Die Besatzungskosten
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Die Besatzungskosten
Nun manche glaube krieg wäre ein lustiges Spiel,oder hat was mit Glaubenskriegen zu tun,was ab und zu verkündet wird.
Krieg ist ein geschäft wie jedes andere und hat was mit Wirtschaftsinteressen zu tun.
Dazu hier die entsprechende Information:
Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Nach der Haager Landkriegsordnung, die unter anderem den Umgang mit besetzten Gebieten regelt, darf eine Besatzungsmacht in dem besetzten Gebiet Abgaben zur Deckung der Kosten für Besatzungstruppen und Verwaltung erheben. Diese Kosten können direkt aus dem besetzten Gebiet eingezogen oder auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.[1]
Erster Weltkrieg
Nach dem Ersten Weltkrieg hatte Deutschland die Besatzungskosten der alliierten Siegermächte zu tragen. 1922 legten die alliierten Staaten in Paris die Höhe der vom Deutschen Reich zu leistenden Besatzungskosten für die in den westlichen Grenzgebieten stationierten alliierten Streitkräfte fest. Rückwirkend ab dem 1. Mai 1921 wurden die Besatzungskosten in Höhe von 350 Millionen Goldmark aus den deutschen Sachleistungen gedeckt. Ab Mai 1922 waren jährlich 220 Millionen Goldmark an Besatzungskosten zu zahlen.
Zweiter Weltkrieg
Auch im Zweiten Weltkrieg wurden den besetzten Ländern die Kosten der Besatzung aufgebürdet, was durch die teils jahrelange Besatzungszeit zu enormen Kosten führte. In den von der Wehrmacht besetzten Gebieten wurden die Besatzungskosten oft willkürlich angesetzt und überstiegen den tatsächlichen Bedarf der Besatzungstruppen.[2] Im relativ bevölkerungsarmen Norwegen beispielsweise hatten die Staatseinnahmen im letzten Friedenshaushalt 610 Mio. norwegische Kronen betragen. Der jährliche Geldbedarf der deutschen Besatzung ging über das Dreifache dieses Betrages hinaus und summierte sich bis Kriegsende auf 11 Milliarden Kronen. Insgesamt wurden während des Krieges in den von Deutschland besetzten Ländern 84 Milliarden Reichsmark Besatzungskosten eingetrieben. Das entsprach über einem Drittel der gesamten öffentlichen Einnahmen von 230 Mrd. Reichsmark, die im Deutschen Reich selbst aus Steuern, Zöllen usw. während des ganzen Krieges erhoben wurden.[3]
Besatzungskosten Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg
Die Besatzungskosten, die die Alliierten in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben, waren je nach Besatzungszone unterschiedlich. In der sowjetischen Zone verschlangen die Besatzungskosten noch im Jahr 1946 49 % des Bruttosozialprodukts. Auch nach Gründung der DDR betrugen sie bis 1953 noch 13 % und wurden dann auf maximal 5 % abgesenkt.[4]
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist geregelt, dass die Besatzungskosten der westdeutschen Besatzungszonen und die Kriegsfolgelasten, die bisher von den Ländern getragen worden waren, nach Gründung der Bundesrepublik vom Bund übernommen werden (Artikel 120 Grundgesetz).
In der frühen Bundesrepublik gab es öffentliche Kritik an der Übernahme der Besatzungskosten. So berichtete die Illustrierte Stern 1950 über die Verschwendung von Besatzungsgeldern, die aus deutschen Steuereinnahmen stammten. Die Zeitschrift durfte daraufhin eine Woche lang nicht erscheinen.[5] 1950 waren die Besatzungskosten Westdeutschlands bereits auf rund 4,5 Milliarden DM jährlich angewachsen, was damals einer Belastung von jährlich 95,46 DM pro Kopf der westdeutschen Bevölkerung entsprach.[6] Erst mit dem Deutschlandvertrag von 1955 wurde die Besatzung beendet und die Bundesrepublik weitgehend souverän, wodurch auch die Besatzungskosten entfielen.
