*** Der Tod ***
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*** Der Tod ***
Nun über den Tod spricht man nicht gerne und trotz alledem bestimmt er unser Leben,tag täglich,Jahr für Jahr.
Nun einige glauben ja wie unsere Schwarze Hexe oder den uns bekannten PK Aaris und anderen durchgeknallten Menschen in das Jenseits befördern zu müssen,dass wäre ihre Aufgabe und sie sind dazu berufen.Hatten wir früher schon und nannte sich Hexenmeister,Schafrichter usw.
Musik und Lieder gibt es genug darüber,aber auch in amerikanischen Psychoserien spielt das eine wesentliche Rolle und nicht zu letzt in Horrorfilmen wo mit der Angst mit dem Tod gespielt wird,obwohl der Begriff gerade bei Esoterikern eine andere Rolle spielt.
Dazu mehr im nachfolgendes Beitrag,wozu folgendes niedergeschrieben steht:
Der Tod ist der endgültige Verlust der für ein Lebewesen typischen und wesentlichen Lebensfunktionen. Der Übergang vom Leben zum Tod wird Sterben genannt, medizinisch Exitus (lat. exitus „Ende“, „Tod“, eigentlich „Ausgang“).
Allegorische Darstellung des Todes – Grabmal auf dem Nordfriedhof (Wiesbaden)
Die Schwierigkeit einer Definition
Die Schwierigkeit einer für alle Lebewesen gültigen Definition lässt sich durch die Beispiele Tod von Einzellern und Tod von Säugetieren formulieren. Im ersten Fall ist der Tod entweder durch den unumkehrbaren Verlust der Zellintegrität (Lyse) oder den unumkehrbaren Verlust der Zellteilungsfähigkeit (durch Zerstörung des Genoms) definiert, im zweiten Fall durch die unumkehrbare Desintegration lebensnotwendiger Organe wie des Herzkreislaufsystems und des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), was wiederum durch das Absterben der einzelnen Zellen ausgelöst wird. Das Sterben ist ein Prozess und das Eintreten des Todes lässt sich selten exakt einem Zeitpunkt zuordnen. Der Tod ist der Zustand eines Organismus nach der Beendigung des Lebens und nicht zu verwechseln mit dem Sterben und Nahtoderfahrungen, die ein Teil des Lebens sind.
Der Tod als biologisches Phänomen
Die biologische Begründung für den natürlichen Tod – und des Alterns – wird von Wissenschaftlern im Mechanismus der Evolution vermutet: Hat ein Lebewesen sein Erbgut erfolgreich weitergegeben (sind die Nachkommen überlebensfähig), dann existiert das Erbgut in den Nachkommen fort. Ereignisse, die erst nach der letzten erfolgreichen Weitergabe des Erbguts auf den weitergebenden Organismus wirken, haben keine direkte Auswirkung auf den Genpool der Art. Folglich können sich im Erbgut Faktoren ansammeln, die das weitere Leben nach der erfolgreichen Erbgutweitergabe bestimmen, ohne dass sie dem Selektionsdruck ausgesetzt sind. Dazu zählen Erbkrankheiten, die erst im fortgeschrittenen Alter ausbrechen, wie die Nervenkrankheit Chorea Huntington. Diese „genetisch unaufgeräumten Winkel“ verursachen, so die Theorie, den Alterstod. Dass der Alterstod nicht zwangsläufig sein muss, zeigen Experimente mit bestimmten Seegurken-Arten: Diese konnten über Jahrzehnte am Leben erhalten werden, ohne dass Alterungserscheinungen auftraten. Voraussetzung für die völlige Aussetzung der Selektion ist, dass es ein Alter gibt, von dem an eine Fortpflanzung nicht mehr möglich ist. Bei Lebewesen, die sich durch Knospung vermehren, ist dies oft nicht gegeben. Diese sollten nach dieser Theorie potentiell unsterblich sein.
Zwei Faktoren können jedoch nach der „Erbgutweitergabe“ einen Selektionsdruck auf Gene bewirken, die sich auf den Todeszeitpunkt auswirken: Bei vielen Lebewesen ist es Aufgabe der Eltern, ihre Nachkommen großzuziehen; sterben die Eltern während dieser Zeitspanne, verringern sich die Chancen für das Überleben der Nachkommen und somit auch für die Weitergabe ihres Erbgutes an die nächste Generation. Andererseits würde ein extrem langes Weiterleben nach der Fortpflanzung oder gar nach dem Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit dazu führen, dass für die Nachkommen weniger Platz und Ressourcen in ihrem Habitat vorhanden sind. In dieser Hinsicht ist der Tod der Eltern nützlich und notwendig für die Nachkommen.
Evolutionsbiologisch betrachtet, hat eine rasche Abfolge der Generationen den Vorteil, dass eine schnellere Anpassung an veränderte Umweltbedingungen möglich ist: Veränderter Selektionsdruck kann dann rasch zu einer Veränderung des Genpools führen. Dem steht entgegen, dass für komplexere Lebewesen längere Entwicklungs- und Lebensspannen (Zeitspannen für die Fortpflanzung) erforderlich sind.
Todesursachen
→ Hauptartikel: Todesursache
Todesursachen werden in der Medizin im Fachgebiet Epidemiologie behandelt. Es gibt häufige, seltene und geschlechtsspezifische Todesursachen beim Menschen. Die Mortalität drückt die Wahrscheinlichkeit aus an einer Krankheit zu sterben. Im engeren Sinne unterscheidet man beim Eintritt des Todes einerseits konkret fassbare Ursachen, andererseits werden aus den jeweiligen Umständen des Todes einer Person abgeleitete, psychogene Faktoren diskutiert, die als Ursache des Todes in Erscheinung treten sollen.
Zu den natürlichen Todesursachen zählen Krankheiten und das Versagen von Körperfunktionen.
