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Der Rheinbund

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Der Rheinbund Empty Der Rheinbund

Beitrag  Andy Di Jul 08, 2014 11:52 pm

Der Rheinbund (Confédération du Rhin) war eine auf Initiative Napoleons I. 1806 in Paris gebildete Konföderation deutscher Staaten, die mit der Gründung dieses Staatenbundes aus dem Verband des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation austraten. Durch die Rheinbundakte war die Konföderation als Militärallianz mit dem Kaiserreich Frankreich gegründet worden. Napoleon fungierte in diesem Gebilde als „Protektor“, im politischen Wortsinn eines Beschützers oder einer Schutzmacht. Frankreich selbst gehörte der Konföderation aber nicht an, sondern war ihr Alliierter.

Der Rheinbund 220px-Rheinbundakte_1806
Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 mit der Unterschrift Napoleons (Ausfertigung für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen)

Das Ziel, den Rheinbund von 1806 zu einem Staatenbund mit gemeinsamen Verfassungsorganen auszubauen, scheiterte am Widerstand der größeren Mitgliedsstaaten. Faktisch blieb der Rheinbund im Wesentlichen ein Militärbündnis deutscher Staaten mit Frankreich.

Wurde der Rheinbund in der preußisch-deutschen Historiografie lange Zeit nur unter dem Gesichtspunkt der napoleonischen Herrschaftssicherung gesehen, gelten heute die in den Rheinbundstaaten durchgeführten Reformen neben den preußischen Reformen als wichtige Schritte zur staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Modernisierung der Mitgliedsstaaten. Der Rheinbund brach nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 zusammen.

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Huldigung der Rheinbundfürsten (kolorierte Lithografie von Charles Motte)

Vorgeschichte

Nach dem Frieden von Lunéville begann eine tiefgreifende Neuordnung der Staatenwelt in Mitteleuropa. Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kam es zu einer radikalen Umgestaltung im Heiligen Römischen Reich. 112 kleinere Reichsstände gingen in anderen Staaten auf. Davon betroffen waren etwa drei Millionen Menschen. Fast alle geistlichen Territorien wurden dabei säkularisiert. Die meisten ehemaligen freien Reichsstädte und zahlreiche Reichsritter wurden mediatisiert. Neben Preußen profitierten insbesondere Baden und Württemberg davon. Das Verschwinden der Reichsritter und der geistlichen Territorien bedeutete, dass der Kaiser seine wichtigsten Stützen verlor. Das Ende des Reiches war seither absehbar. Franz II. hatte 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich angenommen, um dem absehbaren Statusverlust zuvorzukommen. Als es im Jahr 1805 zum dritten Koalitionskrieg zwischen Russland, Österreich, Großbritannien auf der einen Seite und Frankreich auf der anderen Seite kam, verbündeten sich die Staaten Bayern, Baden und Württemberg mit Napoleon.

Nach dem Sieg von Austerlitz und dem Frieden von Preßburg konnte Bonaparte seine Position in Europa und Deutschland erheblich ausbauen. Österreich musste Gebiete abtreten und Napoleon ernannte seine Brüder Joseph und Louis zu Königen von Neapel und Holland, während sein Schwager Joachim Murat Herzog von Berg wurde. Napoleon setzte auf ein Bündnis mit den Ländern Baden, Bayern und Württemberg. Nach seiner Niederlage musste Franz II. der Erhebung Bayerns und Württembergs zu Königreichen zustimmen. Baden, Hessen-Darmstadt und Berg wurden Großherzogtümer. Zudem traten Bayern und Württemberg in verwandtschaftliche Beziehungen mit Napoleon. Damit hoffte dieser auch auf eine dynastische Legitimierung seiner Herrschaft. Jérôme Bonaparte wurde mit Katharina von Württemberg, Stéphanie de Beauharnais mit Karl Ludwig von Baden und Eugène de Beauharnais mit Auguste von Bayern verheiratet. Noch verbliebene kleine Reichsstände wurden nun mit französischer Zustimmung den Mittelstaaten angegliedert. Im Zentrum stand die Gründung des Rheinbundes.[1]

Entstehung des Rheinbundes

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Der Rheinbund 1806

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Der Rheinbund 1808

Am 12. und 16. Juli 1806 unterzeichneten 16 Abgesandte deutscher Fürsten die Rheinbundakte. Damit kündigten sie an, sich formell vom Reich loszusagen, und schlossen sich in einer Konföderation und Militärallianz mit Frankreich zusammen, als deren Protektor Napoleon fungierte. Der Name knüpfte dabei bewusst an den Rheinischen Bund von 1658 an, ein Bündnis deutscher Fürsten gegen den deutschen Kaiser und Brandenburg, dem Ludwig XIV. beigetreten war.

