Die Kinderprostitution
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Die Kinderprostitution
Der Begriff Kinderprostitution beschreibt das Einbeziehen von Kindern gegen eine Vergütung in sexuelle Aktivitäten oder Handlungen. In thematischen Auseinandersetzungen wird der Begriff häufig irreführend ausgedehnt auf die Prostitution Jugendlicher. Eine Zusammenfassung der Prostitution von Jugendlichen und Kindern wird als Prostitution Minderjähriger bezeichnet.
Schwangere Kinderprostituierte in London um 1871
Geschichte
Im antiken Rom war Prostitution ein alltäglicher und überall anzutreffender Tatbestand. Aus historischen Quellen ist bekannt, dass auch Kinder – meist Sklaven – als Prostituierte arbeiten mussten. In einem Epigramm von Martial berichtet dieser davon, dass Kaiser Domitian ein Gesetz zum Verbot der Kinderprostitution erlassen hatte.
In Afghanistan gibt es seit Jahrhunderten die Tradition des Baccha Baazi, den Verkauf von minderjährigen Jungen.
Brennpunktregionen
Nach unbelegten Schätzungen von UNICEF praktizieren weltweit ca. 3 bis 4 Millionen Jugendliche und Kinder Kinderprostitution. Auf einen öffentlich bekannten Fall werden mindestens 25-30 unentdeckte geschätzt. Die regionalen Hauptbrennpunkte sind Asien (Philippinen, Thailand, Sri Lanka, Vietnam, Kambodscha), Karibik (Dominikanische Republik, Kuba), Brasilien, Südliches und Westliches Afrika (Kenia, Südafrika), aber auch Osteuropa.
Personen, die Kinder zur Prostitution zwingen, machen sich in den meisten Ländern strafbar, wobei die Definitionen der Begriffe „Kinder“, „Prostitution“ und „Zwang“ stark variieren können.
Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention lautet:
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen kommerzieller sexueller Ausbeutung zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren
zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden,
für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden,
für pornografische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Trotz aller Verbote und Bestimmungen ist es schwierig, die Kinderprostitution einzudämmen. Dies liegt zum einen am großen Markt, der insbesondere international nur schwer zu kontrollieren ist, aber auch an Gesetzen zum Schutz der Familie, die die staatliche Einmischung und Überwachung nur in begrenztem Maß zulassen. Jedoch kann beispielsweise ein deutscher Staatsbürger, der sich im Ausland durch den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen strafbar macht, in Deutschland nach deutschem Recht für seine Tat im Ausland belangt werden (Exterritorialprinzip).
Ursachen
Nicht zuletzt die Armut in den sogenannten Entwicklungsländern verursacht den Großteil der Prostitution von Kindern. Immerhin sterben laut UNICEF jährlich 6 Millionen Kinder auf der Welt an Mangelernährung. Daher wird Kinderprostitution in armen Ländern eher als notwendiges Übel angesehen und kann nicht wirkungsvoll bekämpft werden, da es an Alternativen fehlt. Auch leben viele Kinder in diesen Ländern auf der Straße und werden von Zuhältern entführt. Kinderprostitution geht oft mit Sextourismus in wirtschaftlich ärmere Länder einher, wo Kinder häufig aus wirtschaftlicher Armut von ihren eigenen Eltern dazu genötigt bzw. dafür verkauft oder entführt werden oder als Straßenkinder von Zuhältern zur Prostitution gezwungen werden. Vor allem aber ist die Prostitution von Kindern ein großes Geschäft der organisierten Kriminalität.
An erster Stelle der Ursachen für die Prostitution von Kindern steht allerdings die Nachfrage. Man schätzt, dass sich jährlich ca. 200.000 Sextouristen an Kindern und Jugendlichen vergreifen. Dabei sind 95 % der Täter Männer, die ihre Übergriffe oft dokumentieren und eventuell als Kinderpornografie verkaufen.
Sachlage in Deutschland
Während sich das öffentliche Bewusstsein, politische Auseinandersetzungen und die Arbeit zahlreicher Hilfsorganisationen vorrangig auf die Verhinderung dieserart Verbrechen an Kindern im Ausland richten, findet die Not von Kindern und Jugendlichen, die sich auch in Deutschland prostituieren, bis dato kaum Beachtung.