Zu den nicht natürlichen Todesursachen rechnet man Verletzungen (Unfälle, Verbrechen, Krieg), Vergiftungen und Suizide. Bei Verkehrsunfällen beispielsweise versterben viele der Unfallopfer an den Folgen eines Polytraumas.
Der Anteil tödlicher Herz-Kreislauferkrankungen, Unfälle und Verletzungen sinkt. In Deutschland ist zwischen 1990 und 2004 die Rate der durch Herz-Kreislauf-Krankheiten und so genannte äußere Ursachen bedingten Todesfälle deutlich zurückgegangen. Die Sterblichkeitsraten bei Herz- Kreislauf-Krankheiten reduzierten sich zwischen 1990 und 2004 bei Männern um 38,2 und bei Frauen um 33,1 Prozent. Die Sterblichkeit infolge äußerer Ursachen sank bei Männern um 32,7, bei Frauen um 40,1 Prozent. Dagegen ging die Krebssterblichkeit bei Frauen nur um 15,8 und bei Männern um 18,7 Prozent zurück. 2011 waren in Deutschland 40,2 % der Todesfälle auf Herz- Kreislauf-Erkrankungen und 26 % auf Krebserkrankungen zurückzuführen.[1]
Der Übergang vom Leben zum Tod
Der Sterbevorgang ist der Übergang vom Leben zum Tod. Die genaue Grenze zwischen Leben und Tod ist schwer zu definieren. Je weiter man von der Grenzzone zwischen beidem entfernt ist, desto klarer scheint der Unterschied zwischen Leben und Tod, je näher man an der Grenze ist, desto unschärfer wird sie. So können Lebewesen, die bereits einen Herzstillstand haben, manchmal erfolgreich wiederbelebt werden (s.a. Nahtoderfahrung). Ebenfalls können nicht nur einzelne Zellen und Gewebe, sondern auch das Rückenmark (als Teil des Zentralnervensystems) während des „intermediären Lebens“ noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren. Auch hier hängt das Festlegen eines „Todeszeitpunkts“ von der Art und Weise der Definition ab.
Bei Menschen ist es in aller Regel Aufgabe eines Arztes, den Tod festzustellen. Für eine Organentnahme zur Organtransplantation wird der Tod über den Hirntod definiert. Zur Feststellung des endgültigen Todes dienen die sicheren Todeszeichen.
Der Tod im deutschen Recht
Gesetzliche Definition
Deutschland
Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Definition des Todes. Das Transplantationsrecht verlangt für eine Organentnahme bei einem Menschen (neben anderen Voraussetzungen) kumulativ den Tod des Organspenders (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG) sowie den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (Gesamthirntod, § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG). Damit hat der Gesetzgeber keine Definition des Todes vorgenommen, sondern den Gesamthirntod lediglich als notwendige Bedingung für die Organentnahme festgeschrieben. In der Rechtspraxis wird allerdings unter Tod i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG der Gesamthirntod verstanden. In zumeist ausdrücklicher Anlehnung an das Transplantationsrecht greift die Rechtsprechung auch in anderen Rechtsgebieten in Zweifelsfällen auf den Gesamthirntod als Todesdefinition zurück.
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag mit Vorlage des Totenscheins dem zuständigen Standesamt anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz), welches den Sterbefall beurkundet und eine Sterbeurkunde erteilt. Meldepflichtig sind nach § 29 und § 30 PersStG Mitbewohner der Wohnung, in der der Verstorbene gelebt hat, und Leiter von Anstalten, Kliniken, Heimen, wenn der Verstorbene dort gestorben ist.
Der tote menschliche Körper ist ein Leichnam, der totenfürsorgebedürftig ist. An einer Leiche gibt es kein Eigentum, sondern nur Aneignungsrechte. Die Totenfürsorgepflichtigen sind nach Bestattungsrecht der Bundesländer zur Durchführung der Bestattung verpflichtet. Der Erbe ist nach § 1968 BGB zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet.
Schweiz
Das Schweizer Transplantationsgesetz vom Dezember 2003 definiert in § 9 Satz 1 den Tod eines Menschen als den „irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen einschließlich des Hirnstamms“.
Erbrecht
Der genaue Todeszeitpunkt kann bei erbrechtlichen Fragen eine Rolle spielen. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit des Menschen, wenn auch das postmortale Persönlichkeitsrecht und gewisse weitere Schutzrechte (z. B. in Form der Schweigepflicht) fortdauern.
Rechtsmedizin
Zur Aufklärung von Verbrechen sowie für Erbschaftsfragen ist gelegentlich die Feststellung der Todesursache oder die Feststellung des Todeszeitpunktes von Bedeutung. Dies ist Aufgabe der Rechtsmedizin.
Todesursache
Bei den – zumindest aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht – konkret fassbaren Todesursachen versucht man, die gewaltsamen von den nicht gewaltsamen Todesursachen zu unterscheiden. Diese grobe Unterteilung wird von den für die Untersuchung zuständigen Amtspersonen mit dem Begriff Todesart bezeichnet und kennt die Möglichkeiten natürlich und nicht-natürlich. Die Bezeichnung als ungeklärt benennt ein unvollständiges (manchmal vorläufiges) Untersuchungsergebnis. Eine nach dem Tod eines Individuums letztlich ermittelte „Todesursache“ ist eine rekonstruktive Formulierung, die das Ergebnis eines umsichtigen Einreihens der einzelnen zur Verfügung stehenden Beobachtungen in einen Erfahrungsrahmen ist, die umso besser gelingt, je mehr Beobachtungen zur Verfügung stehen.
