Gottesgnadentum
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Gottesgnadentum
Seht Euch die schrägen Vögel an,sie saähen nicht,sie ernten nicht und essen dennoch.
So zumindest heißt es heute.
Früher nannte man das Gottesgnadentum.
Dazu findet sich folgendes geschrieben:
Das Gottesgnadentum ist eine Begründung für monarchische Herrschaftsansprüche. Der Begriff entwickelte sich aus dem Titelzusatz (lat.) Dei gratia („durch die Gnade Gottes“).
Bildplatte in der Reichskrone des Heiligen Römischen Reichs: Christus flankiert von zwei Engeln, darüber steht der Sinnspruch P(er) me reges regnant („Durch mich regieren die Könige“)
Sakramentar Karls des Kahlen, um 870: Gottes Hand hält die Krone über das Haupt Karls des Kahlen
Karolinger und Ottonen
Das Konzept des Gottesgnadentums findet seinen Ausgangspunkt bei den Karolingern, speziell bei Pippin dem Jüngeren in Bezug auf seine Herrschaft als fränkischer König. Die fränkischen Königsurkunden enthalten seit der Salbung Pippins im Jahre 754 die Dei-gratia-Formel. Sie fußen dabei auf dem spätantiken christlichen Königsbild des rex iustus, des „gerechten Königs“, das auf Augustinus von Hippo (De civitate Dei) zurückgeht.[1] In dieser fränkischen Tradition sah Karl der Große seine Herrschaft als Kaiser im Frühmittelalter auf der Basis antiker und christlicher Vorstellungen als durch göttliches Recht legitimiert an (a deo coronatus imperator, „von Gott gekrönter Kaiser“) und verstand sein Reich als eine dadurch bestimmte Einheit von Staat, Kirche und Religion.
936, im Jahr seiner Thronbesteigung, ließ Otto I. die Formel Dei Gratia in das ostfränkische Königssiegel einfügen. In der um das Jahr 1000 geschaffenen Reichskrone des Heiligen Römischen Reichs verweist der alttestamentarische Sinnspruch Per me reges regnant „Durch mich regieren die Könige“ (Buch der Sprichwörter 8,15) auf das Gottesgnadentum ihrer Träger.
Das christlich fundierte Legitimationskonzept des Gottesgnadentums übertraf die schon in vorchristlicher Zeit bei Germanen vorhandenen Vorstellungen über die von Göttern verliehenen Heilkräfte des Königs, das sogenannte Königsheil, und ließ dieses in den Hintergrund treten. In der Vorstellungswelt der römischen Antike hatten die Kaiser zu Lebzeiten die Rolle eines Pontifex Maximus, also die Rolle eines Mittlers zwischen den Göttern und den Menschen; nach dem Tode konnten sie aufgrund des Kaiserkultes selbst zu Göttern (Divi) aufsteigen (Apotheose).
Liuthar-Evangeliar, um 1000: Darstellung des Gottesgnadentums Kaiser Ottos III.
Perikopenbuch Heinrichs II.: Christus selbst verleiht Heinrich II. und seiner Gemahlin Kunigunde die Königswürde
Salier und Staufer
Das Gottesgnadentum wird im Neuen Testament konkretisiert. Der Brief des Paulus an die Römer (Röm 13,1–7, Pflichten gegenüber dem Staat EU) erläutert die christliche Vorstellung, dass jede staatliche Gewalt von Gott verliehen und Widerstand gegen diese Gewalt ein Verstoß gegen den Willen Gottes sei:
„Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen.“
Die christliche Vorstellung, dass der Herrscher von Gott über seine Untertanen eingesetzt sei, versuchten salische und staufische Kaiser des Heiligen Römischen Reichs zur Begründung der Auffassung zu nutzen, dass der weltliche Herrscher gegenüber dem Papst über einen eigenständigen Herrschaftsanspruch verfüge (Zweigewaltenlehre).[2]
Neuzeit
Luther und der Absolutismus
In seiner 1525 verfassten Schrift Wider die Mordischen und Reuberischen Rotten der Bawren rechtfertigte Martin Luther das gewaltsame Vorgehen der Fürsten gegen die Bauern, die sich im Deutschen Bauernkrieg erhoben hatten und bestimmte Freiheitsrechte einforderten, mit dem im Römerbrief verbürgten Gottesgnadentum der Fürsten. Im gleichen Jahr legte Luther in der Schrift De servo arbitrio dar, dass der Mensch gegen die von der Gnade Gottes vorgesehenen Herrschaftsverhältnisse nicht aufbegehren dürfe, denn dies widerspräche der Prädestination.
