Die Akzession
Seite 1 von 1
Die Akzession
Akzession (auch Beitritt genannt[1]) ist der Beitritt eines Völkerrechtssubjekts, in der Regel eines Staates, zu einem bestehenden völkerrechtlichen Vertrag. Der beitretende Staat hinterlegt dabei eine Akzessionsurkunde. Die Akzession führt zum selben Ergebnis wie die Ratifikation beim Schluss eines Vertrages.[2]
Siehe auch
Akzessionsjahr
Residenzschloss Arolsen
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Siehe auch
Akzessionsjahr
Residenzschloss Arolsen
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49603
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Heute um 4:25 am von Andy
» END OF GREEN
Heute um 4:21 am von Andy
» zozyblue
Heute um 4:18 am von Andy
» MAGNUM
Heute um 4:14 am von Andy
» Natasha Bedingfield
Heute um 4:12 am von Andy
» ... TRAKTOR ...
Heute um 4:10 am von Andy
» = Azillis =
Heute um 4:07 am von Andy
» Alice Cooper
Heute um 4:04 am von Andy
» Art of Trance
Heute um 4:02 am von Andy