Die Formulierung von Todesursachen kann Fehlern unterliegen: beispielsweise ungenügende Untersuchung der verstorbenen Person oder Verkennen kausaler Zusammenhänge. Das Spezifitäts-Paradox ist ebenfalls ein nicht seltener Fehler: Nur weil eine bestimmte Beobachtung besonders genau dokumentiert wurde, ist sie nicht allein deswegen der wichtigste Faktor im pathophysiologischen Sterbeprozess. Die Untersuchung einer Todesursache bedingt, je nach konkreter Fragestellung, eine äußere Leichenschau, eine autoptische Leichenöffnung und eine toxikologische Untersuchung mit der Frage nach Vergiftung. Die Frage nach Vergiftung durch Drogen wie Alkohol oder Medikamente oder durch andere Substanzen kann bei ausschließlich äußerer Untersuchung meist nicht beantwortet werden.
Welche Untersuchungsschritte zur Etablierung einer Todesursache unabdingbar sind, hängt zum einen vom öffentlichen Anspruch an das Ergebnis der Todesursachenbestimmung ab, zum anderen von den konkreten Gegebenheiten. Es gibt Ereignisarten, die im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege nicht übersehen werden sollten; dazu gehören Tötungen, Vernachlässigungen, medizinische Behandlungsfehler, Unfälle als Folge technischer Mängel, Unfälle als Folge verantwortungslosen Handelns; und man kennt meldepflichtige infektiöse Erkrankungen, deren Vorliegen mitunter nach Abschluss einer amtlichen Untersuchung konstatiert werden kann.
Die von Amtes wegen vorgeschriebene Strategie zur Untersuchung von Todesursachen unterscheidet sich daher auch von Gesetzgebung zu Gesetzgebung. Zweckmäßig ist mindestens
das routinemäßige Durchführen einer toxikologischen Untersuchung von Blut und Urin,
die routinemäßige Inspektion der äußeren Körperoberfläche und
die routinemäßige Untersuchung der dem Tod vorausgehenden Umstände und der Auffindesituation bei jedem Todesfall durch
geschultes Personal.
Ohne triftigen Grund sollte keiner dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche ausgelassen werden. Es erstaunt daher nicht, dass Gesetzgebungen, die auf eine oder mehrere dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche verzichten, zu Überraschungen führen können.
Todeszeitpunkt
Zur Feststellung des Todeszeitpunktes oder der Leichenliegezeit stehen der Rechtsmedizin verschiedene Methoden zur Verfügung. So geben die Beurteilung der Totenstarre und der Leichenflecken grobe Richtwerte (Beginn der Totenstarre nach 2–4 Stunden, volle Ausprägung nach 6–8 Stunden, Lösung nach 2–3 Tagen). Als eine der genauesten Methoden gilt die Bestimmung der Körperkerntemperatur, die unter Berücksichtigung der Außentemperatur, des Körpergewichtes und der Auffindungsumstände zur Berechnung der Abkühlzeit benutzt werden. Ebenfalls zur Ermittlung der Todeszeit werden Insektenlarven beurteilt. Daraus hat sich eine eigene Forschungsrichtung der Rechtsmedizin, die forensische Entomologie, entwickelt.
In der Philosophie und Religion
Zu den Konsequenzen des Todes für das betroffene Individuum lassen sich vier philosophische Grundhaltungen unterscheiden:
Der Tod ist das endgültige Ende der körperlich-organischen und der aktiven, physisch feststellbaren geistigen Existenz eines Lebewesens (z. B. Ganztodtheorie)
Der Tod ist nur eine Phase, die schließlich zu einem neuen individuellen Leben führt (Wiederverkörperung durch Reinkarnation)
Der Tod ist der unumkehrbare Übergang in einen anderen Seinszustand (Weiterleben in einem Totenreich, Jenseits, Auferstehung, Himmel, Unsterblichkeit) s.a. Leben nach dem Tod
Leben und Tod sind indifferent (in einigen mystischen Richtungen, wie im Zen)
Unterschiedliche Auffassungen in Religionen und philosophischen Richtungen werden im Artikel Leben nach dem Tod behandelt (s. a. Nahtoderfahrungen).
Rezeption, der Umgang mit dem Tod in der Gesellschaft
Kindliche Unbefangenheit beim Umgang mit dem Thema Tod
Der Umgang mit dem Tod fällt in der heutigen Gesellschaft schwer, so gibt es nur für wenige Begriffe so viele Synonyme und abmildernde Bezeichnungen wie für den „Tod“.
Der direkte Umgang mit dem Tod ist seltener geworden, da er häufig nicht mehr im Kreise der Familie oder inmitten von Gefährten (wie im Krieg oder im Katastrophenfall) eintritt, sondern in Kliniken und der Leichnam daraufhin von Bestattungsunternehmen übernommen wird.
Kultursoziologischer Ansatz
Der soziale Umgang mit dem Tod hängt zunächst stark davon ab, ob eine Kultur den „Tod“ als Tatsache verneint oder bejaht.[2] Sie betonen damit eine der beiden Möglichkeiten, die in jedem einzelnen Menschen psychisch präsent sind, denn einerseits lernt er glaubhaft bereits im Jugendalter „Alle Menschen sind sterblich“ und andererseits hat er bis an die Schwelle von schwerer Krankheit oder Alter die innerliche Überzeugung, er lebe immer weiter.
Verneint eine Kultur die Endgültigkeit des Todes, so müssen bereits die Lebenden mit dem Weiterwirken der Verstorbenen rechnen, müssen sie eventuell auch fürchten, sich auf ihren eigenen physischen Tod einstellen, um ihr andersartiges Weiterleben zu optimieren. Beispielsweise um Strafen für diesseitige Schuld im Jenseits zu vermeiden. Entsprechend entwickeln solche Kulturen Konzepte des körperlichen oder geisterhaften Weiterlebens, der Wiedergeburt, des Ewigen Lebens und entsprechende Bräuche und Rituale, wie behausende Bestattungsformen, Ahnenkulte, Opfer und Fürbitten.