Politische Karikatur von Isidor Popper zur Ablehnung einer nicht mit der Idee des Gottesgnadentums begründeten Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, 1849
Damit lieferte Luther eine Grundlage für das Herrschaftsverständnis des Absolutismus: Aufgrund des Gottesgnadentums sei ein Herrscher weder absetzbar noch in einer anderen Weise an der Ausübung seiner Regentschaft zu hindern. Dieses Herrschaftsverständnis war in Europa bis in die Zeit der Französischen Revolution maßgebend. Prominente Vertreter waren etwa die Bourbonen in Frankreich, das Erzhaus Habsburg oder die russischen Zaren.
Vereinigte Staaten von Amerika und England
Negiert wurde das monarchische Gottesgnadentum 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten mit der von Thomas Jefferson verfassten Formel all men are created equal („Alle Menschen sind gleich erschaffen“). Denselben Gedanken hatte 1776 schon Thomas Paine in der Schrift Common Sense vertreten. Er beruht etwa auf der im 1. Buch Mose beschriebenen Gleichheit der ersten Menschen und findet sich in der naturrechtlich argumentierenden Staatsphilosophie John Lockes.
In England hatte das Parlament in einer jahrzehntelangen Entwicklung dem Königtum Befugnisse abringen und sich in der Glorious Revolution von 1688/89 mit der Bill of Rights zum Träger der Staatssouveränität machen können (siehe Parlamentarismus, Parlamentssouveränität).
Deutscher Bund und Deutsches Reich
Der Romantiker und Protestant Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, dem die deutschen Volksvertreter mit der Paulskirchenverfassung 1849 ein deutsches Erbkaisertum antrugen, lehnte ab, weil die Rolle des Monarchen von der Idee des Gottesgnadentums bestimmt sei. Ein demokratisch legitimierter Kaiser, der über einem souveränen Volk thront – solche aufgeklärten Gedanken wies Friedrich Wilhelm zurück und trug damit zum Scheitern der bürgerlich-demokratischen und nationalen Bestrebungen der Märzrevolution in Deutschland bei.
König Ludwig II. von Bayern griff noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf die voraufklärerische Vorstellung vom Gottesgnadentum zurück, als er im Schloss Neuschwanstein den Thronsaal nach der Form einer byzantinischen Kirche errichten ließ und anstelle eines Altars einen Thron setzen wollte, der jedoch nie fertiggestellt wurde.
Das letzte deutsche Staatsoberhaupt, das sich auf das Gottesgnadentum berief, war Wilhelm II. Sein imperialer Wahlspruch lautete Gott mit uns.
Gegenwart
Als Titel in konstitutionellen Monarchien
Die Monarchen von Dänemark, Liechtenstein, Monaco und des Vereinigten Königreichs führen in ihrem großen Titel bis heute den Zusatz „von Gottes Gnaden“. Eine mehr als zeremonielle Rolle spielt dieser Titel allerdings nicht mehr, da die Politik aller dieser Länder von gewählten Parlamenten und Regierungen bestimmt wird.
Nach Artikel 56 der spanischen Verfassung von 1978 wird der spanische König zwar einfach als Rey de España bezeichnet, doch ebenso wird ihm das Recht zugestanden, alle traditionellen Titel der Krone weiter zu führen (podrá utilizar los demás que correspondan a la Corona). So ist auch der König von Spanien ein König „von Gottes Gnaden“. Der Titel des spanischen Diktators Francisco Franco war bis zu seinem Tod „Führer Spaniens von Gottes Gnaden“.
Auch heute noch prangt auf den britischen Münzen der Zusatz D.G. (für Dei Gratia) hinter dem Namen von Königin Elisabeth II.
Bewertung
Im Zeitalter der konstitutionellen Monarchien ist zu unterscheiden zwischen der (in demokratischen Staaten überholten) Legitimation eines absoluten Herrschers und der Frage, wer das Staatsoberhaupt eingesetzt hat. Ein gläubiger Monarch, der seine Stellung der Erbfolge verdankt, versteht sein Amt als „von Gott“ gegeben. Diese Auffassung von Legitimität im Sinn der rechtmäßigen Erbfolge war in der Zeit der Restauration nach den napoleonischen Umwälzungen maßgeblich für die Wiedereinsetzung der alten Dynastien.
Nach Ricarda Huch ist Gottesgnadentum keine Rechtfertigung für eine absolutistische Macht „von oben nach unten“, abgeleitet etwa aus deistischen Gottesvorstellungen. Im Heiligen Römischen Reich hätten die Fürsten ihre Interpretation des Römerbriefs und des Gottesgnadentums dazu genutzt, ihre Macht gegen Kaiser, andere Stände und die Bevölkerung absolutistisch auszuweiten.[3] Ausweislich der Hiskija-Bildplatte in der ottonischen Reichskrone ist das Gottesgnadentum auch oder insbesondere als ein Zeitgeschenk Gottes zu verstehen: Ecce adiciam super dies tuos XV annos – „Wohlan, ich will zu deinen Lebensjahren noch 15 Jahre hinzufügen“ (Jesaja 38,5).
