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Der Papstprimat

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Der Papstprimat Empty Der Papstprimat

Beitrag  Andy Do Sep 04, 2014 12:22 am

Als Papst-Primat (der oder das; lat. prīmatus: Vorrang, Vorzug), Primat des Papstes oder Petrusprimat bezeichnet man den vom Papsttum der römisch-katholischen Kirche beanspruchten Vorrang als Führer des gesamten Christentums. Dieser Anspruch wurde seit dem 3. Jahrhundert auf die Überlieferung der römischen Gemeinde zurückgeführt, der Apostel Simon Petrus sei der erste Bischof von Rom gewesen und habe dort das Martyrium erlitten; daraus wurde über eine ununterbrochene Apostolische Sukzession die Autorität der römischen Cathedra abgeleitet. Die theoretische und praktische Ausformung des Primats geschah in einer jahrhundertelangen Entwicklung, die unter anderem Gegenstand der Kirchenspaltungen des Morgenländisches Schismas und der Reformation war. Katholischerseits kam diese Entwicklung mit dem Ersten Vatikanischen Konzil 1870 zum Abschluss, bei dem der Papstprimat als höchste Rechtsgewalt (Jurisdiktionsprimat) und höchste Lehrvollmacht (suprema quoque magisterii potestas; Unfehlbarkeit in Lehrentscheidungen ex cathedra) in der Kirche dogmatisch definiert wurde.

Römisch-katholische Definition

Das Erste Vatikanische Konzil (1869 bis 1870) definiert den Jurisdiktionsprimat folgendermaßen:

„Wer also sagt, der römische Bischof habe nur das Amt einer Aufsicht oder Leitung und nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis über die ganze Kirche – und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche gehört –; oder wer sagt, er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Gewalt, oder diese seine Gewalt sei nicht ordentlich und unmittelbar, ebenso über die gesamten und die einzelnen Kirchen wie über die gesamten und einzelnen Hirten und Gläubigen, der sei ausgeschlossen.“

Im Kodex des Kanonischen Rechts, Kanon 331 von 1983, lautet die Definition:

„Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden, deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.“

Im Kanon 1399 ist umfassende Art der Ausübung dargestellt.

Nach Lehre der römisch-katholischen Kirche, wie sie in der Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils zum Ausdruck kommt, ist der päpstliche Primat ein theologisches Erfordernis, um dem Christentum in der öffentlichen Sphäre den Vorrang vor den Ansprüchen der Staaten und der gesellschaftlichen Ordnung einzuräumen.

Die genaue historische Entwicklung ist demgegenüber zweitrangig. Da die römisch-katholische Kirche von einer Realpräsenz Gottes in der Geschichte der Kirche ausgeht, die sich in den Sakramenten, aber auch in definitiven Entscheidungen der Kirche zeigt, argumentiert die katholische Kirche nicht allein aus der Heiligen Schrift, sondern auch von der Tradition her. Im ökumenischen Dialog wird das stark rechtlich gefasste, somit typisch römische Verständnis des Primats seitens der anderen Konfessionen jedoch weiterhin abgelehnt. Die sichtbare Präsenz des Christentums gegenüber Staat und Politik durch das heutige, auf seinen geistlichen Auftrag konzentrierte Papsttum wird aber inzwischen auch von manchen nicht-römisch-katholischen Theologen positiver gewürdigt als in der Vergangenheit.
Neutestamentliche Begründung

Die Päpste begründen ihren Primatsanspruch vor allem mit Mt 16,18f EU:

„Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.“

Ob es sich um ein „echtes“ Jesuswort handelt, ist ebenso umstritten wie der Bezug und die Bedeutung des Wortspiels Petrus und petra (Fels, Stein). Angenommen wird oft, dass dieses Wort eine Leitungsfunktion des Apostels Petrus in der Jerusalemer Urgemeinde spiegelt. Es ist neben Mt 18,17 EU die einzige Stelle in den Evangelien, wo das Wort „ekklesia“ (Gemeinde, Kirche) vorkommt. Hier werden also Struktur- und Autoritätsfragen der frühen Christenheit reflektiert.