Verneint eine Kultur jedes diesseitige oder jenseitige Weiterleben, sieht sie also den Tod als endgültig an – wie die alten Griechen den Hades –, so sind ihre Mitglieder ganz darauf verwiesen, ihr Diesseits zu gestalten und ihr Weiterleben im Diesseits zu beeinflussen, vor allem also für ihr Angedenken, im stärksten Fall für ihren Nachruhm zu sorgen. Auch hier finden sich darauf abgestimmte Bräuche und Rituale (erinnernde Grabmale, regelmäßige Gedenktermine, Gedenkstätten).
Psychoanalytischer Ansatz
Hier wird mit der Entgegensetzung und -wirkung des Sexual- und des Todestriebs in jedem Einzelnen gearbeitet.[3] Beide Triebe sind nicht auslebbar, also müssen sie minder oder mehr unterdrückt werden. Dies geschieht nicht nur bewusst, sondern – angesichts der Stärke dieser Triebe vorhersehbar – auch unbewusst. Entsprechend wird der Tod verdrängt oder so verarbeitet, dass er ins Vorbewusste zurücktritt und alltags den Menschen nur gelegentlich behelligt. Doch verschwindet er nicht völlig, sondern macht sich in Gewohnheiten, wie regelmäßigen angstvollen Gebeten, Träumen oder Neurosen, bemerkbar.
Wie viel Triebunterdrückung nötig erscheint, hängt wiederum von der jeweiligen Kultur ab – von der vorherrschenden Todesbejahung (als Heldentod) bis zur vorherrschenden Todesverneinung (als Höllenangst).
Forschung und Wissenschaft
Mehrere Wissenschaften befassen sich direkt mit dem Tod und, im Zusammenhang damit, mit den Sterbenden und Hinterbliebenen:
Thanatologie
Thanatosoziologie (als spezielles Teilgebiet der Soziologie)
Palliativmedizin
Psychologie
Theologie
Philosophie
Pädagogik
Der Tod des Menschen gehört auch zum Forschungsbereich der Sterbeforschung und dort insbesondere die Nahtoderfahrung.
In Literatur und Kunst
Verstorbenes Liebespaar, Gemälde eines unbekannten oberrheinischen Künstlers, um 1470 (Straßburg, Frauenhausmuseum)
Oftmals wird der Tod in der Literatur personifiziert, etwa
in Johannes von Tepls Der Ackermann aus Böhmen,
im Märchen der Gebrüder Grimm Der Gevatter Tod,
in Hugo von Hofmannsthal Jedermann,
in Wolfgang Borcherts Draußen vor der Tür,
in Woody Allens Einakter Death knocks („Der Tod klopft“) oder
in Terry Pratchetts Mort („Gevatter Tod“).
Ein zentrales Motiv stellt er auch bei Thomas Mann dar, so bereits in seinen frühen Erzählungen (Der Weg zum Friedhof, Der Kleiderschrank), vor allem aber in Der Tod in Venedig und Der Zauberberg.
In Paul Celans Gedicht Todesfuge heißt es: „Der Tod ist ein Meister aus Deutschland“.
Hugo Simberg 1896
Kuoleman puutarha
(„Der Garten des Todes“)
In der darstellenden Kunst wird die Vergänglichkeit des Lebens mit Hilfe verschiedener Vanitas-Symbole dargestellt. Der Tod wird oft als Skelett mit Sense (Sensenmann) oder Schädel gezeigt. Die Sense dient dazu, die Seele vom Körper zu trennen.
Siehe auch: Totentanz
Hugo Simberg 1896
Kuoleman puutarha
(„Der Garten des Todes“)
Hans Baldung Grien: „Tod und Frau“ (1518–1520)
Der Tod von Menschen ist oft ein Tabuthema. Daher haben alle Sprachen euphemistische Ausdrücke, um den Tod zu umschreiben. Oft handelt es sich dabei um Ausdrücke, die anstelle der Endgültigkeit des Todes einen Übergang in ein potentielles Jenseits betonen. In der deutschen Sprache sind Euphemismen wie Verlassen, Hinscheiden, Ableben, Heimgehen, Entschlafen, die letzte Reise antreten gebräuchlich. Regional wird auch häufig „Abberufen werden“ (zum christlichen Gott) verwendet. Stirbt ein Mensch unter besonders qualvollen Umständen, spricht man auch von umkommen oder umgangssprachlich gar von krepieren, abkratzen und verrecken, um die menschenunwürdigen Umstände seines Todes zu betonen. Ein Soldat, der bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen ist, wird als Gefallener bezeichnet.
Zudem existieren viele saloppe Wendungen wie „Den Löffel abgeben“, „ins Gras beißen“, „über den Jordan gehen“,[4] „über die Wupper gehen“[5] oder „sich die Radieschen von unten ansehen“ oder hat das Zeitliche gesegnet. Weitere Bezeichnungen für den Tod, die auf einen eher familiären Umgang mit ihm hinweisen, sind: Boanlkramer, Freund Hein, Schlafes Bruder, Gevatter Tod, der Schnitter oder Hein Klapperbein.
Der Tod nicht-menschlicher Lebewesen wird meist mit spezifischen Ausdrücken bezeichnet: getötete Tiere, wurden eingeschläfert, sie krepierten oder verendeten, sie wurden von Tieren gefressen oder von Menschen geschlachtet, auch geschächtet, sie wurden von Jägern erlegt. Bei Pflanzen ist die Bezeichnung: sie sterben ab oder gehen ein.
Direkte Darstellungen des Todes als Wesen sind des Weiteren Boanlkramer, Charon, Dengelgeist, Shinigami, Davy Jones’ Locker oder Todesengel.
Je nach der zugrundeliegenden Auffassung gibt es verschiedene Vorstellungen, was nach dem Tod passiert: Fegefeuer, Limbus (Theologie), Partikulargericht, Leben nach dem Tod, Reinkarnation, Hölle
Siehe auch
Totenfürsorge, Bestattung, Bestattungspflicht, Friedhof
Trauer, Hospizbewegung, Sterbehilfe
Todesrasseln (Rasselatmung)
Untoter
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Nun einige glauben ja wie unsere Schwarze Hexe oder den uns bekannten PK Aaris und anderen durchgeknallten Menschen in das Jenseits befördern zu müssen,dass wäre ihre Aufgabe und sie sind dazu berufen.Hatten wir früher schon und nannte sich Hexenmeister,Schafrichter usw.