Am 1. August 1806 erfolgte dann die förmliche Austrittserklärung aus dem Reichsverband.[2] Der Kaiser musste der Aufkündigung der Zugehörigkeit zum Reich tatenlos zusehen. Das Ende des Reiches und die Niederlegung der Krone waren daraufhin unausweichlich geworden. Der Versuch von Johann Philipp von Stadion, als maßgeblicher österreichischer Außenpolitiker in dieser Situation zu taktieren, scheiterte. Als Reaktion auf ein Ultimatum Napoleons legte Franz II. am 6. August 1806 die deutsche Kaiserwürde nieder und entband die Reichsstände von ihren Pflichten gegenüber dem Reich.
Der Rheinbund 1808

Bis 1808 schlossen sich weitere 20 deutsche Staaten dem Rheinbund an. Schon nach der preußischen Niederlage gegen Frankreich im Oktober 1806 traten auch viele mittel- und norddeutsche Kleinstaaten dem Bund bei. Daneben entstand das Königreich Westphalen unter Jérôme Bonaparte. 1808 hatte der Rheinbund die größte Ausdehnung erreicht: Er umfasste vier Königreiche, fünf Großherzogtümer, dreizehn Herzogtümer, siebzehn Fürstentümer.

Von den Territorien des Alten Reiches blieben zahlreiche abseits: die Gebiete Österreichs und Preußens, das vom König von Dänemark regierte Herzogtum Holstein und Schwedisch-Pommern, wie auch die mitsamt dem ehemaligen Kurfürstentum Hannover unter französischer Militärherrschaft stehenden Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen. Das Fürstentum Erfurt war direkt dem französischen Kaiser unterstellt und bildete eine französische Exklave im Rheinbund.

1810 wurden große Teile Nordwestdeutschlands mit den Mündungsgebieten von Ems, Weser und Elbe dem napoleonischen Kaiserreich unmittelbar einverleibt, um die Kontinentalsperre gegen Großbritannien besser überwachen zu können. Im Jahre 1811 umfasste der Bund 325.752 Quadratkilometer mit zusammen 14.608.877 Einwohnern;[3] das Militärkontingent war 119.180 Mann stark. Mit dem Rheinbund durch Personalunion mit Sachsen verbunden war auch das Herzogtum Warschau.

Scheitern des Rheinbundes als Staatenbund

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Erzbischof Karl Theodor von Dalberg

Der Kurfürst von Mainz Karl Theodor von Dalberg wurde zum Fürstprimas des Rheinbundes ernannt. Zu seinem Koadjutor wurde Napoleons Onkel Kardinal Joseph Fesch bestimmt. Dalberg hoffte, unter dem Protektorat Napoleons eine von ihm lange geforderte Reform des Alten Reiches durchzuführen. Dem schien Napoleons Ankündigung, das europäische Kaisertum Karls des Großen wiederherstellen zu wollen, zu entsprechen. Außerdem sah er die Möglichkeit zu einem Zusammenschluss des dritten Deutschlands als Gegengewicht zu Österreich und Preußen als positive Entwicklung an.

Nach der Rheinbundakte war die Ausgestaltung des Militärbündnisses in einen Staatenbund vorgesehen. Danach sollte der Rheinbund gemeinsame Verfassungsorgane erhalten. Dazu gehörte eine ständige Bundesversammlung unter Vorsitz des Fürstprimas, ein oberstes Bundesgericht sowie als eine Art Verfassung das so genannte Fundamentalstatut.

Dalberg legte in Paris zwei Verfassungsentwürfe vor, die aber beide als ungeeignet abgewiesen wurden. Die Hoffnungen auf ein engeres Bündnis scheiterten letztlich am Willen der größeren Rheinbundstaaten Bayern und Württemberg, die gerade erst ihre Souveränität erhalten hatten. Diese Stellung wollten sie unter allen Umständen verteidigen. Von einem Rheinbund, wie ihn sich Dalberg vorstellte, befürchteten sie weit größere Einschränkungen ihrer staatlichen Handlungsfreiheit als durch den Kaiser im Alten Reich. Als Dalberg 1806 eine Bundesversammlung einberief, weigerten sich daher einige der Mitglieder zu erscheinen. Napoleon versuchte 1807 Bayern und 1808 auf dem Erfurter Fürstenkongress auch die übrigen Mitglieder umzustimmen. Auch ließ er von französischen Experten einen neuen Entwurf für ein Fundamentalstatut entwerfen. Letztlich verzichtete er aber auf eine Durchsetzung.[4]
Durchsetzung französischer Interessen

