Aufhebung des vorkonstitutionellen Verfassungsrechts in Braunschweig
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Aufhebung des vorkonstitutionellen Verfassungsrechts in Braunschweig
Am 10. November 2011 beschloss der Niedersächsische Landtag ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und zur Aufhebung vorkonstitutionellen Verfassungsrechts die Aufhebung der „Verfassung des Freistaates Braunschweig vom 6. Januar 1922 in der Fassung des Artikels II des Gesetzes vom 22. September 1933 (Nds. GVBl. Sb. II S. 5)“.[8]
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