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
So zumindest heißt es heute.
Früher nannte man das Gottesgnadentum.
Dazu findet sich folgendes geschrieben:
Das Gottesgnadentum ist eine Begründung für monarchische Herrschaftsansprüche. Der Begriff entwickelte sich aus dem Titelzusatz (lat.) Dei gratia („durch die Gnade Gottes“).
Bildplatte in der Reichskrone des Heiligen Römischen Reichs: Christus flankiert von zwei Engeln, darüber steht der Sinnspruch P(er) me reges regnant („Durch mich regieren die Könige“)
Sakramentar Karls des Kahlen, um 870: Gottes Hand hält die Krone über das Haupt Karls des Kahlen
Karolinger und Ottonen
Das Konzept des Gottesgnadentums findet seinen Ausgangspunkt bei den Karolingern, speziell bei Pippin dem Jüngeren in Bezug auf seine Herrschaft als fränkischer König. Die fränkischen Königsurkunden enthalten seit der Salbung Pippins im Jahre 754 die Dei-gratia-Formel. Sie fußen dabei auf dem spätantiken christlichen Königsbild des rex iustus, des „gerechten Königs“, das auf Augustinus von Hippo (De civitate Dei) zurückgeht.[1] In dieser fränkischen Tradition sah Karl der Große seine Herrschaft als Kaiser im Frühmittelalter auf der Basis antiker und christlicher Vorstellungen als durch göttliches Recht legitimiert an (a deo coronatus imperator, „von Gott gekrönter Kaiser“) und verstand sein Reich als eine dadurch bestimmte Einheit von Staat, Kirche und Religion.
936, im Jahr seiner Thronbesteigung, ließ Otto I. die Formel Dei Gratia in das ostfränkische Königssiegel einfügen. In der um das Jahr 1000 geschaffenen Reichskrone des Heiligen Römischen Reichs verweist der alttestamentarische Sinnspruch Per me reges regnant „Durch mich regieren die Könige“ (Buch der Sprichwörter 8,15) auf das Gottesgnadentum ihrer Träger.
Das christlich fundierte Legitimationskonzept des Gottesgnadentums übertraf die schon in vorchristlicher Zeit bei Germanen vorhandenen Vorstellungen über die von Göttern verliehenen Heilkräfte des Königs, das sogenannte Königsheil, und ließ dieses in den Hintergrund treten. In der Vorstellungswelt der römischen Antike hatten die Kaiser zu Lebzeiten die Rolle eines Pontifex Maximus, also die Rolle eines Mittlers zwischen den Göttern und den Menschen; nach dem Tode konnten sie aufgrund des Kaiserkultes selbst zu Göttern (Divi) aufsteigen (Apotheose).
Liuthar-Evangeliar, um 1000: Darstellung des Gottesgnadentums Kaiser Ottos III.
Perikopenbuch Heinrichs II.: Christus selbst verleiht Heinrich II. und seiner Gemahlin Kunigunde die Königswürde
Salier und Staufer
Das Gottesgnadentum wird im Neuen Testament konkretisiert. Der Brief des Paulus an die Römer (Röm 13,1–7, Pflichten gegenüber dem Staat EU) erläutert die christliche Vorstellung, dass jede staatliche Gewalt von Gott verliehen und Widerstand gegen diese Gewalt ein Verstoß gegen den Willen Gottes sei:
„Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen.“
Die christliche Vorstellung, dass der Herrscher von Gott über seine Untertanen eingesetzt sei, versuchten salische und staufische Kaiser des Heiligen Römischen Reichs zur Begründung der Auffassung zu nutzen, dass der weltliche Herrscher gegenüber dem Papst über einen eigenständigen Herrschaftsanspruch verfüge (Zweigewaltenlehre).[2]
Neuzeit
Luther und der Absolutismus
In seiner 1525 verfassten Schrift Wider die Mordischen und Reuberischen Rotten der Bawren rechtfertigte Martin Luther das gewaltsame Vorgehen der Fürsten gegen die Bauern, die sich im Deutschen Bauernkrieg erhoben hatten und bestimmte Freiheitsrechte einforderten, mit dem im Römerbrief verbürgten Gottesgnadentum der Fürsten. Im gleichen Jahr legte Luther in der Schrift De servo arbitrio dar, dass der Mensch gegen die von der Gnade Gottes vorgesehenen Herrschaftsverhältnisse nicht aufbegehren dürfe, denn dies widerspräche der Prädestination.
