Barthold Georg Niebuhr
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Barthold Georg Niebuhr
Der gutre alte Berthold, von dem die wenigsten bestimmt schon nichts gehört haben, da dieses nicht im Verbildungsfernsehen läuft,geschweige irgendwo Geschichte gelehrt wird.
Zu Berthold steht folgendes niedergeschrieben:
Barthold Georg Niebuhr (* 27. August 1776 in Kopenhagen; † 2. Januar 1831 in Bonn) war ein bedeutender deutscher Althistoriker.
Barthold Georg Niebuhr (Zeichnung von Louise Seidler)
Porträt Barthold Georg Niebuhr, Dithmarscher Landesmuseum
Leben und Bedeutung
Niebuhr − Sohn des wegen seiner Orientreisen berühmten Carsten Niebuhr − studierte zunächst einige Semester an der Universität Kiel, brach das Studium aber ab und arbeitete zunächst in dänischem Staatsdienst; 1801 schlug er das Angebot aus, in Kiel eine Professur zu bekleiden – ungewöhnlich hieran war weniger sein junges Alter als vielmehr der Umstand, dass er keinen Studienabschluss erworben hatte. Niebuhr trat dann 1806 in den Dienst des preußischen Staates in Berlin (bis 1810), hielt seit 1810 Geschichtsvorlesungen an der neu gegründeten Universität Berlin, war von 1816 bis 1823 preußischer Gesandter beim Heiligen Stuhl und seit 1825 Professor in Bonn.
Niebuhr war bereits als Kind durch eine phänomenale Sprachbegabung aufgefallen – so erlernte er im Selbststudium diverse orientalische Sprachen – und war Mitbegründer der philologisch-kritischen Geschichtswissenschaft, die er an der älteren römischen Geschichte in Auseinandersetzung mit Titus Livius entwickelte. Seine Schlussfolgerungen, nicht zuletzt auch gegen die Quellenauslegung von Machiavelli in dessen Discorsi über den römischen Staat, waren zwar oft im Ergebnis nicht zutreffend – nicht selten hatte Machiavelli gegenüber Niebuhr recht. Letzterer berief sich allzu oft auf seine Eingebung (seine Divination, wie er es nannte), wenn es um die Rekonstruktion der Vergangenheit ging. Allerdings war mit Niebuhrs Ansatz auf methodischem und methodologischem Gebiet dennoch eine bahnbrechende Weichenstellung vollzogen worden, die zur Herausbildung der modernen klassischen Altertumswissenschaft führte. Es war Niebuhrs bleibendes Verdienst, die Frage nach der Plausibilität der von den späteren Quellen berichteten Ereignissen gestellt zu haben. Ungeachtet vieler im Einzelnen nicht haltbarer Schlussfolgerungen aus dieser Quellenkritik an Titus Livius und anderen Geschichtsschreibern bezogen nicht wenige bedeutende Altertumswissenschaftler und Historiker sich explizit auf das Werk von Niebuhr: Karl Otfried Müller, Theodor Mommsen, Jacob Burckhardt, ja selbst Leopold von Ranke und Johann Gustav Droysen lassen sich hier nennen. Die Folge war, dass der fiktionale Charakter der literarischen Überlieferung zur römischen Frühgeschichte erkannt wurde, weshalb nach Ansicht der Mehrheit der heutigen Forscher allenfalls noch eine Institutionen-, Rechts-, Sozial- und Religionsgeschichte, aber keine Ereignisgeschichte Roms für die Zeit vor der Wende vom 4. zum 3. Jahrhundert mehr geschrieben werden kann.
Damit fiel die Historizität sämtlicher Gestalten der Königszeit und frühen Republik, die, da sie seit der Renaissance als sittliche Exempla von unbezweifelbarer Vorbildlichkeit gegolten hatten, daher einem breiten, auch jugendlichen Lesepublikum durch Livius und die Parallelbiographien Plutarchs – oft in Übersetzungen oder, nicht selten bebilderten, Nacherzählungen auf dieser Grundlage – vermittelt worden waren und deshalb auch im Lateinunterricht eine zentrale Rolle gespielt hatten, der Quellenkritik zum Opfer: So wurden insbesondere die Könige Numa Pompilius und Servius Tullius, Mucius Scaevola, Lucius Quinctius Cincinnatus, die Horatier, Horatius Cocles und viele andere in das Reich der Sage verbannt. Goethe erkannte sofort den hohen Preis, der als Konsequenz dieses wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns zu entrichten war: Mit dem Glauben an die Historizität der Vorbilder musste auch die emotionale Identifikation mit ihnen und damit ihre normative Verbindlichkeit und Appellfunktion dahinschwinden.[1] Dies trug indes dazu bei, dass sich die Altertumswissenschaft von dem idealisierten Bild der römischen Frühzeit und der Antike überhaupt allmählich löste. Die Entwicklung der Geschichtskonzeption des Historismus, die fraglos besonders durch Ranke aufkam, lässt sich nicht ohne den Bezug auf Niebuhr erklären.
