Die Humanae vitae
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Die Humanae vitae
Humanae Vitae (Über die rechte Ordnung der Weitergabe menschlichen Lebens), umgangssprachlich auch als „Pillenenzyklika“ bezeichnet, wurde am 25. Juli 1968 veröffentlicht und ist die siebte und letzte Enzyklika Papst Pauls VI.
Einführung
Mit dieser Enzyklika bestätigt Papst Paul VI. die Lehre seiner Vorgänger, dass „jeder einzelne eheliche Akt (quilibet matrimonii usus) nur dann sittlich gut sei, wenn er für die Weitergabe des Lebens offen bleibe.
Den Grundstein zu dieser Enzyklika legten Papst Leo XIII. mit seiner Enzyklika Arcanum divinae sapientia (über die christliche Ehe) vom 10. Februar 1880 und Papst Pius XI. mit seiner Enzyklika Casti connubii (über die christliche Ehe im Hinblick auf die gegenwärtigen Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Familie und Gesellschaft und auf die diesbezüglich bestehenden Irrtümer und Missbräuche) vom 31. Dezember 1930.
Als weitere Grundlage diente die Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils Gaudium et Spes (Freude und Hoffnung) vom 7. Dezember 1965, in der die Förderung der Würde von Ehe und Familie eine wichtige Einzelfrage war. Dort wurde allerdings die Frage der Methode der Empfängnisregelung nicht erwähnt. Der Entscheidung in der Enzyklika Humanae vitae waren umfangreiche Beratungen einer von Papst Johannes XXIII. eingesetzten päpstlichen Studienkommission zu Fragen des Bevölkerungswachstums und der Geburtenregelung in den Jahren 1963-1966 vorausgegangen. Die Studienkommission kam mehrheitlich zu der Auffassung, dass Antikonzeptionsmittel an sich nicht verwerflich seien. Zu dieser Auffassung gelangte auch eine von Papst Paul VI. in der gleichen Sache eingesetzte Bischofskommission. Diese sprach sich mehrheitlich dafür aus, die Wahl der Methode der Empfängnisregelung den Eheleuten selbst zu überlassen. Sie folgte damit sowohl der Studienkommission als auch der Pastoralkonstitution des Konzils, die in der Gewissensentscheidung der Eheleute für eine verantwortbare Kinderzahl eine grundlegende Pflicht bewusster sittlicher Eheführung sah.[1]
Eine Gruppe von fünf Kardinälen – zu diesen gehörte auch Karol Wojtyła (der spätere Papst Johannes Paul II.) – legte Paul VI. wenig später ein gegenteiliges Gutachten vor. [2] Dieses Gutachten wurde Basis für die Enzyklika. Es greift auf die Lehräußerungen von Pius XI.[3] und Pius XII.[4] zurück.[5]
Grundlagen
Neu an der Begründung war, dass nunmehr nicht wie bislang das Verbot der Empfängnisverhütung aus einem Widerspruch im menschlichen Handeln hergeleitet wird, sondern seine Rechtfertigung im Eingriff in die biologische Gesetzmäßigkeit findet. Die biologischen Gesetze sind dabei Ausdruck des göttlichen Schöpfungsplans und verwirklichen eine personale Begegnung zwischen Mann und Frau als ganzheitliches Miteinander. Damit wird die bisherige Theorie, der primäre Zweck der Ehe sei die Fortpflanzung, relativiert. Vielmehr wird die eheliche Liebesgemeinschaft als sinnlich-geistige Lebenseinheit gesehen, die den durch die biologischen Gesetze vorgegebenen Fruchtbarkeitsauftrag erfüllen soll.[5] Mit dieser Enzyklika wendet sich Paul VI. an „alle Menschen guten Willens“ und verkündet die Lehre der Katholischen Kirche.