Kosten für die Stationierung von NATO-Truppen
Nicht zu den Besatzungskosten zu rechnen sind Kosten, die durch die vertraglich vereinbarte Stationierung von verbündeten Truppen zum Schutz des Nato-Gebiets anfallen. Da sich unter diesen auch ehemalige Besatzungsmächte befinden, werden diese Kosten jedoch gelegentlich mit Besatzungskosten im eigentlichen Sinne verwechselt.
Jedoch trug auch ein aus der Besatzungszeit überkommenes Anspruchsdenken („Besatzermentalität“) der ehemaligen Besatzungsmächte dazu bei, dass sich die schrittweise Reduzierung des deutschen Finanzbeitrags zur NATO bis ans Ende der 1950er Jahre hinzog.[7] Die späteren „Beiträge zu den Kosten der Stationierung alliierter Truppen in der Bundesrepublik“ oder „Maßnahmen der gegenseitigen Hilfe“ nach Artikel 3 des Nordatlantikpaktes waren jedoch juristisch wie auch von der Größenordnung her nicht mehr mit Besatzungskosten vergleichbar. Bis einschließlich 1956 erhielt die US Army von der Bundesrepublik Deutschland noch umgerechnet US$ 300 Millionen im Jahr. In den Jahren 1957 bis 1960 lag diese Summe aufgrund von Wechselkursschwankungen in US$ umgerechnet deutlich niedriger.[8].
2013 wurden im Bundeshaushaltsplan für Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften noch 56,1 Mio. Euro ausgewiesen. Nach dem Ende des Kalten Krieges sind darunter kaum noch Zahlungen an die stationierten Truppen. Baumaßnahmen und den laufenden Betrieb an den ihnen überlassenen Standorten tragen die Entsendestaaten selbst.[9] Bei den Kosten für die Bundesrepublik handelt es sich im Wesentlichen um Überbrückungsbeihilfen für ehemalige Zivilmitarbeiter und die Regulierung von Schäden wie etwa bei Manövern. Direkt an den Entsendestaat gehen Ausgleichszahlungen für den Restwert von deren Investitionen in mittlerweile zurückgegebenen Standorten.[10]
Siehe auch Ausländische Militärbasen in Deutschland
Siehe auch
Reparationen
Wiedergutmachung
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Krieg ist ein geschäft wie jedes andere und hat was mit Wirtschaftsinteressen zu tun.
Dazu hier die entsprechende Information:
Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Nach der Haager Landkriegsordnung, die unter anderem den Umgang mit besetzten Gebieten regelt, darf eine Besatzungsmacht in dem besetzten Gebiet Abgaben zur Deckung der Kosten für Besatzungstruppen und Verwaltung erheben. Diese Kosten können direkt aus dem besetzten Gebiet eingezogen oder auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.[1]
Erster Weltkrieg
Nach dem Ersten Weltkrieg hatte Deutschland die Besatzungskosten der alliierten Siegermächte zu tragen. 1922 legten die alliierten Staaten in Paris die Höhe der vom Deutschen Reich zu leistenden Besatzungskosten für die in den westlichen Grenzgebieten stationierten alliierten Streitkräfte fest. Rückwirkend ab dem 1. Mai 1921 wurden die Besatzungskosten in Höhe von 350 Millionen Goldmark aus den deutschen Sachleistungen gedeckt. Ab Mai 1922 waren jährlich 220 Millionen Goldmark an Besatzungskosten zu zahlen.