Einige protestantische Autoren meinen, dass Jesus petra nicht auf ein Leitungsamt des Petrus, sondern auf sein zuvor geäußertes Messiasbekenntnis beziehe, also den Glauben an Jesus Christus zum Fundament der Gemeinde erkläre. Er selbst sei also der Felsen, auf den diese gebaut sei. Dazu wird oft auf 1 Kor 3,11 EU verwiesen: „einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist: Jesus Christus.“

Einige Autoren meinen, dass Jesus hier nicht von Petrus spreche, sondern von „Offenbarung“. Diese sei der Fels der Kirche, nicht der Apostel Petrus. Dazu verweisen sie auf Mt 16,17 EU: „Selig bist du, Simon Barjona; denn nicht Fleisch und Blut haben dir das offenbart, sondern mein Vater im Himmel.“ Jesus mache im folgenden Vers 18 von einem Wortspiel Gebrauch, indem er Petrus Kephas nenne, was übersetzt Fels bedeutet. So führe Jesus hier den Namen Petrus als Gleichnis an, um sich dann auf den Vers zuvor zu beziehen.

Zur Begründung des seelsorgerlichen Petrusprimats wird oft auch Joh 21,15ff EU herangezogen, wo Jesus Petrus auffordert: „Weide meine Lämmer […] weide meine Schafe“.
Historische Entwicklung
Frühe Kirche

In der Frühzeit der Kirche bildeten sich, der römischen Verwaltungsstruktur entsprechend, fünf Patriarchate heraus. Das römische Patriarchat deckte dabei das gesamte Gebiet des Weströmischen Reiches ab.

Die frühe Kirche hat dem Patriarchat von Rom gegenüber den anderen Patriarchaten ein Ehrenprimat oder „Primat der Liebe“ zugestanden – eine Ehrenstellung im Sinne eines Primus inter Pares („Erster unter Gleichen“), die aber weder einen qualitativ höheren Rang beinhaltete noch das Recht, ungefragt in die inneren Angelegenheiten anderer Patriarchate einzugreifen.

Die römische Gemeinde war in den ersten Jahrhunderten als Gemeinde der Hauptstadt allgemein geachtet. Sie besaß der Überlieferung nach die Gräber der „Apostelfürsten“ Paulus und Petrus. Die Petrusverheißung gemäß Matthäus 16,18 wird jedoch in der ganzen christlichen Literatur der ersten Jahrhunderte nur einmal zitiert: bei Tertullian, der die Stelle aber nur auf Petrus, nicht auf Rom bezieht. Der römische Bischof Viktor I. (189–199) exkommunizierte ganz Kleinasien wegen des Ostertermins, wurde dabei aber von den übrigen Bischöfen, insbesondere von Irenäus von Lyon, zurückgewiesen. Daneben exkommunizierte der Bischof einen gewissen Theodotus von Byzanz aus theologischen Gründen und enthob den gnostischen Priester Florinus seines Amtes; daneben verurteilte er den sogenannten Adoptianismus. Viktor nahm so die Jurisdiktionsgewalt auch für andere Gemeinden mehrmals in Anspruch, so dass sein Primatsanspruch geschichtlich dokumentiert ist.

Der erste römische Bischof, der sich auf die Petrusverheißung berief, war Stephan I. (254–257) in der Auseinandersetzung mit Cyprian von Karthago, doch er konnte sich damit nicht gegen Cyprian und die Bischöfe von Alexandria und Caesarea durchsetzen.

Ein westliches Konzil in Sardika 343 erlaubt abgesetzten Bischöfen die Appellation nach Rom. Der Entscheid wird von Julius I. (337–352) als Beschluss von Nicäa ausgegeben, ist dort aber nirgends erwähnt.

Damasus I. (366–384) interpretierte als erster die Petrusverheißung juristisch, um für die römische Kirche eine Monopolstellung zu begründen. De facto hatte jedoch sein Zeitgenosse Ambrosius, der Bischof von Mailand, wesentlich mehr Einfluss in der Kirche. Der Nachfolger von Damasus, Siricius (384–399), nannte seine Statuta „apostolisch“ und übernahm im Verkehr mit den übrigen Kirchen den Amtsstil der kaiserlichen Kanzlei.

Das erste Konzil von Konstantinopel 381 wies dem Bischof von Neu-Rom (Konstantinopel) den zweiten Rang nach dem Roms zu.