Inhalt
Die christliche Ehe
Nach Lehre der katholischen Kirche ist die Ehe eine göttliche Institution und innerhalb ihrer Heilslehre ein Sakrament:
„Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens. Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.“
– Deutsche Übersetzung von HV 8
Vor diesem Hintergrund hat die eheliche Liebe vier wesentliche Merkmale (HV 9):
Sie ist vollmenschlich (plene humanus), das heißt, in ihr sind eine sinnliche und eine geistige Dimension untrennbar miteinander verbunden.
Sie beruht auf der Ganzhingabe (pleno). Die Ehegatten schenken sich einander ganz und lieben ihren Partner um seiner selbst willen, nicht für das, was sie von ihm bekommen.
Sie ist treu und ausschließlich (fidelis et exclusorius) bis ans Lebensende.
Sie ist fruchtbar (fecundus). Ihrem Wesen nach ist die eheliche Liebe auf die Weitergabe und den Erhalt menschlichen Lebens ausgerichtet.
Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung
Nach Lehre der katholischen Kirche sind im ehelichen Akt zwei Sinndimensionen (significatio) fest miteinander verknüpft (HV 12): Die liebende Vereinigung (significatio unitatis) und die Fortpflanzung (significatio procreationis). Mit der liebenden Vereinigung bestätigen sich die Eheleute gegenseitig ihre Liebe. Gleichzeitig ist diese Liebe nach der Lehre der Kirche immer auch auf die Fortpflanzung hin orientiert. Diese beiden Sinndimensionen zu trennen, entspricht nach der Lehre der Kirche nicht der Natur des Menschen und der Bedeutung der ehelichen Liebe.
Der eheliche Akt kann auch dann seine Hinordnung auf die Fortpflanzung behalten, wenn er bewusst und willentlich in der unfruchtbaren Phase des Zyklus der Frau vollzogen wird. Ein solcher Verkehr macht sich kundig zunutze, was die Natur in diesem Fall ohnehin zeigt und bestätigt: Der Zyklus weist eine unfruchtbare Phase auf, damit nicht aus jedem Verkehr Leben hervorgeht und die Abstände zwischen den Geburten geregelt sind (HV 11). Dies ist Grundvoraussetzung für die Lehre von der verantwortlichen Elternschaft.
Verantwortliche Elternschaft
Die Eheleute dürfen nach der Lehre der Kirche ihrer Aufgabe, das Leben weiterzugeben, nicht willkürlich folgen. Verantwortliche Elternschaft (paternitas conscia) bedeutet auch, sich mit der Elternschaft nicht zu überfordern, sei es aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen, seelischen oder sozialen Gründen (HV 10). Dies bedeutet, dass
„man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten.“
– HV 10
Verantwortliche Elternschaft kann also auch bedeuten, darauf Acht zu geben, dass aus dem ehelichen Verkehr keine (weiteren) Kinder hervorgehen. In diese Verantwortung sind nach Lehre der Kirche auch die Kenntnis der biologischen Voraussetzungen für die Fortpflanzung sowie die Fähigkeit, den Trieb durch Vernunft und Willen zu formen, einbezogen (HV 10).
Die Familie und Empfängnisverhütung
Verantwortlich ist die Elternschaft nach der Lehre der Kirche aber nur dann, wenn im Ehevollzug beide Sinndimensionen der ehelichen Liebe erhalten bleiben, die liebende Vereinigung und die Orientierung auf die Fortpflanzung. Darüber hinaus soll die eheliche Liebe stets vollmenschlich sein, körperlich und geistig. Daher erlaubt die Kirche, dass sich die Eheleute der fruchtbaren Phase des Zyklus enthalten, sie verbietet aber die direkte Empfängnisverhütung.
Paul VI. schreibt:
„Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.“
– HV 14
Das legitime und verantwortliche Ziel, keine (weiteren) Kinder haben zu wollen, wird nach der Lehre der Kirche
nur dann rechtmäßig und im Einklang mit der Natur des Menschen verfolgt, wenn sich die Eheleute der fruchtbaren Phase enthalten,
nicht wenn sie sich, um dieses Ziel zu erreichen, in der fruchtbaren Phase auf Kontrazeptiva verlassen.
„Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, daß nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.“
– HV 16
Vor dem Hintergrund der verantwortlichen Elternschaft im Rahmen der Sittlichkeit verwirft Paul VI. jeglichen Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die Abtreibung, und verurteilt auch die direkte dauerhafte oder zeitweilige Sterilisation (HV 14). Den Fall, daß ein Arzneimittel, das zu therapeutischen Zwecken verabreicht wird, zu zeitweiliger Unfruchtbarkeit führen kann, hält die Kirche mit Verweis auf frühere Äußerungen Pius’ XII. für nicht unerlaubt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt werde. (HV 15).
Ernste Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung
Im Absatz 17 beschreibt Paul VI. mögliche Folgen einer künstlichen Geburtenregelung und führt dabei vermehrte eheliche Untreue, allgemeine Aufweichung der sittlichen Zucht, insbesondere auch bei Jugendlichen, und Männer, die Frauen nur noch als Werkzeug ihrer Triebbefriedigung sehen, auf, sowie die Möglichkeit, dass Regierungen ihrer Bevölkerung zwangsweise Empfängnisverhütung vorschreiben.
Familie und Gesellschaft
Die Enzyklika schließt mit einigen Bemerkungen zur Seelsorge. Paul VI. räumt ein, dass die Verwirklichung der dargelegten Lehre anspruchsvoll und für die Gläubigen schwer sein könne (HV 20). Er appelliert aber nicht nur an die Selbstbeherrschung der Eheleute (HV 21), sondern auch an die Gesellschaft, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen (HV 22). An die staatlichen Behörden richtet er sich mit der Forderung nach einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik (HV 23). Die Wissenschaftler und Ärzte sollen den Eheleuten helfen, die natürliche Familienplanung besser zu verstehen und weiter auszubauen (HV 24 und 27). Die Eheleute sollen sich dabei gegenseitig im Familienapostolat unterstützen (HV 25 und 26), die Priester die kirchliche Ehelehre unverfälscht und offen darstellen. (HV 28)
Rezeption
Der eher kritisch gesinnte Teil der päpstlichen Kommission bemängelte,
dass die naturrechtliche Begründung von Humanae Vitae nicht überzeuge,
ihr Naturbegriff naiv, statisch, eng und unhistorisch sei,
der Mensch nur von einer abstrakten Ebene her seziert werde
und das ganze Werk einer überholten aristotelisch-stoischen und mittelalterlichen Naturrechtsvorstellung verhaftet sei.[6]
Der Theologe Johannes Neumann sprach in einem Rundfunkinterview von einem anachronistischen Weltbild von Humanae Vitae. Das kirchliche Lehramt verkünde nicht die frohe Botschaft, sondern verstehe sich als „Lehrerin der Völker“ und ignoriere zudem medizinisch oder soziologisch anerkannte Tatsachen.[7]
Der katholische Theologe und Kirchenkritiker Hans Küng kritisiert an der Begründung von Humanae Vitae, dass Argumente überwiegen, die sich auf die Lehre und das Lehramt der Kirche stützen. Er vermisse Argumente aus der Heiligen Schrift. So werde 25-mal auf „Lehre“ und „Lehramt der Kirche“ verwiesen, 20-mal sei vom „Gesetz“ und dessen Bewahrung durch die Kirche die Rede, und 40-mal würden päpstliche Verlautbarungen zitiert. Auf das Evangelium werde nur zweimal verwiesen, und die Bibel nur 16-mal in moralisierendem Zusammenhang und nicht zur Abstützung der Hauptthese herangezogen.[8] Küng kommt zu der Schlussfolgerung, dass Paul VI. nicht aus rein sachlich, theologischen Gründen zur Entscheidung in Humanae Vitae gelangt sei, sondern eine Änderung des seit Jahrhunderten bestehenden Verbots der Empfängnisverhütung gescheut habe, weil er damit implizit Irrtümer seiner Amtsvorgänger eingestanden hätte und Zweifel am Dogma der Unfehlbarkeit verstärkt hätte.[9]
