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    Das Sozialistengesetz

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    Das Sozialistengesetz Empty Das Sozialistengesetz

    Beitrag  checker Mi Okt 22, 2014 3:15 am

    Sozialistengesetz ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, das am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der konservativen und der meisten nationalliberalen Abgeordneten im Reichstag des Deutschen Kaiserreichs verabschiedet wurde. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 21. Oktober und der Unterzeichnung durch Kaiser Wilhelm I. erhielt das Gesetz am 22. Oktober 1878 mit seiner Verkündung[1] Rechtskraft. Es galt durch insgesamt vier Verlängerungen bis zum 30. September 1890. Wegen der verschiedenen Einzelbestimmungen in 30 Paragraphen, der jährlichen Neuvorlage und kleinen Modifizierungen spricht man oft auch im Plural von den Sozialistengesetzen oder – vor allem in der internationalen Geschichtsschreibung – von den antisozialistischen Gesetzen.

    Das Sozialistengesetz 640px-Reichsgesetzblatt34_1878
    Reichsgesetzblatt mit dem Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie

    Das Gesetz verbot sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Aktivitäten im Deutschen Reich. Es kam damit einem Parteiverbot gleich.

    Sozialistisch orientierte Politiker konnten sich in der Zeit lediglich als Einzelkandidaten persönlich einer Parlamentskandidatur für die Landtage und den Reichstag stellen. In ihren Wahlkämpfen wurden sie von den Behörden massiv behindert. Als gewählte Parlamentarier bildeten sie zwar eine sozialistische Fraktion im Reichstag und einigen Landtagen, außerhalb der Parlamente hatten sie jedoch keine legal gesicherte Möglichkeit, öffentlich aufzutreten.


    Basisdaten
    Titel: Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie
    Kurztitel: Sozialistengesetz (ugs.)
    Art: Reichsgesetz
    Geltungsbereich: Deutsches Reich
    Rechtsmaterie: Staatsrecht, Polizeirecht, Nebenstrafrecht
    Datum des Gesetzes: 21. Oktober 1878
    (RGBl. S. 351)
    Inkrafttreten am: 22. Oktober 1878
    Letzte Änderung durch: Satz 1 G vom 18. März 1888
    (RGBl. S. 109)
    Inkrafttreten der
    letzten Änderung: 9. April 1888
    (Art. 2 Satz 3 RV)
    Außerkrafttreten: 30. September 1890
    (Satz 1 G vom 18. März 1888,
    RGBl. S. 109)
    Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

    Vorgeschichte

    Schon vor der Gründung des Deutschen Reiches als konstitutionelle Monarchie (1871) waren zwei zunächst noch konkurrierende sozialdemokratische Parteien aufgebaut worden: der reformorientierte Allgemeine Deutsche Arbeiterverein (ADAV), gegründet 1863 auf Initiative von Ferdinand Lassalle, und die im marxistischen Sinne revolutionär eingestellte Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP), gegründet 1869 von Wilhelm Liebknecht, August Bebel und anderen. Kurz nach der Reichsgründung trat der preußenfreundliche ADAV-Präsident Johann Baptist von Schweitzer zurück, nachdem geheime Absprachen mit der konservativ-monarchistisch geprägten preußischen Regierung aufgedeckt worden waren. In der Folge näherten sich die beiden Parteien einander an. Beim gemeinsamen Parteitag 1875 in Gotha vereinigten sie sich zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD), die 1890 in Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) umbenannt werden sollte.

    Das Sozialistengesetz Leipziger_Prozess
    Wilhelm Liebknecht (in der Mitte im Zeugenstand stehend), August Bebel (rechter Bildrand, im Profil) und Adolf Hepner (hinter Bebel) als Angeklagte beim Leipziger Hochverratsprozess (11.–26. März 1872)

    Die Begriffe Sozialismus und Sozialdemokratie wurden im damaligen Sprachverständnis in der Regel als Synonyme verstanden und waren stark beeinflusst von den philosophischen, politischen und ökonomischen Theorien von Karl Marx und Friedrich Engels, die zu dieser Zeit im Londoner Exil lebten. Entsprechend der revolutionären Theorie beanspruchte die Sozialdemokratie bzw. ihre Partei im Deutschen Reich, die SAPD, die parteipolitische Interessenvertretung der Arbeiterbewegung zu sein. Sie strebte eine Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiterklasse und letztlich eine Überwindung der gegebenen sozialen und politisch undemokratischen Herrschaftsstrukturen an.

