Nachname: Die freie Wahl ist bald möglich
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Nachname: Die freie Wahl ist bald möglich
In Belgien wird Eltern von neugeborenen Kindern bald gesetzlich ermöglicht, den Nachnamen ihres Nachwuchses frei wählen zu dürfen. Bisher wurde einen Neugeborenen automatisch der Nachname des Vaters gegeben. Doch dies stößt in Belgien seit langem auf Kritik und auch Europa nennt dieses Vorgang eine „Diskriminierung“.
Bundesjustizministerin Annemie Turtelboom (Open VLD - kleines Foto) hatte den entsprechenden Gesetzesvorschlag eingereicht und der Justizausschuss in der Ersten Kammer des belgischen Bundesparlaments hat diesem jetzt zugestimmt. Die Tatsache, dass der Nachname eines Kindes automatisch der des Vaters wurde, beruht auf einer Tradition aus dem 13. Jahrhundert.
Doch nicht nur der archaische Aspekt dieser Regelung erforderte eine Anpassung an die heutige Zeit. Solch ein Automatismus in der Gesetzgebung stellt nach heutigen Gesichtspunkten tatsächlich eine Form der Diskriminierung dar und auch die Justizministerin erinnerte daran, dass nicht zuletzt die Europäische Union Belgien deswegen schon mehrmals gerügt hat und auf eine Gesetzesänderung pochte.
Bald also kann das neue Gesetz in Kraft treten. Es muss jetzt nur noch die parlamentarischen Instanzen durchlaufen und dies könnte bereits nach den Krokusferien zu Karneval im Plenum der Kammer geschehen. Das bedeutet also, dass einem Kind zukünftig auch der Nachname der Mutter gegeben werden kann oder aber ein Doppelname, wobei noch möglich wird, entweder den der Mutter oder den des Vaters vorne zu stellen.
Kritik
Kritiker allerdings befürchten, dass die neue Regelung zu kompliziert werden kann. Vor allem bei Kindern der folgenden Generationen, wenn diese von ihren Eltern einen Doppelnamen erhalten haben.
Dann, so die Kritik, würden 10 Möglichkeiten zur Verfügung stehen, was nicht nur die betroffenen Eltern vor eine mühselige Wahl stellen werde, sondern auch die Standesbeamten in den lokalen Bevölkerungsämtern.
Der Gesetzesvorschlag von Ministerin Turtelboom sieht übrigens vor, zwei miteinander verbundene Doppelnamen zu verhindern. Ahnenforschern wird das Leben mit dem neuen Gesetz in Zukunft allerdings besonders schwer gemacht.
Quelle
Bundesjustizministerin Annemie Turtelboom (Open VLD - kleines Foto) hatte den entsprechenden Gesetzesvorschlag eingereicht und der Justizausschuss in der Ersten Kammer des belgischen Bundesparlaments hat diesem jetzt zugestimmt. Die Tatsache, dass der Nachname eines Kindes automatisch der des Vaters wurde, beruht auf einer Tradition aus dem 13. Jahrhundert.
Doch nicht nur der archaische Aspekt dieser Regelung erforderte eine Anpassung an die heutige Zeit. Solch ein Automatismus in der Gesetzgebung stellt nach heutigen Gesichtspunkten tatsächlich eine Form der Diskriminierung dar und auch die Justizministerin erinnerte daran, dass nicht zuletzt die Europäische Union Belgien deswegen schon mehrmals gerügt hat und auf eine Gesetzesänderung pochte.
Bald also kann das neue Gesetz in Kraft treten. Es muss jetzt nur noch die parlamentarischen Instanzen durchlaufen und dies könnte bereits nach den Krokusferien zu Karneval im Plenum der Kammer geschehen. Das bedeutet also, dass einem Kind zukünftig auch der Nachname der Mutter gegeben werden kann oder aber ein Doppelname, wobei noch möglich wird, entweder den der Mutter oder den des Vaters vorne zu stellen.
Kritik
Kritiker allerdings befürchten, dass die neue Regelung zu kompliziert werden kann. Vor allem bei Kindern der folgenden Generationen, wenn diese von ihren Eltern einen Doppelnamen erhalten haben.
Dann, so die Kritik, würden 10 Möglichkeiten zur Verfügung stehen, was nicht nur die betroffenen Eltern vor eine mühselige Wahl stellen werde, sondern auch die Standesbeamten in den lokalen Bevölkerungsämtern.
Der Gesetzesvorschlag von Ministerin Turtelboom sieht übrigens vor, zwei miteinander verbundene Doppelnamen zu verhindern. Ahnenforschern wird das Leben mit dem neuen Gesetz in Zukunft allerdings besonders schwer gemacht.
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