Das Transformationsgesetz
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Das Transformationsgesetz
Ein Transformationsgesetz ist ein Gesetz, mit dem ein Gesetzgeber anderweitige Regelungen zu von ihm selbst gesetztem Recht umwandelt. Häufige Fälle sind die Umsetzung von EU-Recht oder von Staatsverträgen.
Im Staatsrecht ist ein Transformationsgesetz häufig Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags in innerstaatliches Recht (Vertragsgesetz). Eine solche Transformation wird nötig, wenn der jeweilige Staat der sogenannten Transformationslehre zur Umsetzung von Völkerrecht in staatliches Recht folgt. Diese ist verknüpft mit der dualistischen Sichtweise zum Verhältnis von Völkerrecht und staatlichem Recht. Danach bilden dieses und das Völkerrecht nicht etwa eine Einheit (sogenannter Monismus), sondern sind zwei verschiedene Rechtsordnungen, deren Verhältnis durch das innerstaatliche Recht beantwortet und geklärt werden muss. Wählt hiernach ein Staat das Modell, dass Völkerrecht nur insoweit und solange gilt, wie innerstaatliches Recht einen Anwendungsbefehl hierzu erteilt (Vollzugslehre), oder Völkerrecht eben in staatliches Recht überführt wird (Transformationslehre), braucht es für diesen Überführungsakt ein innerstaatliches Transformationsgesetz.
Beispiel: Deutscher Rundfunkstaatsvertrag
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Im Staatsrecht ist ein Transformationsgesetz häufig Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags in innerstaatliches Recht (Vertragsgesetz). Eine solche Transformation wird nötig, wenn der jeweilige Staat der sogenannten Transformationslehre zur Umsetzung von Völkerrecht in staatliches Recht folgt. Diese ist verknüpft mit der dualistischen Sichtweise zum Verhältnis von Völkerrecht und staatlichem Recht. Danach bilden dieses und das Völkerrecht nicht etwa eine Einheit (sogenannter Monismus), sondern sind zwei verschiedene Rechtsordnungen, deren Verhältnis durch das innerstaatliche Recht beantwortet und geklärt werden muss. Wählt hiernach ein Staat das Modell, dass Völkerrecht nur insoweit und solange gilt, wie innerstaatliches Recht einen Anwendungsbefehl hierzu erteilt (Vollzugslehre), oder Völkerrecht eben in staatliches Recht überführt wird (Transformationslehre), braucht es für diesen Überführungsakt ein innerstaatliches Transformationsgesetz.
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