    Wegen ihrer Opposition gegen den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 und ihrer Solidarität mit der revolutionären Pariser Kommune 1871 wurden August Bebel und Wilhelm Liebknecht 1872 beim Leipziger Hochverratsprozess zu zwei Jahren Festungshaft verurteilt.

    Reichskanzler Otto von Bismarck, im Grunde ein am monarchischen Prinzip ausgerichteter und demokratischen Ideen gegenüber reserviert bis ablehnend eingestellter Konservativer, betrachtete die SAPD von Anfang an als „Reichsfeind“ und agierte schon vor dem Sozialistengesetz mit repressiven Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie und die noch junge Gewerkschaftsbewegung.

    Die Attentate auf den Kaiser als Anlass

    Das Sozialistengesetz BismarckArbeitszimmer1886
    Reichskanzler Otto von Bismarck initiierte das Sozialistengesetz (Fotografie von 1886)

    1878 wurden zwei erfolglose Attentate auf Kaiser Wilhelm I. verübt: am 11. Mai von Max Hödel und am 2. Juni von Dr. Karl Eduard Nobiling. Bismarck nahm diese Anschläge zum Anlass, mit dem Sozialistengesetz rigoroser und wirkungsvoller gegen die in der Arbeiterschaft zunehmend einflussreicher werdende Sozialdemokratie durchzugreifen. Obwohl Hödel kurz vor seinem Anschlag aus der SAPD ausgeschlossen worden war und Nobilings Attentat von persönlichen Wahnvorstellungen geleitet war, ließ Bismarck verbreiten, dass die Attentate auf die Sozialdemokratie zurückzuführen seien. Eine über die beiden Einzeltäter hinausgehende Verbindung der Attentate mit der Sozialdemokratie war aber und ist bis heute nicht nachweisbar.
    Erster Gesetzentwurf

    Bereits im Mai 1878 – nach dem ersten Attentat – legte Bismarck einen Entwurf des Sozialistengesetzes vor, der jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.[2] Eugen Richter begründete die Ablehnung der Deutschen Fortschrittspartei unter anderem damit, dass Verbote und Polizeimaßnahmen die Bekämpfung der Sozialdemokratie unmöglich machen würden:[3][4]

    „Der Herr Minister mag sagen: ja, die Mittel reichen nicht, es muß außerdem noch etwas geschehen zur Bekämpfung der Agitation; aber, meine Herren, in dem Augenblick, wo Sie die eine Partei mundtodt machen, da machen Sie es doch ganz unmöglich, diese Partei zu bekämpfen, wenigstens wirksam zu bekämpfen in ihrer Agitation. Es wird ja diese ganze Kraft gelähmt, und doch müssen wir der Meinung sein, daß schließlich allein auf diesem Weg der Ueberzeugung diese Bewegung eingeschränkt werden kann. Es hilft nun einmal nichts, diese Bewegung muß auf demselben Wege wieder hinaus aus dem deutschen Volke, wo sie hineingekommen ist; ein anderer Weg führt nicht zum Ziel.“

    – Eugen Richter: Rede im Deutschen Reichstag vom 23. Mai 1878


    Zweiter Gesetzentwurf nach der Reichstagswahl

    Beim zweiten Attentat am 2. Juni wurde der Kaiser erheblich verletzt. Bismarck nutzte die darauf einsetzende Attentatshysterie dazu, den Reichstag aufzulösen und einen „Vernichtungsfeldzug“ gegen die Sozialdemokraten zu inszenieren, denen man geistige Mittäterschaft vorwarf. Im Juli passten sich die meisten Nationalliberalen im Wahlkampf dem konservativen Rechtsruck an, um ihre Wiederwahl zu sichern. Im neu gewählten Reichstag wurde ein verschärfter Entwurf des Sozialistengesetzes vorgelegt, es kam zu Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Fraktionen. Die meisten Nationalliberalen warfen ihre rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord und billigten das Ausnahmegesetz. Schließlich setzte sich der verschärfte Gesetzentwurf mit 221 zu 149 Stimmen durch.[5]