Die Mitglieder des Rheinbundes waren in hohem Maße abhängig vom Willen Napoleons und der Rheinbund war insgesamt ein an Frankreich gekettetes Militärbündnis. Die Stellung des Bundesprotektors war in der Rheinbundakte nur vage formuliert. Gleichwohl bestimmte Napoleon weitgehend die Geschicke des Bundes. So räumte ihm die Rheinbundakte die Entscheidung über den militärischen Bündnisfall ein.

Zunächst einmal ging es ihm um den Aufbau leistungsfähiger Staaten, die einen Cordon Sanitaire zwischen Frankreich auf der einen und Preußen und Österreich auf der anderen Seite bilden sollten. Diese Einflusssphäre wollte er zudem durch die Angleichung an die französischen Verhältnisse sichern. Hierzu nutzte er auch die Möglichkeit, in neu geschaffenen Staaten Familienmitglieder und Vertraute als Herrscher einzusetzen. Der Rheinbund sollte letztlich zur Schaffung eines wirtschaftlich und politisch vereinten Europas unter französischer Führung beitragen.

Der Rheinbund 640px-Rheinbund_1812%2C_political_map
Der Rheinbund 1812

Von erheblicher Bedeutung für Napoleon war das militärische Potential der Rheinbundstaaten. Die Mitglieder des Rheinbundes waren verpflichtet, für den Verteidigungsfall starke Militärkontingente zu stellen. Zum Schutz der Interessen des Bundes hatte Bayern 30.000, Württemberg 12.000, Baden 8.000, Berg 5.000, Hessen-Darmstadt 4.000 und alle anderen deutschen Mitglieder hatten zusammen 4.000 Soldaten zu stellen. Frankreich verpflichtete sich dagegen zu einem Kontingent von 200.000 Mann. Nach der Erweiterung hatte Sachsen 20.000 und Westphalen 25.000 Soldaten aufzubieten. Auf dem Höhepunkt der Ausdehnung des Rheinbundes stellten die deutschen Fürsten 119.180 Mann. Faktisch dienten die Soldaten jedoch vorrangig den französischen Machtinteressen und wurden an verschiedenen Kriegsschauplätzen eingesetzt. Dabei erlitten die Truppen schwerste Verluste. Vom westphälischen Kontingent haben im Jahr 1812 nur 700 Mann den Russlandfeldzug überlebt.

Weitgehend konnte der Rheinbund den Entscheidungen Napoleons nur zusehen, beispielsweise in der Handelspolitik im Rahmen der Kontinentalsperre gegen das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland.

Zur Durchsetzung französischer Interessen in der Handelspolitik scheute Napoleon nicht davor zurück, den Rheinbund durch Vertragsbruch in Frage zu stellen. Dass die Souveränität der Rheinbundstaaten, die Frankreich durch die Rheinbundakte als Vertrag unter Gleichen zugesichert hatte, von Napoleon verletzt wurde, zeigte zum Beispiel 1810/11 die vor dem Hintergrund der Kontinentalsperre von Frankreich durchgeführte Annexionen des Fürstentums Salm, der Herzogtümer Arenberg, Oldenburg und anderer Gebiete. Nach den Bestimmungen der Rheinbundakte war die Souveränität eines Konföderierten nur bei dessen Einwilligung und nur zugunsten eines anderen Konföderierten veräußerbar. Dennoch hat Frankreich als nicht-konföderierter Partner in der Allianz und als Schutzmacht des Rheinbundes mit den Annexionen die Souveränität von Einzelstaaten angetastet und damit gegen die Rheinbundakte verstoßen.