Der deutsche Moraltheologe Alfons Auer sieht mit der Enzyklika einen Wendepunkt des katholischen Lehramtes erreicht, indem er feststellt, „dass mit Humanae Vitae eine bestimmte Form verbindlicher lehramtlichen Sprechens über Fragen der sittlichen Lebensgestaltung unverkennbar an ihre Grenze gekommen ist und damit sich selbst in Frage gestellt hat“.[10]
Nach der öffentlichen Kritik, die die Enzyklika erfuhr, nahmen die deutschen Bischöfe dazu in der Königsteiner Erklärung vom 30. August 1968, in Österreich mit der Mariatroster Erklärung und in der Schweiz mit der Solothurner Erklärung Stellung.[11]
Für die Kirche in den Vereinigten Staaten stellte Humanae Vitae eine tiefgreifende Krise dar. Die Verwirrung unter den Bischöfen, die widersprüchlichen Wortmeldungen von kirchlichen Verantwortungsträgern und der Kontrast mit der sexuellen Zügellosigkeit weltlicher Kreise machte es vielen Katholiken schwer, sich Orientierung zu verschaffen. Viele Laien vernachlässigten die Beichte, weil sie ihre Verwendung von Verhütungsmitteln nicht zugeben wollten. Gleichzeitig weigerten sich viele Priester, die Verhütung als Sünde zu betrachten. Es entstand eine derartige Polarisation, dass viele Bischöfe sich für das Schweigen als Lösung entschieden. Viele Pfarrer waren mit der Frage überfordert.[12]
Anlässlich des 40. Jahrestages des Erscheinens der Enzyklika sprach der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Schönborn unerwartete Kritik an den österreichischen Bischöfen von 1968 aus. In einer Predigt, die er im März 2008 in Jerusalem hielt, sprach er von der Mariatroster Erklärung als „Sünde des europäischen Episkopats“, die von heutigen Bischöfen bereut werden sollte.[13]
Der Churer Bischofsvikar Christoph Casetti erklärte zum 40. Jahrestag der Enzyklika, dass sich die dort ausgesprochenen Voraussagen von Paul VI. bezüglich Folgen der frei zugänglichen Empfängnisverhütung mehr als erfüllt hätten: „Hohe Scheidungsraten, destabilisierte Familien, grosses Leid bei den Scheidungswaisen, sterbende Völker infolge Kindermangel, hohe Abtreibungszahlen, Experimente mit Embryonen.“ Die Enzyklika Humanae vitae könne somit durchaus als prophetisches Dokument bezeichnet werden. Die Trennung von Sexualität, Liebe und Fortpflanzung habe sich nicht bewährt.[14]
Die US-amerikanische Laienvereinigung Catholics for Choice veröffentlichte 2008 einen offenen Brief, in dem sie anlässlich des 40. Jahrestages des Erscheinens die Enzyklika kritisiert.[15]
Die nordische Bischofskonferenz, die die römisch-katholischen Bischöfe von Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden umfasst, stellte sich 2010 in einem Hirtenbrief deutlich hinter die Enzyklika und betonte ihre Relevanz für die Gegenwart, gerade auch im Hinblick auf die Erfahrung mit der individualistischen Sicht bezüglich sexueller Freiheit, die „weder die Leute glücklicher gemacht noch die Ehen gestärkt“ habe.[16]
Zitate
„Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten – Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben –, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden.“
– Humanae vitae, 16
„Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch - besonders der Jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist - anspornender Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muß man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet.“
– Humanae vitae, 17
Siehe auch
Unfehlbarkeit
Ex cathedra
Quelle - literatur & einzelnachweise
Einführung
Mit dieser Enzyklika bestätigt Papst Paul VI. die Lehre seiner Vorgänger, dass „jeder einzelne eheliche Akt (quilibet matrimonii usus) nur dann sittlich gut sei, wenn er für die Weitergabe des Lebens offen bleibe.