    Auswirkungen

    Das Sozialistengesetz 640px-Aufl%C3%B6sung_sozialdemokratische_Versammlung
    Illustration zum Artikel Überführte Sozialdemokraten in der Zeitschrift Daheim Nr. 30, 1881. Originaler Text zum Bild: „Im Namen des Gesetzes.“ Auflösung einer Sozialistenversammlung zu Leipzig. Unter anderem abgebildete Personen: Wilhelm Hasenclever am Tisch sitzend (2. von rechts). Wilhelm Liebknecht stehend vor dem Fenster. August Bebel vor Liebknecht sitzend.[6]

    Aufgrund des zunächst auf zweieinhalb Jahre befristeten und danach regelmäßig verlängerten Sozialistengesetzes wurden Unterverbände, Druckschriften und Versammlungen der Sozialdemokraten, namentlich der Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) und ihr nahestehender Organisationen, vor allem Gewerkschaften, verboten. Verstöße gegen das Gesetz wurden oft mit Geldstrafen oder auch mit Gefängnishaft geahndet. Viele Sozialisten setzten sich unter dem politischen Druck des Gesetzes ins ausländische Exil ab, vor allem nach Frankreich, die Schweiz oder England. Unter ihnen war mit der damals Mitte 20-jährigen Clara Zetkin auch eine später prominente Wegbereiterin der sozialistischen Frauenbewegung.

    Allerdings konnten weiterhin Einzelpersonen bei Wahlen für die Sozialdemokratie kandidieren, so dass deren Fraktionen sich im Rahmen der parlamentarischen Arbeit des Reichstages bzw. der Landtage legal betätigen konnten. Unter den neun Reichstagsabgeordneten der SAP saßen bereits seit 1874 (teils schon als Vertreter ihrer Vorgängerorganisationen) beispielsweise Wilhelm Liebknecht, August Bebel, Wilhelm Hasenclever und Wilhelm Hasselmann im Parlament des Kaiserreichs. Außerhalb des Reichstags war ein öffentliches Auftreten für die Ziele der SAP allerdings mit erheblichem juristischem Risiko verbunden. Nach § 28 des Sozialistengesetzes wurden 797 Sozialdemokraten als „Agitatoren“ aus Orten ausgewiesen, in denen der „kleine Belagerungszustand“ verhängt wurde, darunter als Hochburgen der Sozialisten Berlin, Leipzig, Hamburg und Frankfurt am Main.

    Das Sozialistengesetz bekämpfte die Sozialdemokraten als „Reichsfeinde“ und erschwerte nachhaltig die Integration von Arbeitern und Sozialdemokratie in Staat und Gesellschaft. Die faktische politische Ausbürgerung der sozialdemokratischen Opposition ging mit einer sozialen Ausbürgerung einher, der zufolge Sozialdemokraten materiell entrechtet und am Arbeitsplatz verfolgt wurden. Die Verfolgung weckte die Solidarität großer Teile der Arbeiterschaft und führte seit 1881 zunehmend zu Wahlerfolgen für die für formell als Einzelpersonen auftretenden Kandidaten der SAPD. Regional wurden verschiedene Arbeitersportvereine oder Naturfreundegruppen als Tarnorganisationen an Stelle der verbotenen Partei- oder Gewerkschaftsgruppen gebildet, in denen die politische Arbeit, wenngleich mit hohem Risiko behaftet, fortgesetzt wurde.

