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Deutscher Adel

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Beitrag  Andy So Jun 22, 2014 11:11 pm

Nun über den Adel wird viel geschrieben,gesprochen und es gibt verschiedene Arten des Adel, verarmter Adel,Geldadel,Uradel usw.
Auf Grund der Deutschen Geschichte hat der Adel etwas gelitten und trotzdem wird er mehr oder minder immer noch sehr geschätzt.
Von einige bekämpft und von anderen verehrt.
Wie auch immer,schauen wir uns mal um,was über den Deutschen adel geschrieben steht.
Dazu findet sich folgendes niedergeschrieben:

Der deutsche Adel hatte bis zur Aufhebung des Standes im Jahre 1919 Vorrechte gegenüber der übrigen Bevölkerung, insbesondere übte er in den meisten deutschen Territorien die Herrschaft aus oder war zumindest maßgeblich an ihr beteiligt.[A 1] Er wird häufig mit jahrtausendalter, bis auf die Germanen zurückgehende Tradition in Verbindung gebracht wird.

Die Archäologie kennt früheste Herrschaftszeugnisse vor allem aus Grabfunden und Resten ehemaliger Villen und Burgen, die als solche „adeligen Lebens“ gedeutet werden[1], ohne dass sichere Aussagen über die soziale Struktur von Gemeinschaften gemacht werden können, zu denen keine schriftlichen Zeugnisse vorliegen.[2] Caesars Schrift De bello Gallico (52/51 v. Chr.) und die Germania des Tacitus aus dem Jahre 98 n. Chr.[3][A 2] werden oft als erste schriftliche Überlieferung zum germanischen Adel aufgefasst. Diese Deutung, das heißt, dass es einen „germanischen Adel“ gegeben habe, ist nach neueren Forschungen nicht haltbar: Sie steht im Kontext eines inzwischen überholten Germanenbegriffs im Rahmen einer „durch das Bedürfnis nach einer nationalkulturellen Identitätsbestimmung motivierten Geschichtsforschung“[4] in Deutschland im 19./20. Jahrhundert.

Der Herrschaftsanspruch des Adels gründete sich unter anderem auf Leistung, Erziehung, Abstammung sowie unterstellte göttliche Absicht. Ab dem 11./12. Jahrhundert war der Adel im rechtlich-sozialen Sinne ständisch organisiert.[5] Bürgerliche konnten im Mittelalter als Ritter, ab dem 14. Jahrhundert durch Nobilitierung in den Adel aufsteigen. Der deutsche Adel ist - wie auch in einigen anderen europäischen Ländern - sehr heterogen. Eine einzige „Nationale Adelsgeschichte“ ist daher, so Conze und Wienfort, nicht möglich.[A 3] Am 11. August 1919 wurden mit der Weimarer Reichsverfassung die „öffentlich-rechtliche(n) Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ aufgehoben.[6] Bis heute stellt der Adel in Deutschland dennoch mitunter eine relativ geschlossene Gesellschaftsschicht mit eigenen Lebensformen, Umgangsweisen und differenziertem Standesethos dar.[A 4][7][A 5]

Caesar bezeichnete germanische Führer in seiner in den Jahren 52/51 v. Chr. verfassten Schrift De bello Gallico als reges, ebenso Tacitus in der 98 n. Chr. in Rom erschienenen Germania.[8] Es wird auch von duces im Sinne von Heerführern, principes und deren comites berichtet. Letztere Bezeichnung wurde ab dem Frühmittelalter für die Grafen benutzt, während bei Tacitus damit eine Gefolgschaft gemeint ist. Innerhalb des Gefolges gab es Rangstufen, deren Bezeichnungen Tacitus nicht mitteilt, zumal sie im Belieben des jeweiligen Anführers standen (die Bezeichnung germanischer Führer als „König“, weil einige von den lateinischen Autoren den Titel rex zugesprochen bekamen, ist ein Missverständnis). Eine besonders vornehme Herkunft sicherte selbst sehr jungen Männern einen hohen Rang innerhalb des Gefolges (cap. 13). Ebenso wurden Stammes- oder Heerführer wegen ihrer Herkunft aus angesehenen Familien, vor allem aber wegen ihrer Tüchtigkeit gewählt (cap. 7). Inwieweit diese Strukturen, wie sie Caesar und Tacitus beschrieben, schon längere Zeit bestanden, inwieweit sie die Verhältnisse bei den Germanen adäquat wiedergaben bzw. inwieweit es sich um eine Uminterpretation aus römischer Sicht handelt, ist umstritten. Eine Kontinuität von den germanischen Herrschaftstrukturen zum späteren feudalen Lehnswesen und zur Ständegesellschaft mit Vorherrschaft des Adels gibt es nicht. Ebenso wenig ist aus den überlieferten Nachrichten zu den Merowingern abzuleiten, dass es dort einen Adel gab.[9]

Der fränkische Abt Nithard, ein Enkel Karls des Großen, schreibt 842 im IV. Buch, cap. 2 seiner Geschichte, dass die Sachsen in drei Stände geteilt sind, wobei sie den ersten Stand in ihrer Sprache edhilingui nennen, was Nithard mit dem lateinischen nobiles gleichsetzt. Diese Edelinge hatten Anspruch auf ein dreifaches Wergeld, mussten aber auch Verstöße mit dreifacher Buße sühnen. 967/68 berichtet der Mönch Widukind von Corvey in seinen Res gestae Saxonicae von der Stammessage der Sachsen. Er berichtet von Heerführern (duces), die jeweils 1000 Mann befehligten, wobei 100 davon als Gefolge und Leibgarde dienten, und Fürsten (principes), die jeweils den drei sächsischen Teilstämmen Westfalen, Engern und Ostfalen vorstanden. Ihr Vorrang beschränkte sich nach Widukinds Angaben im Wesentlichen auf kriegerische Auseinandersetzungen, wobei das Kommando unter ihnen ausgelost wurde, wenn der ganze Sachsenstamm sich gegen einen Feind vereinigte. Letzteres erscheint im Hinblick auf die gegenteilige Nachricht bei Tacitus zweifelhaft, könnte aber durch Vorstellungen vom Kriegsheil des mit Hilfe der Götter Ausgelosten bedingt gewesen sein.

In Bayern gab es früher als in Sachsen ein Stammesherzogtum. Nach der Lex Baiuvariorum, angeblich im 6. und 7. Jahrhundert durch merowingische Könige erlassen, hatten die Agilolfinger einen Erbanspruch auf die Herzogswürde. 788 wurde Tassilo III. als letzter Herzog dieser Sippe gestürzt. Zu dieser Zeit unterschied man ähnlich wie in Sachsen zwischen nobiles et liberi et servi. Die Angehörigen der Adelssippen Huosi, Trozza, Fagana, Hahilinga und Anniona wurden in der Lex Baiuvariorum ebenfalls besonders privilegiert; ihre Spur verliert sich aber im Frühmittelalter.
Frühmittelalter

Die Edelfreien (auch Hochfreie) waren rechtlich gleichgestellt, so dass sie ohne Standesminderung untereinander heiraten und jeder von ihnen alle Würden bekleiden konnte. Ob das der sozialen Wirklichkeit entsprach, sei dahingestellt. Als Karl der Große durch die Eroberung von Sachsen das fränkische Grafensystem auf den größten Teil des heutigen Deutschlands ausbreitete, begannen sich durch die Übertragung von Aufgaben und die Belehnung mit Grafschaften oder Marken der hohe Adel und die späteren Adelsränge zu bilden. Heerführer wurden in den Quellen dux oder legatus, Markgrafen legatus, preses oder später marchio und Grafen comes genannt. Die Grafen wurden mit dem Königsbann belehnt und leiteten das Königsgericht in dessen Namen, während den Markgrafen darüber hinausgehende Befugnisse zustanden, da sie die Reichsgrenze zu verteidigen hatten. Erst langsam, etwa ab dem Ersten Kreuzzug, bildete sich unter dem Einfluss des Christentums das adelige Ideal des Ritters (miles) aus. Adelige Familien leisteten danach durch ihre Teilnahme an der Regierung, durch die Gründung von Städten, die Förderung bzw. Stiftung von Klöstern oder Domschulen dauerhafte Beiträge zur Kultur des Mittelalters. Die beiden einzigen späteren (und bis heute blühenden) deutschen Dynastien, die urkundlich einwandfrei (und nicht nur legendenhaft oder vermutungsweise) in der Zeit vor der ersten Jahrtausendwende nachgewiesen sind, sind die Welfen und die Wettiner. Die anderen, später bedeutenden Häuser, Wittelsbacher, Habsburger, Hohenzollern u. a., erscheinen sämtlich erst nach dem Jahr 1000 in der für das Frühmittelalter nur sehr dünnen schriftlichen Überlieferung.
Lehnswesen

Der Stand der Edelfreien bekam durch das Lehnswesen eine rechtliche und soziale Gliederung. Die Anfänge des Lehnswesen könnten in der germanischen Gefolgschaft zu suchen sein, was indes umstritten ist. Nach Marc Blochs grundlegendem Werk Die Feudalgesellschaft (1939) gab es zwar schon im merowingischen und karolingischen Frühmittelalter einen grundbesitzenden Adel, etwa die Großen des Fränkischen Reichs (z. B. die Robertiner als Ahnen der Kapetinger), die Inhaber karolingischer Grafenämter (etwa die Welfen), einige davon Aufsteiger in höfischem oder kirchlichem Dienst, andere vielleicht im Ursprung sogar germanische oder keltische großbäuerliche Häuptlingssippen oder Anführer germanischer Gefolgschaftsbanden der Völkerwanderungszeit. Politisch wuchs das Gewicht dieses Adels (ebenso wie das der Kirche und des Königtums) zunächst auch zu Lasten der Freien. Im Heeresaufgebot der Karolinger, das teilweise Funktionen der Volksversammlung übernahm, in der Verwaltung und Gerichtsbarkeit dominierte zusehends der aus germanischem Geblütsadel und romanischem Landadel zusammenwachsende Adelsstand.[10] Dieser ältere Adel sei jedoch in der Zeit des Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung in Europa während der räuberischen Anstürme durch Wikinger, Sarazenen und Magyaren ab etwa 800 bis kurz nach 1000 n. Chr. durch einen spontan entstandenen, wehrhaften Schwertadel (teils unfrei-bäuerlicher, teils freier oder edelfreier Herkunft) abgelöst worden, der es auf sich nahm, die bäuerliche Bevölkerung zu verteidigen, und dafür von ihr ernährt und mit (damals kostspieligen) Pferden und Waffen sowie Kriegsknechten ausgerüstet wurde. Als die äußeren Gefahren abgewehrt waren, brachen in der Kriegerkaste Rivalitäten aus. Deshalb entwickelte sich innerhalb dieses frühen Adels ein Vasallensystem, in dem entweder der Mächtigere seinen Gefolgsleuten die Mittel und Verantwortung für ihren eigenen Unterhalt (Land und Leute) übertrug oder – häufiger – die Schwächeren ihren Beschützern umgekehrt ihre Ländereien übergaben und diese als Lehen zurückerhielten, um sodann den mit Geld- oder Naturalabgaben und Ackerfronen belasteten Grund und Boden den Hintersassen zum Ackerbau zu überlassen.

Die Erblichkeit der Lehen und die Zulässigkeit des Weitervergebens als Afterlehen wurden 1037 von Kaiser Konrad II. mit der Constitutio de feudis festgelegt. So kam es, dass im 12. Jahrhundert bereits alle Herzogtümer und Grafschaften als Lehen vergeben waren. Innerhalb dieser einzelnen geistlichen und weltlichen Territorien bestand aber wiederum ein vielgliedriges Lehnswesen. Erst im 13. Jahrhundert ging die Bedeutung des Lehnswesens zurück, da anstelle von Vasallen nun Dienstmannen („Ministeriale“) eingestellt wurden, die entweder bereits Söhne von Rittern waren oder sich durch kriegerische oder administrative Fähigkeiten auszeichneten und aufgrund ihrer Stellung, z. B. als Burgmannen, bald die Schwertleite oder den Ritterschlag erhielten. Auch diese untere, eigentlich unfreie Gruppe begann sich seit der Mitte des 12. Jahrhunderts auf Grund ständischen Bewusstseins selbst abzuschließen. Diese Abschließung wurde in Deutschland 1186 in der Constitutio contra incendiarios durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa als Reichsgesetz verkündet. Darin war auch vorgeschrieben, dass das bei Rechtsstreitigkeiten (Fehden) vorgesehene Beweisrecht des Zweikampfes (also des Siegs mit göttlicher Hilfe) nur dem „durch Geburt echten Ritter“ zugesprochen wurde, der ebenbürtig war, weil seine Eltern bereits von ritterlicher Abkunft waren. In anderen Ländern wird dieser Abschluss der Rittergesellschaft erst für das 13. Jahrhundert bezeugt. Freilich konnten einzelne Tüchtige, die eine ritterliche Lebensweise führten und aufgrund tapferen Kriegsdienstes mit dem Anlegen von Schwertgurt und Sporen zu Rittern promoviert wurden, nach wie vor auch erblich in das Rittertum aufsteigen,[11] denn wenn sie sodann Frauen aus ritterlichen Geschlechtern heirateten, wurde ihren Nachkommen ab der 3. Generation der Ritterstand erblich („Ritterbürtigkeit“).

Der Reichsfürstenstand erhielt sein sogenanntes Fahnenlehen direkt vom König. Teile der Fahnenlehen, aber auch Allodialgut der Reichsfürsten wurden von ihnen wiederum zu Lehen an Grafen und andere Edelfreie ausgegeben, die nach dem gleichen Prinzip weiter verfuhren. So entstand eine Lehnspyramide, deren Stufen als Heerschilde bezeichnet wurden. Wer von einem, der mit ihm auf der gleichen Stufe der Heerschildordnung stand, ein Lehen nahm, verlor zwar nicht seinen edelfreien Stand nach dem Landrecht, minderte aber seinen Heerschild. Letztere Regelung erwies sich für die weltlichen Reichsfürsten als ein Problem, als es ab dem 11. Jahrhundert immer mehr geistlichen Reichsfürsten (Erzbischöfen, Bischöfen sowie Äbten und Äbtissinnen von reichsunmittelbaren Klöstern und Stiften) gelang, für ihre Kirchen ehemals reichsunmittelbare Grafschaften oder Herzogtümer bzw. wesentliche Bestandteile solcher zu erhalten. Die weltlichen Reichsfürsten mussten sich mit diesen Lehen nunmehr von den geistlichen Fürsten statt vom König belehnen lassen, wodurch sie vom zweiten in den dritten Heerschild gerieten. Aus den Edelfreien des dritten und vierten Heerschilds entstanden im Spätmittelalter und in der Neuzeit die Landesfürsten und die späteren Standesherren.

Soweit ein Fürst niemandem lehnspflichtig war und nur Allodialgut besaß, wurde er in der Überlieferung als ein Fürst besonderer Freiheit genannt. Nach der Überlieferung der Welfen war ihr Ahnherr ein Fürst besonderer Freiheit, was vermutlich nur im Frühmittelalter vorkam; tatsächlich waren sie zunächst karolingische Gaugrafen. In die Zeit vor der Jahrtausendwende reichen nur ganz wenige Familien urkundlich gesichert zurück, so neben den Welfen die Wettiner.

→ Hauptartikel: Ministeriale

Ursprünglich Unfreie verwalteten im Auftrage ihres jeweiligen Herrn dessen Wirtschaftshöfe, zogen von den abhängigen Bauern die Abgaben ein, leisteten Kriegsdienste, verwalteten Burgen und im Einzelfall ganze Grafschaften. Aus dieser Oberschicht der Unfreien bildete sich die Dienstmannschaft des Reiches und der Reichsfürsten, bis im Hochmittelalter selbst kleine Grafen oder Klöster eigene Ministeriale hatten.

Die soziale Stellung der Ministerialität verstärkte sich, als kleinere Edelfreie ihren Stand aufgaben, um in die Dienstmannschaft eines Reichsfürsten einzutreten. Teilweise mussten sie ihr Allodialgut als Folge einer für sie unglücklich verlaufenen Fehde übergeben, um es als Dienstlehen zurückzuerhalten, oder sie verbesserten ihre wirtschaftliche Lage, indem sie eine neue Burg als Lehen erhielten. Dabei gab es Vereinbarungen, dass sie und oder ihre Nachkommen persönlich frei blieben. Außerdem gelang es den unfreien Ministerialen im Rahmen der militärischen Aufgaben, die Ritterwürde zu erlangen, so dass letztlich sich aus ihnen der Ritterstand bildete. Vereinzelt gelang ihnen der soziale Aufstieg. Das früheste bekannte Beispiel ist Friedrich von Stade, welcher um 1095 von den Markgrafen der Nordmark, den sogenannten Udonen, mit der Verwaltung ihrer alten Grafschaft Stade beauftragt worden war. Er verbündete sich mit dem sächsischen Herzog und späteren König bzw. Kaiser Lothar III. gegen seine Herrn, erkaufte sich die Freilassung und vermutlich auch die Nobilitierung, um schließlich durch Erzbischof Adalbero von Hamburg-Bremen selbst mit der Grafschaft Stade belehnt zu werden.