Relief des Grabdenkmals für das Ehepaar Niebuhr auf dem Alten Friedhof in Bonn
Niebuhr ist es zudem zu danken, dass sich zunächst die Geschichtswissenschaft und dann die Alte Geschichte aus der Rolle eines Nebenfachs der Philosophie, der Philologie, der Rechtswissenschaft, und der Staatswissenschaft zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin und somit zu einem eigenständigen akademischen Studienfach erhob. Dass er sich zeitlebens nicht entscheiden konnte, ob er in erster Linie Politiker oder Wissenschaftler sein wolle, passte zu seinem schwierigen und eitlen Charakter, der ihm wenig Freunde machte, schmälert aber nicht seine Bedeutung für nachfolgende Historiker.
Die Entdeckung der Institutiones des Gaius
Im Jahr 1816 entdeckte Niebuhr die Institutiones des Gaius in Form eines Palimpsests[2] in der Stiftsbibliothek zu Verona. Hierbei handelt es sich um eines der bedeutendsten Werke der römischen Jurisprudenz. Unter dem augenscheinlichen Text der Handschrift, welcher die Briefe des Kirchenvaters Hieronymus und anderer christlichen Autoren enthielt, fand man eine abgewaschene oder ausradierte, um ca. 500 n. Chr. erstellte Abschrift der Institutiones des römischen Rechtsgelehrten Gaius, die bis dato nur in wenigen Fragmenten in den spätantiken Digesten Kaiser Justinians belegt waren. Die Institutiones, das einzige erhaltene römische Rechtslehrbuch aus dem Prinzipat, wurden um 160 n. Chr., noch unter Kaiser Antoninus Pius, angefertigt und gelten als die „in der Antike am meisten verbreitete und in der Spätantike, Mittelalter und Neuzeit weitaus einflussreichste elementar-systematische Darstellung des römischen Privatrechts“.[3]
Werke
Römische Geschichte, 3 Bde., Berlin 1811–1832 [zuerst 2 Bde. 1811–1812: Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Bd. 1; Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Bd. 2]
Über die Nachricht von den Comitien der Centurien im zweiten Buch Ciceros de re publica, Bonn 1823.
Nachgelassene Schriften B. G. Niebuhr's nichtphilologischen Inhalts, Hamburg 1842.
Ehrungen
Ihm zu Ehren ist in Berlin-Charlottenburg[4], in Bonn und in Kiel[5] die Niebuhrstraße benannt. In Meldorf befindet sich ein Gedenktafel in plattdeutscher Sprache.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Zu Berthold steht folgendes niedergeschrieben:
Barthold Georg Niebuhr (* 27. August 1776 in Kopenhagen; † 2. Januar 1831 in Bonn) war ein bedeutender deutscher Althistoriker.
Barthold Georg Niebuhr (Zeichnung von Louise Seidler)
Porträt Barthold Georg Niebuhr, Dithmarscher Landesmuseum
Leben und Bedeutung
Niebuhr − Sohn des wegen seiner Orientreisen berühmten Carsten Niebuhr − studierte zunächst einige Semester an der Universität Kiel, brach das Studium aber ab und arbeitete zunächst in dänischem Staatsdienst; 1801 schlug er das Angebot aus, in Kiel eine Professur zu bekleiden – ungewöhnlich hieran war weniger sein junges Alter als vielmehr der Umstand, dass er keinen Studienabschluss erworben hatte. Niebuhr trat dann 1806 in den Dienst des preußischen Staates in Berlin (bis 1810), hielt seit 1810 Geschichtsvorlesungen an der neu gegründeten Universität Berlin, war von 1816 bis 1823 preußischer Gesandter beim Heiligen Stuhl und seit 1825 Professor in Bonn.
Niebuhr war bereits als Kind durch eine phänomenale Sprachbegabung aufgefallen – so erlernte er im Selbststudium diverse orientalische Sprachen – und war Mitbegründer der philologisch-kritischen Geschichtswissenschaft, die er an der älteren römischen Geschichte in Auseinandersetzung mit Titus Livius entwickelte. Seine Schlussfolgerungen, nicht zuletzt auch gegen die Quellenauslegung von Machiavelli in dessen Discorsi über den römischen Staat, waren zwar oft im Ergebnis nicht zutreffend – nicht selten hatte Machiavelli gegenüber Niebuhr recht. Letzterer berief sich allzu oft auf seine Eingebung (seine Divination, wie er es nannte), wenn es um die Rekonstruktion der Vergangenheit ging. Allerdings war mit Niebuhrs Ansatz auf methodischem und methodologischem Gebiet dennoch eine bahnbrechende Weichenstellung vollzogen worden, die zur Herausbildung der modernen klassischen Altertumswissenschaft führte. Es war Niebuhrs bleibendes Verdienst, die Frage nach der Plausibilität der von den späteren Quellen berichteten Ereignissen gestellt zu haben. Ungeachtet vieler im Einzelnen nicht haltbarer Schlussfolgerungen aus dieser Quellenkritik an Titus Livius und anderen Geschichtsschreibern bezogen nicht wenige bedeutende Altertumswissenschaftler und Historiker sich explizit auf das Werk von Niebuhr: Karl Otfried Müller, Theodor Mommsen, Jacob Burckhardt, ja selbst Leopold von Ranke und Johann Gustav Droysen lassen sich hier nennen. Die Folge war, dass der fiktionale Charakter der literarischen Überlieferung zur römischen Frühgeschichte erkannt wurde, weshalb nach Ansicht der Mehrheit der heutigen Forscher allenfalls noch eine Institutionen-, Rechts-, Sozial- und Religionsgeschichte, aber keine Ereignisgeschichte Roms für die Zeit vor der Wende vom 4. zum 3. Jahrhundert mehr geschrieben werden kann.