    Innerhalb der Sozialdemokratie riefen insbesondere sozialrevolutionäre Politiker des linken Flügels, ihnen voran der sich bereits im britischen Exil aufhaltende Johann Most und der Reichstagsabgeordnete Wilhelm Hasselmann zu – auch gewaltsamem – Widerstand gegen die Unterdrückungspraxis der Behörden auf, wobei sie sich beispielsweise positiv auf die Attentate russischer Sozialrevolutionäre gegen Zar Alexander II. bezogen. Derartige Aufrufe wurden jedoch von der Führung der SAP als anarchistisch motiviert und den Zielen der Sozialdemokratie entgegenstehend abgelehnt. Most und Hasselmann wurden 1880 auf dem ersten Exilparteitag der SAP auf Schloss Wyden im Schweizer Kanton Zürich, insbesondere auf Betreiben von Ignaz Auer und August Bebel aus der Partei ausgeschlossen. Darauf gab Hasselmann sein formell bis 1881 gültiges Reichstagsmandat auf und wanderte in die USA aus. Mit dem Ausschluss der beiden bekanntesten Protagonisten des Anarchismus in der deutschen Sozialdemokratie hofften deren führende Vertreter, sich des radikal sozialrevolutionären Flügels der Partei zu entledigen und damit der antisozialistischen Propaganda der regierungsfreundlichen Parteien und deren Presse die Grundlage zu entziehen.

    Das Sozialistengesetz 220px-Der_sozialdemokrat
    Erstausgabe der Zeitung Der Sozialdemokrat vom 5. Oktober 1879

    In der Folgezeit konnten sozialistische Reichstagskandidaten wieder Stimmenzuwächse verbuchen. Zusätzlich zu den schon vertretenen Mandatsträgern wurden beispielsweise Karl Frohme 1881 oder Paul Singer 1884 für die Partei in den Reichstag gewählt. Nachdem die von Johann Most aus dem Londoner Exil verbreitete Zeitschrift Freiheit mit dem Parteiausschluss Mosts ihren Status als Organ der deutschen Sozialdemokratie verloren und sich inhaltlich in eine auch offen anarchistisch agitierende Publikation verändert hatte, wurde sie zunehmend abgelöst durch die Zeitung Der Sozialdemokrat, die sich zum Hauptorgan der deutschen und der internationalen Sozialdemokratie während des Sozialistengesetzes entwickelte. Der Sozialdemokrat erschien seit 1879, von Paul Singer redigiert, in Zürich und wurde illegal im Reich verbreitet. Ab 1887 wurde die Zeitung in London gedruckt.

    Aus seiner Niederlage im Kulturkampf, der sich gegen die Macht der katholischen Kirche gerichtet hatte, lernend, versuchte Bismarck, sozusagen begleitend zur „Peitsche“ des Sozialistengesetzes, den Sozialdemokraten durch das „Zuckerbrot“ der für die Zeit als fortschrittlich geltenden Sozialgesetzgebung die Grundlage zu entziehen und so ihren weiteren Erfolg zu verhindern.

    Das Sozialistengesetz 220px-Reichstagsfraktion1889
    Die sozialistische Reichstagsfraktion im Jahr 1889.
    Sitzend, von links: Georg Schumacher, Friedrich Harm, August Bebel, Heinrich Meister, Karl Frohme.
    Stehend: Johann Heinrich Wilhelm Dietz, August Kühn, Wilhelm Liebknecht, Karl Grillenberger, Paul Singer.

    Ein wesentliches Ziel des Sozialistengesetzes, die Reduzierung der Stimmen für die Sozialdemokraten bei den Reichstagswahlen, wurde jedoch nicht erreicht – im Gegenteil: Hatten die Sozialdemokraten 1881 nur 311.961 Stimmen erhalten, waren es 1884 bereits 549.990, 1887 763.128 Stimmen, 1890 sogar 1.427.000 Stimmen. Mit letzterem Ergebnis wurde die SAP, noch vor ihrer Umbenennung in SPD, zum ersten Mal die wählerstärkste Partei des Reiches.

    Auch international war die deutsche Sozialdemokratie trotz der Unterdrückung im eigenen Land zur weltweit einflussreichsten sozialistischen Partei ihrer Zeit geworden. Nach der Spaltung der Internationalen Arbeiterassoziation im Jahr 1872 und deren bis 1876 erfolgten Auflösung aufgrund des Konflikts zwischen dem anarchistischen Flügel um Michail Bakunin und dem marxistischen Flügel um Karl Marx war es nach Marx’ Tod 1883 vor allem Liebknechts Bestreben, zu einer neuen Einheit der internationalen Arbeiterbewegung zu kommen. Darin war er sich mit Friedrich Engels, der Marx’ ideelles Erbe übernommen hatte, einig.