Über die Anzahl minderjähriger Prostituierter in Deutschland finden sich Erhebungen, die zwischen 3 und 11 Prozent gemessen an der gesamten Prostitution schwanken, bzw. Angaben, die von ca. 10.000 bis 20.000 prostituierten Jugendlichen und Kindern ausgehen. Eine genauere Zahlenangabe dieser illegalen Fälle erweist sich naturgegeben als problematisch.
Nach Angaben einer ZDF-Dokumentation vom 9. Dezember 2003 nimmt die Anzahl minderjähriger Prostituierter in Deutschland mehr und mehr zu, wobei der Anteil der Jüngeren immer stärker ansteigt. So war jede elfte Prostituierte, die im Jahre 2002 Kontakt mit der Hilfsorganisation Mitternachtsmission Dortmund hatte, minderjährig. Trotz des augenscheinlichen Handlungsbedarfs werden öffentliche Fördermittel für Hilfsprojekte immer knapper.
Meist prostituieren sich die Minderjährigen aus sozialer oder existentieller Not heraus. Auch die minderjährigen Stricher sind hier zu nennen. Oft kommen Rauschmittelsüchte hinzu, wodurch ein Teufelskreis entsteht. Nur ein Teil der minderjährigen Prostituierten tritt offen auf dem Babystrich (Orte, an denen sich Minderjährige anbieten) mit Kunden in Kontakt, vielfach finden die Vermittlungen über Dritte statt. Ca. 90 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendliche, die von Hilfsorganisationen betreut werden, erlebten bereits in ihrer Familie oder dem Angehörigenkreis sexuelle Übergriffe, viele auch andere körperliche Misshandlungen und beides bestimmt auch ihren Alltag auf dem Strich.
In Deutschland werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Täter aus dem familiären Umkreis von Kindern sexuellen Missbrauch von Kindern gegen Bezahlung organisiert haben. In einigen Fällen fanden die Übergriffe zudem zur Erzeugung von Kinderpornografie statt.
Nach der Rechtslage in Deutschland ist selbst dann, wenn eine Einwilligung oder sogar das Angebot zu sexuellen Handlungen von einer Person unter 14 Jahren vorliegt, die sexuelle Handlung nach § 176 und 176a StGB strafbar (→ Sexueller Missbrauch von Kindern). Nach § 182 Absatz 1 Nr. 1 StGB ist es für Personen über 18 Jahren strafbar, mit einer Person unter 16 Jahren sexuelle Handlungen gegen Entgelt auszuüben (→ Sexueller Missbrauch von Jugendlichen). In Deutschland machen sich „Freier“ von 16- oder 17-jährigen Prostituierten seit dem 5. November 2008 strafbar. Am 29. August 2006 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, mit dem es dem Bundestag aufgab, das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre anzuheben.[1] Hieraufhin wurde vom Bundestag am 30. Oktober 2008 eine Neufassung des § 182 StGB beschlossenen, welche am 5. November 2008 in Kraft trat. [2].
Sachlage in Österreich
Offizielle Zahlen und Statistiken zur Thematik Kinderprostitution sind nicht vorhanden. Lediglich im Rahmen der Verurteilungs- und Anzeigenstatistiken sind teilweise Zahlen (jedoch wenig aussagekräftig) zu bekommen. [3]
Jedoch gibt es von Einrichtungen, welche mit minderjährigen Prostituierten in Kontakt kommen, berechtigte Hinweise auf das Bestehen des Problems. [4] Eine Studie aus dem Jahr 2005[5] gibt weiters Aufschluss über die Existenz von Kinderprostitution. Insgesamt wurden 40 Interviews in Wien sowie fünf in Salzburg durchgeführt.[6] Der Großteil der Befragten war unter 18 Jahre alt[7], wobei in Salzburg auch ältere Jugendliche befragt wurden, die jedoch zu 40 % mit 18 bzw. 20 % mit 19 Jahren ihre erste Erfahrung im Prostitutionsbereich hatten.[8] Die Studie von Tener/Ring 2006 war zwar hauptsächlich im qualitativen Bereich angesiedelt (Befragung von 25 Personen) und ist daher nicht repräsentativ für ganz Österreich. Sie zeigt dennoch die Existenz einer eigenen Szene von minderjährigen österreichischen Prostituierten in Wien. Neben Wien gibt es auch noch entlang der Tschechisch-Österreichisch-Deutschen Grenze eine Kinderprostitutions-Szene.[9]
Siehe auch
Frauenhandel
Kinderarbeit
Sextourismus
Sexueller Missbrauch von Kindern
Zwangsprostitution
Kinderrechte
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Schwangere Kinderprostituierte in London um 1871
Geschichte
Im antiken Rom war Prostitution ein alltäglicher und überall anzutreffender Tatbestand. Aus historischen Quellen ist bekannt, dass auch Kinder – meist Sklaven – als Prostituierte arbeiten mussten. In einem Epigramm von Martial berichtet dieser davon, dass Kaiser Domitian ein Gesetz zum Verbot der Kinderprostitution erlassen hatte.