Musik und Lieder gibt es genug darüber,aber auch in amerikanischen Psychoserien spielt das eine wesentliche Rolle und nicht zu letzt in Horrorfilmen wo mit der Angst mit dem Tod gespielt wird,obwohl der Begriff gerade bei Esoterikern eine andere Rolle spielt.
Dazu mehr im nachfolgendes Beitrag,wozu folgendes niedergeschrieben steht:
Der Tod ist der endgültige Verlust der für ein Lebewesen typischen und wesentlichen Lebensfunktionen. Der Übergang vom Leben zum Tod wird Sterben genannt, medizinisch Exitus (lat. exitus „Ende“, „Tod“, eigentlich „Ausgang“).
Allegorische Darstellung des Todes – Grabmal auf dem Nordfriedhof (Wiesbaden)
Die Schwierigkeit einer Definition
Die Schwierigkeit einer für alle Lebewesen gültigen Definition lässt sich durch die Beispiele Tod von Einzellern und Tod von Säugetieren formulieren. Im ersten Fall ist der Tod entweder durch den unumkehrbaren Verlust der Zellintegrität (Lyse) oder den unumkehrbaren Verlust der Zellteilungsfähigkeit (durch Zerstörung des Genoms) definiert, im zweiten Fall durch die unumkehrbare Desintegration lebensnotwendiger Organe wie des Herzkreislaufsystems und des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), was wiederum durch das Absterben der einzelnen Zellen ausgelöst wird. Das Sterben ist ein Prozess und das Eintreten des Todes lässt sich selten exakt einem Zeitpunkt zuordnen. Der Tod ist der Zustand eines Organismus nach der Beendigung des Lebens und nicht zu verwechseln mit dem Sterben und Nahtoderfahrungen, die ein Teil des Lebens sind.
Der Tod als biologisches Phänomen
Die biologische Begründung für den natürlichen Tod – und des Alterns – wird von Wissenschaftlern im Mechanismus der Evolution vermutet: Hat ein Lebewesen sein Erbgut erfolgreich weitergegeben (sind die Nachkommen überlebensfähig), dann existiert das Erbgut in den Nachkommen fort. Ereignisse, die erst nach der letzten erfolgreichen Weitergabe des Erbguts auf den weitergebenden Organismus wirken, haben keine direkte Auswirkung auf den Genpool der Art. Folglich können sich im Erbgut Faktoren ansammeln, die das weitere Leben nach der erfolgreichen Erbgutweitergabe bestimmen, ohne dass sie dem Selektionsdruck ausgesetzt sind. Dazu zählen Erbkrankheiten, die erst im fortgeschrittenen Alter ausbrechen, wie die Nervenkrankheit Chorea Huntington. Diese „genetisch unaufgeräumten Winkel“ verursachen, so die Theorie, den Alterstod. Dass der Alterstod nicht zwangsläufig sein muss, zeigen Experimente mit bestimmten Seegurken-Arten: Diese konnten über Jahrzehnte am Leben erhalten werden, ohne dass Alterungserscheinungen auftraten. Voraussetzung für die völlige Aussetzung der Selektion ist, dass es ein Alter gibt, von dem an eine Fortpflanzung nicht mehr möglich ist. Bei Lebewesen, die sich durch Knospung vermehren, ist dies oft nicht gegeben. Diese sollten nach dieser Theorie potentiell unsterblich sein.
Zwei Faktoren können jedoch nach der „Erbgutweitergabe“ einen Selektionsdruck auf Gene bewirken, die sich auf den Todeszeitpunkt auswirken: Bei vielen Lebewesen ist es Aufgabe der Eltern, ihre Nachkommen großzuziehen; sterben die Eltern während dieser Zeitspanne, verringern sich die Chancen für das Überleben der Nachkommen und somit auch für die Weitergabe ihres Erbgutes an die nächste Generation. Andererseits würde ein extrem langes Weiterleben nach der Fortpflanzung oder gar nach dem Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit dazu führen, dass für die Nachkommen weniger Platz und Ressourcen in ihrem Habitat vorhanden sind. In dieser Hinsicht ist der Tod der Eltern nützlich und notwendig für die Nachkommen.
Evolutionsbiologisch betrachtet, hat eine rasche Abfolge der Generationen den Vorteil, dass eine schnellere Anpassung an veränderte Umweltbedingungen möglich ist: Veränderter Selektionsdruck kann dann rasch zu einer Veränderung des Genpools führen. Dem steht entgegen, dass für komplexere Lebewesen längere Entwicklungs- und Lebensspannen (Zeitspannen für die Fortpflanzung) erforderlich sind.
Todesursachen
→ Hauptartikel: Todesursache
Todesursachen werden in der Medizin im Fachgebiet Epidemiologie behandelt. Es gibt häufige, seltene und geschlechtsspezifische Todesursachen beim Menschen. Die Mortalität drückt die Wahrscheinlichkeit aus an einer Krankheit zu sterben. Im engeren Sinne unterscheidet man beim Eintritt des Todes einerseits konkret fassbare Ursachen, andererseits werden aus den jeweiligen Umständen des Todes einer Person abgeleitete, psychogene Faktoren diskutiert, die als Ursache des Todes in Erscheinung treten sollen.
Zu den natürlichen Todesursachen zählen Krankheiten und das Versagen von Körperfunktionen.
Zu den nicht natürlichen Todesursachen rechnet man Verletzungen (Unfälle, Verbrechen, Krieg), Vergiftungen und Suizide. Bei Verkehrsunfällen beispielsweise versterben viele der Unfallopfer an den Folgen eines Polytraumas.
