?

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Was versteht man unter einem Schuldgefängnis ? Empty Was versteht man unter einem Schuldgefängnis ?

Beitrag  Andy So Nov 03, 2013 12:02 am

Ein Schuldgefängnis (auch Schuldturm) war bis ins 19. Jahrhundert hinein ein Sondergefängnis für Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen waren.

Vor der Einführung der öffentlichen Schuldhaft kannte man für säumige Schuldner die Schuldknechtschaft (oftmals einhergehend mit einer Abarbeitungsmöglichkeit) und die Haft in Privatgefängnissen (sog. Privathaft).

Im späten Mittelalter und zu Beginn der frühen Neuzeit wurde die öffentliche Schuldhaft in ganz Deutschland zur Regel. Sie diente der Leistungserzwingung (sog. Pressionshaft) und nicht wie vielfach angenommen der Sanktionierung, da Gefängnisstrafen noch nicht bekannt waren. Teilweise bestand auch die Möglichkeit, seine Schulden abzusitzen (z. B. in Nürnberg).

In den meisten Städten dienten die Türme der Stadtbefestigung als städtische Gefängnisse. Für bestimmte Sanktionen gab es eigene Gefängnisse, und die Türme erhielten davon teilweise auch ihren Namen (z. B. Blutturm, Diebsturm, Schuldturm). Der Begriff „Schuldturm“ wurde, ausgehend von den kursächsischen Konstitutionen, zum Schlagwort für die öffentliche Schuldhaft im Schuldgefängnis.

Was versteht man unter einem Schuldgefängnis ? 220px-Nuernberg-maennereisen-v-nw

Bis in die Neuzeit blieb die Schuldhaft (auch Personalarrest) in Deutschland und in anderen Rechtssystemen einerseits ein Mittel zur Erzwingung einer urteilsmäßigen Leistung, andererseits ein Sicherungsarrest, um die Einleitung oder Fortsetzung des Prozesses oder die gefährdete Exekution in das Vermögen des Schuldners zu sichern. Sie galt als besondere Schande, unterlag aber im Vergleich zur Strafhaft besonderen Regeln. So war sie meist ähnlich dem heutigen offenen Strafvollzug, d. h. der Schuldner konnte tagsüber einer Arbeit nachgehen, um seine Schuld zu begleichen.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Schuldhaft in Europa überwiegend abgeschafft. So wurde sie in Frankreich bereits 1867 aufgehoben, gefolgt von Österreich. Der Norddeutsche Bund tat dies mit dem Gesetz vom 29. Mai 1868, Großbritannien mit dem Debtors Act 1869 und Schweden 1879.

1976 trat der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Kraft, der in Artikel 11 bestimmt: „Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

Vergleichbare, noch heute in Deutschland gebräuchliche Haftformen sind:

die maximal halbjährige Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eines Schuldners nach § 901 ff. ZPO (bei Verbindlichkeiten aller Art);
die maximal sechswöchige Erzwingungshaft bei Zahlungsunwilligkeit und Bußgeldern;
Ersatzfreiheitsstrafen;
Personalarrest als Sicherungsmittel für die Zwangsvollstreckung in das Vermögen.

Als Metapher ist der Begriff des Schuldturms heute noch in der politisch-sozialen wie auch der juristischen Sprache geläufig. Man spricht beispielsweise von dem „ewigen Schuldturm“ oder einer „Schuldturmverpflichtung“ und meint damit, dass ein Schuldner sich von seiner erdrückenden Schuldenlast nicht aus eigener Kraft befreien kann.
Quelle-Literatur & Einzelnachweise

Nun eigentlich ist ja das Inhaftieren nach Artikel 1 & 4 der EMRK inzwischen verboten,nur halten tut sich keiner daran. Wenn es um Schuldlast geht, dann wäre die JVA Wolfenbüttel wegen überfüllung zu schließen. Auch könnte man die Volkshochschule die durch beibringen von Substanzen und erstellen von Psychologischen gutachten, auch gegen den willen von bezroffenen als Zuchthaus zu bezeichnen, da man jemanden gegen seinen willen zu etwas zwingen oder erzwingen möchte.
Was rein rechtlich zwar eine Straftat darstellt,aber durchaus tolleriert wird.
Vielmehr wird zumindest in Braunschweig, kritischen Bürgern Straftaten unterstellt, die zwar nicht haltbar sind, aber zur Erzwingung von irgendetwas genutzt werden.
Hierzu wird die Schuldlast erhoben und entsprechende Personen durch Ehrschutzklagen , sprich Beleidigungsklagen in eine Schuldgedrängt.
Diese werden dann erzwungen und entsprechende vollzogen,man redet auch von den Bürgerlichen Tod herbeigeführt.
Was wiederum zum verlust sämtlichen Habseeligkeiten,Wohnraum, so wie Rentenansprüchen führt.
Teilweise kann man davon reden das Braunschweiger selber ein Schuldgefängnis darstellt, da recht nicht mehr recht darstellt.
Was wiederum an das Ermächtigungsgesetz erinnert, aber zum wirtschaftlichen wohle der Stadt braunschweig oder aber der Deutschland GmbH genutzt wird.
Heute wid das ganze einfach nur unbenannt, aber hat immer noch den gleichen anspruch.


Andy
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