Wer war Carl Gröpler der rote Richter ?
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Wer war Carl Gröpler der rote Richter ?
Hier noch eine Geschichtträchtige Person.
Dazu findet sich folgendes:
Carl Gröpler (* 22. Februar 1868 in Magdeburg; † 30. Januar 1946 ebenda) war preußischer Scharfrichter von 1906 bis 1937 und nahm Hinrichtungen in Preußen, Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig und den Hansestädten vor. Gröpler war einer der bekanntesten Scharfrichter Deutschlands.
Franz Friedrich Carl Gröpler kam als Kind des Eisenbahnarbeiters und Dienstmanns Heinrich Gröpler und seiner Ehefrau Auguste, geborene Anton, in Magdeburg zur Welt. Er wurde zunächst Musiker, war dann fünf Jahre Postarbeiter.[1] Gröpler erlernte das Pferdemetzgerhandwerk und betrieb in Magdeburg seine Wäscherei Edelweiß.[2] Er wurde als breitschultrige, kräftige Gestalt mit rötlichem Schnurrbart und militärisch kurzem Haarschnitt beschrieben.
Gröpler war zunächst Hauptgehilfe des preußischen Scharfrichters Lorenz Schwietz. Als der preußische Scharfrichter Alwin Engelhardt 1906 fristlos entlassen wurde, übernahm Gröpler dessen Aufgaben. Neben seinem Nachfolger Ernst Reindel war Gröpler einer der letzten Scharfrichter in Deutschland, der Enthauptungen noch mit dem Handbeil durchführte. Je nach örtlicher Begebenheit bediente er auch Fallschwertmaschinen. Einmal soll Gröpler vor einer Hinrichtung zu einem Justizwachtmeister gesagt haben: „Na ja, … Sie haben eine häßliche Nacht da in der Zelle hinter sich. Oder glauben Sie nicht an Gott? Ich – ja! Sonst könnte ich das hier nicht tun. Du sollst nicht töten – wer Blut vergießt, des Blut soll wieder vergossen werden – unsere Gesetze sind seine (Gottes) Gesetze – in diesem Wissen erfülle ich mein Amt.“[3] Der Justizwachtmeister hatte einen zum Tode Verurteilten in seiner letzten Nacht bewacht und mit diesem kurz vor dessen Enthauptung über Sinn und Zweck eines Geistlichen bei Hinrichtungen diskutiert. Von Theodor Lessing erhielt Gröpler, der 1925 Fritz Haarmann hingerichtet hatte, den Beinamen der rote Richter.[4]
Jan Valtin: „Tagebuch der Hölle“ – Eintrag über die Hinrichtung von vier Kommunisten mit dem Beil durch Gröpler am 19. Mai 1934
Im April 1924 unterzeichnete Gröpler einen Vertrag, der ihn de facto zum alleinigen Scharfrichter in Norddeutschland machte. Neben einem regelmäßigen Pauschalhonorar in Höhe von 136,- Goldmark im Monat erhielt er für jede Hinrichtung eine Pauschale von 60,- Goldmark für sich selbst und 50,- Goldmark für jeden seiner Gehilfen.[5] Am Ende der Weimarer Republik hatte Gröpler nur noch wenige Hinrichtungsaufträge. Das änderte sich erst mit der zunehmenden Zahl von Hinrichtungen seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933. Gröpler erneuerte seinen Jahresvertrag mit einem Gehalt von 1.500,- Reichsmark pro Jahr und einer Pauschale von 50,- Reichsmark pro Hinrichtung. Dass Gröpler während der Hinrichtungen bei jeder einzelnen Zwischenmeldung den Hitlergruß entbot, brachte ihm Ermahnungen ein, solche Praktiken zu unterlassen.[6]
Eine der letzten Exekutionen mit dem Handbeil waren die Hinrichtungen der Baronin Benita von Falkenhayn und ihrer Freundin Renate von Natzmer. Die beiden waren wegen Spionage vom Volksgerichtshof verurteilt worden und wurden von Gröpler am 18. Februar 1935 in Berlin-Plötzensee enthauptet.[7]
Carl Gröpler wurden in seiner etwa 30-jährigen Dienstzeit mindestens 144 Hinrichtungen zugerechnet. 1937 wurde er in den Ruhestand versetzt. An seine Stelle trat sein Gehilfe, der Abdeckereibesitzer Ernst Reindel aus Gommern.
1945 wurde Carl Gröpler vom sowjetischen Militär an seinem Wohnort Magdeburg festgenommen. Die Festnahme beruhte vermutlich auf der Hinrichtung von vier Kommunisten, die er 1934 in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg vorgenommen hatte (vgl. zu dem Prozess, den Hinrichtungen sowie zu ihrer literarischen und filmischen Verarbeitung: Heinrich Jauch (1894–1945), Erster Staatsanwalt zu Hamburg). Gröpler starb am 30. Januar 1946 in der Untersuchungshaft.[8][9]
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Dazu findet sich folgendes:
Carl Gröpler (* 22. Februar 1868 in Magdeburg; † 30. Januar 1946 ebenda) war preußischer Scharfrichter von 1906 bis 1937 und nahm Hinrichtungen in Preußen, Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig und den Hansestädten vor. Gröpler war einer der bekanntesten Scharfrichter Deutschlands.