Weil durch den König häufig Erzbischöfe und Bischöfe von außerhalb ihrer Diözese eingesetzt wurden, um die Vormacht des örtlichen Adels zu brechen, waren diese in besonderem Maße auf die Loyalität der Dienstmannschaft ihres Hochstifts angewiesen. Das führte zu einer rechtlichen Stärkung der Ministerialität, die in ein eigenes Recht mündete, nach welchem über Verfehlungen und sonstige Streitigkeiten in einem Hof- oder Lehnsgericht unter Mitwirkung ihrer Standesangehörigen entschieden wurde. Ähnliche Entwicklungen zeigten sich in den weltlichen Fürstentümern. Während der Sachsenspiegel um 1235 noch davon ausging, dass Ministeriale Unfreie seien, die von ihren Fürsten beliebig verschenkt und vertauscht werden konnten, versuchte Johannes von Buch in seiner Glosse zum Sachsenspiegel etwa 100 Jahre später zu begründen, dass ein Ritter, auch wenn er ein Dienstlehen hatte, damit nicht automatisch unfrei sei. Allerdings gab es auch für Johannes von Buch noch unfreie Ministerialen.

In den neu besiedelten und kolonisierten slawischen, östlich der Elbe gelegenen Regionen galten vielfach die herkömmlichen Regeln aus den alten westlichen und südlichen Reichsteilen nicht. Dort entwickelte sich wohl auch aufgrund der slawischen Einflüsse ein eigenständiges Reglement, das vorwiegend ein Vasallentum förderte. Das eher auf einer freiwilligen Vasallenschaft beruhende System erleichterte dem Vasallen, sich auch für einen anderen Landesherren zu engagieren, was zeitweise zu einem erheblichen Fehdeunwesen führte. Das ging soweit, dass sich die Vasallen verselbständigten und sich nicht zuletzt auch gegen den Landesherren richteten und dabei ihre eigene Position erheblich stärkten und die des Landesherren entsprechend schwächten. In diesen Ländern, wie z. B. Brandenburg, Mecklenburg, Pommern und Ostpreußen, kannte man aufgrund eines anderen historischen Hintergrunds keine Unterscheidung zwischen Edelfreien und Ministerialen, sondern vielmehr zwischen den Schloss- und Burggesessenen sowie eximierten Geschlechtern, die sich als höherer Adel aus der überwiegenden Zahl der anderen Adelsgeschlechter heraus hoben.
Spätmittelalter und Beginn der Neuzeit

Regional unterschiedlich, entwickelte sich im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit aus der Ritterschaft vieler – aber nicht aller – reichsunmittelbaren geistlichen und weltlichen Herrschaften ein eigener Stand, dessen Mitglieder nicht mehr Eigentum des Landesherrn waren, sondern mit denen er über Kriegsdienste und Steuern verhandeln musste.

Die Verleihung von Adelstiteln begann in Deutschland in der Zeit Kaiser Karls IV. durch die Erhebung von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt.

In Deutschland war die Nobilitierung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, also bis 1806, ein Vorrecht des Kaisers. Allerdings erlangten im Laufe der Zeit auch einige der Territorialfürsten dieses Recht:

die Könige von Preußen, das in weiten Teilen dem Römisch-Deutschen Reich nicht angehörte
die Erzherzöge von Österreich (1453),
die Kurfürsten von Bayern und der Pfalz,
die Herzöge von Lothringen (im 14. Jh.),
der Erzbischof von Salzburg,
die Bischöfe von Metz und Toul.

Seit 1806 konnten die Fürsten der deutschen Rheinbundstaaten und nach 1815 alle deutschen Bundesfürsten Standeserhebungen vornehmen. Dies galt auch nach der Entstehung des Deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871, der Kaiser konnte Adelstitel nur als König von Preußen verleihen. Von Anfang an gab es aber innerhalb des Adels Rangstreitigkeiten, die ab dem Spätmittelalter zu Adelsproben für die Ritterbürtigkeit bzw. Ebenbürtigkeit, sogar zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten wie dem Erbmännerstreit, führten. Bis in die heutige Zeit wird daher innerhalb des Adels zwischen altem Adel bzw. Uradel und späterem Briefadel unterschieden.

Die deutschen Adelsfamilien, welche fast ausschließlich die Führungspositionen im Militär besetzten, erlitten weit überdurchschnittlich hohe Verluste in den Kriegen.
Aufhebung der Adelsvorrechte in der Weimarer Republik

In Deutschland wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 durch den Fürsten Leopold IV. von Lippe dem Geheimrat Kurt von Kleefeld verliehen. Die Ausrufung der Weimarer Republik und die Abdankungen der Bundesfürsten im November 1918 beendeten das Zeitalter der Monarchie in Deutschland. Zu diesem Zeitpunkt gehörten ca. 60.000 Menschen dem Adel an, was etwa 1 Promille der Bevölkerung entsprach.

Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109 Abs. 3 WRV[12]). Alle Bürger wurden vor dem Gesetz gleichgestellt, Männer und Frauen erhielten grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes wurden aufgehoben, Titel durften nur noch verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen. Die bisherigen Adelsbezeichnungen durften als Teil des Nachnamens verwendet, aber nicht mehr verliehen werden. Damit wurde der Adel als bevorrechtiger Stand abgeschafft, auch wenn sich in der verfassunggebenden Versammlung am 15. Juli 1919 eine Mehrheit nicht für die weitergehende Formulierung in Artikel 109 „Der Adel ist abgeschafft.“ entscheiden konnte und diese abgelehnt wurde.[13]

Die verfassunggebende preußische Landesversammlung verabschiedete am 23. Juni 1920 das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens.[14] Mit diesem „Adelsgesetz“, das andere Länder des Deutschen Reiches in ähnlicher Form übernahmen, wurde der Adel rechtlich als privilegierte gesellschaftliche Gruppe in Deutschland abgeschafft. Weiterhin bestimmte dieses Gesetz, dass als der Name der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder bezog und als Familienname vererbt wurde (also z. B. Prinz statt Fürst, Herzog statt König). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des bürgerlichen Familiennamens, wobei nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. März 1926 (RGZ 113, 107 ff.) die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (z. B. „Carl Herzog von Württemberg, Diane Herzogin von Württemberg“).[15] Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten, durften diese persönlich auf Lebzeit beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser.

Die ererbten Vermögen durften die Adelsfamilien behalten. Der Versuch, wenigstens die riesigen Vermögen der ehemals regierenden Häuser durch ein Volksbegehren zur Fürstenenteignung dem Staat zuzuführen, scheiterte.
Adel und Nationalsozialismus
Zwischen Hoffnung auf nationales Wiedererstarken und der Ablehnung des Nationalsozialismus

Der Adel stellt keine homogene Gruppe dar, und deshalb finden sich Angehörige des historischen deutschen Adels auf der Seite der begeisterten Unterstützer des Nationalsozialismus ebenso wie auf der Seite des offenen Widerstandes. Zwar war die völkisch bis rassistisch geprägte Deutsche Adelsgenossenschaft die größte Vereinigung deutscher Adeliger im Deutschen Reich, sie repräsentierte aber nicht alle deutschen Adeligen. Aufgrund einer überwiegend religiösen und politisch konservativen Grundhaltung standen viele Adelige der neuen Bewegung des Nationalsozialismus skeptisch gegenüber. Bei katholisch geprägten west- und süddeutschen, insbesondere bayerischen Adeligen traf der Nationalsozialismus meist auf Ablehnung.[16] Andererseits bediente sich der Nationalsozialismus auch konservativer Begriffe und fand so viele adelige Anhänger. Zudem war die von den Nationalsozialisten betriebene Rassenideologie des „reinen Stammbaums“ (Ariernachweis) formal dem heute noch angewandten „Nachweisprinzip des Adels“ (Adelsprobe, Adelsrecht) entlehnt, allerdings im Unterschied zur Adelsprobe mit rassistischen Abgrenzungsmerkmalen. Heinrich Himmler beispielsweise beabsichtigte mit seiner Lebensborn-Organisation die Heranziehung des „Adels der Zukunft“.[17]

Die Deutsche Adelsgenossenschaft – deren Prüfstelle für Abstammungsfragen noch heute im sogenannten Deutschen Adelsrechtsausschuss besteht – hatte bereits 1918 den Ariernachweis eingeführt. Adelige wie Karl Freiherr von Hirsch, der später im Konzentrationslager Theresienstadt umkam, waren damit aus dem Verband des deutschen Adels ausgeschlossen worden. Viele führende Rassentheoretiker waren Angehörige des Adels, so etwa Max von Gruber, Otmar Freiherr von Verschuer, Karl von Behr und besonders Egon Freiherr von Eickstedt (nach seiner „rassendiagnostischen Formel“ wurden die Nürnberger Gesetze angewandt). Welche Wirkung die Ideologie des Herrenmenschtums von Arthur de Gobineau auf so manche deutsche Adelige hatte, kann nur vermutet werden. Als Beispiel der aktiv am Regime beteiligten Adeligen mit einer solchen Gesinnung sei Franz Pfeffer von Salomon genannt. Auf der anderen Seite lehnten viele Adelige trotz Befürwortung von paternalistischem sozialem Engagement die egalitäre Seite des Nationalsozialismus und auch die proletischen Schlägertrupps der SA ab.

