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** Nadītum **

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Beitrag  Andy Fr Aug 29, 2014 8:54 pm

Der altbabylonische Begriff Nadītum (auch Nadītu) bezeichnet eine Gruppe von Frauen besonderer Rechtsstellung in der altorientalischen Gesellschaft des frühen 2. Jahrtausends vor Christus. Es handelt sich nach gegenwärtigem Forschungsstand dabei um in Klausur lebende, zur Keuschheit verpflichtete Frauen, denen wohl eine kultische Funktion im Umfeld des Šamaš (Sippar) und des Marduk (Babylon) zukam, die besonders jedoch durch ihren Rechtsverkehr bekannt sind.

Quellen und Etymologie

Der Begriff erscheint prominent im Codex Hammurapi, welcher vor allem eine Art von Aussteuer sowie Verpflichtungen von Familienmitgliedern einer Nadītum zur Versorgung selbiger festlegt. Daneben existiert jedoch auch eine Vielzahl altbabylonischer Privatrechtsurkunden, in welchen diese Frauen als Vertragspartner bei Transaktionen und sehr oft als Gläubiger auftreten.

Das gebräuchliche Sumerogramm für Nadītum ist lukur, eine Ligatur der Zeichen SAL und ME, die in etwa mit „keusche Frau“ übersetzt werden können.[1] Aus Wörterlisten geht hierfür als weitere Übersetzungsmöglichkeit auch das akkadische Wort qadištum hervor. Nadītum kann auf eine Wurzel nadû zurückgeführt werden, die aus dem Kontext der Landwirtschaft stammt und dort das „brach liegen Lassen“ eines Feldes beschreibt.[2] Lange Zeit wurde in der Forschung angenommen, dass die Nadītum im Kontext einer (Tempel-)Prostitution zu sehen sei, was vor allem auf spätbabylonischen Wörterlisten beruhte, wo für Nadītum die Termini šamuktum und uppuštum angegeben wurden, die eindeutig mit der Prostitution in Verbindung zu bringen sind. Angesichts der Etymologie des Begriffes dürfte diese späte Gleichsetzung jedoch nicht dem tatsächlichen Status einer Nadītum entsprechen, sondern eher auf der Unkenntnis dieser über 1.000 Jahre später lebenden Schreiber beruhen.

Als Wohnort für die Nadītum wird regelmäßig der Begriff gagû verwendet, der eine Art von abgegrenztem Wohnbezirk bezeichnet und so in Opposition zum so genannten kīdu steht, der übrigen Welt.[3]
Soziale Herkunft

Zur familiären Abstammung der Nadītum ist bezeugt, dass sich unter ihnen Prinzessinnen sowie Töchter hoher Beamter und hoher Militärs befanden. Da aus den sozial niedriger gestellten Schichten generell die schriftlichen Quellen fehlen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Angehörige anderer Schichten Nadītum werden konnten. Viele der bekannten Frauen dieses Status wurden sehr alt, was wohl in ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Kinderlosigkeit, aber auch dem Leben in Klausur – geschützt vor Epidemien – zu sehen ist.[4]

Reiche Familien übergaben ihre Töchter vermutlich vor allem aus wirtschaftlichen Interessen dem gagû. Hierzu gehörte insbesondere die Integritätssicherung des Familieneigentums. So erhielt die Nadītum bei ihrer Initiation zwar eine Mitgift, da sie kinderlos blieb und somit auch keine (männlichen) Erben hatte, fielen ihre Besitztümer nach ihrem Tod dann jedoch wieder zurück an die Familie. Ob es auch religiöse Motivationen zum Eintritt in das gagû gab, ist aus den Quellen hingegen nicht ersichtlich.
Gesellschaftliche Stellung

Die Nadītum war offiziell eine Adoptivtochter des Šamaš, stand jedoch dessen Frau Aja wohl näher.[5] Sie wurde vom gagû als Vertretung des Sonnengottes adoptiert und dann in einer tarû genannten Feier offiziell initiiert. Dieser Begriff ist auch in Eheurkunden belegt, die zudem zeigen, dass es in altbabylonischer Zeit üblich war, die künftige Schwiegertochter zunächst zu adoptieren und ein Jahr in der eigenen Familie leben zu lassen, bevor es zur formellen Eheschließung mit dem Sohn kam.[6] Ob der Aufnahme in das gagû ein Noviziat vorausging, ist nicht klar. Dafür spricht jedoch, dass viele Nadītum ein theophores Element im Namen tragen, was vermuten lässt, dass eine junge Frau beim Eintritt in das gagû ihren Namen änderte; es sind jedoch auch Frauen mit solchen theophoren Elementen in Privathaushalten bekannt, die vielleicht als Novizinnen noch nicht im gagû leben.[7] Die Aufnahme in das gagû erfolgte dann jedoch auf Lebenszeit.[8] Da eine Nadītum keinen eigenen Nachwuchs erwarten konnte, das gagû für alte Nadītum jedoch auch nicht aufkam, mussten diese Frauen selbständig für ihr Alter vorsorgen. Aus diesem Kontext stammen sehr viele Rechtsurkunden, auf die sich die heutigen Kenntnisse stützen. Demnach besaßen die Nadītum innerhalb des gagû ein eigenes Haus und sehr oft einen Sklaven, der, gegen die Verpflichtung zur Versorgung im Alter, auch manumittiert und adoptiert werden konnte. Häufig besaßen sie auch Ländereien, die sie verpachten konnten. Da hierzu jedoch nur sehr wenige Verkaufsurkunden existieren, wird vermutet, dass Nadītum hier zwar ein Nießbrauchrecht besaßen, das Verfügungsrecht jedoch bei ihrer Familie verblieb.
Marduk-Nadītum

Für die Nadītum des Marduk in Babylon ist bekannt, dass sie auch Ehen eingehen durften, obgleich auch sie kinderlos bleiben mussten. Ehen mit einer Nadītum wurden gesellschaftlich hoch angesehen und waren oft mit wirtschaftlichen Begünstigungen verbunden. Gegenüber ihrem Ehemann hatte die Nadītum gewisse Rechte und Pflichten, die im Codex Hammurapi festgeschrieben waren. So musste sie ihrem Mann eine Sklavin für die Zeugung von Nachwuchs zur Verfügung stellen, konnte ihm dann und nur dann aber das Eingehen einer weiteren Ehe mit einer Frau des so genannten šugītum-Standes verbieten (§ 144 CH). In jedem Fall musste jedoch ihre Vorrangstellung gewahrt bleiben, unabhängig von möglichem Nachwuchs ihres Mannes mit einer anderen Frau (§§ 145 f. CH). Relativ häufig sind dementsprechend Adoptionsurkunden der Nadītum gegenüber Töchtern ihres Ehemannes mit ihren Sklavinnen. Ob diese Kinder tatsächlich aus einer solchen Verbindung hervorgingen oder ob dies ein Mittel zur Umgehung sozialer Normen war, muss aufgrund der Quellenlage bislang Spekulation bleiben.

Quelle - literatur & Einzelnachweise
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