Im Inneren behielten die Rheinbundstaaten, soweit sie nicht annektiert wurden, dagegen einen gewissen Handlungsspielraum. Allerdings nahm Napoleon auch hier Einfluss und versuchte strukturelle Reformen durchzusetzen. Nach dem Scheitern von Dalbergs Zielen verpflichtete sich Bayern 1807, Reformen nach dem Vorbild Frankreichs durchzuführen. Dazu zählten die Einführung einer Verfassung, die Angleichung des Rechts an den Code Civil und die Einführung einer zentralistisch und bürokratisch organisierten Verwaltung. Auch die Hansestädte sowie Hessen-Darmstadt wurden zur Einführung des Code Civil verpflichtet. Ziel Napoleons war eine Angleichung der staatlichen Strukturen zur Stabilisierung der französischen Herrschaft über Europa. Allerdings hatten machtpolitische und militärische Überlegungen im Zweifel Vorrang vor liberalen Reformideen. Rainer Wohlfeil wies darauf hin, dass Napoleon kein wirkliches Konzept für die Neugestaltung hatte, vielmehr war die Rheinbundpolitik Ausdruck eines „situationsverhafteten instinktiven Machtwillens“.[5]

Im Widerspruch zu den bürgerlichen Idealen der Französischen Revolution standen auch Teile von Napoleons Adelspolitik. So wurden in der Rheinbundakte Privilegien der mediatisierten späteren Standesherren anerkannt. Auch erhielt ein neuer französischer Amts- und Militäradel Güter. Besonders im Königreich Westphalen wirkte sich dies negativ auf das Ziel, einen Modellstaat zu schaffen, aus, da dies die anfängliche Sympathie der Bevölkerung mit dem neuen System verringerte. Die Abgabe eines großen Teils der staatlichen Besitzungen führte zu einer tiefgreifenden Finanzkrise. In der Folge wurden die Steuern massiv angehoben. Zusammen mit Militäraushebungen und Kriegsfolgen führte dies zu sozialer Not und in der Folge zu Bauernunruhen.[6]
Typen der Rheinbundstaaten

Französische Durchdringung einerseits und innere Autonomie andererseits variierten im Zeitverlauf aber auch im Vergleich der einzelnen Staaten stark. Es lassen sich drei Grundtypen unterscheiden:

Die erste Gruppe bildeten die meist von Verwandten Napoleons regierten „Modellstaaten“. Dazu zählt das Königreich Westphalen[7] unter Jérôme Bonaparte. Das Großherzogtum Berg wurde zunächst von Joachim Murat und nach dessen Ernennung zum König von Neapel (1808) von einem Beauftragten Napoleons verwaltet. Der dritte Modellstaat war das von Dalberg bis 1813 geführte Großherzogtum Frankfurt. Der für seine Nachfolge vorgesehene Eugène de Beauharnais konnte wegen des Zusammenbruchs der napoleonischen Vorherrschaft dieses Amt nicht mehr antreten. Diese Neugründungen sollten durch ihre Rechts- und Gesellschaftspolitik Vorbild für die übrigen Rheinbundstaaten werden.
Die zweite Gruppe waren die Reformstaaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt. Diese waren keine abhängige Gebiete, sondern in vielerlei Hinsicht echte Verbündete Napoleons. Diese Staaten nahmen zwar Anregungen vom französischen Vorbild auf, gingen aber auch eigene Wege. Der Historiker Lothar Gall urteilte, dass die Rheinbundfürsten von Napoleon selbst zu Revolutionären gemacht wurden. Eine Opposition gegen den Kaiser wäre nur unter Verzicht auf die erlangte Machtfülle möglich gewesen. „Er hatte so nicht Kreaturen geschaffen, nicht Satelliten, die mit militärischer Macht zum Gehorsam gezwungen und politisch aktionsunfähig gemacht worden waren, sondern echte Verbündete, die in wohlverstandener Staatsraison seiner Politik anhingen.“[8]
Eine dritte Gruppe bildeten die nach 1806 beigetretenen Staaten. Dazu zählten neben Sachsen die zahlreichen kleineren nord- und mitteldeutschen Territorien. Bei diesen blieben die inneren Veränderungen gering.[9] Die Reformen blieben in diesen Staaten deutlich begrenzt. Allerdings gab es auch unter diesen Staaten erhebliche Unterschiede. In den mecklenburgischen Ländern und in Sachsen blieben die altständischen Strukturen fast unverändert. Im Herzogtum Nassau dagegen sorgte der Minister Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein für eine moderate Verwaltungsmodernisierung und für die Einführung religiöser Toleranz.[10]


Reformen in den Rheinbundstaaten

Der Rheinbund Montgelas1806
Maximilian Joseph von Montgelas in der Tracht des Hubertusordens (Gemälde von Joseph Hauber, München 1806)

