Die Transsubstantiation
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Die Transsubstantiation
Der Begriff Transsubstantiation (lat.: „Wesensverwandlung“) bezeichnet in der christlichen Theologie die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesu Christi in der Heiligen Messe.
Die Transsubstantiationslehre beschreibt die dauerhafte Wandlung von Brot und Wein in der priesterlichen Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi während der Wandlungsworte. Die Lehre von der Transsubstantiation gehört zum Glaubensgut der römisch-katholischen Kirche und den mit Rom unierten Ostkirchen. Andere Kirchen, wie die altkatholischen, altorientalischen, anglikanischen, lutherischen, methodistischen, die orthodoxen Kirchen und die Christengemeinschaft lehren, dass die Realpräsenz Christi in bzw. unter den sichtbaren Gestalten von Brot und Wein nach dem Sprechen der Einsetzungsworte bzw. nach der Epiklese gegeben sei. Darunter wird je nach Lehre auch die tatsächliche Substanzveränderung von Brot und Wein verstanden. Zudem bestehen über die Art und die Dauer der Konsekration Unterschiede in den Lehren dieser Kirchen.
Transsubstantiation in der Theologie
Mit Transsubstantiation wird in der römisch-katholischen Theologie die bei der Konsekration innerhalb des Hochgebets der Messe erfolgende Wesensverwandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi bezeichnet. Der Terminus geht auf Debatten über das Abendmahlsverständnis im 9.–13. Jahrhundert zurück.
Die Substanz (griechisch οὐσία) ist im aristotelischen Sinne das an sich selbst nicht sinnlich wahrnehmbare Wesen eines Dinges. Die im Blick stehende Wandlung beim Abendmahl soll eine wirkliche Wandlung sein und betrifft nicht die sinnlich wahrnehmbaren Akzidentien. Denn der Leib Christi erscheint auch nach der Wandlung den Sinnen weiter wie Brot. Mittelalterliche Theologen haben den Substanzbegriff herangezogen, um das hier stattfindende Glaubensgeheimnis zu beschreiben. Aristotelisch verstanden scheint ein Fortbestehen der Akzidentien und somit der äußeren Gestalt bei Veränderung der Substanz nicht möglich, weil Akzidentien von der Substanz, an der sie auftreten, abhängen.
Anlass der Begriffsfindung „Transsubstantiation“ waren Reaktionen auf die Christologie von Berengar von Tours und insbesondere dessen Abendmahlslehre. Berengar fand vor, was ihm als eher kruder Realismus erschien. Seine Gegner formulierten beispielsweise, dass der Leib Jesu durch die Zähne der Gläubigen zermalmt werde – so in einem von Humbert von Silva Candida verfassten Bekenntnisschreiben, das Berengar 1059 unterzeichnen musste –, was Berengar als absurd ansah. Hier wird mit dem Ausdruck Substanz die Vorstellung eines physischen Dinges verbunden und das „Hoc est corpus meum“ der Messe als stoffliche Verwandlung (mutatio materialis) verstanden. Dagegen setzte Berengar, dass schon die Kirchenväter das Abendmahl als heiliges Zeichen verstanden hätten und der Leib Christi nach der Auferstehung verklärt sei.[1] Die Hauptgegner Berengars, Lanfrank von Bec und Guitmund von Aversa, sprachen dann von einer Substanzverwandlung (substantialiter transmutari). Dies griff die römische Synode von 1079 mit der Formulierung „substantialiter converti“ auf. Der Ausdruck Transsubstantiation ist erstmals aus dem Jahre 1155/56 bei Rolandus Bandinelli belegt; vermutlich drückte sich bereits Robertus Pullus um 1140 so aus. Auf dem vierten Laterankonzil 1215 wurde diese Redeweise als orthodox festgeschrieben, wenngleich noch nicht als Dogma definiert.
