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    Deutschösterreich

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    Beitrag  Andy So Aug 24, 2014 10:11 pm

    Deutschösterreich (auch Deutsch-Österreich) war in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie eine inoffizielle Bezeichnung der mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der österreichischen Länder (Cisleithanien).

    Die deutschsprachigen Abgeordneten des letzten Reichsrats der Monarchie waren am 21. Oktober 1918 als Provisorische Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten in Wien zusammengetreten. Am 30. Oktober 1918 hatten sie den Staatsrat als Exekutivausschuss gewählt, der die erste Staatsregierung für das von der Versammlung vertretene Gebiet berief. Am 12. November 1918, nach dem Ende des (ersten) Weltkrieges, riefen sie die deutschösterreichische Republik aus und konstituierten durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich[1] diesen neuen Staat als demokratische Republik (Art. 1), die gemäß(Art. 2) Bestandteil der Deutschen Republik sein sollte.

    Art. 2 erwies sich aber bereits im Frühjahr 1919 als politisch irreal. Abweichend vom am 12. November 1918 gefassten Beschluss stimmte Deutschösterreich am 10. September 1919 im Vertrag von Saint-Germain dem von den Siegermächten geforderten Staatsnamen Republik Österreich und voller Souveränität gegenüber der deutschen Republik zu. Dies wurde von der konstituierenden Nationalversammlung mit dem Gesetz über die Staatsform vom 21. Oktober 1919 beschlossen.[2]

    Vorgeschichte

    Mit der endgültigen Niederlage der k.u.k. Armee und damit dem militärischen Zusammenbruch nach dem größten europäischen Krieg, dem (ersten) Weltkrieg (Waffenstillstand von Villa Giusti, 3. November 1918) war die Habsburgermonarchie am Ende und löste sich auf (28.–31. Oktober 1918). Das Königreich Ungarn hatte am 31. Oktober 1918 mit Zustimmung seines Königs die Realunion mit Österreich für beendet erklärt. Als Kaiser von Österreich verzichtete Karl I. am 11. November 1918 „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“,[3] zwei Tage später erklärte er als König Karl IV. von Ungarn den gleichen Verzicht für das Königreich Ungarn.

    Weder der bisherige österreichische noch der ungarische Teilstaat (Transleithanien) – ab 31. Oktober voneinander unabhängig – wurde als Staat der Habsburger Doppelmonarchie formell aufgelöst, aber auf ihren Territorien gründeten sich die neuen souveränen Staaten Tschechoslowakei (28. Oktober; von den Tschechen seit 1916 vorbereitet) und Deutschösterreich (30. Oktober 1918). Ungarn blieb nach einem Zwischenspiel als Räterepublik ein verkleinertes Königreich ohne König. Weite Gebiete wechselten zum Kriegssieger Italien, zum neuen Staat der Slowenen, Kroaten und Serben, zu Rumänien und zu Polen, das als Staat aus Teilen Altösterreichs, des Deutschen Reiches und Russlands wiedererschaffen wurde.

    Gründungsphase

    Am 16. Oktober 1918 hatte Kaiser Karl I. in seinem Völkermanifest an Stelle der cisleithanischen Reichshälfte die Bildung eines Staatenbundes mit ihm als Kaiser angeregt. (Im Königreich Ungarn unterblieb eine ähnliche Initiative, da die magyarische Regierung an der Einheit der historischen Gebiete des Königreichs festhalten wollte.)

