Der Friede von Frankfurt
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Der Friede von Frankfurt
Der zwischen der Französischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossene Friede von Frankfurt wurde am 10. Mai 1871 in Frankfurt am Main unterzeichnet und beendete formell den Deutsch-Französischen Krieg. Faktisch bestätigte und ergänzte der Frankfurter Friede den am 26. Februar in Versailles geschlossenen Vorfrieden von Versailles.
Friedensverhandlungen im Hotel zum Schwan. Zeitgenössischer Holzschnitt
Mit einer goldenen Feder unterzeichnet: der Friede von Frankfurt
Inhalt
Der Friedensvertrag umfasst 18 Artikel und drei Zusatzartikel. Zu dem am 16. und 18. Mai 1871 ratifizierten Vertragswerk gehört auch ein auf den 15. Mai 1871 datiertes Protokoll, das den Beitritt der süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg zum Friedensvertrag festhält. Diese Staaten waren aufgrund eines Militärbündnisses zwischen ihnen und dem von Preußen dominierten Norddeutschen Bund in den Krieg zwischen Frankreich und Preußen eingetreten und dann während des Krieges dem Deutschen Reich, in dem der Norddeutsche Bund während des Krieges aufging, beigetreten.
Der Frankfurter Friedensschluss nahm im Artikel 1 und im Zusatzartikel 3 vor allem Berichtigungen der im Vorfrieden von Versailles festgelegten Demarkationslinie vor. Die ebenfalls im Vorfrieden festgehaltene Verpflichtung Frankreichs zur Zahlung einer Reparation in Höhe von fünf Milliarden Goldfranken innerhalb von drei Jahren wurde in Artikel 7 genauer bestimmt.
In Artikel 2 des Friedensvertrages wurde den Einwohnern der abgetretenen Gebiete gestattet, ihren Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen. Die übrigen Artikel und die Zusatzartikel 1 bis 2 enthalten Bestimmungen unter anderem zu Kriegsgefangenen, Handelsverträgen und zu den in den abzutretenden Gebieten liegenden Eisenbahnen.
Folgen
Hotel zum Schwan, Ort des Friedensschlusses, am Sedantag 1895
Der Friedensschluss bestätigte den Verzicht Frankreichs auf größere Gebiete des Elsass und Lothringens. Sie wurden kurz darauf als Reichsland Elsaß-Lothringen Teil des während des Krieges gegründeten Deutschen Reiches. Das damals zum ansonsten abgetretenen Département Haut-Rhin gehörende Belfort verblieb mit seiner Umgebung als Territoire de Belfort bei Frankreich. Die abgetretenen Gebiete wurden per Artikel 3 des im Juni 1871 erlassenen „Gesetzes, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche“ der Staatsgewalt des Kaisers unterstellt (die Bezeichnung „Reichsland Elsaß-Lothringen“ findet sich in diesem Gesetz jedoch nicht).
Bis zur Begleichung der Reparationen blieben Gebiete im Osten Frankreichs unter deutscher Besatzung. Frankreich gelang es, die Reparationen schneller als geplant zu entrichten. Ein Teil davon wurde als Reichskriegsschatz im „Juliusturm“ der Zitadelle Spandau gehortet. Nach der Zahlung der letzten Rate verließen am 16. September 1873 die letzten deutschen Truppen französisches Territorium.
Die Aneignung Elsaß-Lothringens und die hohe Reparationssumme belasteten das deutsch-französische Verhältnis schwer. Die Rückgewinnung (Revanche) der abgetretenen Gebiete stellte bis zum Ersten Weltkrieg ein Leitmotiv der französischen Politik dar. Manche Teile der französischen wie der deutschen Oberschicht und auch der übrigen Bevölkerungskreise betrachteten sich gegenseitig als „Erzfeinde“ und betonten die Deutsch-französische Erbfeindschaft.
Gedenktafel „Frankfurter Friede“ Hotel Zum Schwan, Frankfurt a.M.