Zur Situation des österreichischen Adels in dieser Zeit, siehe Österreichs Adel und der Nationalsozialismus.
Weimarer Republik: Versuche, Nazis von der Macht fernzuhalten oder sie nur einzubinden

Von der Mehrheit des deutschen Adels wurde die Weimarer Republik abgelehnt. Der Adel unterstützte weiterhin die konservativen deutschnationalen Strömungen in der Gesellschaft und hoffte auf die Wiederherstellung einer monarchischen Staatsform. Nach der Niederschlagung des Hitler-Ludendorff-Putsches nutzte der deutsch-nationale Reichswehrminister Hans von Seeckt etwa seine Amtsmacht, um sowohl die KPD als auch die NSDAP zu verbieten. Zu den ersten Förderern Adolf Hitlers gehörte bereits ab 1922 der frühere Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha. Später machten Organisationen wie die Harzburger Front von Alfred Hugenberg mit Unterstützung von Reichswehrgeneral a. D. Hans von Seeckt und dem Kaisersohn und SA-Gruppenführer August Wilhelm Prinz von Preußen in Deutschland Adolf Hitler ab 1931 in den konservativen deutschnationalen Kreisen salonfähig, dies gilt als großer Schritt zur späteren Machtergreifung. Reichspräsident Paul von Hindenburg sah auf die Nationalsozialisten und den bömischen Gefreiten Hitler herab und versuchte zunächst, sie von der Macht fernzuhalten. Als die NSDAP und die KPD die Mehrheiten im Reichstag seit 1932 dominierten, erwogen die Reichskanzler der Präsidialkabinette Franz von Papen und Kurt von Schleicher, mit Hilfe der Reichswehr eine Machtergreifung dieser Parteien zu verhindern. Auch der Chef der Heeresleitung Kurt von Hammerstein-Equord erwog ein militärisches Vorgehen gegen Hitler.

Die einzige Alternative schien eine Einbindung der Nationalsozialisten in eine von der DNVP dominierte Regierung. Eine Vizekanzlerschaft lehnte Hitler ab, und die Spaltung der NSDAP scheiterte. In dieser kritischen Phase der Partei schrieb Hitlers Propagandachef Goebbels in sein Tagebuch:



„Spät nachts entwickelt der Führer noch im Kaiserhof seine Gedanken über den Adel. Auch hier wie immer originell und einfallsreich. Der Adel hat nur dann einen Sinn, wenn er nicht nur auf Vorrechten, sondern auch auf Vorpflichten beruht. Fordern, aber nicht leisten, das gilt nicht.“

– Joseph Goebbels: Tagebücher, 10. September 1932[18]


Stephan Malinowski wies indes darauf hin, dass viele Mitglieder der adeligen Familien schon vor der Machtergreifung Mitglieder der NSDAP waren (er betont auch, dass es signifikant mehr Parteimitglieder als später Widerstandskämpfer gab). Eine Stichprobe von 312 Familien des Adels führte zu 3.592 erfassten adeligen Parteimitgliedern, was etwa 6 % der 60.000 in der Weimarer Republik lebenden Adeligen entsprach.[19][20]

Die Kamarilla (Otto Meissner, Oskar von Hindenburg, Elard von Oldenburg-Januschau, Franz von Papen, Kurt von Schleicher, Alfred Hugenberg und bedingt auch August von Mackensen) um Paul von Hindenburg trieb nun zur Unterstützung einer national ausgerichteten Regierung die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler voran. Zu Anfang hofften Hindenburg und Teile des Adels, den Nationalsozialismus so unter Kontrolle zu bringen. An der Regierung waren demgemäß nur zwei nationalsozialistische Minister beteiligt. Zu Beginn der „Machtergreifung“ stützte sich Adolf Hitler auf die noch immer zahlreichen Offiziere des Adels in der Reichswehr (General Werner von Blomberg von 1933 bis 1938 Reichswehrminister bzw. seit 1935 Reichskriegsminister und 1936 der erste Generalfeldmarschall der Wehrmacht). Allerdings gab es schon früh Spannungen mit der nicht vollkommen gleichgeschalteten Wehrmacht und ihren Offizieren, die häufig aus Adelsfamilien stammten.
Gleichschaltung der Wehrmacht und Verfolgung kritischer Offiziere

1934 wurden der ehemalige Reichskanzler und General Kurt von Schleicher sowie der General Ferdinand von Bredow im Rahmen nationalsozialistischer „Säuberungen“ nach dem Röhm-Putsch umgebracht. Dabei wurden auch die SA-Führer Peter von Heydebreck und Hans Erwin von Spreti-Weilbach getötet sowie aus der Umgebung Papens Herbert von Bose. Mit der Ermordung des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Gustav Ritter von Kahr im KZ Dachau begannen damals auch Verfolgungen von Adeligen aus Politik und Kirche. Der greise Generalfeldmarschall August von Mackensen und der Freund Schleichers, Generaloberst z. V. Kurt von Hammerstein-Equord, versuchten während der Mordtage vergeblich Hindenburg zu erreichen. Darauf hofften sie durch eine Denkschrift den Reichspräsidenten aufzuklären. Die Schrift trug zwar zu einer kritischen Haltung des Offizierskorps bei, dessen Angehörige überwiegend eine Untersuchung wollten, sie erreichte Hindenburg aber nie.

In der Blomberg-Fritsch-Krise 1938 gelang es Hitler, im Rahmen teilweise konstruierter Affären den Oberbefehlshaber des Heeres Werner von Fritsch und Kriegsminister Werner von Blomberg abzusetzen, die gewagt hatten, gegen seine aggressive Außenpolitik Einspruch zu erheben. 1938 wurde der Diplomat und Attaché Papens Wilhelm Freiherr von Ketteler ermordet. 1938 bildete sich bereits ein Widerstandskreis im Amt Ausland/Abwehr, der für den Fall einer Mobilmachung Kommandeure für Staatsstreichspläne in Berlin gewinnen konnte (u. a. Erwin von Witzleben, Walter Graf von Brockdorff-Ahlefeldt, Paul von Hase, Wolf Heinrich Graf von Helldorf, Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg; siehe auch Septemberverschwörung). Auch der neu ausgewählte und vermeintlich regimetreue Nachfolger als Oberbefehlshaber des Heeres Walther von Brauchitsch scheint zwischenzeitlich in die Verschwörungspläne eingeweiht gewesen zu sein, nahm dann aber von diesen Abstand, deckte diese Pläne aber nicht auf. Nach der Münchner Konferenz wurde den Plänen zunächst der Boden entzogen.

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Andy
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Beitrag  Andy So Jun 22, 2014 11:15 pm

Adelige spielten eine führende Rolle beim geistig-politischen Widerstand, darunter insbesondere Offiziere der Wehrmacht (siehe oben und siehe unten etwa beim 20. Juli). Sie übernahmen aber auch innerhalb kirchlicher, völkischer und bürgerlicher Widerstandskreise die Führung.

Auf katholischer Seite hielt der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen bereits ab 1934 seine weit verbreiteten Predigten gegen die Nazi-Ideologie und später gegen die Euthanasie. Ihn unterstützte darin ab 1941 der Berliner Bischof Konrad Graf von Preysing. 1944 wurden als katholische Staatsbeamte z. B. Ferdinand Freiherr von Lüninck und Nikolaus Christoph von Halem vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und erhängt. Das gleiche Schicksal erlitt auch der Diplomat Ulrich von Hassell, obwohl er nicht zum engeren Kreis des Widerstands gehörte.