Franz Friedrich Carl Gröpler kam als Kind des Eisenbahnarbeiters und Dienstmanns Heinrich Gröpler und seiner Ehefrau Auguste, geborene Anton, in Magdeburg zur Welt. Er wurde zunächst Musiker, war dann fünf Jahre Postarbeiter.[1] Gröpler erlernte das Pferdemetzgerhandwerk und betrieb in Magdeburg seine Wäscherei Edelweiß.[2] Er wurde als breitschultrige, kräftige Gestalt mit rötlichem Schnurrbart und militärisch kurzem Haarschnitt beschrieben.
Gröpler war zunächst Hauptgehilfe des preußischen Scharfrichters Lorenz Schwietz. Als der preußische Scharfrichter Alwin Engelhardt 1906 fristlos entlassen wurde, übernahm Gröpler dessen Aufgaben. Neben seinem Nachfolger Ernst Reindel war Gröpler einer der letzten Scharfrichter in Deutschland, der Enthauptungen noch mit dem Handbeil durchführte. Je nach örtlicher Begebenheit bediente er auch Fallschwertmaschinen. Einmal soll Gröpler vor einer Hinrichtung zu einem Justizwachtmeister gesagt haben: „Na ja, … Sie haben eine häßliche Nacht da in der Zelle hinter sich. Oder glauben Sie nicht an Gott? Ich – ja! Sonst könnte ich das hier nicht tun. Du sollst nicht töten – wer Blut vergießt, des Blut soll wieder vergossen werden – unsere Gesetze sind seine (Gottes) Gesetze – in diesem Wissen erfülle ich mein Amt.“[3] Der Justizwachtmeister hatte einen zum Tode Verurteilten in seiner letzten Nacht bewacht und mit diesem kurz vor dessen Enthauptung über Sinn und Zweck eines Geistlichen bei Hinrichtungen diskutiert. Von Theodor Lessing erhielt Gröpler, der 1925 Fritz Haarmann hingerichtet hatte, den Beinamen der rote Richter.[4]
Jan Valtin: „Tagebuch der Hölle“ – Eintrag über die Hinrichtung von vier Kommunisten mit dem Beil durch Gröpler am 19. Mai 1934
Im April 1924 unterzeichnete Gröpler einen Vertrag, der ihn de facto zum alleinigen Scharfrichter in Norddeutschland machte. Neben einem regelmäßigen Pauschalhonorar in Höhe von 136,- Goldmark im Monat erhielt er für jede Hinrichtung eine Pauschale von 60,- Goldmark für sich selbst und 50,- Goldmark für jeden seiner Gehilfen.[5] Am Ende der Weimarer Republik hatte Gröpler nur noch wenige Hinrichtungsaufträge. Das änderte sich erst mit der zunehmenden Zahl von Hinrichtungen seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933. Gröpler erneuerte seinen Jahresvertrag mit einem Gehalt von 1.500,- Reichsmark pro Jahr und einer Pauschale von 50,- Reichsmark pro Hinrichtung. Dass Gröpler während der Hinrichtungen bei jeder einzelnen Zwischenmeldung den Hitlergruß entbot, brachte ihm Ermahnungen ein, solche Praktiken zu unterlassen.[6]
Eine der letzten Exekutionen mit dem Handbeil waren die Hinrichtungen der Baronin Benita von Falkenhayn und ihrer Freundin Renate von Natzmer. Die beiden waren wegen Spionage vom Volksgerichtshof verurteilt worden und wurden von Gröpler am 18. Februar 1935 in Berlin-Plötzensee enthauptet.[7]
Carl Gröpler wurden in seiner etwa 30-jährigen Dienstzeit mindestens 144 Hinrichtungen zugerechnet. 1937 wurde er in den Ruhestand versetzt. An seine Stelle trat sein Gehilfe, der Abdeckereibesitzer Ernst Reindel aus Gommern.
1945 wurde Carl Gröpler vom sowjetischen Militär an seinem Wohnort Magdeburg festgenommen. Die Festnahme beruhte vermutlich auf der Hinrichtung von vier Kommunisten, die er 1934 in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg vorgenommen hatte (vgl. zu dem Prozess, den Hinrichtungen sowie zu ihrer literarischen und filmischen Verarbeitung: Heinrich Jauch (1894–1945), Erster Staatsanwalt zu Hamburg). Gröpler starb am 30. Januar 1946 in der Untersuchungshaft.[8][9]
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