Politische Karikatur von Isidor Popper zur Ablehnung einer nicht mit der Idee des Gottesgnadentums begründeten Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, 1849
Damit lieferte Luther eine Grundlage für das Herrschaftsverständnis des Absolutismus: Aufgrund des Gottesgnadentums sei ein Herrscher weder absetzbar noch in einer anderen Weise an der Ausübung seiner Regentschaft zu hindern. Dieses Herrschaftsverständnis war in Europa bis in die Zeit der Französischen Revolution maßgebend. Prominente Vertreter waren etwa die Bourbonen in Frankreich, das Erzhaus Habsburg oder die russischen Zaren.
Vereinigte Staaten von Amerika und England
Negiert wurde das monarchische Gottesgnadentum 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten mit der von Thomas Jefferson verfassten Formel all men are created equal („Alle Menschen sind gleich erschaffen“). Denselben Gedanken hatte 1776 schon Thomas Paine in der Schrift Common Sense vertreten. Er beruht etwa auf der im 1. Buch Mose beschriebenen Gleichheit der ersten Menschen und findet sich in der naturrechtlich argumentierenden Staatsphilosophie John Lockes.
In England hatte das Parlament in einer jahrzehntelangen Entwicklung dem Königtum Befugnisse abringen und sich in der Glorious Revolution von 1688/89 mit der Bill of Rights zum Träger der Staatssouveränität machen können (siehe Parlamentarismus, Parlamentssouveränität).
Deutscher Bund und Deutsches Reich
Der Romantiker und Protestant Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, dem die deutschen Volksvertreter mit der Paulskirchenverfassung 1849 ein deutsches Erbkaisertum antrugen, lehnte ab, weil die Rolle des Monarchen von der Idee des Gottesgnadentums bestimmt sei. Ein demokratisch legitimierter Kaiser, der über einem souveränen Volk thront – solche aufgeklärten Gedanken wies Friedrich Wilhelm zurück und trug damit zum Scheitern der bürgerlich-demokratischen und nationalen Bestrebungen der Märzrevolution in Deutschland bei.
König Ludwig II. von Bayern griff noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf die voraufklärerische Vorstellung vom Gottesgnadentum zurück, als er im Schloss Neuschwanstein den Thronsaal nach der Form einer byzantinischen Kirche errichten ließ und anstelle eines Altars einen Thron setzen wollte, der jedoch nie fertiggestellt wurde.
Das letzte deutsche Staatsoberhaupt, das sich auf das Gottesgnadentum berief, war Wilhelm II. Sein imperialer Wahlspruch lautete Gott mit uns.
Gegenwart
Als Titel in konstitutionellen Monarchien
Die Monarchen von Dänemark, Liechtenstein, Monaco und des Vereinigten Königreichs führen in ihrem großen Titel bis heute den Zusatz „von Gottes Gnaden“. Eine mehr als zeremonielle Rolle spielt dieser Titel allerdings nicht mehr, da die Politik aller dieser Länder von gewählten Parlamenten und Regierungen bestimmt wird.
Nach Artikel 56 der spanischen Verfassung von 1978 wird der spanische König zwar einfach als Rey de España bezeichnet, doch ebenso wird ihm das Recht zugestanden, alle traditionellen Titel der Krone weiter zu führen (podrá utilizar los demás que correspondan a la Corona). So ist auch der König von Spanien ein König „von Gottes Gnaden“. Der Titel des spanischen Diktators Francisco Franco war bis zu seinem Tod „Führer Spaniens von Gottes Gnaden“.
Auch heute noch prangt auf den britischen Münzen der Zusatz D.G. (für Dei Gratia) hinter dem Namen von Königin Elisabeth II.
Bewertung
Im Zeitalter der konstitutionellen Monarchien ist zu unterscheiden zwischen der (in demokratischen Staaten überholten) Legitimation eines absoluten Herrschers und der Frage, wer das Staatsoberhaupt eingesetzt hat. Ein gläubiger Monarch, der seine Stellung der Erbfolge verdankt, versteht sein Amt als „von Gott“ gegeben. Diese Auffassung von Legitimität im Sinn der rechtmäßigen Erbfolge war in der Zeit der Restauration nach den napoleonischen Umwälzungen maßgeblich für die Wiedereinsetzung der alten Dynastien.
Nach Ricarda Huch ist Gottesgnadentum keine Rechtfertigung für eine absolutistische Macht „von oben nach unten“, abgeleitet etwa aus deistischen Gottesvorstellungen. Im Heiligen Römischen Reich hätten die Fürsten ihre Interpretation des Römerbriefs und des Gottesgnadentums dazu genutzt, ihre Macht gegen Kaiser, andere Stände und die Bevölkerung absolutistisch auszuweiten.[3] Ausweislich der Hiskija-Bildplatte in der ottonischen Reichskrone ist das Gottesgnadentum auch oder insbesondere als ein Zeitgeschenk Gottes zu verstehen: Ecce adiciam super dies tuos XV annos – „Wohlan, ich will zu deinen Lebensjahren noch 15 Jahre hinzufügen“ (Jesaja 38,5).
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