Zum Widerstand der Bekennenden Kirche zählten Adelige wie Friedrich von Bodelschwingh, Constantin von Dietze, Anni von Gottberg, Ewald von Kleist-Schmenzin, Ruth von Kleist-Retzow, Stephanie von Mackensen, Friedrich von Rabenau, Hans von Soden, Elisabeth von Thadden und Reinhold von Thadden-Trieglaff.

Im Freiburger Kreis, mit ökumenisch-ordoliberalen Vorstellungen, spielte neben R. Eucken der Volkswirt Constantin von Dietze eine besondere Rolle (vgl. auch die Vorgängerorganisation ‚Arbeitsgemeinschaft Erwin von Beckerath‘). Die Richtung lehnte sowohl Zentralverwaltungswirtschaft als auch Laissez-faire Kapitalismus ab und leistete Vorarbeiten für die in der Bundesrepublik später entwickelte soziale Marktwirtschaft.

Der sogenannte Jordan-Kreis (auch Jordan-Halem-Gruppe) geriet aufgrund einer konservativen Gesinnung in den Widerstand zum Nationalsozialismus. Siehe insbesondere Carl von Jordans, Nikolaus Christoph von Halem, Wilhelm Freiherr von Ketteler und Hans Graf von Lehndorff.

Im von liberalen und konservativen Eliten getragenen Solf-Kreis mit Verbindungen zum Auswärtigen Amt spielten etwa Albrecht Graf von Bernstorff und Herbert Mumm von Schwarzenstein wichtige Rollen.

Anfang der vierziger Jahre bildete sich der politische Widerstand des Kreisauer Kreises auf Initiative der Adeligen Helmuth James Graf von Moltke, Peter Graf Yorck von Wartenburg, Carl Dietrich von Trotha, Horst von Einsiedel, Adam von Trott zu Solz (auch die spätere Chefredakteurin der »Zeit«, Marion Gräfin Dönhoff, stand dem Kreis nahe).
Zweiter Weltkrieg und führende Beteiligung von Adligen bei mehreren Attentaten auf Hitler

Im Zweiten Weltkrieg verloren die adeligen Offiziere mehr und mehr an Einfluss, da Hitler ihnen als gesellschaftlicher Gruppe zunehmend misstrauisch gegenüberstand. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges beteiligten sich viele adelige Stabsoffiziere am verdeckten und dann offenen Widerstand gegen Adolf Hitler. Seit Mitte 1942 versuchte von Tresckow Anschläge auf Hitler zu organisieren. 1943 versuchten Hennig von Tresckow und Fabian von Schlabrendorff ein Sprengstoffattentat auf das Flugzeug von Hitler. Der Versuch scheiterte aber wegen einer fehlerhaften Zündung. Daraufhin überzeugte Tresckow Rudolf-Christoph Freiherr von Gersdorff, der Zugang zu Hitler hatte, zu einem Sprengstoff-Selbstmordattentat in einem Museum. Wegen geänderter Pläne Hitlers musste dieser Attentatsversuch abgebrochen werden, und Gersdorff gelang es im letzten Moment, den Säurezünder unbemerkt zu entschärfen. Weitere erfolglose Versuche, Hitler zu töten, unternahmen von dem Bussche, von Kleist-Schmenzin und von Breitenbuch.

Diese Versuche mündeten in das am 20. Juli 1944 von Claus Schenk Graf von Stauffenberg durchgeführte Bombenattentat im Führerhauptquartier Wolfsschanze. Trotz Zündung der Bombe überlebte Hitler dieses Attentat nur leicht verletzt. Die Verschwörer versuchten dennoch, die ausgearbeiteten Umsturzpläne umzusetzen. Dadurch wurde das Attentat am 20. Juli 1944 zum größten Widerstandsereignis, das aus der deutschen Bevölkerung gegen die nationalsozialistische Regierung hervorging. An diesen Ereignissen waren viele Personen des Adels unter Lebensgefahr beteiligt oder ließen ihr Leben (etwa: Albrecht Graf von Bernstorff, Georg Freiherr von Boeselager, Philipp Freiherr von Boeselager, Hans von Dohnanyi, Horst von Einsiedel, Karl Ludwig Freiherr von und zu Guttenberg, Hans Bernd von Haeften, Werner von Haeften, Carl-Hans Graf von Hardenberg, Paul von Hase, Caesar von Hofacker, Heinrich Graf von Lehndorff-Steinort, Wessel Freytag von Loringhoven, Ludwig von Leonrod, Helmuth James Graf von Moltke, Hans-Ulrich von Oertzen, Kurt von Plettenberg, Albrecht Mertz von Quirnheim, Fritz-Dietlof von der Schulenburg, Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld, Carl-Heinrich von Stülpnagel, Henning von Tresckow, Carl Dietrich von Trotha, Adam von Trott zu Solz, Berthold Schenk Graf von Stauffenberg, Nikolaus Graf von Üxküll-Gyllenband, Peter Graf Yorck von Wartenburg, Job-Wilhelm Georg Erwin von Witzleben und Hinrich Graf von Borstel).[21]

In den letzten Kriegstagen befreite Wichard von Alvensleben als Hauptmann der Wehrmacht in Südtirol in der Nähe des Pragser Wildsees einen Transport 139 prominenter Sonderhäftlinge, deren SS-Wachmannschaft den Befehl hatte, diese Häftlinge nicht lebend in Feindeshand fallen zu lassen. Zu diesen Häftlingen gehörten u. a. der ehemalige österreichische Bundeskanzler Kurt Schuschnigg, der mehrfache französische Premierminister Léon Blum, der Theologe Martin Niemöller, Fritz Thyssen, Bogislaw von Bonin, Fabian von Schlabrendorff, Alexander von Falkenhausen, die Kabarettistin, Filmschauspielerin und spätere Ordensschwester Isa Vermehren sowie Sippenhäftlinge des 20. Juli 1944, wie etwa die Familie von Stauffenberg.
Nachfolgeorganisationen des deutschen Adels

Die Angehörigen des deutschen Adels gründeten nach dem Verlust ihrer staatsrechtlichen Privilegien durch die Weimarer Verfassung privatrechtlich organisierte Adelsverbände. Die Mitgliedschaft in den einzelnen regionalen Adelsverbänden und damit deren Dachorganisation, der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA), die auch Voraussetzung für eine Aufnahme in das Genealogische Handbuch des deutschen Adels (GHdA – ehemals Gotha) ist, können grundsätzlich nur Personen des „historischen Adels“ erwerben, d. h. sie müssen in direkter Folge seit 1918 von einem adeligen Vater in rechtsgültiger Ehe abstammen. Andere Träger eines adeligen Nachnamens, die diesen durch uneheliche Geburt oder Adoption, durch Übernahme des adeligen Namens der Ehefrau oder durch Geburt in einer Ehe, deren adeliger Familienname von der Ehefrau stammt, erhalten haben, gelten nicht als adelig: Obwohl das geltende deutsche Namensrecht sie zur Führung des Namens berechtigt, werden sie nicht in das „GHdA“ aufgenommen (siehe Adelsrecht). Ausnahmen hierzu, wie nicht zu beanstandende Adoptionen nach dem historischen Adelsrecht, regelt der Deutsche Adelsrechtsausschuss (siehe unten). Die Mitgliedschaft in diesen Verbänden wird also auf der Grundlage der Bedingungen gewährt, die für die Zugehörigkeit zum Adel unter der abgeschafften Ständeordnung gültig waren; zur Unterscheidung des „historischen Adels“ von sonstigen Trägern adeliger Nachnamen werden die zur Zeit der Monarchie geltenden Regeln der salischen Erbfolge angewendet (Adelsprobe, Ahnenprobe). Diese Unterscheidung in „adelige“ und „nicht adelige“ Namensträger ist natürlich rechtlich ohne Belang.

Anlass für die Einführung dieser Vereinsregeln war ein in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts blühender Handel mit adeligen Namen, der sich der Möglichkeiten der Adoption durch adelige Namensträger bediente (bekannt ist vor allem der Fall des Consul Weyer). Die vereinsseitige Aufsicht über die Konzipierung und Anwendung dieser Regeln führt in Deutschland der Deutsche Adelsrechtsausschuss. Die Absicht des Ausschusses ist es, die soziale Abgeschlossenheit des „historischen Adels“ zu erhalten. Es sollen bewusst nicht alle Möglichkeiten des heutigen liberalen deutschen Adoptions- und Namensrechts ausgeschöpft werden können, um Mitglied dieser Vereine zu werden.

Das am historischen Adelsbegriff orientierte Selbstverständnis der Adelsverbände und ihrer Angehörigen sowie eine entsprechende Berichterstattung, vor allem in der Regenbogenpresse, aber auch in seriösen Medien, haben bewirkt, dass „der Adel“ in weiten Kreisen der Bevölkerung als fortbestehende soziale Gruppierung wahrgenommen wird und die Begriffe „Adel“ bzw. „Adelige“ auch im heutigen Sprachgebrauch noch für die Angehörigen dieser Familien Verwendung finden. Zudem werden ehemalige Adelstitel manchmal noch aus Tradition oder Höflichkeit als Anrede benutzt, auch solche, die nicht zum Namensbestandteil geworden sind, insbesondere die Erstgeburtstitel. Viele Angehörige ehemals adeliger Familien, vor allem des Hochadels, führen diese namensrechtlich nicht mehr existenten „primogenen“ Rangstufen auch in der Öffentlichkeit weiter (wie z. B. „Seine Durchlaucht Fürst“ bzw. „Fürst“ Alexander zu Schaumburg-Lippe oder „Seine Durchlaucht Fürst“ Alfred-Ernst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg) oder machen sie zu Bestandteilen ihres Namens („Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe“ statt der amtlichen Form Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe[22]). Diese Personen werden vielfach auch in den Medien so bezeichnet (z. B. „Fürstin Gloria“ statt korrekt Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis). Dass dies so ist, begründet die NZZ damit, dass Adelige als „Projektionsfläche“ „unverzichtbar“ seien.[23]

Ferner ist es in Familien ehemals regierender Herrscherhäuser üblich, das Familienmitglied, das nach den historischen Erbfolgeregelungen zur Thronfolge berechtigt gewesen wäre, als „Chef des Hauses“ zu bezeichnen (z. B. „Chef des Hauses Wittelsbach“). Diese familieninterne Bezeichnung hat keine öffentlich-rechtliche Bedeutung.
Kritik

Die deutschen Adelsverbände stehen heute wegen der Anwendung „veralteten Adelsrechts“ zunehmend in der Kritik, Frauen (insbesondere adelige Töchter) zu diskriminieren.[24] Dem wird erwidert, dass die Definition des Adels als historischer Stand auf dem Prinzip der Stammlinie beruhe, die entweder patrilinear (so traditionell im europäischen Adel) oder aber matrilinear (wie in etwa 13 Prozent aller ethnischen Gesellschaften) organisiert werden könne, nicht aber beides zugleich, da dies mit der Zeit die Ausuferung und letztlich die komplette Auflösung zur Folge haben müsse. Im Übrigen stelle sich die Frage, weshalb gerade „bürgerlich“ verheiratete „adlige“ Damen ihren Namen unbedingt behalten möchten, während dies bei innerhalb des „historischen Adels“ verheirateten oder auch bei eingeheirateten bürgerlichen Frauen mit ihrem Geburtsnamen nur selten der Fall sei.

Beim deutschen Adel unterschied man zwischen Hochadel (Fürsten und reichsunmittelbare Grafen) und dem niederen Adel (übrige Grafen, Freiherren, Ritter und „Edle“). Diese Aufteilung hatte sich ursprünglich aus der mittelalterlichen Aufteilung in Edelfreie (nobiles) und abhängige Dienstmannschaft (Ministerialen) entwickelt. Da einerseits schon im Hochmittelalter manche Edelfreien in die Ministerialität von Reichsfürsten eintraten und andererseits der Status der Unfreien unter den Rittern sich im Spätmittelalter auflöste, variierten die Rangstufen im Laufe der Jahrhunderte. Neue Adelbezeichnungen wurden geschaffen oder verschwanden. Bei den Grafen gibt es einige (wenige) Häuser fürstlichen Ranges (nur die bis 1806 reichsunmittelbaren); alle übrigen sind Titulargrafen, von denen sich einige (inoffiziell) auch als Reichsgrafen bezeichneten, weil sie ihren Titel vom Kaiser mit Gültigkeit im ganzen Reich erhalten hatten, was sie aber im Rang nicht höherstellte als etwa preußische oder böhmische Titulargrafen. Die meisten Grafen zählen also nicht zum Hochadel.

Im Genealogischen Handbuch des Adels wird zwischen „Fürstlichen Häusern“ (eingeteilt in drei Abteilungen, einschließlich der vormals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen in "Abteilung II"), „Gräflichen Häusern“, „Freiherrlichen Häusern“ und untituliertem oder einfachem Adel unterschieden. Zum Hochadel gehörten die weltlichen Kurfürsten, Fürsten, Herzöge, Land-, Pfalz- und teilweise die Markgrafen sowie die "erlauchten", ursprünglich reichsunmittelbaren, nach 1806 standesherrlichen Grafen. Ranggleich waren im Alten Reich auch die geistlichen Fürsten (Erzbischöfe, Fürstbischöfe und Fürstäbte). Kardinäle gelten protokollarisch bis heute als ranggleich mit den europäischen Fürsten.

Die nachstehenden Rangstufen (Adelstitel) traten teilweise nicht zeitgleich auf:

Kurfürst
Erzherzog
Großherzog
Herzog
Pfalzgraf
Landgraf
Markgraf
Fürst
Graf
Freiherr (Baron)
Ritter (süddeutscher Titel – im Genealogischen Handbuch des Adels als eigenständiger Titel nicht aufgeführt)
Edler (Bayern und Österreich, kein Adelsprädikat, sondern ein „Ehrentitel“[25])
„von“, „von der“, „von dem“, „zu“, „zur“ Landmann

In Großbritannien und Frankreich gibt es mit Viscount bzw. Vicomte noch eine Rangstufe zwischen dem Freiherrn bzw. Baron und dem Grafen. In Deutschland kam der Vizegraf im Mittelalter nur als Funktionsbezeichnung vor, wenn ein Graf, insbesondere im Grafengericht, sich vertreten ließ.

Neben der rangmäßigen Einteilung gibt es weitere Begriffe zur Differenzierung:
Edelfreie

Als »edelfrei« (Edelfreie oder Edelinge) wurden ursprünglich diejenige germanischen Adeligen bezeichnet, die sich von den anderen Freien durch die Zahlung des dreifachen Wergeldes unterschieden. Aus den Edelfreien entwickelte sich im Laufe des 12. Jahrhunderts im Heiligen Römischen Reich oft der hohe Adel, im Gegensatz zum niedrigen Adel, der sich im Kern aus dem ursprünglich unfreien Dienstadel, den sogenannten Ministerialen, zusammensetzte.

Da in Deutschland das „Recht der ärgeren Hand“ galt, konnte nur der edelfrei sein, der ehelich geboren war und dessen beider Eltern ihrerseits edelfrei waren. Im Mittelalter bedeutete edel- oder hochfrei somit, dass jemand von allen vier Großeltern her dynastischer Herkunft war. Soweit er nicht als Graf mit dem Königsbann belehnt war und comes genannt wurde, wurde er als Zeuge unter den Nobiles aufgeführt und ansonsten in den Urkunden als Senior, Vir nobilis (Edelmann) oder Domicellus (Junggraf, Junker) bezeichnet. Edelfreie Familien waren nach Landrecht untereinander, aber auch im Verhältnis zu den Reichsfürsten gleichrangig. So konnte z. B. ein einfacher Edelfreier im Königsgericht Otto von Northeim, seinerzeit Herzog von Bayern, des Hochverrats beschuldigen und zum gerichtlichen Zweikampf herausfordern. Im Lehnswesen standen sie im Heerschild unter den weltlichen Fürsten.

Der heutige Begriff Uradel darf nicht mit dem Begriff edelfrei verwechselt werden, denn viele – wenn nicht die Mehrheit – der Familien, die sich zum Uradel zählen, waren zum Zeitpunkt ihrer Ersterwähnung unfreie Ministerialen.
Uradel / Alter Adel

Zum Uradel zählen nach dem Genealogischen Handbuch des Adels (GHdA) Häuser bzw. Familien, deren Geschlecht nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört hat. Ritterbürtigkeit setzte im Mittelalter in der Regel mindestens drei Generationen ritterlicher Lebensweise sowie standesgemäßer Eheschließungen voraus, sodass auch die erst spät (nach 1350) urkundlich erwähnten ritterlichen Familien in aller Regel schon mindestens ein Jahrhundert dem Stand angehört haben dürften.