Geprägt wurde die innere Entwicklung insbesondere der Reformstaaten Bayern, Württemberg, Baden und der napoleonischen Modellstaaten von Reformen und Veränderungen in zahlreichen Bereichen. Die Staaten reagierten damit auf die Herausforderungen der Französischen Revolution und den direkten oder indirekten Zwang Napoleons. Die zentrale Herausforderung der süddeutschen und der napoleonischen neuen Staaten war die Integration der zahlreichen durch Mediatisierung und Säkularisation gewonnenen Gebiete mit teilweise sehr unterschiedlichen politischen, rechtlichen und konfessionellen Traditionen in einen Staat. Das Gebiet Badens hatte sich etwa vervierfacht. Allein Bayern hatte 80 bisher eigenständige Herrschaftsgebiete zu integrieren. In Baden, Bayern und Württemberg verschob sich das bisherige Konfessionsgefüge deutlich. Baden und Württemberg gewannen überwiegend katholische Gebiete hinzu, das katholische Altbayern wurde um mehrheitlich protestantische Gebiete Frankens (Nürnberg, Bayreuth) erweitert. Eine einfache Übertragung der Verhältnisse in den Kerngebieten auf die neuen Territorien war problematisch, da dies möglicherweise zu Widerstandsaktionen geführt hätte. Insgesamt galt es, die Staatsgewalt gegenüber den feudalen und anderen Partikularkräften durchzusetzen. Insofern bedeutete dies in gewissem Sinn die Nachholung des späten Absolutismus. Allerdings orientierte man sich tatsächlich an den rationalen, allgemein verbindlichen Prinzipien des französischen Modells napoleonischer Prägung.

Auch wenn man teilweise wie in Bayern an ältere Reformen anknüpfen konnte, waren sie radikaler als die „organischen Reformen“ aus dem bestehenden System heraus, wie sie Stein und Hardenberg in Preußen vertraten. Paul Nolte urteilt gar, dass die Auswirkungen nur mit dem Einschnitt von 1945 zu vergleichen seien.[11]

In Bayern war Maximilian von Montgelas die dominierende Persönlichkeit. Er bestimmte als Minister die bayerische Innenpolitik ab 1806 bis zu seinem Sturz 1817. Erste Reformideen hatte er bereits 1796 in seiner Ansbacher Denkschrift formuliert. Seit 1799 und dann vor allem seit 1805/06 begann er, unterstützt von einigen Mitarbeitern, diese umzusetzen. In Baden lassen sich drei Reformphasen unterscheiden. Einige noch sehr gemäßigte Maßnahmen wurden seit 1803 durchgeführt. Die nächste Phase begann 1806 noch unter der Führung des eher konservativen Johann Nicolaus Friedrich Brauer. Dabei wurden die wichtigsten Bestimmungen auch wegen der unmittelbaren Nähe zu Frankreich mit der Regierung in Paris vor dem Inkrafttreten abgestimmt. Die dritte Phase ist mit dem Namen von Sigismund von Reitzenstein verbunden, der innerhalb nur eines Jahres von 1809 bis 1810 einen radikalen Modernisierungskurs im Sinne eines aufgeklärten südwestdeutschen Reformabsolutismus durchführte, ehe er vorübergehend entmachtet wurde. In einer weiteren Amtszeit von 1813 bis 1818 konnte er die Entwicklung weiter vorantreiben. Deutlich anders war die Situation in Württemberg. Dort bestimmte Friedrich von Württemberg ähnlich wie Friedrich II. von Preußen als absoluter Monarch den Weg des Landes. Trotz seiner autokratischen Züge verwandelte er einen altständischen Staat innerhalb von neunzehn Regierungsjahren bis 1816 in einen frühliberalen Verfassungsstaat.[12]

Bei aller Vergleichbarkeit waren Ergebnisse und Geschwindigkeit der Reformen höchst unterschiedlich. Besonders rasch umgesetzt wurden die Reformen im Königreich Westphalen innerhalb des Jahres 1808. Im Großherzogtum Berg hatte man 1809/1810 von den überstürzten Veränderungen in Westphalen gelernt und führte die Veränderungen etwas behutsamer durch. Im Großherzogtum Frankfurt führte Dalberg zwar seit 1810 Reformen nach westphälischem Vorbild ein; aber vielfach wurden einfach Institutionen umbenannt, ohne Entscheidendes zu verändern. In Württemberg begann die Reformpolitik zwar bereits 1806; aber selbst die Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform dauerte fünf Jahre. Außerdem blieb sie teilweise unvollständig. So bestanden Kollegialbehörden fort, und die Trennung von Justiz und Verwaltung scheiterte zunächst an den Kosten.[13]

So und hier unterbrechen wir,wer lust und Muse hat sich mit der Geschichte auseinander zusetzen dem sei der Link empfohlen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rheinbund

Andy
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