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    Die Verdingung

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    Beitrag  Andy Mo Jul 21, 2014 6:26 pm

    Nun schon mal gehört liebe Bildungsbürger?
    Vielleicht sagt Euch der Begriff Menschenhandel da etwas mehr.
    Nun wie auch immer,dazu findet sich folgendes geschrieben:

    Verdingung bezeichnet in der neueren Schweizer Geschichte die Fremdplatzierung von Kindern zur Lebenshaltung und Erziehung. Oft wurden die (faktisch schon durch die Behörden entrechteten) Kinder an Bauern vermittelt, von denen sie als günstige Arbeitskraft meist ausgenutzt, misshandelt und missbraucht wurden.

    Ähnlich wurden in Deutschland vom 19. Jahrhundert bis etwa 1921 Bergbauernkinder, die sogenannten Schwabenkinder aus Vorarlberg, Tirol, Südtirol und auch der Schweiz, die alljährlich im Frühjahr durch die Alpen zu den Kindermärkten hauptsächlich nach Oberschwaben zogen, zur Kinderarbeit vermittelt.

    Geschichte

    Verdingkinder, meistens Waisen- und Scheidungskinder, wurden von 1800 bis in die 1960er-Jahre[1] von den Behörden den Eltern weggenommen und Interessierten öffentlich feilgeboten. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Kinder oft auf einem Verdingmarkt versteigert. Den Zuspruch bekam jene Familie, welche am wenigsten Kostgeld verlangte. Betroffene beschreiben, dass sie auf solchen Märkten "wie Vieh abgetastet wurden". In anderen Gemeinden wurden sie wohlhabenderen Familien durch Losentscheid zugeteilt. Zugeloste Familien wurden gezwungen, solche Kinder aufzunehmen, auch wenn sie eigentlich gar keine wollten.

    Sie wurden meistens auf Bauernhöfen wie Leibeigene für Zwangsarbeit eingesetzt, meist ohne Lohn und Taschengeld. Nach Augenzeugenberichten von Verdingkindern wurden sie häufig ausgebeutet, erniedrigt oder gar vergewaltigt. Einige kamen dabei ums Leben.

    Misshandlungen wurden nur sehr selten verfolgt. Wenn solche behördlich festgestellt wurden, wurde den Pflegeeltern das Recht, neue Verdingkinder zu erwerben, für mindestens fünf Jahre entzogen.

    Neben der Verfolgung der Jenischen durch die Organisation „Kinder der Landstrasse“, deren Kinder selbst häufig von verschiedenen Amtsstellen und (auch privatrechtlichen) Institutionen verdingt wurden, gilt die Verdingung als eines der dunkelsten Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte. Erst in den letzten Jahren griffen die Medien dieses Thema intensiver auf, nachdem es lange Zeit verdrängt worden war.

    Die genaue Anzahl der Verdingkinder ist unbekannt. Nach Schätzungen sind es „Hunderttausende“, welche bis in die 1960er und 1970er-Jahre verdingt wurden.[2] Vor dem 1. Weltkrieg wurden laut dem Berner Historiker Marco Leuenberger im Kanton Bern gegen 10 Prozent aller Kinder verdingt[2]. 1910 sollen etwa 4 Prozent aller Schweizer Kinder unter 14 Jahren verdingt worden sein, von 1,17 Millionen Kindern sind es 47.000.[3]
    Heutige Situation

    Heute lebt in der Schweiz eine vermutlich fünfstellige Zahl ehemaliger Verdingkinder, welche nicht selten psychische Probleme haben. Sie erwarten heute von der Regierung eine öffentliche Entschuldigung und finanzielle Entschädigungen. Am 12. April 2013 bat die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga die ehemaligen Verdingkinder öffentlich im Namen der Schweizer Regierung um Entschuldigung für das begangene menschliche Unrecht und bezeichnete den früheren Umgang mit den Verdingkindern als eine Verletzung der Menschenwürde, die nicht mehr gutzumachen sei.[4][5] In Mümliswil (SO) hat die Guido Fluri Stiftung 2013 die erste nationale Gedenkstätte für Heim- und Verdingkinder eröffnet.[6][7]

    Die Situation der Verdingkinder wurde 2005 im Expertenbericht Das Pflegekinderwesen in der Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz dargestellt.[8] Der Bundesrat schlug eine Totalrevision der Pflegekinderverordnung vor, sistierte aber 2011 die weiteren Arbeiten.[9]

    Die Zahl der heutigen Pflegekinder ist statistisch nicht erfasst und wird auf ca. 15.000 geschätzt.[10] Kritiker bemängeln, dass die Vermittlung der Pflegekinder über Private teilweise profitorientiert erfolge und nicht staatlich geregelt sei.[11] Wenn die Platzierung jedoch auf Wunsch der Eltern geschieht, ist diese neue Form nicht mit der alten Verdingung, sondern eher mit einem familiären Hort zu vergleichen.[12]

    Siehe auch

    Die schwarzen Brüder
    Kinderarbeit
    Schwabenkinder
    Waise

    Quelle - Literatur & einzelnachweise

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