Die Adelshandbücher unterscheiden generell nach adeligen, freiherrlichen, gräflichen und fürstlichen Häusern. Die ehemalige zusätzliche Unterscheidung in die Reihe A für Uradel und Reihe B für den jüngeren Adel und Briefadel wurde allerdings aus redaktionellen Gründen sukzessive aufgegeben (1976 bei den gräflichen Häusern, 1986 bei den freiherrlichen Häusern und 2008 bei den adeligen Häusern), an der Unterscheidung im Grundsatz jedoch festgehalten. Bei den fürstlichen Häusern (Hoher Adel) wird ferner nach der Dauer der Souveränität in die Abteilungen I und II unterschieden sowie die nicht-souveränen Häuser in Abteilung III. Die Fürstenhäuser gehören ohnehin mit wenigen Ausnahmen (z. B. Fugger, Biron von Curland, Wrede) dem Uradel an.

Nach österreichischer Meinung handelte es sich bei der Bezeichnung „Uradel“ um eine Erfindung des preußischen Heroldsamtes; sie konnte sich deshalb nur in Deutschland durchsetzen.[25] In Österreich-Ungarn wurde diese Bezeichnung schon früh von allerhöchster Stelle, also vom Kaiser, abgelehnt. In Österreich sprach man vom „alten Adel“. Damit wurden die in Österreich-Ungarn seit langem üblichen und übermäßig zahlreichen Nobilitierungen (siehe Briefadel) einschließlich inflationärer Standeserhöhungen aufgefangen, die zwar nicht dem konkret ausgelegten Begriff „Uradel“ gerecht werden können, aber zumindest einem weniger definierten Begriff „alter Adel“ zuordenbar sind.

Nach einer dritten, strengeren Auffassung zählten nur solche adelige Familien als ritterbürtige Geschlechter zum Uradel, die urkundlich vor 1350 nachweisbar sind. Die seit Kaiser Karl IV. verstärkt nach französischem Vorbild durch Diplom in den Adelsstand Erhobenen werden im Unterschied dazu als der sogenannte Briefadel betitelt.[26] Viele uradlige Familien schrieben sich bis etwa 1650 ohne das adelige Prädikat von (oder zu) und zwar diejenigen, die sich nicht nach einer Stammburg, sondern nach ihrem Wappensymbol oder einer sonstigen Eigenschaft benannt hatten.[27]
Briefadel

Zum Briefadel zählen adelige Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft, durch einen Adelsbrief (auch Adelsdiplom genannt), meist mit Verleihung eines Wappens (soweit nicht schon vorhanden), in den Adelsstand erhoben wurden (ein frühes Beispiel um 1400 sind die von Römer). Adelsbriefe oder -anerkennungen wurden auch ausländischem Adel verliehen, der dadurch in den inländischen aufgenommen (inkorporiert) wurde. Dabei wurde der „Status“ der „ausländischen“ Familie, die zum Teil dem „alten Adel“ angehörte, meist entsprechend berücksichtigt. Die Geschlechter des Briefadels wurden in Deutschland in den Adelshandbüchern (siehe oben) der Reihe B (Briefadel) geführt, ebenfalls unterschieden nach untitulierten, freiherrlichen und gräflichen Häusern.

Die Verleihung von Adelstiteln begann in Deutschland in der Zeit Kaiser Karls IV. durch die Erhebung von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse.

Erhebungen in den Adelsstand (Nobilitierungen) waren – und sind in den Ländern, in denen der Brauch noch geübt wird – dem Staatsoberhaupt vorbehalten. Jedoch gab es fürstliche Familien oder Einzelpersonen, die das Recht (großes oder kleines Palatinat) vom Kaiser erhielten, andere im Namen des Kaisers in den Adelsstand zu erheben.

In Deutschland war die Nobilitierung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, also bis 1806, ein Vorrecht des Kaisers. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt. Bis 1806 – in Österreich bis 1918 – herrschte die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden (Pseudo-)Ortsnamen zu ergänzen, wie es auch in Großbritannien bei nicht-erblichen Erhebungen zum Lord bis heute gebräuchlich ist. Der Beamten-, Offiziers-, Professoren- oder Kommerzienratsadel des 19. Jahrhunderts wurde, insbesondere in Österreich, als Zweite Gesellschaft bezeichnet, da er adelsrechtlich zwar dem Adelsstand, soziologisch aber eher dem gehobenen Bürgertum zuzurechnen war.

In neueren Adelshandbüchern wurde das „von“ immer mit „v.“ abgekürzt (noch nicht in den „Gothas“), um Namen nichtadeliger Familien mit „von“ (wie „von der Forst“, „von Recklinghausen“) von adeligen Namen zu unterscheiden. Dies folgte dem Gebrauch in den Ranglisten der königlich preußischen Armee. Es lässt sich auf unterschiedlichen Sprachgebrauch im Nieder- und Oberdeutschen zurückführen. Im Niederdeutschen und Niederländischen bezeichnete ein „van“ nicht unbedingt den adeligen Stand, sondern häufig lediglich die örtliche Herkunft. Bei der „Verhochdeutschung“ der Familiennamen konnte so der Eindruck adeliger Herkunft entstehen, was in Süddeutschland kaum vorkam.
Schwertadel

Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft rechtlichen Anspruch, in den (persönlichen, nichterblichen) Adelsstand erhoben zu werden, wenn er ein entsprechendes Gesuch einreichte. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 fortgeführt. Um den systemmäßigen Adel erlangen zu können, musste ein k.u.k. Offizier entweder eine Dienstzeit von 30 Jahren plus Kampfeinsatz oder eine Dienstzeit von 40 Jahren vorweisen können. Dieser systemmäßig verliehene Adel war erblich. Im Deutschen Kaiserreich (1871 bis 1918) wurden Offiziere erst ab Erreichen eines Divisionskommandos (Generalleutnant) – dann aber quasi automatisch – geadelt.
Ordensadel

Die Verleihung gewisser Orden (insbesondere der Hausorden und höchster Tapferkeitsorden) war häufig mit einer Nobilitierung verbunden. Der auf diese Weise erlangte Adel konnte erblich oder ein persönlicher sein. So hatte in Österreich bis 1884 jeder Ritter des Ordens der Eisernen Krone Anspruch auf Erhebung in den erblichen Ritterstand, der Militär-Maria-Theresien-Orden hingegen brachte dem Träger bis 1918 automatisch den persönlichen Adel als „Ritter von“, auf Ansuchen aber den erblichen Freiherrenstand ein. Ähnliche Gepflogenheiten bestanden im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischen Hausordens, des Schwarzer-Adler-Ordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten.

Im Königreich Bayern brachten die Verleihung des Militär-Max-Joseph-Ordens sowie des Zivilverdienstordens der Bayerischen Krone den persönlichen Adel mit dem Titel „Ritter von“ ein (z. B. Ritter von Epp). Ähnliche Regelungen bestanden in Württemberg für den Zivilverdienstorden der württembergischen Krone wie auch für den päpstlichen Orden vom Goldenen Sporn (z. B. Ritter von Gluck).
Amtsadel

Bei manchen Ämtern war mit ihrer Erlangung automatisch der Erwerb des Adels bzw. eines bestimmten Adelstitels verbunden. Derartiger Amtsadel entstand entweder durch ausdrückliche Verleihung (z. B. an den Erzbischof von Prag, der dadurch zum Fürsterzbischof wurde) oder kraft Observanz (z. B. Fürstbischof von Chiemsee). Solchen Amtsadel gab es häufiger für Kirchenfürsten in habsburgischen Landen, wobei es sowohl römisch-deutsche als auch österreichische und böhmische Verleihungen gab. Auch die Reichshofräte dürften im 18. Jahrhundert den Amtsadel erworben haben. Das Preußische Allgemeine Landrecht ging davon aus, dass es Ämter gab, mit deren Innehabung der Adel verbunden war. In Württemberg war der persönliche Adel für Inländer mit den Staatsämtern der obersten vier Rangstufen verbunden (aufgehoben 1913). Der Amtsadel war gleichzeitig ein persönlicher Adel.
Adel ohne Prädikat