Der Anteil tödlicher Herz-Kreislauferkrankungen, Unfälle und Verletzungen sinkt. In Deutschland ist zwischen 1990 und 2004 die Rate der durch Herz-Kreislauf-Krankheiten und so genannte äußere Ursachen bedingten Todesfälle deutlich zurückgegangen. Die Sterblichkeitsraten bei Herz- Kreislauf-Krankheiten reduzierten sich zwischen 1990 und 2004 bei Männern um 38,2 und bei Frauen um 33,1 Prozent. Die Sterblichkeit infolge äußerer Ursachen sank bei Männern um 32,7, bei Frauen um 40,1 Prozent. Dagegen ging die Krebssterblichkeit bei Frauen nur um 15,8 und bei Männern um 18,7 Prozent zurück. 2011 waren in Deutschland 40,2 % der Todesfälle auf Herz- Kreislauf-Erkrankungen und 26 % auf Krebserkrankungen zurückzuführen.[1]
Der Übergang vom Leben zum Tod
Der Sterbevorgang ist der Übergang vom Leben zum Tod. Die genaue Grenze zwischen Leben und Tod ist schwer zu definieren. Je weiter man von der Grenzzone zwischen beidem entfernt ist, desto klarer scheint der Unterschied zwischen Leben und Tod, je näher man an der Grenze ist, desto unschärfer wird sie. So können Lebewesen, die bereits einen Herzstillstand haben, manchmal erfolgreich wiederbelebt werden (s.a. Nahtoderfahrung). Ebenfalls können nicht nur einzelne Zellen und Gewebe, sondern auch das Rückenmark (als Teil des Zentralnervensystems) während des „intermediären Lebens“ noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren. Auch hier hängt das Festlegen eines „Todeszeitpunkts“ von der Art und Weise der Definition ab.
Bei Menschen ist es in aller Regel Aufgabe eines Arztes, den Tod festzustellen. Für eine Organentnahme zur Organtransplantation wird der Tod über den Hirntod definiert. Zur Feststellung des endgültigen Todes dienen die sicheren Todeszeichen.
Der Tod im deutschen Recht
Gesetzliche Definition
Deutschland
Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Definition des Todes. Das Transplantationsrecht verlangt für eine Organentnahme bei einem Menschen (neben anderen Voraussetzungen) kumulativ den Tod des Organspenders (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG) sowie den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (Gesamthirntod, § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG). Damit hat der Gesetzgeber keine Definition des Todes vorgenommen, sondern den Gesamthirntod lediglich als notwendige Bedingung für die Organentnahme festgeschrieben. In der Rechtspraxis wird allerdings unter Tod i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG der Gesamthirntod verstanden. In zumeist ausdrücklicher Anlehnung an das Transplantationsrecht greift die Rechtsprechung auch in anderen Rechtsgebieten in Zweifelsfällen auf den Gesamthirntod als Todesdefinition zurück.
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag mit Vorlage des Totenscheins dem zuständigen Standesamt anzuzeigen (§ 28 Personenstandsgesetz), welches den Sterbefall beurkundet und eine Sterbeurkunde erteilt. Meldepflichtig sind nach § 29 und § 30 PersStG Mitbewohner der Wohnung, in der der Verstorbene gelebt hat, und Leiter von Anstalten, Kliniken, Heimen, wenn der Verstorbene dort gestorben ist.
Der tote menschliche Körper ist ein Leichnam, der totenfürsorgebedürftig ist. An einer Leiche gibt es kein Eigentum, sondern nur Aneignungsrechte. Die Totenfürsorgepflichtigen sind nach Bestattungsrecht der Bundesländer zur Durchführung der Bestattung verpflichtet. Der Erbe ist nach § 1968 BGB zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet.
Schweiz
Das Schweizer Transplantationsgesetz vom Dezember 2003 definiert in § 9 Satz 1 den Tod eines Menschen als den „irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen einschließlich des Hirnstamms“.
Erbrecht
Der genaue Todeszeitpunkt kann bei erbrechtlichen Fragen eine Rolle spielen. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit des Menschen, wenn auch das postmortale Persönlichkeitsrecht und gewisse weitere Schutzrechte (z. B. in Form der Schweigepflicht) fortdauern.
Rechtsmedizin
Zur Aufklärung von Verbrechen sowie für Erbschaftsfragen ist gelegentlich die Feststellung der Todesursache oder die Feststellung des Todeszeitpunktes von Bedeutung. Dies ist Aufgabe der Rechtsmedizin.
Todesursache
Bei den – zumindest aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht – konkret fassbaren Todesursachen versucht man, die gewaltsamen von den nicht gewaltsamen Todesursachen zu unterscheiden. Diese grobe Unterteilung wird von den für die Untersuchung zuständigen Amtspersonen mit dem Begriff Todesart bezeichnet und kennt die Möglichkeiten natürlich und nicht-natürlich. Die Bezeichnung als ungeklärt benennt ein unvollständiges (manchmal vorläufiges) Untersuchungsergebnis. Eine nach dem Tod eines Individuums letztlich ermittelte „Todesursache“ ist eine rekonstruktive Formulierung, die das Ergebnis eines umsichtigen Einreihens der einzelnen zur Verfügung stehenden Beobachtungen in einen Erfahrungsrahmen ist, die umso besser gelingt, je mehr Beobachtungen zur Verfügung stehen.
Die Formulierung von Todesursachen kann Fehlern unterliegen: beispielsweise ungenügende Untersuchung der verstorbenen Person oder Verkennen kausaler Zusammenhänge. Das Spezifitäts-Paradox ist ebenfalls ein nicht seltener Fehler: Nur weil eine bestimmte Beobachtung besonders genau dokumentiert wurde, ist sie nicht allein deswegen der wichtigste Faktor im pathophysiologischen Sterbeprozess. Die Untersuchung einer Todesursache bedingt, je nach konkreter Fragestellung, eine äußere Leichenschau, eine autoptische Leichenöffnung und eine toxikologische Untersuchung mit der Frage nach Vergiftung. Die Frage nach Vergiftung durch Drogen wie Alkohol oder Medikamente oder durch andere Substanzen kann bei ausschließlich äußerer Untersuchung meist nicht beantwortet werden.
