Was versteht man unter den Begriff Rucksackdeutscher
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Was versteht man unter den Begriff Rucksackdeutscher
In den Nachkriegszeiten des 1.WW und des 2.WW, kam mmer wieder der Begriff Rucksackdeutscher auf. Genaiso wie man diesen sogenannten Rucksackdeutschen vorgeworfen hat, sie würden nur auf das Geld der Deutschen aussein und klauen.
Eine verfechterin dieser these ist zbs. unsere Schwarze Hexe, dass allwissende urakel.
Aber was versteht man unter dem Begriff:
Dazu findet sich folgendes geschrieben.
Rucksackdeutsche nennt man im Volksmund Osteuropäer die während, zwischen und nach den beiden Weltkriegen nach Deutschland immigrierten oder aus ihrer Heimat vertrieben worden waren. Sie stammten vorwiegend aus Russland und den von Polen annektierten deutschen Ostgebieten, Pommern und Schlesien .
Quelle
Weiterhin dazu steht:
Als Heimatvertriebene werden diejenigen deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen bezeichnet, die als Folge des Zweiten Weltkrieges ihre Heimat in den damaligen deutschen Ostgebieten (in den Grenzen von 1914 und 1937) oder im ehemaligen Österreich-Ungarn verlassen mussten und in dem restlichen Teil Deutschlands, der späteren Bundesrepublik Deutschland und DDR, sowie in Österreich aufgenommen wurden.[1]
Flüchtlinge verlassen am 19. Oktober 1944 den Hafen von Windau.
Die Rechtstellung der Heimatvertriebenen ist durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt worden, das auch eine Rechtsdefinition des Begriffs „Heimatvertriebener“ enthält, die von der Selbstbezeichnung der landsmannschaftlich organisierten Heimatvertriebenen abweicht.
§ 2 BVFG sagt dazu sinngemäß aus:
Ein Heimatvertriebener ist, wer am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz in dem Gebiet desjenigen Staates hatte, aus dem er vertrieben worden ist (Vertreibungsgebiet) und dieses Gebiet vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat; die Gesamtheit der ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete und die Gebiete außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Polen, zu Estland, Lettland oder zu Litauen (→ Memelgebiet) gehört haben, gilt als einheitliches Vertreibungsgebiet.
Als Heimatvertriebener gilt auch ein vertriebener Ehegatte oder Abkömmling, der die Vertreibungsgebiete vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat, wenn der andere Ehegatte oder bei Abkömmlingen ein Elternteil am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet gehabt hat.
Diese Definition unterscheidet sich von der des Begriffes Vertriebener in § 1 desselben Gesetzes, die weiter gefasst ist.
Flüchtlinge aus dem Osten 1945 in Berlin
→ Hauptartikel: Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa 1945 bis 1950
Noch vor der erzwungenen Migration der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße, der Tschechoslowakei, aus Ungarn und aus anderen Siedlungsgebieten in Ost- und Südosteuropa flohen am Ende des Zweiten Weltkriegs Hunderttausende in den Westen.
Bereits ab Herbst 1944 setzten sich große Flüchtlingsströme aus den Ostgebieten des Deutschen Reichs (Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg), seit 1945 auch aus dem annektierten Sudetenland in Bewegung. Die Flucht wurde von deutschen Behörden angeordnet oder erfolgte aus Angst vor den Gefahren der näherrückenden Kriegsfront wie Bombardierungen oder Artilleriebeschuss. Berichte und Gerüchte über Massaker, Massenvergewaltigungen und Plünderungen in bereits von der Roten Armee oder Partisanenverbänden erreichten Gebieten taten ein Übriges.
Im Oktober 1944 begannen auch sogenannte wilde Vertreibungen durch die ortsansässige nichtdeutsche Bevölkerung, besonders in Gebieten mit deutschen Minderheiten wie etwa auf dem Balkan oder in der Slowakei. Neusiedler kamen an, die zuvor oft selbst vertrieben worden waren. Das Potsdamer Abkommen vom August 1945 legte schließlich fest, dass die Ausweisung der Deutschen „in ordnungsgemäßer und humaner Weise“ zu erfolgen habe. Es markiert den Zeitpunkt des offiziellen Übergangs von individueller und wilder Flucht zur organisierten und planmäßigen Vertreibung und Zwangsumsiedlung.
Die alliierten Planungen orientierten sich am Übereinkommen von Potsdam und sahen Aufnahmequoten für die einzelnen Besatzungszonen vor. Eingewiesen wurde vornehmlich in die britische und amerikanische Zone. Frankreich hatte an der Potsdamer Konferenz nicht teilnehmen können und verweigerte die Aufnahme der organisierten Transporte in seine Zone bis 1948.
