Automatischer Arrest
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Automatischer Arrest
Automatischer Arrest hieß nach dem Zweiten Weltkrieg eine Verhaftung bestimmter Personengruppen ohne Einzelprüfung. Anhand eines vom westalliierten Oberkommando SHAEF herausgegebenen Arrest Categories Handbook konnten in den drei Westzonen Besatzungsoffiziere entscheiden, ob jemand interniert werden sollte. Nach diesem Handbuch sollten interniert werden:
A) Die deutschen Geheimdienste: das Personal des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), der Geheimen Feldpolizei und des Reichssicherheitsdienstes
B) Die Sicherheitspolizei, Gestapo und Grenzpolizei ab dem Rang eines Kriminalsekretärs
C) Höhere Polizeibeamte, Regierungspräsidenten, Landräte, Höhere SS- und Polizeiführer
D) Kriminalpolizei, Ordnungspolizei und spezialisierte Polizeikräfte
E) Führer und Offiziere der paramilitärischen Organisationen: Waffen-SS, Allgemeine SS, Sturmabteilungen (SA), Hitlerjugend, Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps (NSKK), Nationalsozialistisches Fliegerkorps (NSFK), Reichsarbeitsdienst (RAD), Bund Deutscher Mädel
F) Beamte der NSDAP („Nazi Party Officials“): Verwaltungsbeamte ab Kreisebene, Ortsgruppenleiter und deren Stellvertreter, Parteimitglieder ab Abschnittsleiter, das Ausbildungspersonal der Ordensburgen, Schulungsburgen, Adolf-Hitler-Schulen und der Napolas, alle Nationalsozialistischen Führungsoffiziere
G) Staatsbeamte: Angehörige des höheren Dienstes, die seit dem 1. März 1939 berufen worden waren, Staatsbeamte ab dem Rang eines Ministerialrates unabhängig vom Einstellungsdatum
Die präventive Verhaftung potentiell gefährlicher NS-Aktivisten sollte in erster Linie die Bildung einer verdeckten NS-Untergrundbewegung verhindern, die Internierung mutmaßlicher Kriegsverbrecher schuf zugleich die Voraussetzung für eine Strafverfolgung durch die Justiz. Von den Briten wurden im ersten Jahr der Besetzung etwa 65.000 Personen verhaftet, weil sie in eine der Kategorien des automatischen Arrests fielen. Viele hohe Funktionsträger blieben allerdings mit Billigung der Briten weiter in ihren Ämtern, beispielsweise die Landräte von Münster oder Coesfeld, in einigen Fällen wurden kaum Belastete aufgrund von Denunziationen interniert. Wer von den Briten im Zuge des automatischen Arrests verhaftet wurde, kam in der Regel in eines der Internierungslager (Civil Internement Camp). Nur im Auffanglager Rheinberg am Niederrhein befanden sich auch Kriegsgefangene. Rheinberg war eines der Rheinwiesenlager, das die Amerikaner eingerichtet hatten, und das den Briten im Juni übergeben worden war. Während die Briten viele Kriegsgefangene unter Aufsicht ihrer alten Offiziere in Schleswig-Holstein in Freiheit beließen, hatten die Amerikaner riesige Lager errichtet, in denen Zivilisten zusammen mit Soldaten regelrecht eingepfercht wurden.[1] Die amerikanische Militärregierung schätzte die Zahl der von ihr bis Ende Juli 1945 verhafteten Personen auf rund 80.000. Insgesamt wurden in den drei westlichen Besatzungszonen rund 182.000 Personen interniert, von denen bis zum 1. Januar 1947 allerdings 86.000 aus den Lagern entlassen waren.[2]
Die Regelungen des automatischen Arrestes wurden zum 1. September 1945 gelockert; nun war für die meisten Personengruppen eine individuelle Überprüfung vorgesehen und eine Internierung nur noch dann, wenn von der jeweiligen Person eine Gefährdung der Sicherheit zu erwarten war. Weil diese Lockerung auch für die bereits Einsitzenden galt, war bei der nächsten Lockerung im März 1946 ein Großteil der Internierten bereits verhört und wieder entlassen.[3]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