Welche Untersuchungsschritte zur Etablierung einer Todesursache unabdingbar sind, hängt zum einen vom öffentlichen Anspruch an das Ergebnis der Todesursachenbestimmung ab, zum anderen von den konkreten Gegebenheiten. Es gibt Ereignisarten, die im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege nicht übersehen werden sollten; dazu gehören Tötungen, Vernachlässigungen, medizinische Behandlungsfehler, Unfälle als Folge technischer Mängel, Unfälle als Folge verantwortungslosen Handelns; und man kennt meldepflichtige infektiöse Erkrankungen, deren Vorliegen mitunter nach Abschluss einer amtlichen Untersuchung konstatiert werden kann.
Die von Amtes wegen vorgeschriebene Strategie zur Untersuchung von Todesursachen unterscheidet sich daher auch von Gesetzgebung zu Gesetzgebung. Zweckmäßig ist mindestens
das routinemäßige Durchführen einer toxikologischen Untersuchung von Blut und Urin,
die routinemäßige Inspektion der äußeren Körperoberfläche und
die routinemäßige Untersuchung der dem Tod vorausgehenden Umstände und der Auffindesituation bei jedem Todesfall durch
geschultes Personal.
Ohne triftigen Grund sollte keiner dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche ausgelassen werden. Es erstaunt daher nicht, dass Gesetzgebungen, die auf eine oder mehrere dieser vier für die Todesursachen-Untersuchung wichtigen Bereiche verzichten, zu Überraschungen führen können.
Todeszeitpunkt
Zur Feststellung des Todeszeitpunktes oder der Leichenliegezeit stehen der Rechtsmedizin verschiedene Methoden zur Verfügung. So geben die Beurteilung der Totenstarre und der Leichenflecken grobe Richtwerte (Beginn der Totenstarre nach 2–4 Stunden, volle Ausprägung nach 6–8 Stunden, Lösung nach 2–3 Tagen). Als eine der genauesten Methoden gilt die Bestimmung der Körperkerntemperatur, die unter Berücksichtigung der Außentemperatur, des Körpergewichtes und der Auffindungsumstände zur Berechnung der Abkühlzeit benutzt werden. Ebenfalls zur Ermittlung der Todeszeit werden Insektenlarven beurteilt. Daraus hat sich eine eigene Forschungsrichtung der Rechtsmedizin, die forensische Entomologie, entwickelt.
In der Philosophie und Religion
Zu den Konsequenzen des Todes für das betroffene Individuum lassen sich vier philosophische Grundhaltungen unterscheiden:
Der Tod ist das endgültige Ende der körperlich-organischen und der aktiven, physisch feststellbaren geistigen Existenz eines Lebewesens (z. B. Ganztodtheorie)
Der Tod ist nur eine Phase, die schließlich zu einem neuen individuellen Leben führt (Wiederverkörperung durch Reinkarnation)
Der Tod ist der unumkehrbare Übergang in einen anderen Seinszustand (Weiterleben in einem Totenreich, Jenseits, Auferstehung, Himmel, Unsterblichkeit) s.a. Leben nach dem Tod
Leben und Tod sind indifferent (in einigen mystischen Richtungen, wie im Zen)
Unterschiedliche Auffassungen in Religionen und philosophischen Richtungen werden im Artikel Leben nach dem Tod behandelt (s. a. Nahtoderfahrungen).
Rezeption, der Umgang mit dem Tod in der Gesellschaft
Kindliche Unbefangenheit beim Umgang mit dem Thema Tod
Der Umgang mit dem Tod fällt in der heutigen Gesellschaft schwer, so gibt es nur für wenige Begriffe so viele Synonyme und abmildernde Bezeichnungen wie für den „Tod“.
Der direkte Umgang mit dem Tod ist seltener geworden, da er häufig nicht mehr im Kreise der Familie oder inmitten von Gefährten (wie im Krieg oder im Katastrophenfall) eintritt, sondern in Kliniken und der Leichnam daraufhin von Bestattungsunternehmen übernommen wird.
Kultursoziologischer Ansatz
Der soziale Umgang mit dem Tod hängt zunächst stark davon ab, ob eine Kultur den „Tod“ als Tatsache verneint oder bejaht.[2] Sie betonen damit eine der beiden Möglichkeiten, die in jedem einzelnen Menschen psychisch präsent sind, denn einerseits lernt er glaubhaft bereits im Jugendalter „Alle Menschen sind sterblich“ und andererseits hat er bis an die Schwelle von schwerer Krankheit oder Alter die innerliche Überzeugung, er lebe immer weiter.
Verneint eine Kultur die Endgültigkeit des Todes, so müssen bereits die Lebenden mit dem Weiterwirken der Verstorbenen rechnen, müssen sie eventuell auch fürchten, sich auf ihren eigenen physischen Tod einstellen, um ihr andersartiges Weiterleben zu optimieren. Beispielsweise um Strafen für diesseitige Schuld im Jenseits zu vermeiden. Entsprechend entwickeln solche Kulturen Konzepte des körperlichen oder geisterhaften Weiterlebens, der Wiedergeburt, des Ewigen Lebens und entsprechende Bräuche und Rituale, wie behausende Bestattungsformen, Ahnenkulte, Opfer und Fürbitten.