Es gab im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit nicht selten Familien des Niederadels, die kein Adelsprädikat im Namen führten. In der Regel stammten sie aus der Ministerialität. Soweit diese Familien im Laufe der Jahrhunderte nicht durch Standeserhöhungen einen Adelstitel (Freiherr usw.) erlangten oder mit von oder zu angeknüpfte Ortsnamen ihrem Namen hinzufügten (z. B. Fuchs von Bimbach, Gans zu Putlitz, Riedesel zu Eisenbach, Rabe von Pappenheim) gibt es derartige Namen adeliger Familien immer noch. Häufig entwickelten sie sich aus einem Beinamen, der dem Wappen oder der Helmzier entsprach (z. B. Fuchs, Gans, Behr, Hahn, Hundt, Ochs, Rüdt, Nagel, Pflugk) oder mit dem einst eine besondere Eigenschaft des Ahnherrn bezeichnet worden war (z. B. eine Funktion wie die des Mundschenken bei den Schenck zu Schweinsberg, des Truchseß oder Drosten, des Marschalk, des Forstmeisters, des Vogts oder auch persönliche Eigenschaften wie Groß, Grote – „niederdeutsch: der Große“, Unruh oder Wackerbarth – „die wackere Barte/Streitaxt“). Während das einzelne Familienmitglied z. B. Wolderich Lappe hieß, wurde die Adelssippe dann insgesamt die Lappen, die Groten, die Gänse usw. genannt. Ab etwa 1650 gingen auch diese Uradelsfamilien dazu über, das Prädikat von zu führen, um ihren Adelsstand, der zuvor allein schon durch Kleidung, Lebensweise usw. klar erkennbar gewesen war, gegenüber dem wohlhabender werdenden Bürgertum zu verdeutlichen.
Prädikat „von“ ohne Zugehörigkeit zum Adel

Andererseits muss ein „von“ oder „von der“ in einem Familiennamen nicht zwangsläufig auf eine adelige Herkunft hindeuten. Gerade im norddeutschen und niederländischen, aber auch im deutsch-schweizerischen Raum kann es sich um eine bloße Herkunftsbezeichnung handeln, die insbesondere in Städten vom Lande hinzugezogene Familien kennzeichnete (in Norddeutschland gelegentlich als „Hamburger Gemüseadel“ bezeichnet). Kinder aus unebenbürtigen Ehen des niederen Adels gehörten – mit Genehmigung des Landesherrn – zumeist dem Adel an, uneheliche Kinder jedoch nur sehr selten, und zwar wenn sie durch Adelsbrief ausdrücklich geadelt wurden. Gelegentlich führten sie jedoch den Namen des Vaters mit von-Prädikat, ohne dass sie in den Adel aufgenommen waren. Andere einst adelige Familien konnten das nach den Statuten der jeweiligen Ritterschaft notwendige Stammgut nicht halten und sanken in den Bauernstand ab oder ließen sich in einer Stadt nieder, was jedoch aufgrund der mit dem Adelsstand verbundenen Privilegien weitaus seltener vorkam als heute oft von Nachfahren behauptet.
Persönlicher Adel

Persönlicher Adel war ein lebenslanger, nicht vererbbarer Adel, der an die begünstigte Person gebunden und daher auch nicht vererblich war. So war der Verdienstadel als Personaladel in Bayern schon seit dem 16. Jahrhundert nachweisbar. In Großbritannien heute der Normalfall, trat er in Deutschland in zwei Arten auf: Häufig kam er als Ordensadel vor: Diesen gab es in Bayern, Hannover, Preußen, Würzburg und Württemberg. Ein weiterer Fall des persönlichen Adels war der Amtsadel.[28] Der persönliche Adel erstreckte sich in Bayern auf die Ehefrau, nicht jedoch in Württemberg.
Geldadel

Der Geldadel ist umgangssprachlich die Gruppe der Personen, die aufgrund ihres Vermögens in Sphären des gesellschaftlichen Lebens aufgerückt sind, die materiell denen des früheren Hochadels entsprechen. Die Bezeichnung wurde bereits im 19. Jahrhundert für Großindustrielle verwendet, deren finanzielle Mittel ihnen ein Leben ähnlich dem eines barocken Fürsten ermöglichten. Manche dieser Personen wurden geadelt und zählen damit nicht nur zum „Geldadel“, sondern auch zum historischen Adel, z. B. die Familien von Boch, Krupp von Bohlen und Halbach, Metzler, Rothschild, Thyssen-Bornemisza de Kászon, von Siemens usw. Im Volksmund kannte man in diesem Zusammenhang auch den Begriff Neuer Adel.
Reichsadel

Der Begriff des Reichsadels umfasst mehrere Adelsgruppen unterschiedlicher Standesqualität. Allen gemeinsam war, dass sie direkt dem deutschen König bzw. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs unterstellt waren.

Den weltlichen Reichsfürsten wurden vom König Fahnen verliehen, die ihr jeweiliges Reichslehen symbolisierten. Zeitweise hatte die Fahne eine derart hohe Bedeutung, dass schon ihr Verlust zum Verlust des Lehen führen konnte. Geistliche Reichsfürsten erhielten ein Zepter. Die Spitze des Reichsfürsten bildeten im Spätmittelalter die sieben Kurfürsten. Mit der Kurwürde waren die Reichserzämter verbunden. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier waren die Erzkanzler für Deutschland, Italien und Burgund. Der König von Böhmen war Mundschenk, der Herzog von Sachsen Marschall, der Markgraf von Brandenburg Kämmerer und der Pfalzgraf bei Rhein war Truchsess der Reichs.

Da es Grafschaften gab, die entweder vom Reich, einem Erz- oder Hochstift, einem Herzogtum oder einer Pfalz-, Mark- oder Landgrafschaft zu Lehen gingen, waren die Reichsgrafen innerhalb der Grafen die vornehmste Gruppe und im Wesentlichen den Reichsfürsten gleichgestellt. Nach der Schedelschen Weltchronik von 1493 soll es vier Reichsgrafengeschlechter gegeben haben, obwohl wesentlich mehr Grafschaften reichsunmittelbar waren.

Während die Belehnung mit wichtigen Reichsburgen zu reichsunmittelbaren Burggrafengeschlechtern führte, wurden kleinere Edelfreie mit königlichen Burgwarden und ähnlichen Lehen belehnt. Außerdem verfügte der König über eigene Ministerialen, deren Einfluss und Reichtum teilweise edelfreie Familien weit übertreffen konnte. Geistliche Mitglieder der Reichsministerialität wurden vom König gern als Bischöfe und Erzbischöfe eingesetzt, um die Macht einheimischer Adelssippen zu schwächen bzw. zu brechen. Aus diesen beiden Gruppen entstand die Reichsritterschaft.[29]
Name nach Sitz oder Amt

Der Adelsname war ursprünglich eine Herkunftsbezeichnung, bezogen auf den Familienstammsitz. Bei Orts- oder Besitzwechsel wechselte man seinerzeit auch den Namen – so wurden aus Grafen von Arnstein die Grafen von Barby, als diese die Herrschaft über die Burg Barby übernahmen. Manchmal hängte man den neuen Besitz auch als zusätzlichen Namensbestandteil an („von“ Stein „zum“ Altenstein). Erst im Laufe der frühen Neuzeit, parallel zur Entstehung moderner Familiennamen wurde das „von“ zu einem vom Besitz unabhängigen, während das „zu“ ein vom Besitz abhängiges Adelsprädikat blieb.

Manche Adelsgeschlechter haben auch ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Frübös, Gross, Gans, Pflugk, Riedesel, Stein, Schwarz), Sippennamen (Beissel, Knuth, Schilling, Landschad) oder Bezeichnungen von Hofämtern (Marschall, Schenk, Truchsess, Droste). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat „von“ oder „zu“ hinzugefügt (Gans zu Putlitz, Marschall von Bieberstein, Schenck zu Schweinsberg, Schenk von Stauffenberg, Droste zu Hülshoff). Wurden später in Deutschland durch Nobilitierung aufgrund von Verdiensten auch bürgerliche zu adligen Namen (von Goethe, von Schiller usw.), behielt man im Reichsadel (so wie in Österreich) die Tradition bei, dass meist eine (Pseudo-)Ortsbezeichnung im Adelsnamen geführt werden soll (zum Beispiel Fischer von Erlach).
Rangkronen

Die Helmkrone als Helmzier bei Adelswappen (franz. couronne de noblesse, eng. crown, coronet) symbolisiert seit den Wappen des 15. Jahrhunderts den Rang von Adels- und Patrizierfamilien.
→ Hauptartikel: Rangkrone
Siehe auch

Liste deutscher Adelsgeschlechter
Althessische Ritterschaft
Liste bayerischer Adelsgeschlechter
Liste fränkischer Rittergeschlechter
Liste hochadeliger Familien in Franken
Liste der paderbornischen Adelsgeschlechter
Liste schwäbischer Adelsgeschlechter
Liste thüringischer Rittergeschlechter
Liste westfälischer Adelsgeschlechter
Patriziat (Nürnberg)

Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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