1946 verboten die Westalliierten politisch orientierte Vereinigungen der Flüchtlinge und ließen nur noch kulturelle zu. Als 1948 die Kommunisten die Herrschaft in der Tschechoslowakei übernahmen, lockerten sie das Koalitionsverbot schrittweise, weil nun nicht mehr die Assimilierung der Flüchtlinge Priorität hatte, sondern im Ost-West-Konflikt die antikommunistische Einstellung der meisten Vertriebenen hoch im Kurs stand. Für kurze Zeit gab es in Westdeutschland ein Notparlament der Vertriebenen in eigener Regie. Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten verfolgte als Interessenvertretung wirtschaftliche und sozialpolitische Ziele und kandidierte bei Landtags- und Bundestagswahlen. Ende der 1940er Jahre stand die Entschädigung des verloren gegangenen Besitzes durch den so genannten Lastenausgleich im Vordergrund des Engagements der Flüchtlinge und Vertriebenen.
In der Regel bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende und tragende Element. Es wurden Organisationen und Verbände gebildet (Landsmannschaften). In Deutschland bildete sich als Dachorganisation der Heimatvertriebenen der Bund der Vertriebenen. Er umfasst 21 Landsmannschaften, worunter die mitgliederstärksten die Sudetendeutsche Landsmannschaft und die Schlesische Landsmannschaft sind. Mit Gründung der Bundesrepublik fanden dann auch in jährlicher Folge Bundestreffen der Vertriebenenverbände statt. Bekannt sind hier die großen Pfingsttreffen. In der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 verzichteten diese auf Rache und Vergeltung.
Denkmal für heimatvertriebene Südmährer – nahe Kleinhaugsdorf, heutiger Bezirk Hollabrunn (2006)
In Österreich fanden etwa 430.000 Vertriebene Aufnahme. Hier entstand bereits im Jahr 1945 der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs.
Deutschland und Österreich sahen sich in der Pflicht, den Vertriebenen als besonders betroffener Bevölkerungsgruppe Hilfe zu leisten. In beiden Ländern wurden Lastenausgleichsgesetze erlassen (1952 und 1956).
Denkmal für heimatvertriebene Südmährer – nahe Kleinhaugsdorf, heutiger Bezirk Hollabrunn (2006)
Das sind 1950 zusammen 11.935.000, davon 3.911.000 in der DDR und 8.024.000 in der Bundesrepublik
(später als 1950 gekommene Vertriebene und SBZ/DDR-Flüchtlinge sind nicht enthalten).
Das Saarland war 1950 noch autonome französische Region und wird daher nicht aufgelistet.
Baden-Württemberg war 1950 noch nicht gegründet; dieses Gebiet bestand aus den vorherigen Bundesländern Württemberg-Baden (ABZ), Südwürttemberg-Hohenzollern (FBZ) und Südbaden (FBZ).
Die niedrigen Zahlen in den französisch besetzten Gebieten rühren daher, dass dort zunächst keine Vertriebenen aufgenommen wurden; das änderte sich erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949.
Quelle -Literatur & Einzelnachweise
Eine verfechterin dieser these ist zbs. unsere Schwarze Hexe, dass allwissende urakel.
Aber was versteht man unter dem Begriff:
Dazu findet sich folgendes geschrieben.
Rucksackdeutsche nennt man im Volksmund Osteuropäer die während, zwischen und nach den beiden Weltkriegen nach Deutschland immigrierten oder aus ihrer Heimat vertrieben worden waren. Sie stammten vorwiegend aus Russland und den von Polen annektierten deutschen Ostgebieten, Pommern und Schlesien .
Quelle
Weiterhin dazu steht:
Als Heimatvertriebene werden diejenigen deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen bezeichnet, die als Folge des Zweiten Weltkrieges ihre Heimat in den damaligen deutschen Ostgebieten (in den Grenzen von 1914 und 1937) oder im ehemaligen Österreich-Ungarn verlassen mussten und in dem restlichen Teil Deutschlands, der späteren Bundesrepublik Deutschland und DDR, sowie in Österreich aufgenommen wurden.[1]
Flüchtlinge verlassen am 19. Oktober 1944 den Hafen von Windau.
Die Rechtstellung der Heimatvertriebenen ist durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt worden, das auch eine Rechtsdefinition des Begriffs „Heimatvertriebener“ enthält, die von der Selbstbezeichnung der landsmannschaftlich organisierten Heimatvertriebenen abweicht.
§ 2 BVFG sagt dazu sinngemäß aus:
Ein Heimatvertriebener ist, wer am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz in dem Gebiet desjenigen Staates hatte, aus dem er vertrieben worden ist (Vertreibungsgebiet) und dieses Gebiet vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat; die Gesamtheit der ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete und die Gebiete außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Polen, zu Estland, Lettland oder zu Litauen (→ Memelgebiet) gehört haben, gilt als einheitliches Vertreibungsgebiet.
Als Heimatvertriebener gilt auch ein vertriebener Ehegatte oder Abkömmling, der die Vertreibungsgebiete vor dem 1. Januar 1993 verlassen hat, wenn der andere Ehegatte oder bei Abkömmlingen ein Elternteil am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet gehabt hat.
Diese Definition unterscheidet sich von der des Begriffes Vertriebener in § 1 desselben Gesetzes, die weiter gefasst ist.
