*** Gens ***
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Im Römischen Reich wurde das Wort gens (Plural gentes) ursprünglich als Bezeichnung für eine Sippe oder Gruppe von Familien benutzt, die im Glauben an einen gemeinsamen männlichen Ahnen dessen Namen, das nomen gentile trugen. Gemäß römischer Namenskonvention der Zeit zwischen 200 v. Chr. und 100 n. Chr. war der Name der gens der zweite Teil des dreiteiligen Namens eines Mannes. So gehörte etwa Gaius Iulius Caesar zur gens Iulia, Marcus Licinius Crassus zur gens Licinia. Später bezeichnete gens in weiterem Sinne auch einen Volksstamm oder ein Volk, deren gemeinsame Abstammung angenommen wurde; daher wurde gens Bestandteil des Begriffs ius gentium, des Völkerrechts.
Römische gentes
Ursprünglich waren die römischen gentes in Familien gegliederte Siedlungsverbände, obgleich der Begriff wohl nicht so alt ist, wie die Römer vermeinten. Bei wenigen von einzelnen Kulten oder Zeremonien abgeleitet, waren die Namen hauptsächlich persönlicher oder familiärer Natur. Die gentes wiesen üblicherweise keinen kultisch verehrten, legendären Gründer auf, von Versammlungen der Sippen wird nicht berichtet, rechtlich bindende Beschlüsse gefasst zu haben.
Die Beziehungen der gentes waren lange ein wesentlicher Faktor der römischen Politik, Mitglieder der gleichen gens gehörten zur Familie und waren deshalb häufig politische Verbündete. Die ursprünglich nicht erlaubten Ehen zwischen Plebejern und Patriziern führten zum Erlöschen mehrerer patrizischer Familien. Die im Jahr 445 v. Chr. verabschiedete, Ehen zwischen Patriziern und Plebejern gestattende Lex Canuleia ließ plebejische gentes in die Führungsschicht aufsteigen, was zur Entstehung der Nobilität führte.
Unter den patrizischen gentes gab es die gentes maiores und minores. Erstere waren Roms führenden Familien der Aemilier, Claudier, Cornelier, Fabier und Valerier, die einige Privilegien religiöser und weltlicher Art für sich reklamierten, letztere waren die im Laufe der Zeit sozial und politisch abgestiegenen. Daneben gab es auch plebejische gentes wie die Sempronier oder die Livier, die ebenfalls höchste Ämter und großes Ansehen erlangten.
Grundsätzlich gehörte jeder römische Bürger einer gens an. Spätestens seit der Constitutio Antoniniana (212 n. Chr.) wurde die gens für die große Mehrheit der Römer bedeutungslos; in der weströmischen Senatsaristokratie hielt man (formal) an diesem Konzept bis ins 6. Jahrhundert fest.
Barbarische gentes
Daneben wurden besonders in der Zeit der Völkerwanderung sich vor allem im germanischen Raum bildende und, teilweise fiktiv, auf gemeinsame Abstammung berufende Verbände von den Römern als gentes im Sinne von Volk bezeichnet. Diesen wurden die nunmehr christlichen Römer antithetisch gegenübergestellt: Die(se) gentes galten als barbarische, meist irrgläubige Völker, die jeder spätantike Kaiser als victor omnium gentium (Besieger aller Völkerschaften) oder domitor gentium (Bezähmer der Völker) zu bezwingen hatte. Hierbei entspricht gentes den Heiden der Vulgata, was über das griechische ethne (Völker) der Septuaginta auf die den Israeliten gegenüberstehenden Völker des Alten Testamentes zurückgeht.
Als gentile Reichsbildungen bezeichnet die neuere Forschung daher die Reiche dieser (barbarischen) Völker, besonders die der Franken, Goten, Burgunden, Vandalen und Langobarden auf zuvor weströmischem Boden.
Siehe auch
Liste römischer Familien
Phyle
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Römische gentes
Ursprünglich waren die römischen gentes in Familien gegliederte Siedlungsverbände, obgleich der Begriff wohl nicht so alt ist, wie die Römer vermeinten. Bei wenigen von einzelnen Kulten oder Zeremonien abgeleitet, waren die Namen hauptsächlich persönlicher oder familiärer Natur. Die gentes wiesen üblicherweise keinen kultisch verehrten, legendären Gründer auf, von Versammlungen der Sippen wird nicht berichtet, rechtlich bindende Beschlüsse gefasst zu haben.
Die Beziehungen der gentes waren lange ein wesentlicher Faktor der römischen Politik, Mitglieder der gleichen gens gehörten zur Familie und waren deshalb häufig politische Verbündete. Die ursprünglich nicht erlaubten Ehen zwischen Plebejern und Patriziern führten zum Erlöschen mehrerer patrizischer Familien. Die im Jahr 445 v. Chr. verabschiedete, Ehen zwischen Patriziern und Plebejern gestattende Lex Canuleia ließ plebejische gentes in die Führungsschicht aufsteigen, was zur Entstehung der Nobilität führte.
Unter den patrizischen gentes gab es die gentes maiores und minores. Erstere waren Roms führenden Familien der Aemilier, Claudier, Cornelier, Fabier und Valerier, die einige Privilegien religiöser und weltlicher Art für sich reklamierten, letztere waren die im Laufe der Zeit sozial und politisch abgestiegenen. Daneben gab es auch plebejische gentes wie die Sempronier oder die Livier, die ebenfalls höchste Ämter und großes Ansehen erlangten.
Grundsätzlich gehörte jeder römische Bürger einer gens an. Spätestens seit der Constitutio Antoniniana (212 n. Chr.) wurde die gens für die große Mehrheit der Römer bedeutungslos; in der weströmischen Senatsaristokratie hielt man (formal) an diesem Konzept bis ins 6. Jahrhundert fest.
Barbarische gentes
Daneben wurden besonders in der Zeit der Völkerwanderung sich vor allem im germanischen Raum bildende und, teilweise fiktiv, auf gemeinsame Abstammung berufende Verbände von den Römern als gentes im Sinne von Volk bezeichnet. Diesen wurden die nunmehr christlichen Römer antithetisch gegenübergestellt: Die(se) gentes galten als barbarische, meist irrgläubige Völker, die jeder spätantike Kaiser als victor omnium gentium (Besieger aller Völkerschaften) oder domitor gentium (Bezähmer der Völker) zu bezwingen hatte. Hierbei entspricht gentes den Heiden der Vulgata, was über das griechische ethne (Völker) der Septuaginta auf die den Israeliten gegenüberstehenden Völker des Alten Testamentes zurückgeht.
Als gentile Reichsbildungen bezeichnet die neuere Forschung daher die Reiche dieser (barbarischen) Völker, besonders die der Franken, Goten, Burgunden, Vandalen und Langobarden auf zuvor weströmischem Boden.
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