Martin Luther[2], der zeitlebens an der Realpräsenz Christi festhielt und dies besonders gegenüber der extrem spiritualistischen Eucharistielehre Huldrych Zwinglis[3] geltend machte, schrieb die Urheberschaft der Transsubstantiationslehre Thomas von Aquin zu.[4] Er billigte der Transsubstantiationslehre jedoch nur den Rang einer „Lehrmeinung“ (opinio) zu und verwarf für diese „sophistische Subtilität“ jeden Anspruch auf dogmatische Verbindlichkeit.[5] Sie ist nach Luther[6] wie für Jean Calvin[7] aufgrund sehr ähnlicher Argumentation weder schrift- noch vernunftgemäß.
Im Konzil von Trient[8] wird die Lehre des IV. Laterankonzils und die Lehre der hochscholastischen Theologie bekräftigt:
„Durch die Konsekration des Brotes und Weines geschieht eine Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes Christi, unseres Herrn, und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes. Diese Wandlung wurde von der heiligen katholischen Kirche treffend und im eigentlichen Sinne Wesensverwandlung genannt.“
Die eucharistische Wandlung erfolgt dabei durch göttliche Gnade, der Priester handelt als Stellvertreter Christi.
Transsubstantiationslehre im ökumenischen Gespräch
Eine Theologie der Wesensverwandlung wird für die römisch-katholische Kirche erst durch das Konzil von Trient definiert[9]. Dogmatisch festgeschrieben wird: „Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie verbliebe zusammen mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus die Substanz des Brotes und des Weines, und jene wunderbare und einzigartige Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib und der ganzen Substanz des Weines in das Blut, wobei lediglich die Gestalten von Brot und Wein bleiben, leugnet, der sei mit dem Anathema belegt.“[10] Der Ausdruck Transsubstantiation wird nicht als Inhalt des Dogmas angegeben, sondern nur gesagt: „und zwar nennt die katholische Kirche diese Wandlung sehr treffend Wesensverwandlung“[11] Schon das Lateranum IV hatte den Begriff verwendet, aber diesbezüglich keine dogmatische Festlegung getroffen.
Die Orthodoxe Kirche bekennt ebenfalls eine Verwandlung und nennt die Gestalten von Brot und Wein beim Kommunionempfang „kostbarer Leib und kostbares Blut unseres Herrn Jesu Christi“, lehnt aber deren Definition als Transsubstantiation ab. Ebenso wird bezweifelt, dass die Wandlung allein durch die vom Priester vorgetragenen Einsetzungsworte geschieht.
Luther hat die Transsubstantiation zu glauben zwar nie abgelehnt, wohl aber als Lehrartikel entschieden bestritten, da ein solcher das Mysterium antastet. Auch die Lehre von der Konsubstantiation, die man ihm unterstellte, ist bei ihm als solche nicht nachweisbar. Der Wert der lutherischen Lehre von einer Realpräsenz Christi beim lutherischen Abendmahl wird auch von der römisch-katholischen Kirche nicht bestritten, insofern "eine am Sukzessionsbegriff orientierte Ekklesiologie, wie sie in der katholischen Kirche gilt, keineswegs eine Heil schaffende Gegenwart des Herrn im lutherischen Abendmahl leugnen muss".[12]
In den reformierten Kirchen gibt es unterschiedliche Auffassungen über die „geistige Gegenwart“: Von einer Vereinigung der Seele der Gläubigen mit Christi Leib im Himmel (Johannes Calvin) bis hin zur Vergegenwärtigung im gläubigen Gedenken der Passion Christi (Zwingli). Die grundlegende Schwierigkeit reformierter Theologie, die Transsubstantiationslehre anzuerkennen, liegt in den Einsetzungsworten Christi hoc est corpus meum. Durch die reale Gegenwart Christi mit Blick auf Brot und Wein sei hier eher von der Bedeutung „dies symbolisiert meinen Leib“ als „dies ist mein Leib“ auszugehen.
