Amtsgericht verbietet Prostitution in Wohnung
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Amtsgericht verbietet Prostitution in Wohnung
In Braunschweig dürfen Prostituierte eine Wohnung in einem größeren Gebäudekomplex mit Eigentumswohnungen nicht gewerblich nutzen. Das hat das Amtsgericht Braunschweig trotz Genehmigung von Seiten der Behörden entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Eigentümer der Wohnungen hatten sich von dem Sex-Gewerbe in ihrem Gebäudekomplex belästigt gefühlt und die Nutzung der Wohnung als Bordell abgelehnt.
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