    Am 21. Oktober 1918 traten die zuletzt 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten des deutschen Österreich[4] (ihre Funktionsperiode war im Krieg bis 31. Dezember 1918 verlängert worden) im niederösterreichischen Landhaus in Wien als Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten[5] zusammen. Sie übernahmen die Idee des Staatenbunds nicht. Zu dieser konstituierenden Sitzung kamen von den insgesamt 516 Reichsratsabgeordneten die 208 Vertreter jener Gebiete der Monarchie zusammen, die überwiegend deutsch, also deutschsprachig, besiedelt waren.[6] Es handelte sich um 65 christlichsoziale und 37 sozialdemokratische Abgeordnete sowie 106 Vertreter deutschnationaler und liberaler Gruppierungen.[7]

    Zu gleichberechtigten Präsidenten der Versammlung wurden Franz Dinghofer (Deutschnationale Bewegung), Jodok Fink (Christlichsoziale Partei) und Karl Seitz (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) gewählt. (Sie wechselten sich in ihren Funktionen wöchentlich ab.) Für sich selbst beschloss die Versammlung den Namen Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich,[8] womit die amtliche Staatsbezeichnung festgelegt war.

    Seitz, bis 4. März eines der drei Staatsoberhäupter, vom 5. März 1919 an das republikanische Staatsoberhaupt, erklärte nach seiner Wahl: Wir legen heute den Grundstein für ein neues Deutschösterreich. Dieses neue Deutschösterreich wird errichtet werden nach dem Willen des deutschen Volkes.[9] Speziell die Sozialdemokraten und die Großdeutschen verbanden damals mit dem Begriff „Österreich“ die vergangene Habsburgermonarchie. Karl Renner hatte daher in seinem im Oktober 1918 entstandenen, vor der Beschlussfassung mehrfach geänderten Entwurf zur provisorischen Verfassung den neuen Staat als „Südostdeutschland“ bezeichnet.[10] Auch Namen wie „Hochdeutschland“, „Deutsches Bergreich“, „Donau-Germanien“, „Ostsass“, „Ostdeutscher Bund“, „Deutschmark“, „Teutheim“, „Treuland“, „Friedeland“ oder „Deutsches Friedland“ waren als Vorschläge in Umlauf.[11] Schließlich setzten sich die christlichsozialen Politiker durch, die den Österreich-Begriff nicht völlig aufgeben wollten.

    Von der provisorischen Nationalversammlung wurde

    die Gebietsgewalt über alle cisleithanischen Gebiete mit einer mehrheitlich deutschsprachigen Bevölkerung beansprucht,
    die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung angekündigt (sie fand am 16. Februar 1919 statt),
    aus der Mitte der Abgeordneten am 30. Oktober 1918 ein Vollzugsausschuss, der Staatsrat, mit den drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren Mitgliedern (darunter der Staatskanzler und der Staatsnotar), gewählt und es wurden
    weitere fünf Ausschüsse der Provisorischen Nationalversammlung konstituiert.[12]

    Parallel dazu organisierten sich die anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Doppelmonarchie. Am 24. Oktober erklärten galizische Politiker, ein gemeinsames Parlament in Wien sei ab sofort sinnlos. Tschechische Politiker gründeten am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik; die Völker des heutigen Serbien, Kroatien und Slowenien bildeten am 29. Oktober das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien). Am 31. Oktober erklärte das Königreich Ungarn die Realunion mit Österreich für beendet.
    Der neue Staat
    Erste Regierung

    Am 30. Oktober 1918 ernannte der Staatsrat unter Vorsitz von Karl Seitz die erste Regierung (Staatsregierung Renner I), womit die Staatswerdung abgeschlossen war. Staatskanzler der Konzentrationsregierung aus Sozialdemokraten, Christlichsozialen und Großdeutschen wurde der Sozialdemokrat Karl Renner. Gleichzeitig amtierte in den ersten Novembertagen 1918 noch die kaiserlich-königliche Regierung Lammasch, deren Zuständigkeitsbereich sich innerhalb einer Woche von ganz Cisleithanien auf das verkleinerte deutsche Restösterreich bzw. das neue Österreich (der österreichische Name sollte im neuen Staatsnamen erhalten bleiben) reduziert hatte. Sie administrierte die Auflösung des früheren Staatsgebietes, soweit sie von Wien aus zu beeinflussen war, übergab ihre Deutschösterreich betreffenden Agenden Anfang November der Staatsregierung Renner I, wurde aber auf Wunsch des Kaisers erst am 11. November 1918 von ihm enthoben, als er seine Verzichtserklärung abgegeben hatte.

