Das Gelübde
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Das Gelübde
Ein Gelübde (von althochdeutsch gilubida „geloben“) ist ein feierlich abgelegtes Versprechen, sich an eine Regel zu halten oder einen Vorsatz (zum Beispiel eine Pilgerreise) zu erfüllen. Der Begriff wird im religiösen Zusammenhang verwendet, aber auch für feierliche säkulare Versprechen wie Eide oder Schwüre, besonders in der Schweiz und Österreich.
Römisch-katholische Kirche
In der katholischen Kirche wird unter einem Gelübde das wohlüberlegte und freie Gott dargebrachte Versprechen verstanden, das auf ein höheres Gut Bezug nehmen und dessen Erfüllung möglich sein muss. Oftmals handelt es sich um das Versprechen eines Lebens nach den evangelischen Räten. Hierbei wird differenziert zwischen öffentlichen Gelübden (z. B. Ordensgelübde), die von einem kirchlichen Amtsträger (etwa vom Bischof oder Oberen) im Namen der Kirche entgegengenommen werden, und privaten Gelübden. Von privaten Gelübden kann aus gutem („gerechtem“) Grund dispensiert werden.[1]
Schweizer Recht
In der Schweiz wird als Gelübde die weltliche Form eines Eides oder Schwurs bezeichnet, d. h. ein feierliches Versprechen ohne Anrufung Gottes; siehe Vereidigung (Schweiz).
Beispiele
Gelübde Jiftachs, eines Richters im Alten Testament der Bibel
Mahavratam – ein Gelübde der Yoga-Praktizierenden
Bodhisattva-Gelübde – ein Gelübde des chinesischen und japanischen Buddhismus sowie die Gelübde der Bodhisattvas im Vajrayana
Siehe auch
Gelöbnis
ex voto
Verlöbnis
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Römisch-katholische Kirche
In der katholischen Kirche wird unter einem Gelübde das wohlüberlegte und freie Gott dargebrachte Versprechen verstanden, das auf ein höheres Gut Bezug nehmen und dessen Erfüllung möglich sein muss. Oftmals handelt es sich um das Versprechen eines Lebens nach den evangelischen Räten. Hierbei wird differenziert zwischen öffentlichen Gelübden (z. B. Ordensgelübde), die von einem kirchlichen Amtsträger (etwa vom Bischof oder Oberen) im Namen der Kirche entgegengenommen werden, und privaten Gelübden. Von privaten Gelübden kann aus gutem („gerechtem“) Grund dispensiert werden.[1]
Schweizer Recht
In der Schweiz wird als Gelübde die weltliche Form eines Eides oder Schwurs bezeichnet, d. h. ein feierliches Versprechen ohne Anrufung Gottes; siehe Vereidigung (Schweiz).
Beispiele
Gelübde Jiftachs, eines Richters im Alten Testament der Bibel
Mahavratam – ein Gelübde der Yoga-Praktizierenden
Bodhisattva-Gelübde – ein Gelübde des chinesischen und japanischen Buddhismus sowie die Gelübde der Bodhisattvas im Vajrayana
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So Nov 17, 2024 4:25 am von Andy
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So Nov 17, 2024 4:10 am von Andy
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So Nov 17, 2024 4:02 am von Andy