Die Täufer lehnen die Verwandlung (Transsubstantiation) der Abendmahlselemente gänzlich ab. Für sie behalten Wein und Brot ihren Nahrungscharakter bei und stehen nur symbolhaft für Leib und Blut Christi [13].
Die altkatholische Theologie lehnt sowohl die römisch-katholische Transsubstantiationslehre als auch evangelische Konsubstantiationslehre ab. Die Wandlung der eucharistischen Gaben sei ein Mysterium, das menschliche Kategorien wie „Substanz“ sprenge und daher mit Hilfe dieses Begriffs auch nicht zureichend erklärt werden könne. Sie bekennt aber – im Gegensatz zu den meisten evangelischen Kirchen – die bleibende Gegenwart Christi in den eucharistischen Gaben, auch nach dem Ende der Messfeier. Damit kommt sie dem Verständnis der Orthodoxen Kirchen nahe.
Im ökumenischen Gespräch wird versucht zu klären, ob und wie sich bei unterschiedlicher theologischer Begrifflichkeit eine sachliche Identität bestimmter Glaubensinhalte feststellen lässt. Ein Konsens in der Sache kann im Hinblick auf das orthodoxe und katholische Eucharistieverständnis jedenfalls bereits als erreicht gelten. Unbeschadet der katholischen Anerkennung von wichtigen Elementen der lutherischen Abendmahlslehre[14] formuliert der Katechismus der Katholischen Kirche 1993 (bzw. 1997 in der authentischen lateinischen Fassung) im Einklang mit den römisch-katholischen Bestimmungen zur Interkommunion die bislang unaufgehobene Grunddifferenz: "Die aus der Reformation hervorgegangenen, von der katholischen Kirche getrennten kirchlichen Gemeinschaften haben ‹vor allem wegen des Fehlens des Weihesakraments die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt› (Unitatis redintegratio, Nr. 22). Aus diesem Grund ist für die katholische Kirche die eucharistische Interkommunion mit diesen Gemeinschaften nicht möglich" (Nr. 1400).
Siehe auch
Transsignifikation
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Die Transsubstantiationslehre beschreibt die dauerhafte Wandlung von Brot und Wein in der priesterlichen Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi während der Wandlungsworte. Die Lehre von der Transsubstantiation gehört zum Glaubensgut der römisch-katholischen Kirche und den mit Rom unierten Ostkirchen. Andere Kirchen, wie die altkatholischen, altorientalischen, anglikanischen, lutherischen, methodistischen, die orthodoxen Kirchen und die Christengemeinschaft lehren, dass die Realpräsenz Christi in bzw. unter den sichtbaren Gestalten von Brot und Wein nach dem Sprechen der Einsetzungsworte bzw. nach der Epiklese gegeben sei. Darunter wird je nach Lehre auch die tatsächliche Substanzveränderung von Brot und Wein verstanden. Zudem bestehen über die Art und die Dauer der Konsekration Unterschiede in den Lehren dieser Kirchen.
Transsubstantiation in der Theologie
Mit Transsubstantiation wird in der römisch-katholischen Theologie die bei der Konsekration innerhalb des Hochgebets der Messe erfolgende Wesensverwandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi bezeichnet. Der Terminus geht auf Debatten über das Abendmahlsverständnis im 9.–13. Jahrhundert zurück.
Die Substanz (griechisch οὐσία) ist im aristotelischen Sinne das an sich selbst nicht sinnlich wahrnehmbare Wesen eines Dinges. Die im Blick stehende Wandlung beim Abendmahl soll eine wirkliche Wandlung sein und betrifft nicht die sinnlich wahrnehmbaren Akzidentien. Denn der Leib Christi erscheint auch nach der Wandlung den Sinnen weiter wie Brot. Mittelalterliche Theologen haben den Substanzbegriff herangezogen, um das hier stattfindende Glaubensgeheimnis zu beschreiben. Aristotelisch verstanden scheint ein Fortbestehen der Akzidentien und somit der äußeren Gestalt bei Veränderung der Substanz nicht möglich, weil Akzidentien von der Substanz, an der sie auftreten, abhängen.