    Klärung der Staatsform

    Deutschösterreich 800px-Verzichtserkl%C3%A4rung_Karl_I._11.11.1918
    Die Verzichtserklärung Kaiser Karls I. von Österreich, 11. November 1918; zwei Tage später gab der Monarch als König Karl IV. von Ungarn eine ähnliche Erklärung ab.
    (Kopie ausgestellt im Heeresgeschichtlichen Museum Wien, das Original wurde 1927 beim Brand des Wiener Justizpalastes vernichtet)

    Der neue Staat hatte seine Staatsform vorerst offen gelassen. Sozialdemokraten plädierten von Anfang an für die Republik ohne rechtlichen Zusammenhang mit der früheren Verfassung, wollten also auf revolutionärem Wege die Bildung eines neuen republikanischen Staates einleiten.[13] Die Christlichsozialen konnten sich den Kaiser vorerst noch als „lebenslänglichen Volksanwalt“, wie Ignaz Seipel die Funktion in einem Zeitungsbeitrag beschrieb, vorstellen. Letztlich nahmen auch die Christlichsozialen von monarchischen Staatsformen Abstand. Ihre Spitzenpolitiker arbeiteten gemeinsam mit Renner und Vertretern der wenige Stunden später entlassenen k.k. Regierung an der Erklärung, die der zur vollständigen Abdankung nicht bereite Kaiser abgeben sollte, um einen Konflikt des Monarchen mit den Repräsentanten des republikanischen Staates zu vermeiden.

    Am 11. November 1918 unterzeichnete Kaiser Karl I. in Schloss Schönbrunn die so genannte Verzichtserklärung. Die Schlüsselsätze dieser Erklärung lauteten:

    „Im voraus erkenne ich die Entscheidung an, die Deutschösterreich über seine künftige Staatsform trifft. Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung übernommen. Ich verzichte auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften.“

    – Wiener Zeitung, Nr. 261, Extra-Ausgabe, 11. November 1918


    In der Erklärung enthob der Kaiser von Österreich weiters seine Regierung ihres Amtes; noch am gleichen Abend übersiedelte er nach Schloss Eckartsau in den Donauauen, in ein Schloss im Privateigentum der Habsburgischen Familienstiftung.

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    Beitrag  Andy So Aug 24, 2014 10:16 pm

    Proklamation der Republik

    Zu diesem Zeitpunkt war für den 12. November von den neuen Politikern längst die Ausrufung der Republik vereinbart worden: Die Provisorische Nationalversammlung trat im bis dahin dem – sich am gleichen Tag de facto selbst auflösenden – Reichsrat unterstehenden Parlamentsgebäude zusammen und beschloss mit nur zwei Gegenstimmen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich.[1] Das Gesetz zählt zu den wesentlichen Bausteinen der Bundesverfassung des neuen Staates.

    Die ersten beiden Artikel lauteten:


    Artikel 1
    Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.

    Artikel 2
    Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.


    Die öffentliche Proklamation der Republik war von Tumulten begleitet, bei denen aus den vor dem Parlament gehissten rot-weiß-roten Fahnen der weiße Streifen herausgerissen wurde.

    Gebietsansprüche

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    Von der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschösterreich (1918–1919)

    Die Provisorische Nationalversammlung erhob Anspruch auf die Gebietshoheit über das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder. Die proklamierte Republik umfasste 118.311 km² und 10,37 Mio. Einwohner, bestehend aus:

    Niederösterreich (und dem südmährischen Kreis Znaim)
    Oberösterreich (und dem deutschen Südböhmen um Krumau)
    Steiermark (inklusive Marburg an der Drau, jedoch ohne die slowenische Untersteiermark)
    Kärnten (inklusive das mehrheitlich slowenisch besiedelte Südkärnten sowie das dreisprachigen Kanaltal)
    Tirol (mit Deutsch-Südtirol, jedoch ohne Welschtirol)
    Vorarlberg
    Salzburg
    Provinz Deutschböhmen (mit den Städten Eger, Karlsbad, Aussig und Reichenberg)
    Provinz Sudetenland (Nordost-Böhmen, Nord-Mähren sowie Österreichisch-Schlesien)
    die „Einschlussgebiete“ Iglau, Olmütz und Brünn (Sprachinseln mehrheitlich deutscher Städte in tschechischem Gebiet)