Den Grundstein zu dieser Enzyklika legten Papst Leo XIII. mit seiner Enzyklika Arcanum divinae sapientia (über die christliche Ehe) vom 10. Februar 1880 und Papst Pius XI. mit seiner Enzyklika Casti connubii (über die christliche Ehe im Hinblick auf die gegenwärtigen Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Familie und Gesellschaft und auf die diesbezüglich bestehenden Irrtümer und Missbräuche) vom 31. Dezember 1930.
Als weitere Grundlage diente die Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils Gaudium et Spes (Freude und Hoffnung) vom 7. Dezember 1965, in der die Förderung der Würde von Ehe und Familie eine wichtige Einzelfrage war. Dort wurde allerdings die Frage der Methode der Empfängnisregelung nicht erwähnt. Der Entscheidung in der Enzyklika Humanae vitae waren umfangreiche Beratungen einer von Papst Johannes XXIII. eingesetzten päpstlichen Studienkommission zu Fragen des Bevölkerungswachstums und der Geburtenregelung in den Jahren 1963-1966 vorausgegangen. Die Studienkommission kam mehrheitlich zu der Auffassung, dass Antikonzeptionsmittel an sich nicht verwerflich seien. Zu dieser Auffassung gelangte auch eine von Papst Paul VI. in der gleichen Sache eingesetzte Bischofskommission. Diese sprach sich mehrheitlich dafür aus, die Wahl der Methode der Empfängnisregelung den Eheleuten selbst zu überlassen. Sie folgte damit sowohl der Studienkommission als auch der Pastoralkonstitution des Konzils, die in der Gewissensentscheidung der Eheleute für eine verantwortbare Kinderzahl eine grundlegende Pflicht bewusster sittlicher Eheführung sah.[1]
Eine Gruppe von fünf Kardinälen – zu diesen gehörte auch Karol Wojtyła (der spätere Papst Johannes Paul II.) – legte Paul VI. wenig später ein gegenteiliges Gutachten vor. [2] Dieses Gutachten wurde Basis für die Enzyklika. Es greift auf die Lehräußerungen von Pius XI.[3] und Pius XII.[4] zurück.[5]
Grundlagen
Neu an der Begründung war, dass nunmehr nicht wie bislang das Verbot der Empfängnisverhütung aus einem Widerspruch im menschlichen Handeln hergeleitet wird, sondern seine Rechtfertigung im Eingriff in die biologische Gesetzmäßigkeit findet. Die biologischen Gesetze sind dabei Ausdruck des göttlichen Schöpfungsplans und verwirklichen eine personale Begegnung zwischen Mann und Frau als ganzheitliches Miteinander. Damit wird die bisherige Theorie, der primäre Zweck der Ehe sei die Fortpflanzung, relativiert. Vielmehr wird die eheliche Liebesgemeinschaft als sinnlich-geistige Lebenseinheit gesehen, die den durch die biologischen Gesetze vorgegebenen Fruchtbarkeitsauftrag erfüllen soll.[5] Mit dieser Enzyklika wendet sich Paul VI. an „alle Menschen guten Willens“ und verkündet die Lehre der Katholischen Kirche.
Inhalt
Die christliche Ehe
Nach Lehre der katholischen Kirche ist die Ehe eine göttliche Institution und innerhalb ihrer Heilslehre ein Sakrament:
„Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens. Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.“
– Deutsche Übersetzung von HV 8
Vor diesem Hintergrund hat die eheliche Liebe vier wesentliche Merkmale (HV 9):
Sie ist vollmenschlich (plene humanus), das heißt, in ihr sind eine sinnliche und eine geistige Dimension untrennbar miteinander verbunden.
Sie beruht auf der Ganzhingabe (pleno). Die Ehegatten schenken sich einander ganz und lieben ihren Partner um seiner selbst willen, nicht für das, was sie von ihm bekommen.