Damit fiel die Historizität sämtlicher Gestalten der Königszeit und frühen Republik, die, da sie seit der Renaissance als sittliche Exempla von unbezweifelbarer Vorbildlichkeit gegolten hatten, daher einem breiten, auch jugendlichen Lesepublikum durch Livius und die Parallelbiographien Plutarchs – oft in Übersetzungen oder, nicht selten bebilderten, Nacherzählungen auf dieser Grundlage – vermittelt worden waren und deshalb auch im Lateinunterricht eine zentrale Rolle gespielt hatten, der Quellenkritik zum Opfer: So wurden insbesondere die Könige Numa Pompilius und Servius Tullius, Mucius Scaevola, Lucius Quinctius Cincinnatus, die Horatier, Horatius Cocles und viele andere in das Reich der Sage verbannt. Goethe erkannte sofort den hohen Preis, der als Konsequenz dieses wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns zu entrichten war: Mit dem Glauben an die Historizität der Vorbilder musste auch die emotionale Identifikation mit ihnen und damit ihre normative Verbindlichkeit und Appellfunktion dahinschwinden.[1] Dies trug indes dazu bei, dass sich die Altertumswissenschaft von dem idealisierten Bild der römischen Frühzeit und der Antike überhaupt allmählich löste. Die Entwicklung der Geschichtskonzeption des Historismus, die fraglos besonders durch Ranke aufkam, lässt sich nicht ohne den Bezug auf Niebuhr erklären.
Relief des Grabdenkmals für das Ehepaar Niebuhr auf dem Alten Friedhof in Bonn
Niebuhr ist es zudem zu danken, dass sich zunächst die Geschichtswissenschaft und dann die Alte Geschichte aus der Rolle eines Nebenfachs der Philosophie, der Philologie, der Rechtswissenschaft, und der Staatswissenschaft zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin und somit zu einem eigenständigen akademischen Studienfach erhob. Dass er sich zeitlebens nicht entscheiden konnte, ob er in erster Linie Politiker oder Wissenschaftler sein wolle, passte zu seinem schwierigen und eitlen Charakter, der ihm wenig Freunde machte, schmälert aber nicht seine Bedeutung für nachfolgende Historiker.
Die Entdeckung der Institutiones des Gaius
Im Jahr 1816 entdeckte Niebuhr die Institutiones des Gaius in Form eines Palimpsests[2] in der Stiftsbibliothek zu Verona. Hierbei handelt es sich um eines der bedeutendsten Werke der römischen Jurisprudenz. Unter dem augenscheinlichen Text der Handschrift, welcher die Briefe des Kirchenvaters Hieronymus und anderer christlichen Autoren enthielt, fand man eine abgewaschene oder ausradierte, um ca. 500 n. Chr. erstellte Abschrift der Institutiones des römischen Rechtsgelehrten Gaius, die bis dato nur in wenigen Fragmenten in den spätantiken Digesten Kaiser Justinians belegt waren. Die Institutiones, das einzige erhaltene römische Rechtslehrbuch aus dem Prinzipat, wurden um 160 n. Chr., noch unter Kaiser Antoninus Pius, angefertigt und gelten als die „in der Antike am meisten verbreitete und in der Spätantike, Mittelalter und Neuzeit weitaus einflussreichste elementar-systematische Darstellung des römischen Privatrechts“.[3]
Werke
Römische Geschichte, 3 Bde., Berlin 1811–1832 [zuerst 2 Bde. 1811–1812: Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Bd. 1; Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Bd. 2]
Über die Nachricht von den Comitien der Centurien im zweiten Buch Ciceros de re publica, Bonn 1823.
Nachgelassene Schriften B. G. Niebuhr's nichtphilologischen Inhalts, Hamburg 1842.
Ehrungen
Ihm zu Ehren ist in Berlin-Charlottenburg[4], in Bonn und in Kiel[5] die Niebuhrstraße benannt. In Meldorf befindet sich ein Gedenktafel in plattdeutscher Sprache.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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