Sonstiges
Ort der Unterzeichnung war das Hotel zum Schwan im Steinweg, an dessen Stelle heute die Buchhandlung Hugendubel steht. Für das Deutsche Reich bevollmächtigte Verhandlungsführer waren Fürst von Bismarck und Graf von Arnim, für die Französische Republik Jules Favre, Augustin Pouyer-Quertier und Marc-Eugène de Goulard.
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Friedensverhandlungen im Hotel zum Schwan. Zeitgenössischer Holzschnitt
Mit einer goldenen Feder unterzeichnet: der Friede von Frankfurt
Inhalt
Der Friedensvertrag umfasst 18 Artikel und drei Zusatzartikel. Zu dem am 16. und 18. Mai 1871 ratifizierten Vertragswerk gehört auch ein auf den 15. Mai 1871 datiertes Protokoll, das den Beitritt der süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg zum Friedensvertrag festhält. Diese Staaten waren aufgrund eines Militärbündnisses zwischen ihnen und dem von Preußen dominierten Norddeutschen Bund in den Krieg zwischen Frankreich und Preußen eingetreten und dann während des Krieges dem Deutschen Reich, in dem der Norddeutsche Bund während des Krieges aufging, beigetreten.
Der Frankfurter Friedensschluss nahm im Artikel 1 und im Zusatzartikel 3 vor allem Berichtigungen der im Vorfrieden von Versailles festgelegten Demarkationslinie vor. Die ebenfalls im Vorfrieden festgehaltene Verpflichtung Frankreichs zur Zahlung einer Reparation in Höhe von fünf Milliarden Goldfranken innerhalb von drei Jahren wurde in Artikel 7 genauer bestimmt.
In Artikel 2 des Friedensvertrages wurde den Einwohnern der abgetretenen Gebiete gestattet, ihren Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen. Die übrigen Artikel und die Zusatzartikel 1 bis 2 enthalten Bestimmungen unter anderem zu Kriegsgefangenen, Handelsverträgen und zu den in den abzutretenden Gebieten liegenden Eisenbahnen.
Folgen
Hotel zum Schwan, Ort des Friedensschlusses, am Sedantag 1895
Der Friedensschluss bestätigte den Verzicht Frankreichs auf größere Gebiete des Elsass und Lothringens. Sie wurden kurz darauf als Reichsland Elsaß-Lothringen Teil des während des Krieges gegründeten Deutschen Reiches. Das damals zum ansonsten abgetretenen Département Haut-Rhin gehörende Belfort verblieb mit seiner Umgebung als Territoire de Belfort bei Frankreich. Die abgetretenen Gebiete wurden per Artikel 3 des im Juni 1871 erlassenen „Gesetzes, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche“ der Staatsgewalt des Kaisers unterstellt (die Bezeichnung „Reichsland Elsaß-Lothringen“ findet sich in diesem Gesetz jedoch nicht).
Bis zur Begleichung der Reparationen blieben Gebiete im Osten Frankreichs unter deutscher Besatzung. Frankreich gelang es, die Reparationen schneller als geplant zu entrichten. Ein Teil davon wurde als Reichskriegsschatz im „Juliusturm“ der Zitadelle Spandau gehortet. Nach der Zahlung der letzten Rate verließen am 16. September 1873 die letzten deutschen Truppen französisches Territorium.
Die Aneignung Elsaß-Lothringens und die hohe Reparationssumme belasteten das deutsch-französische Verhältnis schwer. Die Rückgewinnung (Revanche) der abgetretenen Gebiete stellte bis zum Ersten Weltkrieg ein Leitmotiv der französischen Politik dar. Manche Teile der französischen wie der deutschen Oberschicht und auch der übrigen Bevölkerungskreise betrachteten sich gegenseitig als „Erzfeinde“ und betonten die Deutsch-französische Erbfeindschaft.
Gedenktafel „Frankfurter Friede“ Hotel Zum Schwan, Frankfurt a.M.
Sonstiges
Ort der Unterzeichnung war das Hotel zum Schwan im Steinweg, an dessen Stelle heute die Buchhandlung Hugendubel steht. Für das Deutsche Reich bevollmächtigte Verhandlungsführer waren Fürst von Bismarck und Graf von Arnim, für die Französische Republik Jules Favre, Augustin Pouyer-Quertier und Marc-Eugène de Goulard.
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