Das Lagerbordell
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Das Lagerbordell
Lagerbordelle wurden zwischen 1942 und 1945 in zehn NS-Konzentrationslagern eingerichtet und sollten männlichen Häftlingen als Anreiz zur Mehrarbeit dienen.
Der Historiker Robert Sommer schätzt, dass 210 Frauen in den Bordellen deutscher Konzentrations- und Vernichtungslager zur Prostitution gezwungen wurden, für 174 Frauen wurde dies namentlich nachgewiesen.[1]
Geschichte
Die Idee der Einrichtung von Lagerbordellen geht zurück auf einen Besuch des Reichsführers-SS, Heinrich Himmler, im KZ Mauthausen und den umliegenden Steinbrüchen.[2] Nach seinen Vorstellungen sollte die totale Ausbeutung der Arbeitskraft von männlichen KZ-Häftlingen durch die Einführung von Gratifikationen forciert werden. Privilegierten männlichen Häftlingen sollte der Besuch des „Sonderbaus“ – so der Euphemismus der SS für diese Bordellbaracken – erlaubt werden.
„Für notwendig halte ich allerdings, daß in der freiesten Form den fleißig arbeitenden Gefangenen Weiber in Bordellen zugeführt werden.“
– Heinrich Himmler: 1942[3]
Im Mai 1943 wurde eine „Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge“ im gesamten KZ-System eingeführt.[4] Darin wurden männlichen Häftlingen bei höherer Arbeitsleistung das Tragen eines militärischen Haarschnitts, die Zuteilung von Zigaretten, eine höhere Brieffrequenz, Einkäufe in der Kantine und der Bordellbesuch gestattet.[2]
Auf Befehl von Heinrich Himmler entstand in Mauthausen im Juni 1942 das erste von zehn Häftlingsbordellen. Hierfür wurden Frauen „abgestellt“, die zur Häftlingskategorie „asozial“ gehörten. In diese Gruppe fielen Frauen, die sich nicht in den NS-Staat eingefügt hatten und beispielsweise den Bund Deutscher Mädel ablehnten.[2] Weiters gehörten auch Frauen, die sich prostituiert hatten und nicht den Auflagen nachgekommen waren, zu den „Asozialen“. Viele dieser zur Prostitution gezwungenen Frauen kamen aus dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. Zogen sich Frauen eine Geschlechtskrankheit zu, wurden sie für medizinische Versuche zur Verfügung gestellt. Schwangere wurden einer Zwangsabtreibung unterzogen.
Das Lagerbordell im KZ Auschwitz I wurde ab Juni 1943 auf Geheiß Himmlers im Block 24a (gegenwärtig Sitz des Museum-Archivs) eingerichtet. Zuvor hatte die SS den Plan verworfen, eine Bordellbaracke (Bauvorhaben 93) hinter dem Block 11 zu errichten. Es eröffnete im Oktober 1943 und sollte privilegierten Funktionshäftlingen zur Belohnung dienen. Den SS-Wachen war der Besuch verboten, sie besuchten ein Bordell in der Stadt Auschwitz. Über 60 deutsche, polnische und ukrainische Frauen selektierte die SS im Frauenlager im KZ Auschwitz II–Birkenau für die beiden Bordellkommandos in Auschwitz I und KZ Auschwitz III–Monowitz. Das Lagerbordell bestand bis wenige Tage vor der Evakuierung von Auschwitz.[5]
Ab 1943 gab es innerhalb des Schutzhaftlagers in Buchenwald ein Lagerbordell für Häftlinge als „Antriebsmittel für höhere Leistungen“. Zu diesem Zweck wurden im Juli 1943 16 weibliche Häftlinge aus dem KZ Ravensbrück nach Buchenwald verbracht und zur Prostitution gezwungen.