In Afghanistan gibt es seit Jahrhunderten die Tradition des Baccha Baazi, den Verkauf von minderjährigen Jungen.
Brennpunktregionen
Nach unbelegten Schätzungen von UNICEF praktizieren weltweit ca. 3 bis 4 Millionen Jugendliche und Kinder Kinderprostitution. Auf einen öffentlich bekannten Fall werden mindestens 25-30 unentdeckte geschätzt. Die regionalen Hauptbrennpunkte sind Asien (Philippinen, Thailand, Sri Lanka, Vietnam, Kambodscha), Karibik (Dominikanische Republik, Kuba), Brasilien, Südliches und Westliches Afrika (Kenia, Südafrika), aber auch Osteuropa.
Personen, die Kinder zur Prostitution zwingen, machen sich in den meisten Ländern strafbar, wobei die Definitionen der Begriffe „Kinder“, „Prostitution“ und „Zwang“ stark variieren können.
Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention lautet:
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen kommerzieller sexueller Ausbeutung zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren
zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden,
für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden,
für pornografische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Trotz aller Verbote und Bestimmungen ist es schwierig, die Kinderprostitution einzudämmen. Dies liegt zum einen am großen Markt, der insbesondere international nur schwer zu kontrollieren ist, aber auch an Gesetzen zum Schutz der Familie, die die staatliche Einmischung und Überwachung nur in begrenztem Maß zulassen. Jedoch kann beispielsweise ein deutscher Staatsbürger, der sich im Ausland durch den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen strafbar macht, in Deutschland nach deutschem Recht für seine Tat im Ausland belangt werden (Exterritorialprinzip).
Ursachen
Nicht zuletzt die Armut in den sogenannten Entwicklungsländern verursacht den Großteil der Prostitution von Kindern. Immerhin sterben laut UNICEF jährlich 6 Millionen Kinder auf der Welt an Mangelernährung. Daher wird Kinderprostitution in armen Ländern eher als notwendiges Übel angesehen und kann nicht wirkungsvoll bekämpft werden, da es an Alternativen fehlt. Auch leben viele Kinder in diesen Ländern auf der Straße und werden von Zuhältern entführt. Kinderprostitution geht oft mit Sextourismus in wirtschaftlich ärmere Länder einher, wo Kinder häufig aus wirtschaftlicher Armut von ihren eigenen Eltern dazu genötigt bzw. dafür verkauft oder entführt werden oder als Straßenkinder von Zuhältern zur Prostitution gezwungen werden. Vor allem aber ist die Prostitution von Kindern ein großes Geschäft der organisierten Kriminalität.
An erster Stelle der Ursachen für die Prostitution von Kindern steht allerdings die Nachfrage. Man schätzt, dass sich jährlich ca. 200.000 Sextouristen an Kindern und Jugendlichen vergreifen. Dabei sind 95 % der Täter Männer, die ihre Übergriffe oft dokumentieren und eventuell als Kinderpornografie verkaufen.
Sachlage in Deutschland
Während sich das öffentliche Bewusstsein, politische Auseinandersetzungen und die Arbeit zahlreicher Hilfsorganisationen vorrangig auf die Verhinderung dieserart Verbrechen an Kindern im Ausland richten, findet die Not von Kindern und Jugendlichen, die sich auch in Deutschland prostituieren, bis dato kaum Beachtung.
Über die Anzahl minderjähriger Prostituierter in Deutschland finden sich Erhebungen, die zwischen 3 und 11 Prozent gemessen an der gesamten Prostitution schwanken, bzw. Angaben, die von ca. 10.000 bis 20.000 prostituierten Jugendlichen und Kindern ausgehen. Eine genauere Zahlenangabe dieser illegalen Fälle erweist sich naturgegeben als problematisch.