Anlass der Begriffsfindung „Transsubstantiation“ waren Reaktionen auf die Christologie von Berengar von Tours und insbesondere dessen Abendmahlslehre. Berengar fand vor, was ihm als eher kruder Realismus erschien. Seine Gegner formulierten beispielsweise, dass der Leib Jesu durch die Zähne der Gläubigen zermalmt werde – so in einem von Humbert von Silva Candida verfassten Bekenntnisschreiben, das Berengar 1059 unterzeichnen musste –, was Berengar als absurd ansah. Hier wird mit dem Ausdruck Substanz die Vorstellung eines physischen Dinges verbunden und das „Hoc est corpus meum“ der Messe als stoffliche Verwandlung (mutatio materialis) verstanden. Dagegen setzte Berengar, dass schon die Kirchenväter das Abendmahl als heiliges Zeichen verstanden hätten und der Leib Christi nach der Auferstehung verklärt sei.[1] Die Hauptgegner Berengars, Lanfrank von Bec und Guitmund von Aversa, sprachen dann von einer Substanzverwandlung (substantialiter transmutari). Dies griff die römische Synode von 1079 mit der Formulierung „substantialiter converti“ auf. Der Ausdruck Transsubstantiation ist erstmals aus dem Jahre 1155/56 bei Rolandus Bandinelli belegt; vermutlich drückte sich bereits Robertus Pullus um 1140 so aus. Auf dem vierten Laterankonzil 1215 wurde diese Redeweise als orthodox festgeschrieben, wenngleich noch nicht als Dogma definiert.
Martin Luther[2], der zeitlebens an der Realpräsenz Christi festhielt und dies besonders gegenüber der extrem spiritualistischen Eucharistielehre Huldrych Zwinglis[3] geltend machte, schrieb die Urheberschaft der Transsubstantiationslehre Thomas von Aquin zu.[4] Er billigte der Transsubstantiationslehre jedoch nur den Rang einer „Lehrmeinung“ (opinio) zu und verwarf für diese „sophistische Subtilität“ jeden Anspruch auf dogmatische Verbindlichkeit.[5] Sie ist nach Luther[6] wie für Jean Calvin[7] aufgrund sehr ähnlicher Argumentation weder schrift- noch vernunftgemäß.
Im Konzil von Trient[8] wird die Lehre des IV. Laterankonzils und die Lehre der hochscholastischen Theologie bekräftigt:
„Durch die Konsekration des Brotes und Weines geschieht eine Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes Christi, unseres Herrn, und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes. Diese Wandlung wurde von der heiligen katholischen Kirche treffend und im eigentlichen Sinne Wesensverwandlung genannt.“
Die eucharistische Wandlung erfolgt dabei durch göttliche Gnade, der Priester handelt als Stellvertreter Christi.
Transsubstantiationslehre im ökumenischen Gespräch
Eine Theologie der Wesensverwandlung wird für die römisch-katholische Kirche erst durch das Konzil von Trient definiert[9]. Dogmatisch festgeschrieben wird: „Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie verbliebe zusammen mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus die Substanz des Brotes und des Weines, und jene wunderbare und einzigartige Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib und der ganzen Substanz des Weines in das Blut, wobei lediglich die Gestalten von Brot und Wein bleiben, leugnet, der sei mit dem Anathema belegt.“[10] Der Ausdruck Transsubstantiation wird nicht als Inhalt des Dogmas angegeben, sondern nur gesagt: „und zwar nennt die katholische Kirche diese Wandlung sehr treffend Wesensverwandlung“[11] Schon das Lateranum IV hatte den Begriff verwendet, aber diesbezüglich keine dogmatische Festlegung getroffen.