    Bei der Gründung der Sozialistischen Internationale 1889 in Paris war die sozialistische Bewegung aus dem Deutschen Reich mit 85 der 400 Delegierten aus 20 Staaten am Gründungskongress dieser Zweiten Internationale vom 14. bis 20. Juli 1889 beteiligt − unter ihnen neben August Bebel und Eduard Bernstein auch Carl Legien als ein Vertreter der deutschen Gewerkschaftsbewegung, und mit Clara Zetkin eine Vertreterin der sozialistischen Frauenbewegung, zu jener Zeit Exilantin in Paris. Liebknecht leitete die deutsche Delegation und war zusammen mit dem französischen Sozialisten Édouard Vaillant Vorsitzender des Kongresses.

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    Das Sozialistengesetz Empty Teil 2

    Beitrag  checker Mi Okt 22, 2014 3:17 am

    Die Abschaffung des Sozialistengesetzes

    Das Sozialistengesetz Plakat_Sozialistengesetz_1890
    Plakat aus dem Jahr 1890 zum Fall des Sozialistengesetzes

    Angesichts des gewachsenen Einflusses der SAP war das Sozialistengesetz im Deutschen Reich langfristig nicht mehr aufrechtzuerhalten. Im Jahresturnus ab 1879 immer wieder verlängert, wurde die weitere Gültigkeit des Gesetzes am 25. Januar 1890 im Reichstag abgelehnt.

    Das Scheitern einer auf dauerhafte Gültigkeit angelegten und auch sonst verschärften Sozialistengesetzvorlage durch Bismarck sowie das Erstarken der Sozialdemokratie bei den Reichstagswahlen im Januar 1890 spielten eine ausschlaggebende Rolle beim Sturz Bismarcks bzw. seiner Entlassung durch den 1888 inthronisierten Kaiser Wilhelm II. Bereits 1888 war Bismarck mit einer Gesetzesvorlage gescheitert, der zufolge Sozialdemokraten förmlich als Deutsche hätten ausgebürgert werden können. Ursache des Scheiterns war nicht zuletzt, dass die Abgeordneten der SAP die skrupellosen Praktiken der politischen Polizei im Reichstag enthüllten.
    Ausblick: Die Rolle der SPD bis 1914

    Nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes blieb die Sozialdemokratie, die sich seit dem Erfurter Programmparteitag von 1891 SPD nannte, ein ernstzunehmender Machtfaktor. Aus der Reichstagswahl 1912 ging sie schließlich mit 34,8 % Wählerstimmen bzw. 110 Reichstagsmandaten als klarer Wahlsieger hervor. Nach dem Tod August Bebels (1913) wurde der gemäßigt reformorientierte Friedrich Ebert Parteivorsitzender (neben Hugo Haase).

    Der Geist des Sozialistengesetzes wirkte indessen auch nach 1890 in Politik und Gesellschaft des Deutschen Reiches fort. So versuchten die Regierungen im Reich und in Preußen nach dem Auslaufen des Sozialistengesetzes, neue antisozialistische Kampfgesetze durchzusetzen. Dazu gehörten vor allem die „Umsturzvorlage“ (1894), das sogenannte „kleine Sozialistengesetz“ in Preußen (1897) und insbesondere die „Zuchthausvorlage“ (1899), mit der ein Sonderstrafrecht für Arbeiter geschaffen werden sollte, um die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften und damit auch die Sozialdemokratie zu schwächen. Alle diese Gesetzesvorlagen scheiterten. Dennoch wurden die Sozialdemokraten noch lange Zeit als „vaterlandslose Gesellen“ diffamiert (unter anderem 1907 bei der sogenannten „Hottentottenwahl“).[7]

    Erst beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges im August 1914, als es darum ging, die Volksmassen für den Krieg zu mobilisieren, überdachte Kaiser Wilhelm II. als „oberster Kriegsherr“ Deutschlands die auch von ihm bis zuletzt vertretene Strategie der politischen Isolierung der Sozialdemokratie. Er verkündete mit Blick auf die Sozialdemokraten, er kenne „keine Parteien mehr, sondern nur noch Deutsche“. Daraufhin stimmte die SPD-Reichstagsfraktion geschlossen für die ersten Kriegskredite und leitete die Burgfriedenspolitik ein.

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