A) Die deutschen Geheimdienste: das Personal des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), der Geheimen Feldpolizei und des Reichssicherheitsdienstes
B) Die Sicherheitspolizei, Gestapo und Grenzpolizei ab dem Rang eines Kriminalsekretärs
C) Höhere Polizeibeamte, Regierungspräsidenten, Landräte, Höhere SS- und Polizeiführer
D) Kriminalpolizei, Ordnungspolizei und spezialisierte Polizeikräfte
E) Führer und Offiziere der paramilitärischen Organisationen: Waffen-SS, Allgemeine SS, Sturmabteilungen (SA), Hitlerjugend, Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps (NSKK), Nationalsozialistisches Fliegerkorps (NSFK), Reichsarbeitsdienst (RAD), Bund Deutscher Mädel
F) Beamte der NSDAP („Nazi Party Officials“): Verwaltungsbeamte ab Kreisebene, Ortsgruppenleiter und deren Stellvertreter, Parteimitglieder ab Abschnittsleiter, das Ausbildungspersonal der Ordensburgen, Schulungsburgen, Adolf-Hitler-Schulen und der Napolas, alle Nationalsozialistischen Führungsoffiziere
G) Staatsbeamte: Angehörige des höheren Dienstes, die seit dem 1. März 1939 berufen worden waren, Staatsbeamte ab dem Rang eines Ministerialrates unabhängig vom Einstellungsdatum
Die präventive Verhaftung potentiell gefährlicher NS-Aktivisten sollte in erster Linie die Bildung einer verdeckten NS-Untergrundbewegung verhindern, die Internierung mutmaßlicher Kriegsverbrecher schuf zugleich die Voraussetzung für eine Strafverfolgung durch die Justiz. Von den Briten wurden im ersten Jahr der Besetzung etwa 65.000 Personen verhaftet, weil sie in eine der Kategorien des automatischen Arrests fielen. Viele hohe Funktionsträger blieben allerdings mit Billigung der Briten weiter in ihren Ämtern, beispielsweise die Landräte von Münster oder Coesfeld, in einigen Fällen wurden kaum Belastete aufgrund von Denunziationen interniert. Wer von den Briten im Zuge des automatischen Arrests verhaftet wurde, kam in der Regel in eines der Internierungslager (Civil Internement Camp). Nur im Auffanglager Rheinberg am Niederrhein befanden sich auch Kriegsgefangene. Rheinberg war eines der Rheinwiesenlager, das die Amerikaner eingerichtet hatten, und das den Briten im Juni übergeben worden war. Während die Briten viele Kriegsgefangene unter Aufsicht ihrer alten Offiziere in Schleswig-Holstein in Freiheit beließen, hatten die Amerikaner riesige Lager errichtet, in denen Zivilisten zusammen mit Soldaten regelrecht eingepfercht wurden.[1] Die amerikanische Militärregierung schätzte die Zahl der von ihr bis Ende Juli 1945 verhafteten Personen auf rund 80.000. Insgesamt wurden in den drei westlichen Besatzungszonen rund 182.000 Personen interniert, von denen bis zum 1. Januar 1947 allerdings 86.000 aus den Lagern entlassen waren.[2]
Die Regelungen des automatischen Arrestes wurden zum 1. September 1945 gelockert; nun war für die meisten Personengruppen eine individuelle Überprüfung vorgesehen und eine Internierung nur noch dann, wenn von der jeweiligen Person eine Gefährdung der Sicherheit zu erwarten war. Weil diese Lockerung auch für die bereits Einsitzenden galt, war bei der nächsten Lockerung im März 1946 ein Großteil der Internierten bereits verhört und wieder entlassen.[3]
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