Die Orthodoxe Kirche bekennt ebenfalls eine Verwandlung und nennt die Gestalten von Brot und Wein beim Kommunionempfang „kostbarer Leib und kostbares Blut unseres Herrn Jesu Christi“, lehnt aber deren Definition als Transsubstantiation ab. Ebenso wird bezweifelt, dass die Wandlung allein durch die vom Priester vorgetragenen Einsetzungsworte geschieht.
Luther hat die Transsubstantiation zu glauben zwar nie abgelehnt, wohl aber als Lehrartikel entschieden bestritten, da ein solcher das Mysterium antastet. Auch die Lehre von der Konsubstantiation, die man ihm unterstellte, ist bei ihm als solche nicht nachweisbar. Der Wert der lutherischen Lehre von einer Realpräsenz Christi beim lutherischen Abendmahl wird auch von der römisch-katholischen Kirche nicht bestritten, insofern "eine am Sukzessionsbegriff orientierte Ekklesiologie, wie sie in der katholischen Kirche gilt, keineswegs eine Heil schaffende Gegenwart des Herrn im lutherischen Abendmahl leugnen muss".[12]
In den reformierten Kirchen gibt es unterschiedliche Auffassungen über die „geistige Gegenwart“: Von einer Vereinigung der Seele der Gläubigen mit Christi Leib im Himmel (Johannes Calvin) bis hin zur Vergegenwärtigung im gläubigen Gedenken der Passion Christi (Zwingli). Die grundlegende Schwierigkeit reformierter Theologie, die Transsubstantiationslehre anzuerkennen, liegt in den Einsetzungsworten Christi hoc est corpus meum. Durch die reale Gegenwart Christi mit Blick auf Brot und Wein sei hier eher von der Bedeutung „dies symbolisiert meinen Leib“ als „dies ist mein Leib“ auszugehen.
Die Täufer lehnen die Verwandlung (Transsubstantiation) der Abendmahlselemente gänzlich ab. Für sie behalten Wein und Brot ihren Nahrungscharakter bei und stehen nur symbolhaft für Leib und Blut Christi [13].
Die altkatholische Theologie lehnt sowohl die römisch-katholische Transsubstantiationslehre als auch evangelische Konsubstantiationslehre ab. Die Wandlung der eucharistischen Gaben sei ein Mysterium, das menschliche Kategorien wie „Substanz“ sprenge und daher mit Hilfe dieses Begriffs auch nicht zureichend erklärt werden könne. Sie bekennt aber – im Gegensatz zu den meisten evangelischen Kirchen – die bleibende Gegenwart Christi in den eucharistischen Gaben, auch nach dem Ende der Messfeier. Damit kommt sie dem Verständnis der Orthodoxen Kirchen nahe.
Im ökumenischen Gespräch wird versucht zu klären, ob und wie sich bei unterschiedlicher theologischer Begrifflichkeit eine sachliche Identität bestimmter Glaubensinhalte feststellen lässt. Ein Konsens in der Sache kann im Hinblick auf das orthodoxe und katholische Eucharistieverständnis jedenfalls bereits als erreicht gelten. Unbeschadet der katholischen Anerkennung von wichtigen Elementen der lutherischen Abendmahlslehre[14] formuliert der Katechismus der Katholischen Kirche 1993 (bzw. 1997 in der authentischen lateinischen Fassung) im Einklang mit den römisch-katholischen Bestimmungen zur Interkommunion die bislang unaufgehobene Grunddifferenz: "Die aus der Reformation hervorgegangenen, von der katholischen Kirche getrennten kirchlichen Gemeinschaften haben ‹vor allem wegen des Fehlens des Weihesakraments die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt› (Unitatis redintegratio, Nr. 22). Aus diesem Grund ist für die katholische Kirche die eucharistische Interkommunion mit diesen Gemeinschaften nicht möglich" (Nr. 1400).
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