Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» R.I.P. Inge Beyer
Das Burglehn Icon_minitimeGestern um 9:33 pm von Andy

» R.I.P. Heiko Reineke
Das Burglehn Icon_minitimeSa Sep 21, 2024 8:03 am von Admin

» BossHoss V8 DLT in Mecklenburg-Vorpommern, Texas MV, Elefantenhof, Rauchhaus, BossHoss motorcycle
Das Burglehn Icon_minitimeSo Jun 16, 2024 5:16 am von Andy

» R.I.P. Karin
Das Burglehn Icon_minitimeSa Mai 18, 2024 12:04 am von Admin

» R.I.P. Marcus
Das Burglehn Icon_minitimeFr Mai 17, 2024 8:07 am von Admin

» Metallfilter Reinigung Dunstabzugshaube
Das Burglehn Icon_minitimeMo Mai 06, 2024 12:17 am von Admin

» Telefunken S950 Settings
Das Burglehn Icon_minitimeSo Apr 28, 2024 7:24 am von Admin

» Füllstandanzeige
Das Burglehn Icon_minitimeSo Apr 28, 2024 7:16 am von Admin

» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Das Burglehn Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
Oktober 2024
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031   

Kalender Kalender


Das Burglehn

Nach unten

Das Burglehn Empty Das Burglehn

Beitrag  checker Mo Aug 25, 2014 5:11 am

Der Begriff Burglehn bezeichnete im mittelalterlichen Recht zweierlei:

1.   die Burg mit all ihrem Zubehör als Lehnsgut, die der König verleihen konnte.
   
2. einen abgegrenzten Bezirk vor den Mauern einer Burg, in dem die Häuser der Burgmannen standen.

Die Mannen erhielten diese Häuser vom Burgherren als Teil ihrer Vergütung ebenfalls als Lehen. Das Gebiet des Burglehns und seine Bewohner standen unter besonderem Recht. Das heißt, sie waren weder von einer Grundherrschaft abhängig, noch waren sie dem Stadtrecht unterworfen; selbst dann nicht, wenn das Burglehn innerhalb der Stadtmauern lag. Ihr Gerichtsherr war stets der Inhaber der Burg.

Nicht selten waren die Burglehnhäuser gleichzeitig auch Freihäuser. Oft war es zwischen der benachbarten Stadt und den Leuten des Burglehns umstritten, ob diese in ihren Häusern Handwerke ausüben lassen durften, die ansonsten den Zunftregeln unterworfen waren.

Seit dem 17., spätestens aber im 19. Jahrhundert wurden die Burglehnbezirke aufgelöst und der Kommunalverwaltung unterstellt. Manche hatten gleichwohl viel länger existiert als die zugehörigen Burgen, die oft schon vorher ihre militärische Funktion verloren hatten. Heute erinnert in manchen Städten noch ein Straßenname an die Lage des ehemaligen Burglehns.

Quelle - Literatur & Einzelnachweise
checker
checker
Moderator
Moderator

Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten