Die Musterrolle
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Die Musterrolle
Die Musterrolle ist in der Berufsschifffahrt eine Liste aller aktuellen Besatzungsmitglieder eines Schiffes. Vergleichbar in der Sportschifffahrt ist die Crew-Liste.
Die Musterrolle (engl. ship’s articles) richtet sich in Deutschland nach der Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV), die vorschreibt, wie viele Offiziere und Mannschaftsmitglieder mit welcher Qualifikation für ein bestimmtes Schiff zwingend gemustert, also als Mitglied der Besatzung verpflichtet sein müssen. Für jedes Besatzungsmitglied ist einzutragen: Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -datum, Befähigungszeugnis, Seefahrtsbuch- und Heuerscheinnummer, Datum der Anmusterung, Datum der Abmusterung. Die Musterrolle wird vom Besatzungsmitglied unterschrieben.
Bei der Ausstellung der Musterrolle sind dem Seemannsamt vorzulegen
der Nachweis über das Recht für das Schiff zum Führen der Bundesflagge (Schiffszertifikat),
der Messbrief des Schiffes oder eine gleichwertige Urkunde (siehe Schiffsregisterordnung),
der Fahrterlaubnisschein des Schiffes, ausgestellt durch die BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft).
Veränderungen an der Musterrolle dürfen ebenfalls nur vom Seemannsamt, im Ausland vom Konsulat vorgenommen werden. Es müssen dabei neben den obigen Dokumenten noch das Seefahrtsbuch des betroffenen Mannschaftsmitglieds vorgelegt werden.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Die Musterrolle (engl. ship’s articles) richtet sich in Deutschland nach der Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV), die vorschreibt, wie viele Offiziere und Mannschaftsmitglieder mit welcher Qualifikation für ein bestimmtes Schiff zwingend gemustert, also als Mitglied der Besatzung verpflichtet sein müssen. Für jedes Besatzungsmitglied ist einzutragen: Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -datum, Befähigungszeugnis, Seefahrtsbuch- und Heuerscheinnummer, Datum der Anmusterung, Datum der Abmusterung. Die Musterrolle wird vom Besatzungsmitglied unterschrieben.
Bei der Ausstellung der Musterrolle sind dem Seemannsamt vorzulegen
der Nachweis über das Recht für das Schiff zum Führen der Bundesflagge (Schiffszertifikat),
der Messbrief des Schiffes oder eine gleichwertige Urkunde (siehe Schiffsregisterordnung),
der Fahrterlaubnisschein des Schiffes, ausgestellt durch die BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft).
Veränderungen an der Musterrolle dürfen ebenfalls nur vom Seemannsamt, im Ausland vom Konsulat vorgenommen werden. Es müssen dabei neben den obigen Dokumenten noch das Seefahrtsbuch des betroffenen Mannschaftsmitglieds vorgelegt werden.
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