Zweiter Weltkrieg
Auch im Zweiten Weltkrieg wurden den besetzten Ländern die Kosten der Besatzung aufgebürdet, was durch die teils jahrelange Besatzungszeit zu enormen Kosten führte. In den von der Wehrmacht besetzten Gebieten wurden die Besatzungskosten oft willkürlich angesetzt und überstiegen den tatsächlichen Bedarf der Besatzungstruppen.[2] Im relativ bevölkerungsarmen Norwegen beispielsweise hatten die Staatseinnahmen im letzten Friedenshaushalt 610 Mio. norwegische Kronen betragen. Der jährliche Geldbedarf der deutschen Besatzung ging über das Dreifache dieses Betrages hinaus und summierte sich bis Kriegsende auf 11 Milliarden Kronen. Insgesamt wurden während des Krieges in den von Deutschland besetzten Ländern 84 Milliarden Reichsmark Besatzungskosten eingetrieben. Das entsprach über einem Drittel der gesamten öffentlichen Einnahmen von 230 Mrd. Reichsmark, die im Deutschen Reich selbst aus Steuern, Zöllen usw. während des ganzen Krieges erhoben wurden.[3]
Besatzungskosten Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg
Die Besatzungskosten, die die Alliierten in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg erhoben, waren je nach Besatzungszone unterschiedlich. In der sowjetischen Zone verschlangen die Besatzungskosten noch im Jahr 1946 49 % des Bruttosozialprodukts. Auch nach Gründung der DDR betrugen sie bis 1953 noch 13 % und wurden dann auf maximal 5 % abgesenkt.[4]
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist geregelt, dass die Besatzungskosten der westdeutschen Besatzungszonen und die Kriegsfolgelasten, die bisher von den Ländern getragen worden waren, nach Gründung der Bundesrepublik vom Bund übernommen werden (Artikel 120 Grundgesetz).
In der frühen Bundesrepublik gab es öffentliche Kritik an der Übernahme der Besatzungskosten. So berichtete die Illustrierte Stern 1950 über die Verschwendung von Besatzungsgeldern, die aus deutschen Steuereinnahmen stammten. Die Zeitschrift durfte daraufhin eine Woche lang nicht erscheinen.[5] 1950 waren die Besatzungskosten Westdeutschlands bereits auf rund 4,5 Milliarden DM jährlich angewachsen, was damals einer Belastung von jährlich 95,46 DM pro Kopf der westdeutschen Bevölkerung entsprach.[6] Erst mit dem Deutschlandvertrag von 1955 wurde die Besatzung beendet und die Bundesrepublik weitgehend souverän, wodurch auch die Besatzungskosten entfielen.
Kosten für die Stationierung von NATO-Truppen
Nicht zu den Besatzungskosten zu rechnen sind Kosten, die durch die vertraglich vereinbarte Stationierung von verbündeten Truppen zum Schutz des Nato-Gebiets anfallen. Da sich unter diesen auch ehemalige Besatzungsmächte befinden, werden diese Kosten jedoch gelegentlich mit Besatzungskosten im eigentlichen Sinne verwechselt.
Jedoch trug auch ein aus der Besatzungszeit überkommenes Anspruchsdenken („Besatzermentalität“) der ehemaligen Besatzungsmächte dazu bei, dass sich die schrittweise Reduzierung des deutschen Finanzbeitrags zur NATO bis ans Ende der 1950er Jahre hinzog.[7] Die späteren „Beiträge zu den Kosten der Stationierung alliierter Truppen in der Bundesrepublik“ oder „Maßnahmen der gegenseitigen Hilfe“ nach Artikel 3 des Nordatlantikpaktes waren jedoch juristisch wie auch von der Größenordnung her nicht mehr mit Besatzungskosten vergleichbar. Bis einschließlich 1956 erhielt die US Army von der Bundesrepublik Deutschland noch umgerechnet US$ 300 Millionen im Jahr. In den Jahren 1957 bis 1960 lag diese Summe aufgrund von Wechselkursschwankungen in US$ umgerechnet deutlich niedriger.[8].
2013 wurden im Bundeshaushaltsplan für Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften noch 56,1 Mio. Euro ausgewiesen. Nach dem Ende des Kalten Krieges sind darunter kaum noch Zahlungen an die stationierten Truppen. Baumaßnahmen und den laufenden Betrieb an den ihnen überlassenen Standorten tragen die Entsendestaaten selbst.[9] Bei den Kosten für die Bundesrepublik handelt es sich im Wesentlichen um Überbrückungsbeihilfen für ehemalige Zivilmitarbeiter und die Regulierung von Schäden wie etwa bei Manövern. Direkt an den Entsendestaat gehen Ausgleichszahlungen für den Restwert von deren Investitionen in mittlerweile zurückgegebenen Standorten.[10]
Siehe auch Ausländische Militärbasen in Deutschland
Siehe auch
Reparationen
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