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Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich

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Normenkontrollanträge gegen den  ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich Empty Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich

Beitrag  Gast Di Apr 15, 2014 2:59 pm

bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-026.html
Was heißt das;
Der ZDF-Staatsvertrag genügt diesem Maßstab nur teilweise. Entgegen der
derzeitigen Rechtslage ist der Anteil staatlicher und staatsnaher
Personen im Fernseh- und im Verwaltungsrat auf ein Drittel zu begrenzen.

Vetternwirtschaft - klüngeln, wenn das ganze Dorf es mit der gleichen Ziege treibt.
Dann würden die noch sagen; Ziege war Frau.

Für viele, die einmal mit der GEZ (bzw. heute mit dem “Beitragsservice”) Streit haben, sind die nachfolgenden Ausführungen in dem Beschluss des VG München (M 6a S 04.4066) eventuell von Interesse. Der Empfänger einer einfachen Zahlungsaufforderung der GEZ ging gegen die Zahlungsaufforderung vor. Das Gericht verneinte aber die Verwaltungsaktsqualität der Zahlungsaufforderung und lehnte deshalb den Antrag ab:
rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/gez-zahlungsaufforderung-verwaltungsakt/

Ein Vetrag zu Lasten Dritter ist nichtig, davon mal ab steht die GEZ und die ARD und selbst der Bundestag im Internationalen Handelsregister als Firma drin.
Firmen können keine Staatsverträge zu lasten Dritter (Bürger) abschließen.
Verträge zu lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar.
de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter
Der Staatsvertrag ist ein Vertrag nach dem BGB und anfechtbar!

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