Bonifatius I. (418–422) verbot weitere Appellationen nach einem Entscheid von Rom und bezeichnet Rom als apostolicum culmen, die apostolische Spitze. Sein Zeitgenosse Augustinus von Hippo wusste jedoch nichts vom Jurisdiktionsprimat Roms, für ihn wie für die übrige damalige Kirche war das ökumenische Konzil die höchste Instanz.

Im Konzil von Ephesos von 431, dem dritten ökumenischen Konzil, wird Papst Coelestin I. von einer dreiköpfigen römischen Delegation als Nachfolger von Petrus dem Haupt der Apostel bezeichnet, das fand jedoch in den Konzilsentscheiden keinen Widerhall.

Leo der Große (440–461) arbeitete die römische Primatidee voll aus, begründet durch Matthäus 16,18 und das römische Erbrecht. Im Konzil von Chalcedon 451 wurde jedoch dem Patriarchat von Konstantinopel der gleiche Primat zuerkannt wie der alten Reichshauptstadt – Leo erkannte das Konzil erst zwei Jahre später an.

Gregor der Große (590–604) wird im ersten Vatikanischen Konzil als höchster und universaler Hirte zitiert. Im Zusammenhang schreibt er jedoch an den Patriarchen Eulogios von Alexandria: „Ich habe nicht befohlen, sondern auf das, was mir nützlich erschien, hinzuweisen versucht … Ich halte nicht das für eine Ehre, von dem ich weiß, dass es meinen Brüdern die Ehre raubt. Meine Ehre ist die Ehre der ganzen Kirche. Meine Ehre ist die feste Kraft meiner Brüder. Dann werde ich wahrhaft geehrt, wenn einem jeden von ihnen die schuldige Ehre nicht verwehrt wird.“ Im ersten vatikanischen Konzil wird nur der kursive Teil aufgeführt.
Mittelalter

Als Gegendienst für die Krönung zum fränkischen König schenkt Pippin dem Papst das von den Langobarden zurückeroberte Exarchat Ravenna und weitere Ländereien: Die Krönung eines westlichen Kaisers im Jahr 800 gab dem Papst einen weiteren Prestigegewinn und Einfluss auf die fränkische Staatskirche.

Das nur von der katholischen Kirche anerkannte, während des Photius-Schismas von Papst Nikolaus I. einberufene vierte Konzil von Konstantinopel stellt im Jahr 869 fest: „Und da der Ausspruch unseres Herrn Jesus Christus nicht unerfüllt bleiben kann: ‚Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen‘, so bewahrheitet sich dieses Wort durch dessen Auswirkungen: denn beim Apostolischen Stuhl wurde die katholische Religion stets unversehrt bewahrt und die heilige Lehre verkündet. Von seinem Glauben und seiner Lehre wollen wir niemals getrennt sein werden, und wir hoffen, dass wir würdig sind, in der einen Gemeinschaft zu leben, die der Heilige Stuhl verkündet.“

Zehn Jahre später, wird am gesamtkirchlichen, auch das von Johannes VIII. anerkannten Konzil von 879 in Konstantinopel die Jurisdiktion des Papstes für den Westen voll anerkannt, für die übrigen Patriarchate aber klar abgelehnt.

Leo IX. und Morgenländisches Schisma …

Nikolaus II. (1058–1073) lässt sich als erster Papst mit der Tiara krönen.

Gregor VII. (Hildebrand) verfasste den Dictatus Papae, 27 Lehrsätze über den Primat des Papstes, die er auch – beispielsweise im Investiturstreit – in die Praxis umsetzt. Darin heißt es:

„I. Die römische Kirche wurde allein durch den Herrn gegründet.
II. Nur der römische Bischof wird zu Recht universal genannt.
III. Sein Bevollmächtigter steht in einem Konzil über allen Bischöfen, selbst wenn er ihnen durch seine Weihe unterlegen ist, und er kann gegen sie eine Absetzungsformel aussprechen.
IX. Der Papst ist der einzige Mensch, dem alle Fürsten die Füße küssen.
X. Er ist der einzige, dessen Name in allen Kirchen ausgesprochen wird.
XII. Er kann Kaiser absetzen.
XVII. Keine allgemeine Synode kann ohne seine Zustimmung ausgesprochen werden.
XVIII. Sein Urteil darf von niemandem verändert werden, und nur er kann die Urteile aller abändern.
XIX. Er darf von niemandem gerichtet werden.
XXI. Alle causae majores jeder Kirche müssen ihm vorgetragen werden.“