Am 11. Mai 1944 wurde im KZ Dachau ein Lagerbordell in Betrieb genommen, sechs Frauen aus Ravensbrück trafen ein. Es stand in Zusammenhang mit der Dienstvorschrift Oswald Pohls, außergewöhnliche Arbeitsleistungen bei Häftlingen zu honorieren und damit zu steigern. Gegen Ende des Jahres löste man es wieder auf.[6]
Die Frauen
Die Frauen in diesen Bordellen waren Häftlinge des zentralen Frauen-KZ Ravensbrück oder des Frauenlagers im KZ Auschwitz-Birkenau. Anfangs versuchte die SS mit der falschen Vorgabe einer Haftentlassung nach sechsmonatigem Bordelldienst Frauen dazu zu bringen, sich "freiwillig" zu melden. Später wurden Frauen selektiert, denen der Charakter des Dienstes verschwiegen wurde.[2] Nachweislich waren 180, wahrscheinlich aber zwischen 200 und 220 Frauen in den zehn Lagerbordellen eingesperrt. Die meisten der Frauen waren Deutsche, die als „Asoziale“ in ein Konzentrationslager verschleppt worden waren und von der SS weiterhin so bezeichnet wurden. Andere waren Polinnen, Ukrainerinnen, Weißrussinnen, aber auch „Zigeunerinnen“.[11] Jüdische Frauen gab es in den Lagerbordellen nie.[2]
Die Bordellbesucher
Die Bordellbesucher waren zunächst nur Funktionshäftlinge. Erst ab 1943, nach Einführung des Prämiensystems, konnten auch andere Häftlinge das Bordell besuchen.[2] SS-Männern war der Besuch des Lagerbordells nicht gestattet.[12] Jüdischen Häftlingen und sowjetischen Kriegsgefangen war der Bordellbesuch nie erlaubt. Zunächst wurden die Bordelle von Häftlingen, die es sich körperlich leisten konnten, gut besucht. Später sanken aber die Besuchszahlen rapide.[2] Viele politische Häftlinge lehnten den Besuch eines solchen Bordells aus moralischen Gründen ab. Für die meisten Häftlinge war das Lagerbordell im täglichen Überlebenskampf bedeutungslos und wurde als groteske Einrichtung wahrgenommen.[13]
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die staatlich errichteten Lagerbordelle tabuisiert und totgeschwiegen. Fast alle Frauen verschwiegen nach dem Krieg, zur Arbeit in einem Lagerbordell gezwungen worden zu sein. Möglicherweise auf Grund der früheren Einstufung als "Asoziale" und/oder der falschen Einschätzung ihrer Zwangslage verweigerten ihnen nach dem Krieg beide deutschen Staaten die Anerkennung ihres Opferstatus.[14] Sie waren der Öffentlichkeit zumeist unbekannt und wurden erst seit den 1990er Jahren von Wissenschaftlern thematisiert.[15]
Bis in die 1990er Jahre galten die Betroffenen nicht als Opfer des Nationalsozialismus und erhielten keine Entschädigung.[16][17] [18]
Filme
Caroline von der Tann, Maren Niemeyer: Das große Schweigen. Bordelle im KZ. Dokumentation, Deutschland 1995.
Andrea Oster: Diese verfluchten Stunden am Abend. Die Häftlingsbordelle im KZ. Dokumentation, makido film, Österreich 2012, Erstausstrahlung am 29. Oktober 2012 auf 3sat (enthält Interviews mit Esther Bejarano, Sigmund Sobolewski, Hans Marsalek, Josef Paczynski, Antonia Bruha).[19]
Siehe auch
Trostfrauen
Wehrmachtsbordell
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Der Historiker Robert Sommer schätzt, dass 210 Frauen in den Bordellen deutscher Konzentrations- und Vernichtungslager zur Prostitution gezwungen wurden, für 174 Frauen wurde dies namentlich nachgewiesen.[1]
Geschichte
Die Idee der Einrichtung von Lagerbordellen geht zurück auf einen Besuch des Reichsführers-SS, Heinrich Himmler, im KZ Mauthausen und den umliegenden Steinbrüchen.[2] Nach seinen Vorstellungen sollte die totale Ausbeutung der Arbeitskraft von männlichen KZ-Häftlingen durch die Einführung von Gratifikationen forciert werden. Privilegierten männlichen Häftlingen sollte der Besuch des „Sonderbaus“ – so der Euphemismus der SS für diese Bordellbaracken – erlaubt werden.
„Für notwendig halte ich allerdings, daß in der freiesten Form den fleißig arbeitenden Gefangenen Weiber in Bordellen zugeführt werden.“
– Heinrich Himmler: 1942[3]
Im Mai 1943 wurde eine „Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge“ im gesamten KZ-System eingeführt.[4] Darin wurden männlichen Häftlingen bei höherer Arbeitsleistung das Tragen eines militärischen Haarschnitts, die Zuteilung von Zigaretten, eine höhere Brieffrequenz, Einkäufe in der Kantine und der Bordellbesuch gestattet.[2]
Auf Befehl von Heinrich Himmler entstand in Mauthausen im Juni 1942 das erste von zehn Häftlingsbordellen. Hierfür wurden Frauen „abgestellt“, die zur Häftlingskategorie „asozial“ gehörten. In diese Gruppe fielen Frauen, die sich nicht in den NS-Staat eingefügt hatten und beispielsweise den Bund Deutscher Mädel ablehnten.[2] Weiters gehörten auch Frauen, die sich prostituiert hatten und nicht den Auflagen nachgekommen waren, zu den „Asozialen“. Viele dieser zur Prostitution gezwungenen Frauen kamen aus dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. Zogen sich Frauen eine Geschlechtskrankheit zu, wurden sie für medizinische Versuche zur Verfügung gestellt. Schwangere wurden einer Zwangsabtreibung unterzogen.