Flüchtlinge aus dem Osten 1945 in Berlin
→ Hauptartikel: Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa 1945 bis 1950
Noch vor der erzwungenen Migration der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße, der Tschechoslowakei, aus Ungarn und aus anderen Siedlungsgebieten in Ost- und Südosteuropa flohen am Ende des Zweiten Weltkriegs Hunderttausende in den Westen.
Bereits ab Herbst 1944 setzten sich große Flüchtlingsströme aus den Ostgebieten des Deutschen Reichs (Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg), seit 1945 auch aus dem annektierten Sudetenland in Bewegung. Die Flucht wurde von deutschen Behörden angeordnet oder erfolgte aus Angst vor den Gefahren der näherrückenden Kriegsfront wie Bombardierungen oder Artilleriebeschuss. Berichte und Gerüchte über Massaker, Massenvergewaltigungen und Plünderungen in bereits von der Roten Armee oder Partisanenverbänden erreichten Gebieten taten ein Übriges.
Im Oktober 1944 begannen auch sogenannte wilde Vertreibungen durch die ortsansässige nichtdeutsche Bevölkerung, besonders in Gebieten mit deutschen Minderheiten wie etwa auf dem Balkan oder in der Slowakei. Neusiedler kamen an, die zuvor oft selbst vertrieben worden waren. Das Potsdamer Abkommen vom August 1945 legte schließlich fest, dass die Ausweisung der Deutschen „in ordnungsgemäßer und humaner Weise“ zu erfolgen habe. Es markiert den Zeitpunkt des offiziellen Übergangs von individueller und wilder Flucht zur organisierten und planmäßigen Vertreibung und Zwangsumsiedlung.
Die alliierten Planungen orientierten sich am Übereinkommen von Potsdam und sahen Aufnahmequoten für die einzelnen Besatzungszonen vor. Eingewiesen wurde vornehmlich in die britische und amerikanische Zone. Frankreich hatte an der Potsdamer Konferenz nicht teilnehmen können und verweigerte die Aufnahme der organisierten Transporte in seine Zone bis 1948.
1946 verboten die Westalliierten politisch orientierte Vereinigungen der Flüchtlinge und ließen nur noch kulturelle zu. Als 1948 die Kommunisten die Herrschaft in der Tschechoslowakei übernahmen, lockerten sie das Koalitionsverbot schrittweise, weil nun nicht mehr die Assimilierung der Flüchtlinge Priorität hatte, sondern im Ost-West-Konflikt die antikommunistische Einstellung der meisten Vertriebenen hoch im Kurs stand. Für kurze Zeit gab es in Westdeutschland ein Notparlament der Vertriebenen in eigener Regie. Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten verfolgte als Interessenvertretung wirtschaftliche und sozialpolitische Ziele und kandidierte bei Landtags- und Bundestagswahlen. Ende der 1940er Jahre stand die Entschädigung des verloren gegangenen Besitzes durch den so genannten Lastenausgleich im Vordergrund des Engagements der Flüchtlinge und Vertriebenen.
In der Regel bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende und tragende Element. Es wurden Organisationen und Verbände gebildet (Landsmannschaften). In Deutschland bildete sich als Dachorganisation der Heimatvertriebenen der Bund der Vertriebenen. Er umfasst 21 Landsmannschaften, worunter die mitgliederstärksten die Sudetendeutsche Landsmannschaft und die Schlesische Landsmannschaft sind. Mit Gründung der Bundesrepublik fanden dann auch in jährlicher Folge Bundestreffen der Vertriebenenverbände statt. Bekannt sind hier die großen Pfingsttreffen. In der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 verzichteten diese auf Rache und Vergeltung.
Denkmal für heimatvertriebene Südmährer – nahe Kleinhaugsdorf, heutiger Bezirk Hollabrunn (2006)
In Österreich fanden etwa 430.000 Vertriebene Aufnahme. Hier entstand bereits im Jahr 1945 der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs.
Deutschland und Österreich sahen sich in der Pflicht, den Vertriebenen als besonders betroffener Bevölkerungsgruppe Hilfe zu leisten. In beiden Ländern wurden Lastenausgleichsgesetze erlassen (1952 und 1956).
Denkmal für heimatvertriebene Südmährer – nahe Kleinhaugsdorf, heutiger Bezirk Hollabrunn (2006)
Das sind 1950 zusammen 11.935.000, davon 3.911.000 in der DDR und 8.024.000 in der Bundesrepublik
(später als 1950 gekommene Vertriebene und SBZ/DDR-Flüchtlinge sind nicht enthalten).
Das Saarland war 1950 noch autonome französische Region und wird daher nicht aufgelistet.
Baden-Württemberg war 1950 noch nicht gegründet; dieses Gebiet bestand aus den vorherigen Bundesländern Württemberg-Baden (ABZ), Südwürttemberg-Hohenzollern (FBZ) und Südbaden (FBZ).
Die niedrigen Zahlen in den französisch besetzten Gebieten rühren daher, dass dort zunächst keine Vertriebenen aufgenommen wurden; das änderte sich erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949.
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