Sie ist treu und ausschließlich (fidelis et exclusorius) bis ans Lebensende.
Sie ist fruchtbar (fecundus). Ihrem Wesen nach ist die eheliche Liebe auf die Weitergabe und den Erhalt menschlichen Lebens ausgerichtet.
Untrennbarkeit von liebender Vereinigung und Fortpflanzung
Nach Lehre der katholischen Kirche sind im ehelichen Akt zwei Sinndimensionen (significatio) fest miteinander verknüpft (HV 12): Die liebende Vereinigung (significatio unitatis) und die Fortpflanzung (significatio procreationis). Mit der liebenden Vereinigung bestätigen sich die Eheleute gegenseitig ihre Liebe. Gleichzeitig ist diese Liebe nach der Lehre der Kirche immer auch auf die Fortpflanzung hin orientiert. Diese beiden Sinndimensionen zu trennen, entspricht nach der Lehre der Kirche nicht der Natur des Menschen und der Bedeutung der ehelichen Liebe.
Der eheliche Akt kann auch dann seine Hinordnung auf die Fortpflanzung behalten, wenn er bewusst und willentlich in der unfruchtbaren Phase des Zyklus der Frau vollzogen wird. Ein solcher Verkehr macht sich kundig zunutze, was die Natur in diesem Fall ohnehin zeigt und bestätigt: Der Zyklus weist eine unfruchtbare Phase auf, damit nicht aus jedem Verkehr Leben hervorgeht und die Abstände zwischen den Geburten geregelt sind (HV 11). Dies ist Grundvoraussetzung für die Lehre von der verantwortlichen Elternschaft.
Verantwortliche Elternschaft
Die Eheleute dürfen nach der Lehre der Kirche ihrer Aufgabe, das Leben weiterzugeben, nicht willkürlich folgen. Verantwortliche Elternschaft (paternitas conscia) bedeutet auch, sich mit der Elternschaft nicht zu überfordern, sei es aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen, seelischen oder sozialen Gründen (HV 10). Dies bedeutet, dass
„man entweder, nach klug abwägender Überlegung, sich hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließt, oder bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten.“
– HV 10
Verantwortliche Elternschaft kann also auch bedeuten, darauf Acht zu geben, dass aus dem ehelichen Verkehr keine (weiteren) Kinder hervorgehen. In diese Verantwortung sind nach Lehre der Kirche auch die Kenntnis der biologischen Voraussetzungen für die Fortpflanzung sowie die Fähigkeit, den Trieb durch Vernunft und Willen zu formen, einbezogen (HV 10).
Die Familie und Empfängnisverhütung
Verantwortlich ist die Elternschaft nach der Lehre der Kirche aber nur dann, wenn im Ehevollzug beide Sinndimensionen der ehelichen Liebe erhalten bleiben, die liebende Vereinigung und die Orientierung auf die Fortpflanzung. Darüber hinaus soll die eheliche Liebe stets vollmenschlich sein, körperlich und geistig. Daher erlaubt die Kirche, dass sich die Eheleute der fruchtbaren Phase des Zyklus enthalten, sie verbietet aber die direkte Empfängnisverhütung.
Paul VI. schreibt:
„Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.“
– HV 14
Das legitime und verantwortliche Ziel, keine (weiteren) Kinder haben zu wollen, wird nach der Lehre der Kirche
nur dann rechtmäßig und im Einklang mit der Natur des Menschen verfolgt, wenn sich die Eheleute der fruchtbaren Phase enthalten,
nicht wenn sie sich, um dieses Ziel zu erreichen, in der fruchtbaren Phase auf Kontrazeptiva verlassen.
„Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, daß nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.“
– HV 16
Vor dem Hintergrund der verantwortlichen Elternschaft im Rahmen der Sittlichkeit verwirft Paul VI. jeglichen Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die Abtreibung, und verurteilt auch die direkte dauerhafte oder zeitweilige Sterilisation (HV 14). Den Fall, daß ein Arzneimittel, das zu therapeutischen Zwecken verabreicht wird, zu zeitweiliger Unfruchtbarkeit führen kann, hält die Kirche mit Verweis auf frühere Äußerungen Pius’ XII. für nicht unerlaubt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt werde. (HV 15).
Ernste Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung
Im Absatz 17 beschreibt Paul VI. mögliche Folgen einer künstlichen Geburtenregelung und führt dabei vermehrte eheliche Untreue, allgemeine Aufweichung der sittlichen Zucht, insbesondere auch bei Jugendlichen, und Männer, die Frauen nur noch als Werkzeug ihrer Triebbefriedigung sehen, auf, sowie die Möglichkeit, dass Regierungen ihrer Bevölkerung zwangsweise Empfängnisverhütung vorschreiben.
Familie und Gesellschaft
Die Enzyklika schließt mit einigen Bemerkungen zur Seelsorge. Paul VI. räumt ein, dass die Verwirklichung der dargelegten Lehre anspruchsvoll und für die Gläubigen schwer sein könne (HV 20). Er appelliert aber nicht nur an die Selbstbeherrschung der Eheleute (HV 21), sondern auch an die Gesellschaft, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen (HV 22). An die staatlichen Behörden richtet er sich mit der Forderung nach einer weisen und vorausschauenden Familien- und Bildungspolitik (HV 23). Die Wissenschaftler und Ärzte sollen den Eheleuten helfen, die natürliche Familienplanung besser zu verstehen und weiter auszubauen (HV 24 und 27). Die Eheleute sollen sich dabei gegenseitig im Familienapostolat unterstützen (HV 25 und 26), die Priester die kirchliche Ehelehre unverfälscht und offen darstellen. (HV 28)
Rezeption
Der eher kritisch gesinnte Teil der päpstlichen Kommission bemängelte,
dass die naturrechtliche Begründung von Humanae Vitae nicht überzeuge,
ihr Naturbegriff naiv, statisch, eng und unhistorisch sei,
der Mensch nur von einer abstrakten Ebene her seziert werde
und das ganze Werk einer überholten aristotelisch-stoischen und mittelalterlichen Naturrechtsvorstellung verhaftet sei.[6]
Der Theologe Johannes Neumann sprach in einem Rundfunkinterview von einem anachronistischen Weltbild von Humanae Vitae. Das kirchliche Lehramt verkünde nicht die frohe Botschaft, sondern verstehe sich als „Lehrerin der Völker“ und ignoriere zudem medizinisch oder soziologisch anerkannte Tatsachen.[7]
Der katholische Theologe und Kirchenkritiker Hans Küng kritisiert an der Begründung von Humanae Vitae, dass Argumente überwiegen, die sich auf die Lehre und das Lehramt der Kirche stützen. Er vermisse Argumente aus der Heiligen Schrift. So werde 25-mal auf „Lehre“ und „Lehramt der Kirche“ verwiesen, 20-mal sei vom „Gesetz“ und dessen Bewahrung durch die Kirche die Rede, und 40-mal würden päpstliche Verlautbarungen zitiert. Auf das Evangelium werde nur zweimal verwiesen, und die Bibel nur 16-mal in moralisierendem Zusammenhang und nicht zur Abstützung der Hauptthese herangezogen.[8] Küng kommt zu der Schlussfolgerung, dass Paul VI. nicht aus rein sachlich, theologischen Gründen zur Entscheidung in Humanae Vitae gelangt sei, sondern eine Änderung des seit Jahrhunderten bestehenden Verbots der Empfängnisverhütung gescheut habe, weil er damit implizit Irrtümer seiner Amtsvorgänger eingestanden hätte und Zweifel am Dogma der Unfehlbarkeit verstärkt hätte.[9]