    Auf Deutsch-Westungarn (später Burgenland) wurde im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker politisch, nicht aber rechtlich Anspruch erhoben. Der rechtliche Anspruch Österreichs entstand erst im Oktober 1919 mit dem Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye und wurde 1921 weitgehend eingelöst.

    Das Ende des Staatskonzepts Deutschösterreichs

    Deutschösterreich GermanAustria-20HellerNewspaperStamp
    Zeitungsmarken 1920

    Es stellte sich bereits im Frühjahr 1919 heraus, dass das Staatskonzept Deutschösterreichs nicht realisierbar war. Es gelang dem neuen Staat nicht, all jene Gebiete des früheren kaiserlichen Österreich mit einer deutschen Bevölkerungsmehrheit in einem Staat zusammenzufassen, auf die er Anspruch erhob. Südtirol, bereits seit dem 3. November 1918 italienisch besetzt, wurde schließlich von Italien formell annektiert; die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete Böhmens und Mährens waren von der Tschechoslowakei besetzt worden und fielen letztendlich ihr zu. Auch der Zusammenschluss mit der Weimarer Republik, der unter anderem unter Berufung auf das von US-Präsident Woodrow Wilson formulierte Selbstbestimmungsrecht der Völker angestrebt wurde, konnte nicht realisiert werden.

    85 der 208 an der Provisorischen Nationalversammlung teilnehmenden (Reichsrats-)Abgeordneten waren 1911 in Gebieten gewählt worden, in denen die Konstituierende Nationalversammlung am 16. Februar 1919 nicht mitgewählt werden konnte. Das neue Parlament (159 gewählte und elf einberufene Abgeordnete) bestand aus 72 Sozialdemokraten, 69 Christlichsozialen, 26 Vertretern deutschnationaler Gruppierungen, einem Tschechen, einem bürgerlichen Demokraten und einem Zionisten. Man hatte für Südtiroler und untersteirische Gebiete Abgeordnete aus den bei der Wahl verwendeten Parteilisten einberufen. Die ursprüngliche Absicht der provisorischen Verfassung, für die von Deutschen besiedelten Gebiete Tschechiens, deren Bewohner nicht mitwählen konnten, ernannte Volksvertreter einzusetzen, konnte aber, da sich die Sozialdemokraten dagegen aussprachen, nicht verwirklicht werden. Dies hätte zu enormen außenpolitischen Problemen geführt.[14]

    Die erste Zusammenkunft der Konstituierenden Nationalversammlung ohne Vertreter dieser Gebiete bewirkte die Demonstration der Sudetendeutschen am 4. März 1919. Renner rechnete am 5. März 1919 in der zweiten Sitzung vor, dass rund vier Millionen „unzweifelhaft deutsche Einwohner“, das seien „mehr als die ganze Schweiz Einwohner hat“, daran gehindert worden seien, das neue Parlament Deutschösterreichs mitzuwählen; damit habe man „eine Teilung Deutschlands“ bewirkt. Im Einzelnen nannte der Staatskanzler:[15]

    Deutschböhmen mit 14.496 km² und 2,23 Mio. Einwohnern
    Böhmerwaldgau (an Oberösterreich anzuschließen) mit 3.280 km² und 183.000 Einwohnern
    Provinz Sudetenland mit 6.533 km² und 678.800 Einwohnern
    Kreis Deutsch-Südmähren mit 1.840 km² und 173.000 Einwohnern
    Sprachinsel Brünn mit 140.000 Einwohnern
    Sprachinsel Olmütz mit 48.000 Einwohnern
    Sprachinsel Iglau mit 37.000 Einwohnern
    An Niederösterreich anzuschließende südmährische Gemeinden mit 385 km² und 22.900 Einwohnern
    Im Norden somit 27.022 km² und 3.515.509 Einwohner
    Deutsch-Südtirol mit 6.496 km² und 250.861 Einwohnern