Das Lagerbordell im KZ Auschwitz I wurde ab Juni 1943 auf Geheiß Himmlers im Block 24a (gegenwärtig Sitz des Museum-Archivs) eingerichtet. Zuvor hatte die SS den Plan verworfen, eine Bordellbaracke (Bauvorhaben 93) hinter dem Block 11 zu errichten. Es eröffnete im Oktober 1943 und sollte privilegierten Funktionshäftlingen zur Belohnung dienen. Den SS-Wachen war der Besuch verboten, sie besuchten ein Bordell in der Stadt Auschwitz. Über 60 deutsche, polnische und ukrainische Frauen selektierte die SS im Frauenlager im KZ Auschwitz II–Birkenau für die beiden Bordellkommandos in Auschwitz I und KZ Auschwitz III–Monowitz. Das Lagerbordell bestand bis wenige Tage vor der Evakuierung von Auschwitz.[5]
Ab 1943 gab es innerhalb des Schutzhaftlagers in Buchenwald ein Lagerbordell für Häftlinge als „Antriebsmittel für höhere Leistungen“. Zu diesem Zweck wurden im Juli 1943 16 weibliche Häftlinge aus dem KZ Ravensbrück nach Buchenwald verbracht und zur Prostitution gezwungen.
Am 11. Mai 1944 wurde im KZ Dachau ein Lagerbordell in Betrieb genommen, sechs Frauen aus Ravensbrück trafen ein. Es stand in Zusammenhang mit der Dienstvorschrift Oswald Pohls, außergewöhnliche Arbeitsleistungen bei Häftlingen zu honorieren und damit zu steigern. Gegen Ende des Jahres löste man es wieder auf.[6]
Die Frauen
Die Frauen in diesen Bordellen waren Häftlinge des zentralen Frauen-KZ Ravensbrück oder des Frauenlagers im KZ Auschwitz-Birkenau. Anfangs versuchte die SS mit der falschen Vorgabe einer Haftentlassung nach sechsmonatigem Bordelldienst Frauen dazu zu bringen, sich "freiwillig" zu melden. Später wurden Frauen selektiert, denen der Charakter des Dienstes verschwiegen wurde.[2] Nachweislich waren 180, wahrscheinlich aber zwischen 200 und 220 Frauen in den zehn Lagerbordellen eingesperrt. Die meisten der Frauen waren Deutsche, die als „Asoziale“ in ein Konzentrationslager verschleppt worden waren und von der SS weiterhin so bezeichnet wurden. Andere waren Polinnen, Ukrainerinnen, Weißrussinnen, aber auch „Zigeunerinnen“.[11] Jüdische Frauen gab es in den Lagerbordellen nie.[2]
Die Bordellbesucher
Die Bordellbesucher waren zunächst nur Funktionshäftlinge. Erst ab 1943, nach Einführung des Prämiensystems, konnten auch andere Häftlinge das Bordell besuchen.[2] SS-Männern war der Besuch des Lagerbordells nicht gestattet.[12] Jüdischen Häftlingen und sowjetischen Kriegsgefangen war der Bordellbesuch nie erlaubt. Zunächst wurden die Bordelle von Häftlingen, die es sich körperlich leisten konnten, gut besucht. Später sanken aber die Besuchszahlen rapide.[2] Viele politische Häftlinge lehnten den Besuch eines solchen Bordells aus moralischen Gründen ab. Für die meisten Häftlinge war das Lagerbordell im täglichen Überlebenskampf bedeutungslos und wurde als groteske Einrichtung wahrgenommen.[13]
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die staatlich errichteten Lagerbordelle tabuisiert und totgeschwiegen. Fast alle Frauen verschwiegen nach dem Krieg, zur Arbeit in einem Lagerbordell gezwungen worden zu sein. Möglicherweise auf Grund der früheren Einstufung als "Asoziale" und/oder der falschen Einschätzung ihrer Zwangslage verweigerten ihnen nach dem Krieg beide deutschen Staaten die Anerkennung ihres Opferstatus.[14] Sie waren der Öffentlichkeit zumeist unbekannt und wurden erst seit den 1990er Jahren von Wissenschaftlern thematisiert.[15]
Bis in die 1990er Jahre galten die Betroffenen nicht als Opfer des Nationalsozialismus und erhielten keine Entschädigung.[16][17] [18]
Filme
Caroline von der Tann, Maren Niemeyer: Das große Schweigen. Bordelle im KZ. Dokumentation, Deutschland 1995.
Andrea Oster: Diese verfluchten Stunden am Abend. Die Häftlingsbordelle im KZ. Dokumentation, makido film, Österreich 2012, Erstausstrahlung am 29. Oktober 2012 auf 3sat (enthält Interviews mit Esther Bejarano, Sigmund Sobolewski, Hans Marsalek, Josef Paczynski, Antonia Bruha).[19]
Siehe auch
Trostfrauen
Wehrmachtsbordell
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