Innozenz III. (1198–1216) erlässt die Bulle Venerabilem, die dem Papst das Recht gibt, Könige zu wählen und auch das Recht zu entscheiden, ob sie qualifiziert sind oder nicht. Am vierten Laterankonzil proklamiert er, dass der päpstliche Primat von der gesamten Antike anerkannt worden sei.

Das 2. Konzil von Lyon unter Gregor X. erklärt im Jahr 1274:

„Die Heilige Römische Kirche besitzt den höchsten und vollen Primat und die Herrschaft über die gesamte katholische Kirche. Sie ist in Wahrheit und Demut bewußt, dass sie diesen Primat vom Herrn selbst – im heiligen Petrus, dem Fürst und Haupt der Apostel, dessen Nachfolger der Römische Papst ist – mit der Fülle der Gewalt erhalten hat. Und wie sie vor allen anderen zur Verteidigung der Glaubenswahrheiten verpflichtet ist, so müssen auch alle auftauchenden Fragen über den Glauben durch ihr Urteil entschieden werden.“

Trotz Druck des Kaisers werden die Beschlüsse des Konzils in der Ostkirche nicht anerkannt.

Bonifatius VIII. erlässt im Zusammenhang mit seinem Konflikt mit Philipp IV. dem Schönen 1302 die Bulle Unam Sanctam. Sie stellt den Höhepunkt päpstlichen Machtanspruchs dar und bewegt den französischen König dazu, den Papst noch im gleichen Jahr arrestieren zu lassen, um die Unabhängigkeit der weltlichen Gewalt zu demonstrieren.

„Aber diese Autorität, obwohl sie einem Menschen gegeben und von einem Menschen ausgeübt wird, ist nicht menschlich sondern göttlich und wurde durch das Göttliche Wort an Petrus selbst und in ihm an seine Nachfolger gegeben, Petrus, den der Herr als festen Felsen bestätigte, als er ihm sagte? Was immer du auf Erden binden wirst (Mt 16,19 EU). Deshalb, wer immer sich dieser von Gott eingesetzten Macht widersetzt, widersetzt sich Gott (siehe Röm 13,2 EU). Im weiteren erklären, definieren und proklamieren wir, dass es für jedes menschliche Geschöpf schlechthin eine Frage der Heilsnotwendigkeit ist, sich an den römischen Pontifex zu halten.“ (Porro subesse Romano Pontifici omni humanae creaturae declaramus, dicimus, definimus et pronuntiamus omnino esse de necessitate salutis.)


Das Konzil von Konstanz erklärte zwar 1415 im Dekret Haec sancta, dass das Konzil über dem Papst stehe (siehe Konzil von Konstanz), auf dem fünften Laterankonzil 1516 erklärte Leo X. jedoch: „Der zur Zeit existierende römische Pontifex, der die Autorität über alle Konzilien besitzt …“ Die Allgemeingültigkeit dieses Papstkonzils wurde jedoch schon damals bestritten, da es praktisch nur von Italienern und Kurienkardinälen besucht war.
Sicht anderer Kirchen

In der Alten Kirche war der Vorrang des Bischofs von Rom allgemein anerkannt, so zum Beispiel in Kanon III des ersten Konzils von Nizäa oder Kanon XXXVI des Konzils von Trullo. Allerdings wurde unter diesem Vorrang der Ehrenplatz eines Primus inter Pares verstanden, der keinerlei Jurisdiktion über andere Patriarchate einschloss. Das ist bis heute die Haltung der orthodoxen Kirchen. So sagte Nicetas, der Erzbischof von Nikomedien 1154 an einer Disputation zu Anselm von Havelberg:



„Wir verweigern der römischen Kirche nicht den Primat unter den fünf Schwesterpatriarchaten, und wir erkennen ihr Recht auf den Ehrenplatz an einem ökumenischen Konzil an. Aber sie hat sich durch ihre Taten von uns getrennt, als sie aus Stolz eine Monarchie behauptete, die ihrem Amt nicht zukommt […] Wie können wir Dekrete von ihr annehmen, die herausgegeben wurden, ohne uns zu konsultieren und sogar ohne unser Wissen? Wenn der römische Pontifex auf dem hohen Throne seines Ruhms sitzend uns anzudonnern und von oben herab seine Befehle gegen uns zu schleudern wünscht, wenn er über uns zu richten und uns und unsere Kirchen zu beherrschen wünscht, nicht indem er mit uns berät sondern nach seinem willkürlichen Belieben, was für eine Art von Bruderschaft oder sogar Vaterschaft kann das sein? Wir wären die Sklaven, nicht die Söhne einer solchen Kirche, und der römische Stuhl wäre nicht die fromme Mutter von Söhnen sondern eine harte, anmassende Gebieterin von Sklaven.“

– Christian History: Imperious Mistress?


Außerhalb der römisch-katholischen Kirche wird Matthäus 16,18 nur auf den Apostel Petrus oder, im Zusammenhang mit der Parallelstelle Mt 18,18 EU, auf alle Apostel, alle Geistlichen oder alle Christen bezogen. Die Lehre, dass der Bischof von Rom einziger Rechtsnachfolger Petri sei und daher diese Leitungsfunktion über die ganze Kirche „erbe“, ist nur in der römisch-katholischen Kirche anerkannt.[1]

Ein „Petrusamt“ im Dienst der Einheit der Kirchen halten auch manche nicht-römisch-katholische Theologen für wünschenswert. Jurisdiktionsprimat und absolute Lehrvollmacht (Unfehlbarkeit), wie sie der Papst in der römisch-katholischen Kirche ausübt, werden aber entschieden abgelehnt und als Hindernis zur Einheit der Kirchen angesehen.

Einige Katholiken lehnten den auf dem Ersten Vatikanischen Konzil bekräftigten Papst-Primat und dessen alleinigen Führungsanspruch ab. Sie schlossen sich zusammen und vereinigten sich mit dem Erzbistum Utrecht zur Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen.
Literatur

Neues Testament

Paul Hoffmann: Der Petrus-Primat im Matthäusevangelium. In: Joachim Gnilka (Hrsg.): Neues Testament und Kirche. Festschrift Rudolf Schnackenburg. Herder, Freiburg (Breisgau) u. a. 1974, ISBN 3-451-16628-3, S. 94–114.

Orthodoxie

Boris Bobrinskoy (Hrsg.): Der Primat des Petrus in der orthodoxen Kirche. Übersetzt aus dem Französischen von Matthis Thurneysen. EVZ-Verlag, Zürich 1961 (Bibliothek für orthodoxe Theologie und Kirche 1, ZDB-ID 844325-7).

Historische Ausgaben

Johann Friedrich Ludwig Rothensee: Der Primat des Papstes in allen christlichen Jahrhunderten. Nach seinem Tode herausgegeben von Räss und Weis. 3 Bände. Kupferberg, Mainz 1836–1838.
J. Frohschammer: Der Primat Petri und des Papstes. Zur Beleuchtung des Fundamentes des römischen Papstherrschaft. Verlag Eduard Loll, Elberfeld 1875.

Papsttum

Reinhard Gahbauer: Gegen den Primat des Papstes. Studien zu Niketas Seides. Edition, Einführung, Kommentar. Verlag Uni-Druck, München 1975, ISBN 3-87821-131-7 (Zugleich: München, Univ., Diss., 1975).
Georg Schwaiger: Päpstlicher Primat und Autorität der Allgemeinen Konzilien im Spiegel der Geschichte. Schöningh, München u. a. 1977, ISBN 3-506-74786-X.
Wolfgang Klausnitzer: Der Primat des Bischofs von Rom. Entwicklung – Dogma – Ökumenische Zukunft. Herder, Freiburg (Breisgau) u. a. 2004, ISBN 3-451-28513-4.
Marcus Schumacher: Der Primat des Papstes. Die Krise des Primates im Zeitalter von Schisma und Konziliarismus. Grin Verlag, München 2007, ISBN 978-3-638-79540-1.

Siehe auch

Affectio papalis


Quelle - literatur & Einzelnachweise
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