Wer war die Blutige Hilde ?
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Wer war die Blutige Hilde ?
Nun bei unserer Reise durch die Geschichte kommen wir nicht an der Blutigen Hilde vorbei. Über Hilde wurde damals auch in der DDR ein Song gewidmet, die wilde Hilde.
Über Hilde haben wir folgendes gefunden:
Hilde Benjamin, geb. Lange (* 5. Februar 1902 in Bernburg; † 18. April 1989 in Berlin) war Kommunistin, Justizministerin der DDR und Vorsitzende Richterin in einer Reihe von politischen Schauprozessen in den 1950er Jahren.
Hilde Benjamin als Vorsitzende im Schauprozess gegen Johann Burianek, Berlin 1952
Hilde Benjamin wuchs als Tochter des Direktors einer Konzernfiliale in Berlin auf.[1] Sie studierte nach dem Abitur von 1921 bis 1924 Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg und Hamburg. Eine Dissertation bei Moritz Liepmann über Strafvollzugsfragen beendete sie nicht.[2] Nach Referendars- und Assessorexamen war sie 1928 bis 1933 Rechtsanwältin in Berlin-Wedding bei der Roten Hilfe (u. a. vertrat sie eine Angeklagte im Mordfall Horst Wessel, seine Vermieterin).
Hilde Benjamin (rechts) im Gespräch mit Friedel Malter, Vorsitzende des Komitees zum Schutze der Menschenrechte vor Beginn des zweiten Prozesstages im Prozess gegen Hans Globke, Berlin 1963
1926 heiratete sie Georg Benjamin, den Bruder des Schriftstellers und Philosophen Walter Benjamin. 1927 trat sie der KPD bei. 1932 wurde ihr Sohn Michael geboren. Nach Berufsverbot 1933 arbeitete Benjamin als juristische Beraterin der sowjetischen Handelsgesellschaft in Berlin und war von 1939 bis 1945 als Angestellte in der Konfektionsindustrie dienstverpflichtet. Ihr Schwager Walter verübte 1940 auf der Flucht aus dem besetzten Frankreich an der französisch-spanischen Grenze Suizid. Ihr Mann starb 1942 im KZ Mauthausen.
Hilde Benjamin mit DDR-Jugendlichen in Sachsen 1958
Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie in der Sowjetischen Besatzungszone in der Zentralverwaltung für Justiz tätig. Im Jahr 1946 wurde sie Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Von 1949 bis 1953 war sie Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR, von 1949 bis 1967 Abgeordnete der Volkskammer und von 1954 bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED.
Benjamin war bei den Waldheimer Prozessen beratend beteiligt. Später war sie Vorsitzende in einer Reihe weiterer Schauprozesse gegen Oppositionelle, Sozialdemokraten und andere angeklagte Personen und mitverantwortlich auch für Todesurteile. Deshalb wurde sie in der DDR im Volksmund auch die „Rote Guillotine“, „Rote Hilde“ oder „Blutige Hilde“ genannt. Zahlreiche Verurteilte dieser Opfergruppen wurden nach der Wiedervereinigung rehabilitiert.
Im Rahmen des Solvay-Prozesses Ende 1950 wurde die vorsitzende Richterin Hilde Benjamin folgendermaßen beschrieben:
„Dr. Hilde Benjamin, die Vorsitzende Richterin, eine massige Frau mit zu einer Tiara geflochtenem Zopf, hat sich bei den Urteilen in den so genannten Waldheimer Prozessen gegen frühere Gefangene in Konzentrationslagern der Sowjetzone den Ruf erworben, hart durchzugreifen. Nachdem Staatsanwalt Dr. Ernst Melsheimer die Anklage verlesen hatte, begann Frau Dr. Benjamin mit der Vernehmung der Angeklagten. [...] Die etwa 600 geladenen Zuschauer brüllten vor Vergnügen, als Richterin Benjamin den Angeklagten Dr. Plünnecke zurechtwies, weil er ein Detail vergessen hatte. Sie sagte: ‚Vielleicht hilft es Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge, wenn ich Sie darauf hinweise, dass Ihnen hier lebenslänglich droht.‘“
– New York Times: 8 on Trial as Spies in East Germany, 15. November 1950. Aus dem Englischen übersetzt
Während des Volksaufstands am 17. Juni 1953 forderten Demonstranten in Sprechchören die Absetzung und Inhaftierung Benjamins.[3] Nachdem russische Panzer den Aufstand erstickt hatten, leitete Benjamin ab dem 20. Juni einen Operativstab, dem in Abstimmung mit dem Politbüro der SED die Überwachung sämtlicher Strafverfahren im Zusammenhang mit dem 17. Juni 1953 oblag. Zuständig waren die eigens dafür unter Benjamins Anleitung einschließlich der Pflichtverteidiger aus SED-treuen Juristen gebildeten Strafsenate in den Bezirken der DDR.[4]
Nach dem Aufstand kam es in der SED zu einer „Säuberung“: viele gemäßigte politische Ansichten vertretende Parteimitglieder wurden aus der SED entfernt (viele von ihnen waren frühere SPD-Mitglieder und durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD in die SED geraten). Einigen Parteifunktionären und Angehörigen der Volkspolizei warf die SED-Führung „versöhnlicherisches, kapitulantenhaftes und unkämpferisches Verhalten“ vor. Der Justizminister Max Fechner, der nach dem 17. Juni mäßigend auf die Strafjustiz einwirken wollte, wurde am 14. Juli 1953 seiner Funktion enthoben, wegen „partei- und staatsfeindlichen Verhaltens“ aus der SED ausgeschlossen und nach zwei Jahren harter Untersuchungshaft 1955 zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Hilde Benjamin wurde am 15. Juli 1953 Nachfolgerin von Fechner.
1956 löste Chruschtschows Geheimrede auf dem XX. Parteitag der KPdSU, in der er Stalin und seinen Personenkult verurteilte, vielerorts eine Entstalinisierung aus. Am 24. Juni 1956 wurde Max Fechner aus der Haft entlassen und später (zusammen mit Paul Baender, Paul Szillat und 85 weiteren Verurteilten) von Präsident Wilhelm Pieck begnadigt.[5]
In der DDR gab es durch den Bau der Mauer am 13. August 1961 eine grundlegend neue Situation: Auswandern bzw. Flucht in den Westen war nun nicht mehr möglich; jeder war gezwungen, sich mit den gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten zu arrangieren (siehe auch Chronik der DDR (1961–1970), Chronik der DDR (1971–1980)).
Infolge einer zweiten, von Chruschtschow Oktober 1961 angestoßenen zweiten Entstalinisierungswelle, wurde Benjamin von Ulbricht „fortschrittsfeindlicher Umtriebe“ bezichtigt. Trotz „prinzipieller Korrekturen“ gebe es in der DDR-Justiz „noch immer Erscheinungen des Dogmatismus“. Benjamin wehrte sich und warnte, der Verzicht auf stalinistische Rechtspraktiken werde dem westlichen Klassenfeind Tür und Tor öffnen. 1962/63 kam es zu einigen Lockerungen und Reformen.[6] Benjamin blieb bis kurz nach der Volkskammerwahl am 2. Juli 1967 Justizministerin; dann schickte Ulbricht sie (im Alter von 65) in den Ruhestand, offiziell aus „gesundheitlichen Gründen“[7] und zur Verjüngung des Ministerrats.[8] Justizminister wurde danach Kurt Wünsche (*1929).
Hilde Benjamin schrieb als Leiterin der Gesetzgebungskommission beim Staatsrat der DDR mit dem Gerichtsverfassungsgesetz, dem Jugendgerichtsgesetz und der Strafprozessordnung von 1952 Rechtsgeschichte in der DDR. Sie war 1963 Vorsitzende der Kommission zur Ausarbeitung des neuen Strafgesetzbuches. Bereits seit dem Beginn ihrer Karriere setzte sie sich für die Gleichberechtigung der Frauen ein, etwa als Mitbegründerin des Demokratischen Frauenbundes der DDR. Der erste Entwurf eines Familiengesetzes 1965 ging auf sie zurück, worin die Gleichstellung nicht-ehelicher Kinder hergestellt, das Scheidungs- und Namensrecht reformiert und die Berufstätigkeit der Frauen gefördert werden sollte.
Im Jahr 1967 übernahm sie als Professorin den Lehrstuhl „Geschichte der Rechtspflege“ an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in Potsdam-Babelsberg, den sie bis zu ihrem Tod innehatte.
Benjamin wurde in der DDR vielfach ausgezeichnet: 1955 und 1962 mit dem Vaterländischen Verdienstorden, 1967 mit der Ehrenbürgerschaft der Stadt Bernburg[9], 1972 mit der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden, 1977 und 1987 mit dem Karl-Marx-Orden, 1979 als Verdiente Juristin der DDR und 1982 mit dem Stern der Völkerfreundschaft. Ihre Urne wurde in der Grabanlage Pergolenweg der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Berliner Zentralfriedhof Friedrichsfelde beigesetzt.
Grab von Hilde Benjamin auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin
Schriften
Aus Reden und Aufsätzen. Staatsverlag der DDR, Berlin 1982.
Georg Benjamin. Eine Biographie. Hirzel, Berlin 1987, ISBN 3-7401-0105-9 (Humanisten der Tat).
Zur Geschichte der Rechtspflege. 3 Bände, Staatsverlag der DDR, Berlin 1976–86 (als Leiterin des Autorenkollektivs):
Bd. 1: 1945–1949. 1976.