Der deutsche Moraltheologe Alfons Auer sieht mit der Enzyklika einen Wendepunkt des katholischen Lehramtes erreicht, indem er feststellt, „dass mit Humanae Vitae eine bestimmte Form verbindlicher lehramtlichen Sprechens über Fragen der sittlichen Lebensgestaltung unverkennbar an ihre Grenze gekommen ist und damit sich selbst in Frage gestellt hat“.[10]
Nach der öffentlichen Kritik, die die Enzyklika erfuhr, nahmen die deutschen Bischöfe dazu in der Königsteiner Erklärung vom 30. August 1968, in Österreich mit der Mariatroster Erklärung und in der Schweiz mit der Solothurner Erklärung Stellung.[11]
Für die Kirche in den Vereinigten Staaten stellte Humanae Vitae eine tiefgreifende Krise dar. Die Verwirrung unter den Bischöfen, die widersprüchlichen Wortmeldungen von kirchlichen Verantwortungsträgern und der Kontrast mit der sexuellen Zügellosigkeit weltlicher Kreise machte es vielen Katholiken schwer, sich Orientierung zu verschaffen. Viele Laien vernachlässigten die Beichte, weil sie ihre Verwendung von Verhütungsmitteln nicht zugeben wollten. Gleichzeitig weigerten sich viele Priester, die Verhütung als Sünde zu betrachten. Es entstand eine derartige Polarisation, dass viele Bischöfe sich für das Schweigen als Lösung entschieden. Viele Pfarrer waren mit der Frage überfordert.[12]
Anlässlich des 40. Jahrestages des Erscheinens der Enzyklika sprach der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Schönborn unerwartete Kritik an den österreichischen Bischöfen von 1968 aus. In einer Predigt, die er im März 2008 in Jerusalem hielt, sprach er von der Mariatroster Erklärung als „Sünde des europäischen Episkopats“, die von heutigen Bischöfen bereut werden sollte.[13]
Der Churer Bischofsvikar Christoph Casetti erklärte zum 40. Jahrestag der Enzyklika, dass sich die dort ausgesprochenen Voraussagen von Paul VI. bezüglich Folgen der frei zugänglichen Empfängnisverhütung mehr als erfüllt hätten: „Hohe Scheidungsraten, destabilisierte Familien, grosses Leid bei den Scheidungswaisen, sterbende Völker infolge Kindermangel, hohe Abtreibungszahlen, Experimente mit Embryonen.“ Die Enzyklika Humanae vitae könne somit durchaus als prophetisches Dokument bezeichnet werden. Die Trennung von Sexualität, Liebe und Fortpflanzung habe sich nicht bewährt.[14]
Die US-amerikanische Laienvereinigung Catholics for Choice veröffentlichte 2008 einen offenen Brief, in dem sie anlässlich des 40. Jahrestages des Erscheinens die Enzyklika kritisiert.[15]
Die nordische Bischofskonferenz, die die römisch-katholischen Bischöfe von Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden umfasst, stellte sich 2010 in einem Hirtenbrief deutlich hinter die Enzyklika und betonte ihre Relevanz für die Gegenwart, gerade auch im Hinblick auf die Erfahrung mit der individualistischen Sicht bezüglich sexueller Freiheit, die „weder die Leute glücklicher gemacht noch die Ehen gestärkt“ habe.[16]
Zitate
„Wenn also gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten – Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben –, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden.“
– Humanae vitae, 16
„Verständige Menschen können sich noch besser von der Wahrheit der kirchlichen Lehre überzeugen, wenn sie ihr Augenmerk auf die Folgen der Methoden der künstlichen Geburtenregelung richten. Man sollte vor allem bedenken, wie bei solcher Handlungsweise sich ein breiter und leichter Weg einerseits zur ehelichen Untreue, anderseits zur allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht auftun könnte. Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch - besonders der Jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist - anspornender Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte. Auch muß man wohl befürchten: Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet.“
– Humanae vitae, 17
Siehe auch
Unfehlbarkeit
Ex cathedra
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