Exsurge Domine
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Exsurge Domine
Exsurge Domine (lat.: „Erhebe dich, Herr“ – eine Mischung von Bibelzitaten aus Ps 7 LUT und 80 LUT) ist eine päpstliche Bannandrohungsbulle, die am 15. Juni 1520 von Papst Leo X. als Antwort auf Martin Luthers 95 Thesen verabschiedet wurde.
Titelblatt der Erstausgabe der „Exsurge Domine“
In der Bulle wird Luther aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen 41 der in seinen Werken vertretenen Thesen zurückzunehmen. Im Falle der Weigerung drohte Luther die Exkommunikation. Luthers Antwort auf die Bulle ist die auf Anregung Miltitz' entstandene und an H. Mühlpfordt gerichtete Schrift „Von der Freyheith eines Christenmenschen“ samt einem Sendbrief an Papst Leo X. aus dem Oktober 1520 (vordatiert auf September 1520). Luthers Position in dem Sendbrief bemisst sich bereits nach dem Grundsatz sola scriptura:
„Darüber hinaus kann ich nicht dulden Regel oder Maß, die Schrift auszulegen, dieweil das Wort Gottes, das alle Freiheit lehret, nicht soll noch muss gefangen sein.“
Am 10. Dezember 1520, nach Ablauf der Widerrufsfrist, verbrannte Luther sein Exemplar der Bulle – als Reaktion auf die Verbrennung seiner eigenen Werke durch Vertreter der Kirche – öffentlich. Im Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden ist jedoch ein Original der Bulle erhalten, das 2004 bei der Sächsischen Landesausstellung „Glaube und Macht - Europa im Zeitalter der Reformation“ im Schloss Hartenfels in Torgau gezeigt wurde; in den vatikanischen Archiven existiert ebenfalls ein Exemplar. Der Vatikan antwortete konsequent mit der endgültigen Exkommunikation durch die Bannbulle Decet Romanum Pontificem vom 3. Januar 1521.
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Titelblatt der Erstausgabe der „Exsurge Domine“
In der Bulle wird Luther aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen 41 der in seinen Werken vertretenen Thesen zurückzunehmen. Im Falle der Weigerung drohte Luther die Exkommunikation. Luthers Antwort auf die Bulle ist die auf Anregung Miltitz' entstandene und an H. Mühlpfordt gerichtete Schrift „Von der Freyheith eines Christenmenschen“ samt einem Sendbrief an Papst Leo X. aus dem Oktober 1520 (vordatiert auf September 1520). Luthers Position in dem Sendbrief bemisst sich bereits nach dem Grundsatz sola scriptura:
„Darüber hinaus kann ich nicht dulden Regel oder Maß, die Schrift auszulegen, dieweil das Wort Gottes, das alle Freiheit lehret, nicht soll noch muss gefangen sein.“
Am 10. Dezember 1520, nach Ablauf der Widerrufsfrist, verbrannte Luther sein Exemplar der Bulle – als Reaktion auf die Verbrennung seiner eigenen Werke durch Vertreter der Kirche – öffentlich. Im Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden ist jedoch ein Original der Bulle erhalten, das 2004 bei der Sächsischen Landesausstellung „Glaube und Macht - Europa im Zeitalter der Reformation“ im Schloss Hartenfels in Torgau gezeigt wurde; in den vatikanischen Archiven existiert ebenfalls ein Exemplar. Der Vatikan antwortete konsequent mit der endgültigen Exkommunikation durch die Bannbulle Decet Romanum Pontificem vom 3. Januar 1521.
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