Verneint eine Kultur jedes diesseitige oder jenseitige Weiterleben, sieht sie also den Tod als endgültig an – wie die alten Griechen den Hades –, so sind ihre Mitglieder ganz darauf verwiesen, ihr Diesseits zu gestalten und ihr Weiterleben im Diesseits zu beeinflussen, vor allem also für ihr Angedenken, im stärksten Fall für ihren Nachruhm zu sorgen. Auch hier finden sich darauf abgestimmte Bräuche und Rituale (erinnernde Grabmale, regelmäßige Gedenktermine, Gedenkstätten).
Psychoanalytischer Ansatz
Hier wird mit der Entgegensetzung und -wirkung des Sexual- und des Todestriebs in jedem Einzelnen gearbeitet.[3] Beide Triebe sind nicht auslebbar, also müssen sie minder oder mehr unterdrückt werden. Dies geschieht nicht nur bewusst, sondern – angesichts der Stärke dieser Triebe vorhersehbar – auch unbewusst. Entsprechend wird der Tod verdrängt oder so verarbeitet, dass er ins Vorbewusste zurücktritt und alltags den Menschen nur gelegentlich behelligt. Doch verschwindet er nicht völlig, sondern macht sich in Gewohnheiten, wie regelmäßigen angstvollen Gebeten, Träumen oder Neurosen, bemerkbar.
Wie viel Triebunterdrückung nötig erscheint, hängt wiederum von der jeweiligen Kultur ab – von der vorherrschenden Todesbejahung (als Heldentod) bis zur vorherrschenden Todesverneinung (als Höllenangst).
Forschung und Wissenschaft
Mehrere Wissenschaften befassen sich direkt mit dem Tod und, im Zusammenhang damit, mit den Sterbenden und Hinterbliebenen:
Thanatologie
Thanatosoziologie (als spezielles Teilgebiet der Soziologie)
Palliativmedizin
Psychologie
Theologie
Philosophie
Pädagogik
Der Tod des Menschen gehört auch zum Forschungsbereich der Sterbeforschung und dort insbesondere die Nahtoderfahrung.
In Literatur und Kunst
Verstorbenes Liebespaar, Gemälde eines unbekannten oberrheinischen Künstlers, um 1470 (Straßburg, Frauenhausmuseum)
Oftmals wird der Tod in der Literatur personifiziert, etwa
in Johannes von Tepls Der Ackermann aus Böhmen,
im Märchen der Gebrüder Grimm Der Gevatter Tod,
in Hugo von Hofmannsthal Jedermann,
in Wolfgang Borcherts Draußen vor der Tür,
in Woody Allens Einakter Death knocks („Der Tod klopft“) oder
in Terry Pratchetts Mort („Gevatter Tod“).
Ein zentrales Motiv stellt er auch bei Thomas Mann dar, so bereits in seinen frühen Erzählungen (Der Weg zum Friedhof, Der Kleiderschrank), vor allem aber in Der Tod in Venedig und Der Zauberberg.
In Paul Celans Gedicht Todesfuge heißt es: „Der Tod ist ein Meister aus Deutschland“.
Hugo Simberg 1896
Kuoleman puutarha
(„Der Garten des Todes“)
In der darstellenden Kunst wird die Vergänglichkeit des Lebens mit Hilfe verschiedener Vanitas-Symbole dargestellt. Der Tod wird oft als Skelett mit Sense (Sensenmann) oder Schädel gezeigt. Die Sense dient dazu, die Seele vom Körper zu trennen.
Siehe auch: Totentanz
Hugo Simberg 1896
Kuoleman puutarha
(„Der Garten des Todes“)
Hans Baldung Grien: „Tod und Frau“ (1518–1520)
Der Tod von Menschen ist oft ein Tabuthema. Daher haben alle Sprachen euphemistische Ausdrücke, um den Tod zu umschreiben. Oft handelt es sich dabei um Ausdrücke, die anstelle der Endgültigkeit des Todes einen Übergang in ein potentielles Jenseits betonen. In der deutschen Sprache sind Euphemismen wie Verlassen, Hinscheiden, Ableben, Heimgehen, Entschlafen, die letzte Reise antreten gebräuchlich. Regional wird auch häufig „Abberufen werden“ (zum christlichen Gott) verwendet. Stirbt ein Mensch unter besonders qualvollen Umständen, spricht man auch von umkommen oder umgangssprachlich gar von krepieren, abkratzen und verrecken, um die menschenunwürdigen Umstände seines Todes zu betonen. Ein Soldat, der bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen ist, wird als Gefallener bezeichnet.
Zudem existieren viele saloppe Wendungen wie „Den Löffel abgeben“, „ins Gras beißen“, „über den Jordan gehen“,[4] „über die Wupper gehen“[5] oder „sich die Radieschen von unten ansehen“ oder hat das Zeitliche gesegnet. Weitere Bezeichnungen für den Tod, die auf einen eher familiären Umgang mit ihm hinweisen, sind: Boanlkramer, Freund Hein, Schlafes Bruder, Gevatter Tod, der Schnitter oder Hein Klapperbein.
Der Tod nicht-menschlicher Lebewesen wird meist mit spezifischen Ausdrücken bezeichnet: getötete Tiere, wurden eingeschläfert, sie krepierten oder verendeten, sie wurden von Tieren gefressen oder von Menschen geschlachtet, auch geschächtet, sie wurden von Jägern erlegt. Bei Pflanzen ist die Bezeichnung: sie sterben ab oder gehen ein.
Direkte Darstellungen des Todes als Wesen sind des Weiteren Boanlkramer, Charon, Dengelgeist, Shinigami, Davy Jones’ Locker oder Todesengel.
Je nach der zugrundeliegenden Auffassung gibt es verschiedene Vorstellungen, was nach dem Tod passiert: Fegefeuer, Limbus (Theologie), Partikulargericht, Leben nach dem Tod, Reinkarnation, Hölle
Siehe auch
Totenfürsorge, Bestattung, Bestattungspflicht, Friedhof
Trauer, Hospizbewegung, Sterbehilfe
Todesrasseln (Rasselatmung)
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