Bd. 2: 1949–1961. 1980.
Bd. 3: 1961–1971. 1986, ISBN 3-329-00047-3.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Über Hilde haben wir folgendes gefunden:
Hilde Benjamin, geb. Lange (* 5. Februar 1902 in Bernburg; † 18. April 1989 in Berlin) war Kommunistin, Justizministerin der DDR und Vorsitzende Richterin in einer Reihe von politischen Schauprozessen in den 1950er Jahren.
Hilde Benjamin als Vorsitzende im Schauprozess gegen Johann Burianek, Berlin 1952
Hilde Benjamin wuchs als Tochter des Direktors einer Konzernfiliale in Berlin auf.[1] Sie studierte nach dem Abitur von 1921 bis 1924 Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg und Hamburg. Eine Dissertation bei Moritz Liepmann über Strafvollzugsfragen beendete sie nicht.[2] Nach Referendars- und Assessorexamen war sie 1928 bis 1933 Rechtsanwältin in Berlin-Wedding bei der Roten Hilfe (u. a. vertrat sie eine Angeklagte im Mordfall Horst Wessel, seine Vermieterin).
Hilde Benjamin (rechts) im Gespräch mit Friedel Malter, Vorsitzende des Komitees zum Schutze der Menschenrechte vor Beginn des zweiten Prozesstages im Prozess gegen Hans Globke, Berlin 1963
1926 heiratete sie Georg Benjamin, den Bruder des Schriftstellers und Philosophen Walter Benjamin. 1927 trat sie der KPD bei. 1932 wurde ihr Sohn Michael geboren. Nach Berufsverbot 1933 arbeitete Benjamin als juristische Beraterin der sowjetischen Handelsgesellschaft in Berlin und war von 1939 bis 1945 als Angestellte in der Konfektionsindustrie dienstverpflichtet. Ihr Schwager Walter verübte 1940 auf der Flucht aus dem besetzten Frankreich an der französisch-spanischen Grenze Suizid. Ihr Mann starb 1942 im KZ Mauthausen.
Hilde Benjamin mit DDR-Jugendlichen in Sachsen 1958
Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie in der Sowjetischen Besatzungszone in der Zentralverwaltung für Justiz tätig. Im Jahr 1946 wurde sie Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Von 1949 bis 1953 war sie Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR, von 1949 bis 1967 Abgeordnete der Volkskammer und von 1954 bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED.
Benjamin war bei den Waldheimer Prozessen beratend beteiligt. Später war sie Vorsitzende in einer Reihe weiterer Schauprozesse gegen Oppositionelle, Sozialdemokraten und andere angeklagte Personen und mitverantwortlich auch für Todesurteile. Deshalb wurde sie in der DDR im Volksmund auch die „Rote Guillotine“, „Rote Hilde“ oder „Blutige Hilde“ genannt. Zahlreiche Verurteilte dieser Opfergruppen wurden nach der Wiedervereinigung rehabilitiert.
Im Rahmen des Solvay-Prozesses Ende 1950 wurde die vorsitzende Richterin Hilde Benjamin folgendermaßen beschrieben:
„Dr. Hilde Benjamin, die Vorsitzende Richterin, eine massige Frau mit zu einer Tiara geflochtenem Zopf, hat sich bei den Urteilen in den so genannten Waldheimer Prozessen gegen frühere Gefangene in Konzentrationslagern der Sowjetzone den Ruf erworben, hart durchzugreifen. Nachdem Staatsanwalt Dr. Ernst Melsheimer die Anklage verlesen hatte, begann Frau Dr. Benjamin mit der Vernehmung der Angeklagten. [...] Die etwa 600 geladenen Zuschauer brüllten vor Vergnügen, als Richterin Benjamin den Angeklagten Dr. Plünnecke zurechtwies, weil er ein Detail vergessen hatte. Sie sagte: ‚Vielleicht hilft es Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge, wenn ich Sie darauf hinweise, dass Ihnen hier lebenslänglich droht.‘“
– New York Times: 8 on Trial as Spies in East Germany, 15. November 1950. Aus dem Englischen übersetzt
Während des Volksaufstands am 17. Juni 1953 forderten Demonstranten in Sprechchören die Absetzung und Inhaftierung Benjamins.[3] Nachdem russische Panzer den Aufstand erstickt hatten, leitete Benjamin ab dem 20. Juni einen Operativstab, dem in Abstimmung mit dem Politbüro der SED die Überwachung sämtlicher Strafverfahren im Zusammenhang mit dem 17. Juni 1953 oblag. Zuständig waren die eigens dafür unter Benjamins Anleitung einschließlich der Pflichtverteidiger aus SED-treuen Juristen gebildeten Strafsenate in den Bezirken der DDR.[4]
Nach dem Aufstand kam es in der SED zu einer „Säuberung“: viele gemäßigte politische Ansichten vertretende Parteimitglieder wurden aus der SED entfernt (viele von ihnen waren frühere SPD-Mitglieder und durch die Zwangsvereinigung von SPD und KPD in die SED geraten). Einigen Parteifunktionären und Angehörigen der Volkspolizei warf die SED-Führung „versöhnlicherisches, kapitulantenhaftes und unkämpferisches Verhalten“ vor. Der Justizminister Max Fechner, der nach dem 17. Juni mäßigend auf die Strafjustiz einwirken wollte, wurde am 14. Juli 1953 seiner Funktion enthoben, wegen „partei- und staatsfeindlichen Verhaltens“ aus der SED ausgeschlossen und nach zwei Jahren harter Untersuchungshaft 1955 zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Hilde Benjamin wurde am 15. Juli 1953 Nachfolgerin von Fechner.