Nach Angaben einer ZDF-Dokumentation vom 9. Dezember 2003 nimmt die Anzahl minderjähriger Prostituierter in Deutschland mehr und mehr zu, wobei der Anteil der Jüngeren immer stärker ansteigt. So war jede elfte Prostituierte, die im Jahre 2002 Kontakt mit der Hilfsorganisation Mitternachtsmission Dortmund hatte, minderjährig. Trotz des augenscheinlichen Handlungsbedarfs werden öffentliche Fördermittel für Hilfsprojekte immer knapper.
Meist prostituieren sich die Minderjährigen aus sozialer oder existentieller Not heraus. Auch die minderjährigen Stricher sind hier zu nennen. Oft kommen Rauschmittelsüchte hinzu, wodurch ein Teufelskreis entsteht. Nur ein Teil der minderjährigen Prostituierten tritt offen auf dem Babystrich (Orte, an denen sich Minderjährige anbieten) mit Kunden in Kontakt, vielfach finden die Vermittlungen über Dritte statt. Ca. 90 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendliche, die von Hilfsorganisationen betreut werden, erlebten bereits in ihrer Familie oder dem Angehörigenkreis sexuelle Übergriffe, viele auch andere körperliche Misshandlungen und beides bestimmt auch ihren Alltag auf dem Strich.
In Deutschland werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Täter aus dem familiären Umkreis von Kindern sexuellen Missbrauch von Kindern gegen Bezahlung organisiert haben. In einigen Fällen fanden die Übergriffe zudem zur Erzeugung von Kinderpornografie statt.
Nach der Rechtslage in Deutschland ist selbst dann, wenn eine Einwilligung oder sogar das Angebot zu sexuellen Handlungen von einer Person unter 14 Jahren vorliegt, die sexuelle Handlung nach § 176 und 176a StGB strafbar (→ Sexueller Missbrauch von Kindern). Nach § 182 Absatz 1 Nr. 1 StGB ist es für Personen über 18 Jahren strafbar, mit einer Person unter 16 Jahren sexuelle Handlungen gegen Entgelt auszuüben (→ Sexueller Missbrauch von Jugendlichen). In Deutschland machen sich „Freier“ von 16- oder 17-jährigen Prostituierten seit dem 5. November 2008 strafbar. Am 29. August 2006 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, mit dem es dem Bundestag aufgab, das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre anzuheben.[1] Hieraufhin wurde vom Bundestag am 30. Oktober 2008 eine Neufassung des § 182 StGB beschlossenen, welche am 5. November 2008 in Kraft trat. [2].
Sachlage in Österreich
Offizielle Zahlen und Statistiken zur Thematik Kinderprostitution sind nicht vorhanden. Lediglich im Rahmen der Verurteilungs- und Anzeigenstatistiken sind teilweise Zahlen (jedoch wenig aussagekräftig) zu bekommen. [3]
Jedoch gibt es von Einrichtungen, welche mit minderjährigen Prostituierten in Kontakt kommen, berechtigte Hinweise auf das Bestehen des Problems. [4] Eine Studie aus dem Jahr 2005[5] gibt weiters Aufschluss über die Existenz von Kinderprostitution. Insgesamt wurden 40 Interviews in Wien sowie fünf in Salzburg durchgeführt.[6] Der Großteil der Befragten war unter 18 Jahre alt[7], wobei in Salzburg auch ältere Jugendliche befragt wurden, die jedoch zu 40 % mit 18 bzw. 20 % mit 19 Jahren ihre erste Erfahrung im Prostitutionsbereich hatten.[8] Die Studie von Tener/Ring 2006 war zwar hauptsächlich im qualitativen Bereich angesiedelt (Befragung von 25 Personen) und ist daher nicht repräsentativ für ganz Österreich. Sie zeigt dennoch die Existenz einer eigenen Szene von minderjährigen österreichischen Prostituierten in Wien. Neben Wien gibt es auch noch entlang der Tschechisch-Österreichisch-Deutschen Grenze eine Kinderprostitutions-Szene.[9]
Siehe auch
Frauenhandel
Kinderarbeit
Sextourismus
Sexueller Missbrauch von Kindern
Zwangsprostitution
Kinderrechte
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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