    Am 10. September 1919 unterzeichnete Staatskanzler Renner den Vertrag von Saint-Germain, der als „Diktat der Siegermächte“ bezeichnet wurde (vgl. Pariser Vorortverträge) und die größtenteils bereits erfolgte Auflösung der österreichischen Reichshälfte juristisch regelte. Mit der Ratifizierung des Vertrages durch die Nationalversammlung am 21. Oktober wurde der Name des Landes gemäß den Vertragsbestimmungen von Staat Deutschösterreich auf Republik Österreich geändert.

    Den Bestrebungen zum Zusammenschluss mit dem republikanischen Deutschen Reich stand das „Anschlussverbot“ entgegen, das sowohl im Vertrag von Saint-Germain für Österreich (Artikel 88: Die Unabhängigkeit Österreichs ist unabänderlich, es sei denn, daß der Rat des Völkerbundes einer Abänderung zustimmt. […]) als auch im Versailler Vertrag für das Deutsche Reich (Artikel 80: Deutschland erkennt die Unabhängigkeit Österreichs innerhalb der durch Vertrag zwischen diesem Staate und den alliierten und assoziierten Hauptmächten festzusetzenden Grenzen an und verpflichtet sich, sie unbedingt zu achten […]) festgehalten wurde. Die Siegermächte des „Großen Krieges” wollten damit ein neues übermächtiges Deutschland verhindern.

    Im Gesetz vom 21. Oktober 1919 über die Staatsform hieß es daher:[2]


    Artikel 1
    Deutschösterreich in seiner durch den Staatsvertrag von St. Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen „Republik Österreich“. [...]

    Artikel 3
    In Durchführung des Staatsvertrags von St. Germain wird die bisherige gesetzliche Bestimmung „Deutschösterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches“ [...] außer Kraft gesetzt.


    Abgesehen von den nicht erreichten Zielen wurden im Friedensvertrag die Kärntner Gebiete Mießtal und Unterdrauburg Slowenien und das seit November 1918 von Italien besetzte Kanaltal mit Tarvis Italien zugesprochen, Feldsberg und Gmünd-Böhmzeil in Niederösterreich der Tschechoslowakei. Die Untersteiermark, der südlichste Teil der historischen Steiermark, schloss sich – vom steirischen Landtag mit Bedauern zur Kenntnis genommen[16] – Ende Oktober 1918 dem neu entstandenen Staat der Slowenen, Kroaten und Serben an. Andererseits wurde im Vertrag Deutsch-Westungarn Österreich zugesprochen und im Herbst 1921 angeschlossen; das Gebiet von Ödenburg, natürliche Hauptstadt des Gebiets, blieb auf Grund der Volksabstimmung 1921 im Burgenland bei Ungarn.

    Karl Renner, der auch den Staatsregierungen Renner II und III vorstand, verfasste 1920 eine Hymne, Deutschösterreich, du herrliches Land, die den nicht mehr staatsoffiziellen Landesnamen enthielt. Die Komposition wurde allerdings nie offiziell zur Nationalhymne erklärt. Die Sozialdemokratische Arbeiter-Partei Deutschösterreichs änderte hingegen ihren Namen nicht.
    Siehe auch: Erste Republik (Österreich)

    Siehe auch

    Geschichte Österreichs
    Münchner Abkommen
    Böhmische Gebiete Deutschösterreichs
    Deutsche in der Ersten Tschechoslowakischen Republik Überblick über das politische Geschehen rund um die Deutschen in den Ländern der Böhmischen Krone und deren Nachfolgestaaten (Deutschösterreich, Tschechoslowakische Republik) von 1848 bis 1938

    Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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