1956 löste Chruschtschows Geheimrede auf dem XX. Parteitag der KPdSU, in der er Stalin und seinen Personenkult verurteilte, vielerorts eine Entstalinisierung aus. Am 24. Juni 1956 wurde Max Fechner aus der Haft entlassen und später (zusammen mit Paul Baender, Paul Szillat und 85 weiteren Verurteilten) von Präsident Wilhelm Pieck begnadigt.[5]
In der DDR gab es durch den Bau der Mauer am 13. August 1961 eine grundlegend neue Situation: Auswandern bzw. Flucht in den Westen war nun nicht mehr möglich; jeder war gezwungen, sich mit den gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten zu arrangieren (siehe auch Chronik der DDR (1961–1970), Chronik der DDR (1971–1980)).
Infolge einer zweiten, von Chruschtschow Oktober 1961 angestoßenen zweiten Entstalinisierungswelle, wurde Benjamin von Ulbricht „fortschrittsfeindlicher Umtriebe“ bezichtigt. Trotz „prinzipieller Korrekturen“ gebe es in der DDR-Justiz „noch immer Erscheinungen des Dogmatismus“. Benjamin wehrte sich und warnte, der Verzicht auf stalinistische Rechtspraktiken werde dem westlichen Klassenfeind Tür und Tor öffnen. 1962/63 kam es zu einigen Lockerungen und Reformen.[6] Benjamin blieb bis kurz nach der Volkskammerwahl am 2. Juli 1967 Justizministerin; dann schickte Ulbricht sie (im Alter von 65) in den Ruhestand, offiziell aus „gesundheitlichen Gründen“[7] und zur Verjüngung des Ministerrats.[8] Justizminister wurde danach Kurt Wünsche (*1929).
Hilde Benjamin schrieb als Leiterin der Gesetzgebungskommission beim Staatsrat der DDR mit dem Gerichtsverfassungsgesetz, dem Jugendgerichtsgesetz und der Strafprozessordnung von 1952 Rechtsgeschichte in der DDR. Sie war 1963 Vorsitzende der Kommission zur Ausarbeitung des neuen Strafgesetzbuches. Bereits seit dem Beginn ihrer Karriere setzte sie sich für die Gleichberechtigung der Frauen ein, etwa als Mitbegründerin des Demokratischen Frauenbundes der DDR. Der erste Entwurf eines Familiengesetzes 1965 ging auf sie zurück, worin die Gleichstellung nicht-ehelicher Kinder hergestellt, das Scheidungs- und Namensrecht reformiert und die Berufstätigkeit der Frauen gefördert werden sollte.
Im Jahr 1967 übernahm sie als Professorin den Lehrstuhl „Geschichte der Rechtspflege“ an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in Potsdam-Babelsberg, den sie bis zu ihrem Tod innehatte.
Benjamin wurde in der DDR vielfach ausgezeichnet: 1955 und 1962 mit dem Vaterländischen Verdienstorden, 1967 mit der Ehrenbürgerschaft der Stadt Bernburg[9], 1972 mit der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden, 1977 und 1987 mit dem Karl-Marx-Orden, 1979 als Verdiente Juristin der DDR und 1982 mit dem Stern der Völkerfreundschaft. Ihre Urne wurde in der Grabanlage Pergolenweg der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Berliner Zentralfriedhof Friedrichsfelde beigesetzt.
Grab von Hilde Benjamin auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin
Schriften
Aus Reden und Aufsätzen. Staatsverlag der DDR, Berlin 1982.
Georg Benjamin. Eine Biographie. Hirzel, Berlin 1987, ISBN 3-7401-0105-9 (Humanisten der Tat).
Zur Geschichte der Rechtspflege. 3 Bände, Staatsverlag der DDR, Berlin 1976–86 (als Leiterin des Autorenkollektivs):
Bd. 1: 1945–1949. 1976.
Bd. 2: 1949–1961. 1980.
Bd. 3: 1961–1971. 1986, ISBN 3-329-00047-3.
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